Firmennamen prüfen: Ist mein Unternehmensname noch verfügbar?
Firmennamen prüfen: Ist mein Unternehmensname noch verfügbar?
Wiebke Mecklenburg
Beitrag von
Rechtsanwältin für Markenrecht
Aktualisiert am

... Markenanmeldung Firmennamen prüfen

Ein Firmenname repräsentiert Unternehmen, unterscheidet sie von anderen und schafft einen Wiederkennungswert. Damit der gewünschte Unternehmensname genutzt werden kann, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen, darf nicht irreführend sein und keine Rechte Dritter verletzen. Gründer sind auf der sicheren Seite, wenn Sie vorab den Firmennamen prüfen.

Sollten Sie bei der Prüfung Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

So funktioniert’s:

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  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  • Entscheidung mit Kostensicherheit – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Darum sollten Sie Ihren Firmennamen prüfen
  3. 2. Welche Vorgaben muss ein Firmenname erfüllen?
  4. 3. Was ist als Firmenname möglich?
  5. 4. Firmennamen prüfen per Markenrecherche: So geht’s
  6. 5. Wo kann man Firmennamen prüfen lassen?
  7. 6. Alternativen: So prüfen Sie, ob ein Firmenname bereits vergeben ist
  8. 7. Firmennamen prüfen und schützen: Mögliche Kosten
  9. 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Firmennamen schützen

Firmennamen prüfen: Ist mein Unternehmensname noch verfügbar?

Firmennamen prüfen: Ist mein Unternehmensname noch verfügbar?

Ein Firmenname repräsentiert Unternehmen, unterscheidet sie von anderen und schafft einen Wiederkennungswert. Damit der gewünschte Unternehmensname genutzt werden kann, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen, darf nicht irreführend sein und keine Rechte Dritter verletzen. Gründer sind auf der sicheren Seite, wenn Sie vorab den Firmennamen prüfen.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

Ein Firmenname (Firma i. S. d. HGB) ist der Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt und unterschreibt.

Gilt, wenn …

  • Sie unter einem Namen am Markt auftreten wollen (Website, Angebote, Rechnungen, Impressum).
  • Sie eine eintragungsfähige Firma für z. B. GmbH/UG/AG oder eingetragenen Kaufmann planen (Handelsregister).
  • Sie vermeiden möchten, dass Ihr Name mit älteren Kennzeichen-/Markenrechten kollidiert.

Sonderfall: Wenn Sie bereits eine Abmahnung, eine Register-Zwischenverfügung oder konkrete Hinweise auf eine ähnliche Marke/Unternehmensbezeichnung haben, reicht eine allgemeine Checkliste meist nicht – dann sollte der Einzelfall (Treffer, Branche/Waren, Reichweite, Nutzung) gezielt geprüft werden.

Wichtigster Zeitpunkt: Prüfen Sie vor (1) der Handelsregisteranmeldung, (2) der ersten Nutzung im Geschäftsverkehr und (3) bevor Sie Kosten in Branding, Domains, Verpackungen, Apps oder Marketing investieren.

Diese Angaben sollten Sie bereithalten:

  • gewünschter Name inkl. Varianten (Schreibweisen, Bindestriche, Abkürzungen)
  • Rechtsform (z. B. GmbH/UG) und Sitz/Ort
  • Branche bzw. geplante Waren/Dienstleistungen
  • geplantes Nutzungsgebiet (nur lokal, deutschlandweit, EU-weit, online)
  • Domain, Social-Handles, App-Name (falls relevant)
  • ggf. Logo/Claim (wenn der Name damit genutzt werden soll)

Häufigster Fehler: Viele prüfen nur „Google & Domain frei“ – und übersehen Handelsregistertreffer oder Marken-/Kennzeichenrechte, die später teuer werden können.

