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So einfach funktioniert die Markenanmeldung über advocado
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Ersteinschätzung am selben Tag 2. Schritt

Ein Partner-Anwalt ruft Sie innerhalb von 2 Stunden* an & erläutert Ihnen mögliche Erfolgschancen & Optionen.

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Markenrecherche 4. Schritt

Innerhalb von 5 Werktagen recherchiert Ihr Partner-Anwalt, ob Ihre Marke eintragungsfähig ist.

Anführungszeichen

Damit eine Marke erfolgreich eingetragen werden kann, ist vorab sicherzustellen, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist. Ihr dürfen keine Schutzhindernisse entgegenstehen, außerdem sind Kollisionen mit anderen Marken auszuschließen.

Wiebke Mecklenburg Wiebke Mecklenburg
PARTNER-ANWÄLTIN
FÜR MARKENRECHT

Unsere Partner-Anwälte unterstützen Sie u. a. bei folgenden Anliegen:

Markenanmeldung
  • Markenanmeldung national
  • Anmeldung der Marke beim EUIPO
  • Markenanmeldung international
Markenrecherche
  • Prüfung der Schutzfähigkeit
  • EU- & internationale Recherche
  • Kollisionsprüfung
Markenschutz
  • Markenüberwachung
  • Prüfung der Markenurkunde
  • Vertreterbestellung beim DPMA

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Das sagen unsere Kunden

5,00 von 5 Sternen
Stefan D.

Herr Schröder hat sich zeitnah telefonisch in Verbindung gesetzt und ausführlich die Risiken und Chancen erklärt.

Stefan Schröder
Für Rechtsanwalt
Stefan Schröder
5,00 von 5 Sternen
Anja T.

Herr Schröder hat mir in seiner Ersteinschätzung sehr geholfen, sollte es weitere Veränderungen bei mir geben, würde ich wieder mit ihm Kontakt aufnehmen. Vielen Dank.

Stefan Schröder
Für Rechtsanwalt
Stefan Schröder
5,00 von 5 Sternen
Ramzi Ben K.

Eine schnelle Rückmeldung und eine sehr gute und freundliche Einschätzung von Herr Scheffler. Ich bin sehr zufrieden mit seiner Beratung. Ich empfehle es gern weiter.

Dr. jur. Hauke Scheffler
Für Rechtsanwalt
Dr. jur. Hauke Scheffler
5,00 von 5 Sternen
Alfons L.

Sehr nett am Telefon.Spricht und erklärt auch so,das man es als Normalbürger versteht.Sehr kompetent und aufjedenfall weiter zu empfehlen ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️

Dr. Mathias Fromberger
Für Rechtsanwalt
Dr. Mathias Fromberger
5,00 von 5 Sternen
Peter A.

Herr Preis hat mit maximalem Einsatz die Forderungen in meiner wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf ein Minimum reduziert. Er hat viel Aufwand in die Untersuchung des Sachverhalts gesteckt und eine Lösung ausgearbeitet, mit der ich mein Geschäft unter geringst möglichem Risiko fortführen können sollte.

Tobias Preis
Für Rechtsanwalt
Tobias Preis
4,80 von 5 Sternen
Jürgen E.

Herr Schröder hat mir ein paar sehr gute Denkansätze vermittelt und nicht den Eindruck, er wäre auf ein schnelles Geschäft aus. Herr Schröder ist für Eventuelles gespeichert.

Stefan Schröder
Für Rechtsanwalt
Stefan Schröder
5,00 von 5 Sternen
Victoria R.

Ich wollte keine Handlung durch einen Rechtsanwalt, nur eine Einschätzung, und die habe ich grob bekommen. Wäre ich nicht schon in Kontakt und Verhandlung mit der betroffenen Person meines Falles, wäre ich auch Matthias Losert zurückgekommen.

Dr. Matthias Losert
Für Rechtsanwalt
Dr. Matthias Losert
5,00 von 5 Sternen
Radu S.

Rechtsanwalt Losert hat sehr schnell auf mein Problem reagiert und es in kürzester Zeit gelöst. Ich bin sehr erfreut. Bei Bedarf werde ich die Dienste von Rechtsanwalt Losert jederzeit gerne wieder in Anspruch nehmen. Danke, advocado!

Dr. Matthias Losert
Für Rechtsanwalt
Dr. Matthias Losert

4 Gründe, Ihre Marke über advocado anmelden zu lassen

Kostenlose Ersteinschätzung
Innerhalb von 2 Stunden* erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von einem erfahrenen advocado Partner-Anwalt.
Erfahrene Partner-Anwälte
Einer unserer erfahrenen Partner-Anwälte prüft, ob die von Ihnen gewünschte Marke schutz- und eintragungsfähig ist.
Geld-zurück-Garantie
Lässt sich die Marke trotz vorheriger Recherche und Empfehlung unseres Partner-Anwalts nicht erfolgreich anmelden, erstattet advocado Ihnen die (außergerichtlich) entstandenen Anwaltskosten zurück.
Digital & persönlich für Sie da
Unser Service-Team ist werktags für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zur Anmeldung Ihrer Marke.

