Markenschutz prüfen: So finden Sie Ihren einzigartigen Markennamen
Markenschutz prüfen: So finden Sie Ihren einzigartigen Markennamen
Wiebke Mecklenburg
Beitrag von
Rechtsanwältin für Markenrecht
Aktualisiert am

... Markenanmeldung Markenschutz prüfen

2022 wurden laut DPMA über 77.000 nationale Marken angemeldet – doch nur 53.621 wurden auch ins Markenregister eingetragen. Grund für erfolglose Anmeldungen sind häufig fehlende Schutzfähigkeit der Marken oder von anderen Markeninhabern eingelegte Widersprüche wegen Verwechslungsgefahr. Wenn Sie vorab den Markenschutz prüfen lassen, können Sie diese Risiken vermeiden.

Sollten Sie bei der Anmeldung Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

So funktioniert’s:

  • Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  • Entscheidung mit Kostensicherheit – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Warum ist es wichtig, den Markenschutz prüfen zu lassen?
  3. 2. In 4 Schritten Markennamen prüfen
  4. 3. Markenrechte sichern: So geht’s
  5. 4. Namensschutz prüfen: auch nach der Anmeldung wichtig
  6. 5. Mögliche Kosten für die Prüfung von Markenrechten
  7. 6. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Marke anmelden

Markenschutz prüfen: So finden Sie Ihren einzigartigen Markennamen

Markenschutz prüfen: So finden Sie Ihren einzigartigen Markennamen

2022 wurden laut DPMA über 77.000 nationale Marken angemeldet – doch nur 53.621 wurden auch ins Markenregister eingetragen. Grund für erfolglose Anmeldungen sind häufig fehlende Schutzfähigkeit der Marken oder von anderen Markeninhabern eingelegte Widersprüche wegen Verwechslungsgefahr. Wenn Sie vorab den Markenschutz prüfen lassen, können Sie diese Risiken vermeiden.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

Markenschutz prüfen bedeutet, vor einer Markenanmeldung zu klären, ob Ihr Zeichen schutzfähig ist und ob ältere Kennzeichenrechte Dritter Ihrer Nutzung oder Anmeldung entgegenstehen können.

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Gilt, wenn …

  • Sie einen Namen, ein Logo oder einen Slogan gewerblich nutzen wollen (z. B. Shop, App, Produkt, Dienstleistung).
  • Sie kurz vor Launch stehen oder eine Markenanmeldung (DPMA/EUIPO/WIPO) planen.
  • Sie das Risiko senken möchten, dass ähnliche/identische Zeichen oder andere Kennzeichenrechte später zu Konflikten führen.

Sonderfall: Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben oder Ihre Recherche eine identische Marke im naheliegenden Waren-/Dienstleistungsbereich zeigt, sollten Sie nicht einfach weiter anmelden oder den Namen weiter nutzen, sondern den Fall individuell rechtlich einordnen lassen.

Wichtigste Frist (wenn es nach der Eintragung knirscht): Gegen eine neu eingetragene Marke kann grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch eingelegt werden.

Dafür brauchen Sie typischerweise:

  • Ihren gewünschten Markennamen (und Schreibvarianten, ggf. Übersetzungen) bzw. Logo-Datei
  • geplante Waren/Dienstleistungen (womit verdienen Sie Geld – was bieten Sie konkret an?)
  • geplante Länder/Regionen (nur Deutschland oder EU/International?)
  • bereits genutzte Domains, Social-Handles, Unternehmens-/Produktnamen
  • ggf. vorhandene Alt-Logos, Claims, Design-Varianten

Häufigster Fehler: Nur schnell im DPMAregister nach identischen Begriffen zu suchen und Ähnlichkeiten, Klassen/Branchen-Nähe sowie EU-/internationale Register zu übersehen.

Wenn Sie Ihre Markenidee (Schutzfähigkeit, Klassen, Rechercheergebnis) rechtlich bewerten lassen möchten, können Sie über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung bei einem Partner-Anwalt für Markenrecht anfragen.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Was sicher ist

  • Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren vor allem absolute Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft).
  • Das DPMA prüft nicht, ob ältere Rechte Dritter (z. B. ältere Marken) entgegenstehen – diese Recherche liegt grundsätzlich bei Ihnen.

Wo es auf den Einzelfall ankommt

  • Ob eine Verwechslungsgefahr besteht (Zeichenähnlichkeit, Waren-/Dienstleistungsnähe, Kennzeichnungskraft).
  • Wie eng oder weit Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gefasst ist (Klassenstrategie).
  • Ob Sie nur national oder (auch) EU-/international tätig sind (Register und Schutzgebiete).