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

  1. Brauchen Sie einen Handelsregistereintrag?
    Dann ist entscheidend, ob die Firma unterscheidungskräftig ist und sich am Ort/in der Gemeinde deutlich unterscheidet.
  2. Treten Sie nur lokal oder auch online/nationwide auf?
    Je weiter Ihre Reichweite, desto eher werden Kennzeichen-/Markenkollisionen praktisch relevant (z. B. Onlineshop, App, SaaS).
  3. Ist der Name „fantasievoll“ oder eher beschreibend?
    Je beschreibender (z. B. „Autowerkstatt München“), desto häufiger gibt es Eintragungs- oder Abgrenzungsprobleme.
  4. Gibt es bereits ähnliche Treffer?
    Dann kommt es vor allem auf Ähnlichkeit, Branche/Waren-Dienstleistungen, Reichweite und Priorität (wer war zuerst?) an.

Optional, wenn Sie nach den ersten Checks unsicher sind:
Über advocado erhalten Sie Kontakt zu passenden Partneranwält:innen. Sie können Ihr Anliegen schildern und erhalten – je nach Fall – eine kostenlose Ersteinschätzung, bevor Sie entscheiden, ob Sie weitergehen möchten.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Eine Firma muss zur Kennzeichnung geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht (ersichtlich) irreführen.
  • Eine neue Firma muss sich am selben Ort / in derselben Gemeinde von bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
  • Markenrechte entstehen typischerweise durch Eintragung (oder in Sonderfällen durch Benutzung mit Verkehrsgeltung).

Kommt oft auf den Einzelfall an:

  • Ob eine Ähnlichkeit „zu nah dran“ ist (Klang/Schriftbild/Bedeutung) und ob eine Verwechslungsgefahr besteht.
  • Welche Waren/Dienstleistungen tatsächlich relevant sind (Klassen, Marktauftritt, Zielgruppe).
  • Ob ein Name auch ohne Registereintrag als Unternehmenskennzeichen geschützt sein kann (durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr).

1. Darum sollten Sie Ihren Firmennamen prüfen

Gibt es am Sitz des Unternehmens – also im Ort oder in der Gemeinde – eine Firma mit gleichem oder ähnlichem Firmennamen, kann der Name nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Hat ein Unternehmen außerhalb des Ortes oder der Gemeinde einen identischen oder ähnlichen Namen, steht einer Eintragung und Verwendung grundsätzlich nichts entgegen. Möglicherweise könnte hier allerdings ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, wenn der Firmenname eine Irreführung hervorrufen könnte.

Ist ein identischer oder ähnlicher Firmenname allerdings schon in Gebrauch oder durch eine Markenanmeldung geschützt, darf er für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen nicht verwendet werden. Ansonsten hat das Unternehmen mit den älteren Schutzrechten einen Unterlassungsanspruch und darf für die Verletzung der Namensrechte Schadensersatz geltend machen.

Um auszuschließen, dass der gewählte Name für das Unternehmen bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird oder dem Markenschutz unterliegt, können Sie den geplanten Firmennamen prüfen.

Sie wollen Ihren Firmennamen schützen lassen?
Wir helfen Ihnen!

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2. Welche Vorgaben muss ein Firmenname erfüllen?

1) Unterscheidungskraft & keine Irreführung

Der Firmenname muss geeignet sein, Ihr Unternehmen zu kennzeichnen, und Unterscheidungskraft besitzen. Außerdem darf er nicht über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführen (im Registerverfahren wird Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist).

Praxisbeispiele für „heikel“ (oft einzelfallabhängig):

  • Zusätze, die eine besondere Größe/Qualifikation suggerieren („Institut“, „Zentrum“, „Deutsch…“) ohne passende Grundlage
  • stark beschreibende Branchenbegriffe ohne unterscheidenden Zusatz
  • Begriffe, die eine Tätigkeit nahelegen, die nicht ausgeübt wird (Irreführungsrisiko)

2) Deutliche Unterscheidbarkeit am Ort/in der Gemeinde

Im Registerkontext ist entscheidend: Eine neue Firma muss sich von bestehenden, eingetragenen Firmen am selben Ort/in derselben Gemeinde deutlich unterscheiden.