Häufig gestellte Fragen

Eine Marke grenzt ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen von Wettbewerbern ab und schafft einen Wiedererkennungswert. Je bekannter eine Marke ist, desto höher ist das Risiko von Kopien oder Fälschungen. Mit umfassendem Markenschutz können Sie Ihre Marke effektiv vor unerlaubter Fremdnutzung schützen – und sich die alleinigen Verwertungsrechte sichern.

Sie können für Ihr Business eine Marke anmelden, wenn Ihr gewünschter Markenname nicht bereits geschützt ist. Ihre Idee muss einzigartig sein und sich von den bestehenden Marken abgrenzen.

Je nachdem, welchen Umfang der Markenschutz haben soll, beantragen Sie Ihre Markenrechte beim jeweils zuständigen Marken- und Patentamt. Für nationale Marken ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, Markenschutz für europäische Marken beantragen Sie beim EUIPO und für IR-Marken (internationale Marken) ist das WIPO verantwortlich.

Eine Marke wird ins Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen.

Eine EU-weit gültige Marke wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen.

Internationale Marken werden von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ins internationale Markenregister eingetragen.

Eine professionelle Markenrecherche vom advocado Partner-Anwalt kostet für eine nationale Marke ab 550 Euro netto – je nach Komplexität und Recherche-Umfang. Für die Markenanmeldung vom Partner-Anwalt entstehen inklusive Beratung, Vorbereitung und Durchführung noch einmal Kosten von ab 350 Euro netto.

Wann lohnt sich eine Markenanmeldung?

Solange Sie noch in der Gründungsphase Ihres Unternehmens sind und kaum Geschäftstätigkeit sowie Umsatz vorhanden ist, kann die Benutzung eines Namens Ihnen auch schon Rechte sichern. Ein sogenanntes Benutzungsrecht schützt aber nicht vor Kopie und Verwendung durch Konkurrenten – das erreichen Sie nur mit einer Markenanmeldung.

Eine Markenanmeldung bedeutet Rechtsschutz für Ihr Business. Lassen Sie Ihren Firmennamen, Ihr Logo, Ihr Produkt als Wortmarke, Bildmarke bzw. Wort-/Bildmarke eintragen, schützen Sie Ihre Idee vor der Konkurrenz. Sie haben die alleinigen Nutzungsrechte – kopiert und nutzt ein Wettbewerber Ihre Marke, können Sie direkt per Abmahnung und Unterlassungsaufforderung dagegen vorgehen und Schadensersatz verlangen.

Es gilt also: Je früher Sie Ihre Idee als Marke schützen lassen, desto eher sind Ihre Produkte vor Fremdnutzung geschützt.

Was kann ich als Marke anmelden?

Slogans, Namen, aber auch Formen, Farben und mehr können Sie als Marke vor Fremdnutzung schützen lassen:

 

Markenart

Erläuterung

Beispiel

Wortmarke

Slogans, Namen, Schriftzeichen, Personennamen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen

4711, O2, Dr. Oetker

Bildmarke

Abbildungen, Symbole, Piktogramme und Logos

Apple-Logo, Nike-Logo

Wort-Bild-Marke

Kombinationen aus Namen und Bildern, beispielsweise Firmenname + Logo + Claim

Logo des WWF mit Panda und Schriftzug

Dreidimensionale Marke

Umfasst dreidimensionale Gestaltungen und Formen

Toblerone-Verpackung, Form des Lindt-Goldhasen

Klangmarke

Melodien, Jingles, Töne und Tonfolgen

Brüllen des MGM-Löwen

Farbmarke

Konkrete Farbtöne, räumliche Anordnung von Farben

Gelb der Post, Farbverlauf von O2

 

Marke anmelden in Deutschland: Was ist zu beachten?

Sie können vieles als Marke anmelden – aber nicht alles.

Ihre Wunsch-Marke muss vor allem einzigartig sein: Sie muss sich von anderen Marken in Ihrer Branche unterscheiden. Ihre Idee darf nicht bereits als Marke geschützt sein, damit Sie sich die Rechte sichern können.

Die Herausforderung: Das für die Markenanmeldungen in Deutschland zuständige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft nicht extra, ob Ihre Marke bereits so oder so ähnlich existiert. Das müssen Sie selber prüfen.

Das DPMA prüft vor der Eintragung nur, ob sogenannte Schutzhindernisse vorliegen:

Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen gemäß § 8 Markengesetz (MarkenG) z. B.

  • Fehlende Unterscheidungskraft
  • Allgemeine Beschreibungen
  • Gefahr der Irreführung
  • Verstoß gegen die guten Sitten
  • Verwendung staatlicher Symbole
  • Bezeichnungen zwischenstaatlicher Organisationen

Wenn Ihre Wunsch-Marke eines dieser Kriterien erfüllt, lehnt das DPMA die Markenregistrierung ab.