1. Warum ist es wichtig, den Markenschutz prüfen zu lassen?

Bevor Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Marke anmelden, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Marke schutzfähig ist und keine älteren Markenrechte verletzt – sonst kann es teuer werden.

Ist die Marke nicht schutzfähig, lehnt das DPMA die Anmeldung ab – und die bereits gezahlten Anmeldegebühren sind verloren.

Wenn Ihr Markenzeichen einer bestehenden Marke zu ähnlich oder sogar mit ihr identisch ist, hat diese Markenverletzung möglicherweise diese Folgen:

  • Löschung Ihrer Marke aus dem Markenregister
  • Verbot der weiteren Nutzung
  • Unbrauchbarmachung von bereits gekennzeichneten Produkten
  • Abmahnung & Forderung einer Unterlassungserklärung
  • Schadensersatzzahlung
  • Einstweilige Verfügung & Gerichtsverfahren

Das können Sie verhindern, indem Sie eventuelle Markenrechtsverletzungen mit einer Markenrecherche aufdecken, bevor Sie zum DPMA gehen. Denn das DPMA prüft bei Ihrer Anmeldung nicht, ob Ihre Marke mit einer anderen kollidiert – andere Markeninhaber aber schon.

Wenn Sie vorab die Markenrechte prüfen und Markenrechtsverletzungen ausschließen, stellen Sie den reibungslosen Ablauf Ihrer Anmeldung sicher – und beugen dem Risiko einer erfolglosen Eintragung und/oder einer kostspieligen Abmahnung vor.

Sie möchten Ihren Markenschutz prüfen lassen?
Wir helfen Ihnen!

Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

2. In 4 Schritten Markennamen prüfen

Möchten Sie herausfinden, ob der von Ihnen gewünschte Markenname schutzfähig und noch frei verfügbar ist, ist eine reine Google-Suche nicht ausreichend.

Mit den folgenden 4 Schritten können Sie Ihren Markennamen überprüfen:

1. Schritt: Marke auf Schutzfähigkeit überprüfen

Sie müssen zuerst die Schutzfähigkeit Ihres Markenzeichens prüfen. Verstößt es gegen sogenannte absolute Schutzhindernisse, bekommen Sie keinen Markenschutz. Das DPMA lehnt die Anmeldung der Marke dann ab – bereits gezahlte Gebühren sind verloren.

Schutzhindernisse sind laut § 8 Markengesetz (MarkenG) z. B.:

X Beschreibende Eigenschaft der Marke
X Fehlende Unterscheidungskraft
X Nutzung staatlicher Symbole (z. B. Flaggen)
X Gebrauch anstößiger Formulierungen oder Fäkalsprache

2. Schritt: Identische & ähnliche Marken recherchieren

Konnten Sie sicherstellen, dass Ihre Markenzeichen nicht gegen absolute Schutzhindernisse verstößt, ist der erste Schritt getan. Nun müssen Sie per Markenrecherche herausfinden, ob Ihr Wunschkennzeichen bereits existiert bzw. eine zu große Ähnlichkeit zu anderen Marken besteht. Das geht über eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche:

  • Identitätsrecherche: suchen Sie z. B. in speziellen Marken-Suchmaschinen und Datenbanken nach gleichlautenden bzw. identisch aussehenden Marken. Im Handelsregister können Sie nach gleichen Firmennamen recherchieren.
  • Ähnlichkeitsrecherche: prüfen Sie, ob es in Ihrem Bereich Marken mit begrifflichen, visuellen oder klanglichen Gemeinsamkeiten gibt. Prüfen Sie die Schreibweise Ihrer Markenidee und Abwandlungen (z. B. Kaffee, Café und Ckahfee).
Hinweis
Wo kann ich Markennamen prüfen?

Möchten Sie den Markenschutz Ihres Markennamens prüfen, können Sie das Recherchetool des DPMA für Einsteiger für die Suche nach identischen und ähnlichen Marken nutzen.

Hinweis: Sie können den Markenschutz selbst prüfen – allerdings ist eine sorgfältige Markenrecherche nach ähnlichen und identischen Marken sehr zeitintensiv.

Außerdem ist die korrekte Interpretation der Suchergebnisse für juristische Laien schwer. Wenn Sie Ähnlichkeiten übersehen, kann das z. B. eine Abmahnung im Markenrecht bedeuten.