Wichtig: Außerhalb des Ortes/der Gemeinde kann eine gleiche oder ähnliche Firma registerrechtlich möglich sein – trotzdem können Kennzeichen-/Markenrechte oder Irreführungsrisiken die Nutzung praktisch verhindern. (Genau hier passieren die meisten Widersprüche, wenn man nur „Handelsregister frei“ denkt.)

3) Unternehmenskennzeichen & Marken sind nicht dasselbe

  • Unternehmenskennzeichen (z. B. Unternehmensname/Firma im Geschäftsverkehr) sind als „geschäftliche Bezeichnungen“ geschützt.
  • Marken schützen ein Zeichen für Waren/Dienstleistungen (z. B. Produkt-/Dienstleistungsmarke) – typischerweise durch Eintragung.

3. Was ist als Firmenname möglich?

Bei der Wahl eines Firmennamens für ein Unternehmen bieten sich folgende Optionen:

  • Personenfirma: Der Firmenname setzt sich aus dem Namen des Inhabers zusammen (z. B. Maike Musterfrau GmbH)
  • Sachfirma: Der Name ist an das Geschäftsfeld der Firma angelehnt (z. B. Backstüble GmbH)
  • Fantasiefirma: Der Name hat keinen Bezug zum Inhaber oder Geschäftsfeld (z. B. onone GmbH)
  • Mischfirma: Der Firmenname ist eine Kombination aus Personen-, Sach- und Fantasiefirma (z. B. Maike Musterfrau Backstüble Lieferservice GmbH)

Der Name muss laut § 18 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) (Handelsgesetzbuch) Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Folgende Bestandteile eines Firmennamens sind deswegen nicht möglich:

  • Allgemeine Branchenbezeichnungen (z. B. Autowerkstatt GmbH)
  • Irreführende Hinweise auf Größe oder Sitz (z. B. Hamburg), Geschäftsfeld (z. B. Finanz), Bedeutung (z. B. Deutsch), Gestalt (z. B. Institut) oder Umweltbezug (z. B. Öko)
  • Schwer kommunizierbare Sonderzeichen (Go_cut)
  • Zusätze wie Partner oder Co.

Daneben muss die Rechtsform des Unternehmens (z. B. GmbH, UG oder AG) durch einen entsprechenden Zusatz im Firmennamen ersichtlich sein.

4. Firmennamen prüfen per Markenrecherche: So geht’s

Mit einer Markenrecherche können Sie prüfen, ob Ihr Firmenname bereits als Marke angemeldet wurde.

Für die Markenfunktion des Firmennamens ist es zudem wichtig, dass der Name nicht nur als Firmenbezeichnung, sondern auch als Bezeichnung für die entsprechenden Waren bzw. Dienstleistungen verwendet wird. Nur so entfaltet der Name eine markenmäßige Funktion.

Eine Recherche nach Marken soll ausschließen, dass bereits eine zu Ihrem Firmennamen identische oder ähnliche Marke angemeldet wurde – und Sie die Markenrechte deren Inhabers verletzen. Mit der Identitätsrecherche suchen Sie nach Marken mit demselben Wortlaut bzw. derselben Zeichenfolge; mit der Ähnlichkeitsrecherche schließen Sie darüber hinaus folgende Ähnlichkeiten aus:

  • Klang
  • Schriftbild
  • Bedeutung & Assoziationen

Diese Hilfsmittel gibt es dafür:

  • Deutschland: Das kostenlose Recherche-Toll DPMAregister vom Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet einen Überblick über alle eingetragenen, gelöschten, zurückgenommenen oder zurückgewiesenen Marken und Patente.
  • Europa: Die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zur Verfügung gestellte Datenbank eSearch plus verzeichnet alle angemeldeten EU-Marken.
  • Weltweit: Alle internationalen Markenanmeldungen lassen durch den Madrid Monitor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) finden.

