Markenschutz prüfen: So finden Sie Ihren einzigartigen Markennamen
 ![Markenschutz prüfen: So finden Sie Ihren einzigartigen Markennamen](assets/images/5/markenrecherche-post-its-dokumente-vfs38scr5jag0b0.jpg) Beitrag von [Wiebke Mecklenburg](/rechtsanwalt/profil/wiebke-mecklenburg-anwaeltin.html)
  **Rechtsanwältin für Markenrecht**
 Aktualisiert am 22.05.2026
---
 [...](ratgeber/markenrecht.html "Ratgeber Markenrecht") [Markenanmeldung](ratgeber/markenrecht/markenanmeldung.html "Ratgeber Markenanmeldung") Markenschutz prüfen
2022 wurden laut DPMA über 77.000 nationale Marken angemeldet – doch nur 53.621 wurden auch ins Markenregister eingetragen. Grund für erfolglose Anmeldungen sind häufig fehlende Schutzfähigkeit der Marken oder von anderen Markeninhabern eingelegte Widersprüche wegen Verwechslungsgefahr. Wenn Sie vorab den Markenschutz prüfen lassen, können Sie diese Risiken vermeiden.
**Sollten Sie bei der Anmeldung Unterstützung benötigen,** stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer **kostenlosen Ersteinschätzung** durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
**So funktioniert’s:**
- **Fall schildern** – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
- **Kostenlose Ersteinschätzung** – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- **Entscheidung mit Kostensicherheit** – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Warum ist es wichtig, den Markenschutz prüfen zu lassen?
3. 2. In 4 Schritten Markennamen prüfen
4. 3. Markenrechte sichern: So geht’s
5. 4. Namensschutz prüfen: auch nach der Anmeldung wichtig
6. 5. Mögliche Kosten für die Prüfung von Markenrechten
7. 6. Häufige Irrtümer aufgeklärt
 [Marke anmelden](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado "Marke anmelden")

# Markenschutz prüfen: So finden Sie Ihren einzigartigen Markennamen
 Beitrag von [Wiebke Mecklenburg](/rechtsanwalt/profil/wiebke-mecklenburg-anwaeltin.html)
  **Rechtsanwältin für Markenrecht**
 Aktualisiert am 22.05.2026
---
2022 wurden laut DPMA über 77.000 nationale Marken angemeldet – doch nur 53.621 wurden auch ins Markenregister eingetragen. Grund für erfolglose Anmeldungen sind häufig fehlende Schutzfähigkeit der Marken oder von anderen Markeninhabern eingelegte Widersprüche wegen Verwechslungsgefahr. Wenn Sie vorab den Markenschutz prüfen lassen, können Sie diese Risiken vermeiden.
**Sollten Sie bei der Anmeldung Unterstützung benötigen,** stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer **kostenlosen Ersteinschätzung** durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
**So funktioniert’s:**
- **Fall schildern** – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
- **Kostenlose Ersteinschätzung** – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- **Entscheidung mit Kostensicherheit** – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
 [ Fall schildern & kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado)

## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
**Markenschutz prüfen** bedeutet, vor einer Markenanmeldung zu klären, ob Ihr Zeichen **schutzfähig** ist und ob **ältere Kennzeichenrechte Dritter** Ihrer Nutzung oder Anmeldung entgegenstehen können.