Für eine rechtssichere Bewertung der Suchergebnisse kann die Unterstützung eines Markenanwalts sinnvoll sein. Er kann die Verletzung fremder Schutzrechte ausschließen und eine sichere Anmeldung gewährleisten.

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3. Schritt: Markenzeichen mit internationalen Marken abgleichen

Eine Marke kann auch durch eine Anmeldung beim europäischen Markenamt EUIPO als EU-Marke bzw. durch eine internationale Markenanmeldung bei der WIPO in Deutschland geschützt sein. Kollidiert eine solche Marke mit Ihrer Markenidee, können Sie durch eine Anmeldung fremde Rechte verletzen.

Prüfen Sie vorab die Markenrechte, indem Sie Ihre Markenidee mit internationalen Marken abgleichen.

Folgende Datenbanken bieten sich dazu an:

4. Schritt: Ergebnisse interpretieren & Maßnahmen ableiten

Damit Sie sicher wissen, ob eine Marke bereits geschützt ist, müssen die Ergebnisse der Recherche richtig interpretiert werden. Die Tabelle hilft Ihnen, für Ihr Recherche-Ergebnis passende Maßnahmen zu ergreifen:

Recherche-Ergebnis

Schlussfolgerung

Was Sie tun können:

Es gibt eine identische Marke

Kein Markenschutz möglich

Marke überarbeiten

Neue Marke designen

Es gibt eine ähnliche Marke

Markenschutz schwierig

Verwechslungsgefahr vom Anwalt prüfen lassen

Es gibt keine identische oder ähnliche Marke

Markenschutz möglich

Marke anmelden

Hinweis
Hinweis

Auch bei ähnlichen Marken kann es aber Möglichkeiten geben, diese dennoch schützen zu lassen. So können Sie eine Abgrenzungsvereinbarung bzw. Koexistenzvereinbarung mit dem anderen Markeninhaber treffen. In dieser vertraglichen Vereinbarung legen die Markeninhaber fest, auf juristische Schritte zu verzichten. Die ähnlichen Marken können so nebeneinander existieren und verwendet werden.

3. Markenrechte sichern: So geht’s

Eine reibungslose Eintragung und langfristigen Schutz erreichen Sie nur, indem Sie Ihre Marke vor der Eintragung mit einer Markenrecherche prüfen.

Möchten Sie sichergehen, dass Sie nichts übersehen und die Rechercheergebnisse richtig interpretieren, kann ein Anwalt helfen.

Ein Anwalt für Markenrecht kann

  • die Markenrecherche für Sie übernehmen.
  • die Ergebnisse rechtssicher interpretieren.
  • Sie zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und der geeignetsten Markenform beraten.
  • im Falle einer Markenkollision helfen, Ihre Marke bestmöglich anzupassen.
  • eine Abgrenzungsvereinbarung mit dem Inhaber einer ähnlichen Marke erreichen, damit Ihr Markenschutz möglich ist.
  • durch eine Markenüberwachung verhindern, dass Dritte Ihre Rechte verletzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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4. Namensschutz prüfen: auch nach der Anmeldung wichtig

Nach der Anmeldung kann es sinnvoll sein, durch eine regelmäßige Recherche im Informationssystem des DPMA die eigene Marke zu überwachen. So können Sie frühzeitig verhindern, dass Dritte z. B. eine ähnliche Marke anmelden und Ihren Markenschutz verletzen. Das DPMA überprüft Eintragungen nicht von sich aus auf mögliche Markenkollisionen.

Bemerken Sie eine Dopplung, können Sie innerhalb einer 3-monatigen Frist Widerspruch beim DPMA einlegen – die Frist beginnt, wenn das Amt die Eintragung der neuen Marke veröffentlicht. Gegen eine Gebühr von 250 € prüft das DPMA Ihre Einwände. Sind diese berechtigt, leitet es die Löschung der anderen Marke ein.

Haben Sie die Frist verpasst, ist für die Löschung der fraglichen Marke ein Nichtigkeitsantrag zu stellen. Alternativ können Sie eine Löschungsklage bei Gericht einreichen. Die Kosten sind dann deutlich höher als im Widerspruchsverfahren.

5. Mögliche Kosten für die Prüfung von Markenrechten

Wenn Sie selbst prüfen, entstehen meist nur indirekte Kosten (Zeit) und ggf. Gebühren für kostenpflichtige Tools. Das finanzielle Risiko liegt vor allem darin, dass Fehler später teuer werden können.

