Zusammenfassung
2019 wurden laut DPMA in Deutschland rund 74.000 Marken angemeldet – rund 17.000 wurden davon nicht ins Markenregister eingetragen. Grund dafür war häufig eine zu große Ähnlichkeit mit älteren Marken. Durch eine Markenrecherche lässt sich dieses Risiko ausschließen und das Eintragungshindernis vermeiden.
Auf einen Blick
Bevor Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Marke schützen lassen, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Ihre Marke keine älteren Markenrechte verletzt. Das ist nur durch eine gründliche Markenrecherche möglich.
Mit einer Markenrecherche überprüfen Sie, ob Ihre Markenidee mit einer älteren Marke kollidiert – indem sie ihr z. B. zu ähnlich oder sogar mit ihr identisch ist. Bei zu großer Ähnlichkeit oder Übereinstimmung können ältere Rechteinhaber Folgendes veranlassen:
Das DPMA prüft bei Ihrer Anmeldung nicht, ob Ihre Marke mit einer anderen kollidiert – ältere Rechteinhaber schon. Nur indem Sie Ihre Marke vorab auf eventuelle Markenverletzungen prüfen, stellen Sie den reibungslosen Ablauf Ihrer Anmeldung sicher – und beugen dem Risiko einer kostspieligen Abmahnung vor.
Eine reine Suche bei Google wird den hohen Anforderungen an eine rechtssichere Markenrecherche nicht gerecht.
Stattdessen kann folgende Vorgehensweise empfehlenswert sein:
Um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht bereits existiert oder einer anderen Marke zu ähnlich ist, ist eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen wichtig.
Bei einer Identitätsrecherche suchen Sie z. B. online, in speziellen Marken-Suchmaschinen und Datenbanken nach gleichlautenden bzw. identisch aussehenden Marken. Im Handelsregister können Sie nach gleichlautenden Firmennamen recherchieren.
Bei der Ähnlichkeitsrecherche suchen Sie nach Marken mit begrifflichen, visuellen oder klanglichen Gemeinsamkeiten. Dabei dürfen Sie nicht nur die eigentliche Schreibweise Ihrer Markenidee einbeziehen, sondern auch Abwandlungen berücksichtigen – z. B. Kaffee, Café und Ckahfee.
Folgende Datenbanken können Sie dazu verwenden:
Zwar ist es möglich, selbstständig nach ähnlichen oder identischen Marken zu suchen – allerdings ist eine sorgfältige Markenrecherche sehr zeitintensiv.
Zudem ist die korrekte Interpretation der Suchergebnisse für juristische Laien nur schwer zu bewältigen. Werden Ähnlichkeiten übersehen, kann das Konkurrenten zu rechtlichen Schritten berechtigten und kostspielige Folgen haben.
Für eine rechtssichere Bewertung der Suchergebnisse kann die Unterstützung eines Anwalts für Markenrecht sinnvoll sein. Er kann die Verletzung fremder Schutzrechte ausschließen und eine sichere Anmeldung gewährleisten.
Ist eine EU-Marke oder IR-Marke auch in Deutschland geschützt und kollidiert mit Ihrer Markenidee, verletzen Sie durch eine Anmeldung fremde Rechte. Daher kann es ratsam sein, vorab Ihre Markenidee mit internationalen Marken abzugleichen.
Folgende Datenbanken bieten sich dazu an:
Wie Sie Ihre Markenidee im Ausland schützen lassen können, lesen Sie in folgenden Beiträgen:
Bei einer identischen Marke liegt z. B. ein klarer Markenrechtsverstoß vor, wenn auch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis identisch ist. Die richtige Interpretation ähnlicher Marken ist hingegen weniger eindeutig.
Die Verwechslungsgefahr beurteilt sich nach einer juristisch komplizierten Gesamtbewertung. Dabei kommt es auf die Wechselwirkung zwischen der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, die Markenähnlichkeit und die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen der konkurrierenden Marken im Einzelfall an. Die Grenzen zwischen Verwechslungsgefahr und erlaubter Abwandlung sind also fließend.
Das zeigt auch ein Urteil des Europäischen Gerichts vom 15.03.2006 (Aktenzeichen T-35/04): Es entschied, dass zwischen den ähnlich klingenden Marken „Ferrero” und „FERRÓ” Verwechslungsgefahr besteht.