Wichtig bei der Markenrecherche ist, dass Sie die Suchergebnisse richtig interpretieren. So sichern Sie sich Ihren Firmennamen, ohne Rechte Dritter zu verletzen.

Die richtigen Schlüsse aus der Recherche zu ziehen, kann für Laien aber schwierig sein. Ein Anwalt für Markenrecht kennt die gesetzlichen Regelungen und kann ausschließen, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Falls es eine identische oder ähnliche Marke gibt, kann er Maßnahmen ableiten, damit Sie Ihren Firmennamen trotzdem schützen lassen können.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

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5. Wo kann man Firmennamen prüfen lassen?

Anbieter wie u. a. Namescore prüfen für Sie Ihren Firmennamen. Daneben bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Gründern und Unternehmern einen Voranfrage-Service, mit dem Sie feststellen können, ob der Name alle formalen Voraussetzungen erfüllt und ins Handelsregister eingetragen werden kann.

Die IHK prüft bei Ihrem Unternehmensnamen allerdings nicht, ob der gewünschte Firmenname Rechte Dritter verletzt. Damit Sie auf der rechtssicheren Seite sind und Ihr Unternehmen bedenkenlos wie gewünscht benennen können, kann Ihnen ein Anwalt helfen. Er kann sicherstellen, dass der Firmenname alle Anforderungen erfüllt und keine Rechte Dritter verletzt.

Ein Anwalt kann u. a. folgende Aufgaben für Sie übernehmen:

  • recherchiert für Sie in allen relevanten Datenbanken.
  • interpretiert die Ergebnisse rechtssicher.
  • Hilft Ihnen bei der Anpassung des Firmennamens, falls er die Voraussetzungen nicht erfüllt oder bereits geschützt ist.
  • Stellt den Schutz Ihres Namens sicher.
  • Verhindert mit einer regelmäßigen Markenüberwachung, dass ein Dritter Ihren Firmennamen unerlaubt nutzt.
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    Auf Grundlage der kostenlosen Ersteinschätzung und des Festpreisangebots entscheiden Sie ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.

Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Lokaler Betrieb will „Muster & Sohn Elektrotechnik GmbH“ eintragen

  • Ausgangslage: Standort in einer Gemeinde, Name enthält beschreibenden Teil („Elektrotechnik“) plus Familienname.
  • Vorgehen: Registersuche im Registerportal, danach IHK-Voranfrage zur Eintragungsfähigkeit; Parallel kurzer Markencheck (DPMAregister).
  • Ergebnis: Im Register gibt es bereits eine sehr ähnliche Firma im selben Ort → Anpassung/Abgrenzung nötig, bevor eine Eintragung realistisch ist.
  • Learning: Bei lokalen Firmen ist § 30 HGB (Unterscheidbarkeit am Ort) oft der erste Engpass.

Fall 2: SaaS-Start-up plant „Lunovia“ (UG) – stark online

  • Ausgangslage: Fantasiename, bundesweite Kunden, App geplant.
  • Vorgehen: Register-Check, anschließend Markenrecherche EUIPO/DPMA/WIPO + TMview, Fokus auf Software-/IT-nahe Klassen.
  • Ergebnis: Ähnliche EU-Marke existiert in nahem Dienstleistungsbereich → Risiko hängt stark von Klassen, Marktauftritt und Zeichenähnlichkeit ab.
  • Learning: Bei Online-Geschäftsmodellen ist die Marken-/Kennzeichenlage oft wichtiger als die reine Registerlage.