Probleme bei Fehlentscheidungen können sein:

  • verlorene Anmeldegebühren bei Zurückweisung
  • Umbenennung/Rebranding (Design, Website, Verpackungen, Kampagnen)
  • Verzögerungen beim Produktlaunch
  • Kosten eines Widerspruchs-/Löschungsverfahrens oder anwaltlicher Korrespondenz
  • im Streitfall: weitere Kosten bis hin zu gerichtlichen Verfahren

Anwaltliche Kosten lassen sich nicht pauschal angeben. Sie hängen typischerweise ab von:

  • Markenform (Wortmarke, Wort-/Bildmarke etc.)
  • Anzahl und Zuschnitt der Waren-/Dienstleistungsklassen
  • Umfang der Recherche (nur national oder auch EU/international)
  • Komplexität der Trefferlage (Ähnlichkeiten, Grenzfälle)

Wenn Sie über advocado einen Anwalt mit der Prüfung Ihres Markenschutzes beauftragen, erhalten Sie von ihm nach einer kostenlosen Ersteinschätzung ein transparentes Festpreisangebot. Sie entscheiden im Anschluss, ob Sie den Anwalt zu diesen Konditionen beauftragen möchten.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Identischer Name, gleiche Klasse
Ausgangslage: Ein Start-up will „NOVA“ für Energy-Drinks anmelden. Im Register findet sich „NOVA“ bereits für Getränke (gleiche/nahe Waren).
Vorgehen: Name/Branding wird angepasst; anschließend erneute Recherche mit Varianten.
Ergebnis: Hohe Konfliktwahrscheinlichkeit wurde früh erkannt; unnötige Anmeldung und spätere Auseinandersetzung vermieden.

Fall 2: Ähnliche Wortmarke in benachbarter Klasse
Ausgangslage: Geplant ist „Greenly“ für Kosmetik. Treffer: „Greenlee“ für Körperpflegeprodukte.
Vorgehen: Ähnlichkeitsbewertung (Klang/Schriftbild) und Prüfung der Waren-/Dienstleistungsnähe; ggf. Anpassung des Zeichens oder Klassenstrategie.
Ergebnis: Es kommt auf den Einzelfall an – die Bewertung entscheidet, ob Anmeldung sinnvoll ist oder Anpassungen nötig sind.

Fall 3: National unauffällig – Kollision auf EU-/WIPO-Ebene
Ausgangslage: In Deutschland kein Treffer, aber das Produkt soll über EU-Marktplätze verkauft werden. In TMview/WIPO findet sich eine ähnliche Unionsmarke.
Vorgehen: Recherche auf EU-/internationaler Ebene nachgezogen; Risiko für Vertrieb/Marketing in der EU bewertet.
Ergebnis: Nationale „Entwarnung“ reicht nicht, wenn das Geschäft faktisch EU-weit stattfindet.

6. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Das DPMA prüft vorrangig absolute Schutzhindernisse, nicht entgegenstehende ältere Rechte.
Was ist zu prüfen: Ältere Marken (identisch/ähnlich), Waren-/Dienstleistungsnähe, Schutzgebiete (DE/EU/IR).

Richtig ist: Registerrecherchen sind zentral; Google zeigt keine vollständige Rechtslage.
Was ist zu prüfen: DPMAregister sowie – je nach Geschäft – EU-/internationale Register.

Richtig ist: Auch Ähnlichkeiten können zu Verwechslungsgefahr führen – das ist eine Einzelfallbewertung.
Was ist zu prüfen: Klang/Schriftbild/Bedeutung, Waren-/Dienstleistungsnähe, Kennzeichnungskraft (vgl. z. B. BGH „METROBUS“).

Richtig ist: Bei EU-/internationalem Vertrieb sind weitere Register relevant.
Was ist zu prüfen: Zielmärkte, Plattformvertrieb, Werbeausrichtung, passende Schutzgebiete.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 22.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Markengesetz (MarkenG) – insbesondere § 8 MarkenG (absolute Schutzhindernisse)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Markenschutz / Markenrecherche / Widerspruch & Löschung / Markenstatistiken

Letzte Aktualisierung

22.05.2026

  • Ganz oben steht jetzt direkt, woran Sie Ihren Fall schnell erkennen – inklusive einer kurzen „Stopp“-Regel, falls es heikel wird.
  • Sie sehen klarer, was allgemein gilt und wo es wirklich vom Einzelfall abhängt.
  • Es gibt konkrete Beispiele, wie typische Treffer in der Recherche in der Praxis aussehen können.
  • Die Fragen am Ende wurden zu typischen Irrtümern umgebaut – damit man schneller erkennt, was oft falsch verstanden wird.
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