Wann lohnt sich eine Markenanmeldung?
Solange Sie noch in der Gründungsphase Ihres Unternehmens sind und kaum Geschäftstätigkeit sowie Umsatz vorhanden ist, kann die Benutzung eines Namens Ihnen auch schon Rechte sichern. Ein sogenanntes Benutzungsrecht schützt aber nicht vor Kopie und Verwendung durch Konkurrenten – das erreichen Sie nur mit einer Markenanmeldung.
Eine Markenanmeldung bedeutet Rechtsschutz für Ihr Business. Lassen Sie Ihren Firmennamen, Ihr Logo, Ihr Produkt als Wortmarke, Bildmarke bzw. Wort-/Bildmarke eintragen, schützen Sie Ihre Idee vor der Konkurrenz. Sie haben die alleinigen Nutzungsrechte – kopiert und nutzt ein Wettbewerber Ihre Marke, können Sie direkt per Abmahnung und Unterlassungsaufforderung dagegen vorgehen und Schadensersatz verlangen.
Es gilt also: Je früher Sie Ihre Idee als Marke schützen lassen, desto eher sind Ihre Produkte vor Fremdnutzung geschützt.
Was kann ich als Marke anmelden?
Slogans, Namen, aber auch Formen, Farben und mehr können Sie als Marke vor Fremdnutzung schützen lassen:
Markenart
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Erläuterung
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Beispiel
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Wortmarke
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Slogans, Namen, Schriftzeichen, Personennamen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen
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4711, O2, Dr. Oetker
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Bildmarke
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Abbildungen, Symbole, Piktogramme und Logos
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Apple-Logo, Nike-Logo
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Wort-Bild-Marke
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Kombinationen aus Namen und Bildern, beispielsweise Firmenname + Logo + Claim
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Logo des WWF mit Panda und Schriftzug
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Dreidimensionale Marke
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Umfasst dreidimensionale Gestaltungen und Formen
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Toblerone-Verpackung, Form des Lindt-Goldhasen
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Klangmarke
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Melodien, Jingles, Töne und Tonfolgen
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Brüllen des MGM-Löwen
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Farbmarke
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Konkrete Farbtöne, räumliche Anordnung von Farben
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Gelb der Post, Farbverlauf von O2
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Marke anmelden in Deutschland: Was ist zu beachten?
Sie können vieles als Marke anmelden – aber nicht alles.
Ihre Wunsch-Marke muss vor allem einzigartig sein: Sie muss sich von anderen Marken in Ihrer Branche unterscheiden. Ihre Idee darf nicht bereits als Marke geschützt sein, damit Sie sich die Rechte sichern können.
Die Herausforderung: Das für die Markenanmeldungen in Deutschland zuständige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft nicht extra, ob Ihre Marke bereits so oder so ähnlich existiert. Das müssen Sie selber prüfen.
Das DPMA prüft vor der Eintragung nur, ob sogenannte Schutzhindernisse vorliegen:
Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen gemäß § 8 Markengesetz (MarkenG) z. B.
- Fehlende Unterscheidungskraft
- Allgemeine Beschreibungen
- Gefahr der Irreführung
- Verstoß gegen die guten Sitten
- Verwendung staatlicher Symbole
- Bezeichnungen zwischenstaatlicher Organisationen
Wenn Ihre Wunsch-Marke eines dieser Kriterien erfüllt, lehnt das DPMA die Markenregistrierung ab.
Bevor Sie Ihren Namen als Marke eintragen, müssen Sie also eine Markenrecherche durchführen. Ohne die Recherche riskieren Sie, dass Sie mit der Markenanmeldung die Markenrechte Dritter verletzen – und das kann teuer werden.
Die Recherche können Sie online z. B. über die Datenbank des DPMA betreiben. Aber: Sie erhalten als Privatperson nur eingeschränkt Zugriff. Dann einzuschätzen, ob Ihre Wunsch-Marke neben all den anderen schutzfähig ist, kann schwierig sein.