Fall 3: E-Commerce „GreenNest“ für Home & Living

  • Ausgangslage: Name ist teilweise beschreibend („Green“), Sortiment nah an bestehenden Marken.
  • Vorgehen: Markenrecherche mit Ähnlichkeitsvarianten; Prüfung, ob die Überschneidung bei Waren/Dienstleistungen hoch ist; ggf. Alternativnamen entwickeln.
  • Ergebnis: Trefferlage unübersichtlich (mehrere ähnliche Marken/Bezeichnungen) → Einzelfallprüfung sinnvoll, bevor Branding und Verpackungen beauftragt werden.
  • Learning: „Unklare Trefferlage“ ist ein Stop-Signal – nicht erst weitermachen, wenn alles gedruckt ist.

6. Alternativen: So prüfen Sie, ob ein Firmenname bereits vergeben ist

Mit einer Markenrecherche finden Sie heraus, ob Ihr gewünschter Firmenname bereits rechtlich geschützt ist. Alternativ können Sie zuerst die Verfügbarkeit des Firmennamens prüfen. So lässt sich ausschließen, dass dieser schon von einem anderen Unternehmen verwendet wird.

Um einen Unternehmensnamen zu prüfen, haben Sie u. a. folgende Möglichkeiten:

  • Recherche im Internet
  • Handels-, Genossenschafts- & Partnerschaftsregister
  • Bundesanzeiger
  • Unternehmensregister
  • de
  • App-Stores & weitere Verzeichnisse

Recherche im Internet

Die Suche über Suchmaschinen wie Google oder Bing liefert einen ersten Hinweis darauf, ob der Firmenname schon in Benutzung ist.

Handels-, Genossenschafts- & Partnerschaftsregister

Öffentliche Register der deutschen Amtsgerichte helfen dabei, einen Firmennamen zu prüfen und festzustellen, ob der Unternehmensname schon vergeben ist:

  • Handelsregister: Dieses öffentliche Register speichert alle wichtigen Informationen zu Unternehmen in einem bestimmten geografischen Raum.
  • Genossenschaftsregister: Alle wichtigen Informationen zu Genossenschaften in Deutschland liefert dieses Register.
  • Partnerschaftsregister: In diesem öffentlichen Register sind alle Partnerschaftsgesellschaften (PartG) eingetragen.

Bundesanzeiger

Im Bundesanzeiger werden behördliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie alle wichtigen Unternehmensnachrichten veröffentlicht. Hier können Sie auch herausfinden, ob der gewünschte Firmenname schon in Benutzung ist.

Unternehmensregister

Das Unternehmensregister bietet alle wichtigen Informationen zu offenlegungs- und hinterlegungspflichtigen Unternehmen, die im in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden – und ist deshalb eine wichtige Anlaufstelle, wenn Gründer einen Unternehmensnamen prüfen möchten.

Genios

Die Wirtschaftsdatenbank Genios von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und dem Handelsblatt bietet einen Überblick über alle relevanten deutschsprachigen Wirtschaftsinformationen weltweit. In dieser Suchmaschine sind mehr als 1.500 Wirtschaftsdatenbanken und über 300 Anbieter von Wirtschaftsinformationen gebündelt – damit ist die Datenbank eine sinnvolle Adresse, um z. B. den Namen einer GmbH zu prüfen.

Die Datenbank umfasst u. a.:

  • Bundesanzeiger & Handelsregister
  • Firmeninformationsdienste wie Creditreform
  • 370 Tages- & Wochenzeitungen
  • 930 Fachzeitschriften

App-Stores & weitere Verzeichnisse

Auch eine App kann mit dem gewünschten Namen benannt werden – und ggf. sogar markenrechtlich geschützt sein. Deshalb können Sie auch App-Stores wie den Google Play oder den Apple App Store auf den gewünschten Firmennamen prüfen.

Bei der Prüfung des Firmennamens können auch Telefonverzeichnisse wie u. a. das Telefonbuch oder Teleauskunft sowie der Titelschutzanzeiger helfen. In diesem sind alle urheberrechtlich geschützten Namen oder Bezeichnungen von Werken aufgeführt.