Bevor Sie Ihren Namen als Marke eintragen, müssen Sie also eine Markenrecherche durchführen. Ohne die Recherche riskieren Sie, dass Sie mit der Markenanmeldung die Markenrechte Dritter verletzen – und das kann teuer werden.

Die Recherche können Sie online z. B. über die Datenbank des DPMA betreiben. Aber: Sie erhalten als Privatperson nur eingeschränkt Zugriff. Dann einzuschätzen, ob Ihre Wunsch-Marke neben all den anderen schutzfähig ist, kann schwierig sein.

Ein Anwalt für Markenrecht kann die Markenrecherche für Sie übernehmen: Er hat vollen Zugriff auf verschiedene Datenbanken, um eine umfassende Recherche gewährleisten zu können. Er hat die notwendigen Kenntnisse zu den Vorgaben im Markenrecht und Routine bei der Anmeldung neuer Marken.

Ergibt die Recherche, dass Sie Ihre Marke eintragungsfähig ist, müssen Sie vor der Anmeldung noch festlegen, für welche Branche Ihre Marke registriert sein soll. Dafür gibt es die sogenannte „Nizza-Klassifikation “: Sie gruppiert alle Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz möglich ist, in 45 Klassen. Sie können z. B. die Warenklassen „Software“, „Fahrzeuge“ und „Bekleidung“ wählen – oder die Dienstleistungsklasse „Telekommunikation“ oder „Juristische Dienstleistungen“.

Marke vom Anwalt anmelden lassen & Markenschutz sichern

Sie können Ihre Marke selbstständig eintragen lassen. Ohne umfassende Recherche nach bestehenden Marken kann das aber riskant sein. Ist Ihre Wunsch-Marke bestehenden Marken zu ähnlich oder verstößt gegen andere Schutzvoraussetzungen, lehnt das DPMA Ihren Antrag ab.

Mit der Unterstützung eines Anwalts können Sie Zeit, Nerven und Geld sparen: Er kann direkt prüfen, ob Ihre Idee eintragungsfähig ist und per Markenrecherche sicherstellen, dass Sie mit der Markenanmeldung keine Rechte anderer Markeninhaber verletzen – teure Schadensersatzforderungen können Sie so vermeiden.

Der Anwalt für Markenrecht kann Sie von der Markenidee bis zur Eintragung begleiten:

  • Umfassende Markenrecherche & rechtssichere Ergebnisinterpretation
  • Überarbeitung des Markenantrags bei Problemen
  • Erstellung eines passgenauen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Überprüfung relevanter Dokumente
  • Unterstützung bei Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung
  • Markenüberwachung nach der Anmeldung für langfristigen Markenschutz

 

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Von der Antragstellung beim DPMA bis zur Eintragung der Marke kann es 1–2 Monate dauern, wenn Ihre Wunsch-Marke eindeutig schutzfähig ist und das DPMA bei der Prüfung Ihres Antrags keine Zweifel hat – das wäre der Idealfall.

In der Regel dauert die Markenanmeldung 7–8 Monate, je nach Auslastung des DPMA und je nachdem, wie lange das Amt für die Prüfung Ihrer Marke braucht. Je besser Sie vorbereitet sind, desto eher können Sie die Dauer bis zur Anmeldung Ihrer Marke verkürzen. Ein Anwalt für Markenrecht kann die Markenrecherche und -anmeldung für Sie übernehmen, damit Sie Zeit und Nerven sparen.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung sind abhängig davon, ob Sie die Marke selbst anmelden wollen oder Unterstützung hinzuziehen. Gehen Sie eigenständig vor, entstehen folgende Amtsgebühren für die Markenanmeldung:

  • Marke anmelden: Online kostet die Markenanmeldung 290 Euro; per Post sind es 300 Euro – jeweils inklusive 3 Dienstleistungs- oder Warenklassen.
  • Weitere Klassen: Für jede weitere Klasse fällt eine Klassengebühr von 100 Euro an.
  • Beschleunigte Prüfung: Für 200 Euro lässt sich das Anmeldeverfahren verkürzen.
  • Verlängerung der Schutzzeit: Weitere 10 Jahre Markenschutz kosten für bis zu 3 Klassen 750 Euro. Für jede weitere Klasse fallen 260 Euro Gebühren an.

Soll ein Anwalt Sie bei Recherche und Anmeldung unterstützen, entstehen Kosten für seine Arbeit. Eine professionelle Markenrecherche vom advocado Partner-Anwalt kostet für eine nationale Marke ab 550 Euro netto – je nach Komplexität und Recherche-Umfang. Für die Markenanmeldung vom Partner-Anwalt entstehen inklusive Beratung, Vorbereitung und Durchführung noch einmal Kosten von ab 350 Euro netto.