Ein Anwalt für Markenrecht kann die Markenrecherche für Sie übernehmen: Er hat vollen Zugriff auf verschiedene Datenbanken, um eine umfassende Recherche gewährleisten zu können. Er hat die notwendigen Kenntnisse zu den Vorgaben im Markenrecht und Routine bei der Anmeldung neuer Marken.
Ergibt die Recherche, dass Sie Ihre Marke eintragungsfähig ist, müssen Sie vor der Anmeldung noch festlegen, für welche Branche Ihre Marke registriert sein soll. Dafür gibt es die sogenannte „Nizza-Klassifikation “: Sie gruppiert alle Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz möglich ist, in 45 Klassen. Sie können z. B. die Warenklassen „Software“, „Fahrzeuge“ und „Bekleidung“ wählen – oder die Dienstleistungsklasse „Telekommunikation“ oder „Juristische Dienstleistungen“.
Marke vom Anwalt anmelden lassen & Markenschutz sichern
Sie können Ihre Marke selbstständig eintragen lassen. Ohne umfassende Recherche nach bestehenden Marken kann das aber riskant sein. Ist Ihre Wunsch-Marke bestehenden Marken zu ähnlich oder verstößt gegen andere Schutzvoraussetzungen, lehnt das DPMA Ihren Antrag ab.
Mit der Unterstützung eines Anwalts können Sie Zeit, Nerven und Geld sparen: Er kann direkt prüfen, ob Ihre Idee eintragungsfähig ist und per Markenrecherche sicherstellen, dass Sie mit der Markenanmeldung keine Rechte anderer Markeninhaber verletzen – teure Schadensersatzforderungen können Sie so vermeiden.
Der Anwalt für Markenrecht kann Sie von der Markenidee bis zur Eintragung begleiten:
- Umfassende Markenrecherche & rechtssichere Ergebnisinterpretation
- Überarbeitung des Markenantrags bei Problemen
- Erstellung eines passgenauen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Überprüfung relevanter Dokumente
- Unterstützung bei Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung
- Markenüberwachung nach der Anmeldung für langfristigen Markenschutz
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Von der Antragstellung beim DPMA bis zur Eintragung der Marke kann es 1–2 Monate dauern, wenn Ihre Wunsch-Marke eindeutig schutzfähig ist und das DPMA bei der Prüfung Ihres Antrags keine Zweifel hat – das wäre der Idealfall.
In der Regel dauert die Markenanmeldung 7–8 Monate, je nach Auslastung des DPMA und je nachdem, wie lange das Amt für die Prüfung Ihrer Marke braucht. Je besser Sie vorbereitet sind, desto eher können Sie die Dauer bis zur Anmeldung Ihrer Marke verkürzen. Ein Anwalt für Markenrecht kann die Markenrecherche und -anmeldung für Sie übernehmen, damit Sie Zeit und Nerven sparen.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Kosten einer Markenanmeldung sind abhängig davon, ob Sie die Marke selbst anmelden wollen oder Unterstützung hinzuziehen. Gehen Sie eigenständig vor, entstehen folgende Amtsgebühren für die Markenanmeldung:
- Marke anmelden: Online kostet die Markenanmeldung 290 Euro; per Post sind es 300 Euro – jeweils inklusive 3 Dienstleistungs- oder Warenklassen.
- Weitere Klassen: Für jede weitere Klasse fällt eine Klassengebühr von 100 Euro an.
- Beschleunigte Prüfung: Für 200 Euro lässt sich das Anmeldeverfahren verkürzen.
- Verlängerung der Schutzzeit: Weitere 10 Jahre Markenschutz kosten für bis zu 3 Klassen 750 Euro. Für jede weitere Klasse fallen 260 Euro Gebühren an.
Soll ein Anwalt Sie bei Recherche und Anmeldung unterstützen, entstehen Kosten für seine Arbeit. Eine professionelle Markenrecherche vom advocado Partner-Anwalt kostet für eine nationale Marke ab 550 Euro netto – je nach Komplexität und Recherche-Umfang. Für die Markenanmeldung vom Partner-Anwalt entstehen inklusive Beratung, Vorbereitung und Durchführung noch einmal Kosten von ab 350 Euro netto.