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7. Firmennamen prüfen und schützen: Mögliche Kosten

Die Kosten hängen stark davon ab, wie tief Sie prüfen und ob Sie Schutz (z. B. Marke) aufbauen möchten.

1) Reine Verfügbarkeits-Checks

  • Internet-/Register-/Datenbankrecherche: meist kostenlos (Zeitaufwand).
  • IHK-Voranfrage (formale Eintragungsfähigkeit): Gebühren sind je IHK unterschiedlich; häufig wird ein Betrag im zweistelligen Bereich genannt. (Wichtig: IHK prüft i. d. R. nicht, ob Marken-/Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden.)

2) Amtliche Gebühren bei Markenanmeldung (Beispiele, Stand Gebührenseite)

  • DPMA: elektronische Anmeldung 290 EUR (bis zu 3 Klassen), Papier 300 EUR; ab der 4. Klasse zusätzliche Gebühren.
  • EUIPO (EU-Marke): Basisgebühr online 850 EUR (1 Klasse), 2. Klasse +50 EUR, ab der 3. Klasse je +150 EUR.

3) Professionelle Unterstützung

  • Kosten für anwaltliche Recherche/Einordnung/Anmeldung variieren je nach Umfang (Trefferlage, Schutzumfang, Länder, Klassen, Verhandlungsbedarf). Pauschalen sind ohne Einzelfall schwer seriös zu nennen.

8. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Domains sind Technik/Registrierung – Kennzeichenrechte folgen anderen Regeln.
Was ist zu prüfen: Registerlage + Marken-/Kennzeichenrecherche (DPMA/EUIPO/WIPO/TMview).

Richtig ist: IHK/Voranfragen beziehen sich typischerweise auf formale Eintragungsfähigkeit – nicht auf Rechte Dritter (Marken/Kennzeichen).
Was ist zu prüfen: Zusätzlich Marken-/Kennzeichenlage und tatsächliche Nutzung im Markt.

Richtig ist: Kennzeichenrechte können auch ohne „passenden“ Registertreffer relevant sein (z. B. Unternehmenskennzeichen durch Benutzung).
Was ist zu prüfen: Marktauftritt, ältere Benutzung, Markenregister und ggf. Branchen-/Verzeichnistreffer.

Richtig ist: Registerrechtlich kommt es stark auf Ort/Gemeinde an; außerhalb kann es Konstellationen geben – trotzdem können Kennzeichen-/Markenrechte die Nutzung begrenzen.
Was ist zu prüfen: Reichweite Ihrer Nutzung (lokal vs. online) und die Kennzeichen-/Markenlage.

Richtig ist: Firmierung/Unternehmenskennzeichen und Marke sind unterschiedliche Schutzinstrumente. Markenschutz entsteht typischerweise durch Eintragung (oder besondere Benutzungstatbestände).
Was ist zu prüfen: Ob Sie zusätzlich eine Markenanmeldung (DPMA/EUIPO/WIPO) brauchen – abhängig von Geschäftsmodell, Reichweite und Risiko.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 21.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Handelsgesetzbuch (HGB) § 17, § 18, § 30.
  • Markengesetz (MarkenG) § 4, § 5.
  • Registerportal Handelsregister
  • DPMA Gebührenseite Marken.
  • EUIPO Gebührenübersicht & TMview-Hinweis.

Letzte Aktualisierung

21.05.2026

  • Am Anfang steht jetzt eine kurze Checkliste, damit man sofort weiß, worauf es ankommt.
  • Es ist klarer getrennt, was fürs Handelsregister wichtig ist und was mit Marken/Name-Rechten zu tun hat.
  • Es gibt konkrete Beispiele und typische Irrtümer, damit man schneller erkennt, wo Stolperfallen liegen.
  • Kosten und Gebühren sind verständlicher erklärt (und wo Beträge je nach Fall variieren).
 
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