Da beide die Warengruppe der Süß- und Konditorwaren für sich beanspruchten, musste „FERRÓ” sich den älteren Rechten von „Ferrero” beugen. Anders wäre es ausgegangen, wenn die Firmen nicht in derselben Branche tätig gewesen wären.
Ist Ihre Marke einer anderen zu ähnlich, können Sie flexibel sein: Indem Sie den Markennamen neu formulieren oder Ihre Marke neu designen, können Sie sie womöglich doch noch anmelden.
Nach der Markenanmeldung kann es hilfreich sein, sich durch eine regelmäßige Markenrecherche im Informationssystem des DPMA die eigene Marke zu überwachen. So können Sie frühzeitig verhindern, dass Dritte z. B. eine sehr ähnliche Marke anmelden und Ihren Markenschutz verletzen. Das DPMA überprüft Eintragungen nicht von sich aus auf mögliche Markenkollisionen.
Bemerken Sie eine Dopplung, können Sie innerhalb der 3-monatigen Widerspruchsfrist Widerspruch beim DPMA einlegen – die Frist beginnt, wenn das Amt die Eintragung der neuen Marke veröffentlicht. Gegen eine Gebühr von 250 € prüft das DPMA Ihre Einwände. Sind diese berechtigt, leitet es die Löschung der anderen Marke ein.
Haben Sie die Frist verpasst, müssen Sie für die Löschung der fraglichen Marke einen Nichtigkeitsantrag stellen oder vor Gericht ziehen. Die Kosten sind dann deutlich höher als im Widerspruchsverfahren.
Wenn Sie selbstständig Ihre Marke recherchieren, entstehen Ihnen – außer für die Nutzung kostenpflichtiger Recherchetools – keine weiteren Kosten.
Eine Markenrecherche ohne Erfahrung durchzuführen, ist aber mit erheblichen Risiken verbunden. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen bei Nachlässigkeiten Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüche von Dritten – wenn Sie z. B. aufgrund einer unzureichenden Markenrecherche eine Marke anmelden, die es bereits gibt.
Möchten Sie die Markenrecherche mit anwaltlicher Expertise absichern, entstehen Anwaltskosten. Diese lassen sich nicht pauschal beziffern, sondern bestimmen sich nach verschiedenen Faktoren:
Je nach Aufwand kostet eine Markenrecherche regelmäßig zwischen 300 und 2.000 € – besonders bei internationalen Recherchen kann der Preis aber auch höher ausfallen.
Mit advocado haben Sie von Anfang an Sicherheit über alle Kosten: Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung erstellt Ihnen ein advocado Partner-Anwalt für Markenrecht ein unverbindliches Festpreisangebot – Sie entscheiden, ob Sie den Anwalt zu diesen Konditionen beauftragen möchten.
Eine reibungslose Markenanmeldung und langfristigen Markenschutz erreichen Sie nur mithilfe einer umfassenden Markenrecherche. Möchten Sie sichergehen, dass Sie nichts übersehen und die Rechercheergebnisse richtig interpretieren, kann ein Anwalt helfen.
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Mit einer Markenrecherche suchen Sie vor Anmeldung Ihrer Marke in Markenregistern nach ähnlichen oder gleichen Marken. Gibt es eine gleiche oder ähnliche Marke schon, besteht die Gefahr mit Ihrer Marke fremde Markenrechte zu verletzen. Dritte können Ihrer Anmeldung widersprechen und Sie abmahnen – durch eine gründliche Markenrecherche minimieren Sie dieses Risiko.
Wichtig ist nicht nur die Recherche nach identischen Marken, sondern auch nach klanglich und visuell ähnlichen Marken sowie nach Marken mit ähnlicher Schreibweise – es darf keine Verwechslungsgefahr zu anderen Marken bestehen. Kostenlose Recherchetools und Datenbanken enthalten meist nicht alle Markeneintragungen.
Eine selbst vorgenommene Recherche verursacht nur Kosten, wenn Sie kostenpflichtige Recherchetools verwenden. Sichern Sie Ihre Recherche mit anwaltlicher Unterstützung ab, entstehen Anwaltskosten, die sich nach dem Rechercheaufwand (z. B. nur national oder international) richten.
Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.