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
**Gilt, wenn …**
- Sie einen Namen, ein Logo oder einen Slogan **gewerblich** nutzen wollen (z. B. Shop, App, Produkt, Dienstleistung).
- Sie **kurz vor Launch** stehen oder eine **Markenanmeldung** (DPMA/EUIPO/WIPO) planen.
- Sie das Risiko senken möchten, dass **ähnliche/identische Zeichen** oder andere Kennzeichenrechte später zu Konflikten führen.
**Sonderfall:** Wenn Sie bereits eine **Abmahnung** erhalten haben oder Ihre Recherche eine **identische Marke** im naheliegenden Waren-/Dienstleistungsbereich zeigt, sollten Sie **nicht einfach weiter anmelden oder den Namen weiter nutzen**, sondern den Fall individuell rechtlich einordnen lassen.
**Wichtigste Frist (wenn es nach der Eintragung knirscht):** Gegen eine neu eingetragene Marke kann grundsätzlich **innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung** Widerspruch eingelegt werden.
**Dafür brauchen Sie typischerweise:**
- Ihren gewünschten Markennamen (und **Schreibvarianten**, ggf. Übersetzungen) bzw. Logo-Datei
- geplante **Waren/Dienstleistungen** (womit verdienen Sie Geld – was bieten Sie konkret an?)
- geplante **Länder/Regionen** (nur Deutschland oder EU/International?)
- bereits genutzte **Domains**, Social-Handles, Unternehmens-/Produktnamen
- ggf. vorhandene Alt-Logos, Claims, Design-Varianten
**Häufigster Fehler:** Nur schnell im DPMAregister nach **identischen Begriffen** zu suchen und **Ähnlichkeiten, Klassen/Branchen-Nähe sowie EU-/internationale Register** zu übersehen.
Wenn Sie Ihre Markenidee (Schutzfähigkeit, Klassen, Rechercheergebnis) rechtlich bewerten lassen möchten, können Sie über advocado eine **kostenlose Ersteinschätzung** bei einem Partner-Anwalt für Markenrecht anfragen.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Was sicher ist**
- Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren vor allem **absolute Schutzhindernisse** (z. B. fehlende Unterscheidungskraft).
- Das DPMA prüft **nicht**, ob **ältere Rechte Dritter** (z. B. ältere Marken) entgegenstehen – diese Recherche liegt grundsätzlich bei Ihnen.
**Wo es auf den Einzelfall ankommt**
- Ob eine **Verwechslungsgefahr** besteht (Zeichenähnlichkeit, Waren-/Dienstleistungsnähe, Kennzeichnungskraft).
- Wie eng oder weit Ihr **Waren- und Dienstleistungsverzeichnis** gefasst ist (Klassenstrategie).
- Ob Sie nur national oder (auch) **EU-/international** tätig sind (Register und Schutzgebiete).

## 1. Warum ist es wichtig, den Markenschutz prüfen zu lassen?
Bevor Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine [Marke anmelden](ratgeber/markenrecht/markenschutz/marke-schuetzen-lassen.html "https://www.advocado.de/ratgeber/markenrecht/markenschutz/marke-schuetzen-lassen.html"), müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Marke schutzfähig ist und keine älteren Markenrechte verletzt – sonst kann es teuer werden.
Ist die Marke nicht schutzfähig**, lehnt das DPMA die Anmeldung ab** – und die bereits gezahlten Anmeldegebühren sind verloren.
Wenn Ihr Markenzeichen einer bestehenden Marke zu ähnlich oder sogar mit ihr identisch ist, hat diese **Markenverletzung** möglicherweise diese Folgen:
- Löschung Ihrer Marke aus dem Markenregister
- Verbot der weiteren Nutzung
- Unbrauchbarmachung von bereits gekennzeichneten Produkten
- Abmahnung & Forderung einer Unterlassungserklärung
- Schadensersatzzahlung
- Einstweilige Verfügung & Gerichtsverfahren
**Das können Sie verhindern, indem Sie** eventuelle [Markenrechtsverletzungen mit einer Markenrecherche aufdecken](produkte/markenrecherche.html "Markenrecherche zum Festpreis"), bevor Sie zum DPMA gehen. Denn das DPMA prüft bei Ihrer Anmeldung nicht, ob Ihre Marke mit einer anderen kollidiert – andere Markeninhaber aber schon.
Wenn Sie vorab die Markenrechte prüfen und [Markenrechtsverletzungen](ratgeber/markenrecht/markenschutz/markenrechtsverletzung.html "Markenrechtsverletzung: Richtig reagieren bei Kopie Ihrer Marke") ausschließen, stellen Sie den reibungslosen Ablauf Ihrer Anmeldung sicher – und beugen dem Risiko einer erfolglosen Eintragung und/oder einer kostspieligen Abmahnung vor.
Sie möchten Ihren Markenschutz prüfen lassen?
 Wir helfen Ihnen!
Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive **kostenloser Ersteinschätzung.** Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung ](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")

## 2. In 4 Schritten Markennamen prüfen
Möchten Sie herausfinden, ob der von Ihnen gewünschte Markenname schutzfähig und noch frei verfügbar ist, ist eine reine Google-Suche nicht ausreichend.
Mit den folgenden 4 Schritten können Sie Ihren Markennamen überprüfen:

### 1. Schritt: Marke auf Schutzfähigkeit überprüfen
Sie müssen zuerst die Schutzfähigkeit Ihres Markenzeichens prüfen. Verstößt es gegen sogenannte **absolute Schutzhindernisse**, bekommen Sie keinen [Markenschutz](ratgeber/markenrecht/markenschutz/markenschutz.html "Markenschutz: So sichern Sie sich die Markenrechte"). Das DPMA lehnt die Anmeldung der Marke dann ab – bereits gezahlte Gebühren sind verloren.
Schutzhindernisse sind laut [§ 8 Markengesetz (MarkenG)](https://dejure.org/gesetze/MarkenG/8.html "Zu § 8 MarkenG") z. B.:
X Beschreibende Eigenschaft der Marke
X Fehlende Unterscheidungskraft
X Nutzung staatlicher Symbole (z. B. Flaggen)
X Gebrauch anstößiger Formulierungen oder Fäkalsprache

### 2. Schritt: Identische & ähnliche Marken recherchieren
Konnten Sie sicherstellen, dass Ihre Markenzeichen nicht gegen absolute Schutzhindernisse verstößt, ist der erste Schritt getan. Nun müssen Sie per Markenrecherche herausfinden, ob Ihr Wunschkennzeichen bereits existiert bzw. eine zu große Ähnlichkeit zu anderen Marken besteht. Das geht über eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche:
- **Identitätsrecherche:** suchen Sie z. B. in speziellen Marken-Suchmaschinen und Datenbanken nach gleichlautenden bzw. identisch aussehenden Marken. Im Handelsregister können Sie nach gleichen Firmennamen recherchieren.
- **Ähnlichkeitsrecherche:** prüfen Sie, ob es in Ihrem Bereich Marken mit begrifflichen, visuellen oder klanglichen Gemeinsamkeiten gibt. Prüfen Sie die Schreibweise Ihrer Markenidee und Abwandlungen (z. B. Kaffee, Café und Ckahfee).
Wo kann ich Markennamen prüfen?
Möchten Sie den Markenschutz Ihres Markennamens prüfen, können Sie das [Recherchetool des DPMA für Einsteiger](https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger "Zum DPMAregister") für die Suche nach identischen und ähnlichen Marken nutzen.
**Hinweis:** Sie können den Markenschutz selbst prüfen – allerdings ist eine sorgfältige Markenrecherche nach ähnlichen und identischen Marken **sehr zeitintensiv**.
Außerdem ist die korrekte Interpretation der Suchergebnisse für juristische Laien schwer. Wenn Sie Ähnlichkeiten übersehen, kann das z. B. eine [Abmahnung im Markenrecht](ratgeber/markenrecht/markenschutz/abmahnung-markenrecht.html "Abmahnung im Markenrecht") bedeuten.
Für eine rechtssichere Bewertung der Suchergebnisse kann die Unterstützung eines Markenanwalts sinnvoll sein. Er kann die Verletzung fremder Schutzrechte ausschließen und eine sichere Anmeldung gewährleisten.
Sie möchten Ihren Markenschutz prüfen lassen?
 Wir helfen Ihnen!
Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive **kostenloser Ersteinschätzung.** Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung ](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")

### 3. Schritt: Markenzeichen mit internationalen Marken abgleichen
Eine Marke kann auch durch eine Anmeldung beim europäischen Markenamt EUIPO als [EU-Marke](ratgeber/markenrecht/markenanmeldung/eu-marke-anmelden.html "EU-Marke anmelden: Europaweiter Markenschutz per Unionsmarke") bzw. durch eine [internationale Markenanmeldung](ratgeber/markenrecht/markenanmeldung/internationale-markenanmeldung.html "Internationale Markenanmeldung: So können Sie Ihre Marke weltweit schützen") bei der WIPO in Deutschland geschützt sein. Kollidiert eine solche Marke mit Ihrer Markenidee, können Sie durch eine Anmeldung fremde Rechte verletzen.
Prüfen Sie vorab die Markenrechte, indem Sie Ihre Markenidee mit internationalen Marken abgleichen.
Folgende Datenbanken bieten sich dazu an:
- [eSearch plus](https://euipo.europa.eu/eSearch/ "Zu eSearch plus")
- [TMview](https://www.tmdn.org/tmview/welcome?_ga=2.174900007.480745009.1633424643-25461346.1632837194&_gac=1.45885014.1633432295.CjwKCAjw7--KBhAMEiwAxfpkWFBZk02_kvwvRpr6-qH4Q30Q1rbUjV9s6Y-to_Ftyxy-mYAnSK6xxRoCu44QAvD_BwE#/tmview "Zu TMview")
- [Madrid Monitor](https://www.wipo.int/madrid/monitor/en/index.jsp "Zum Madrid Monitor")
- [Global Brand Database](https://www.wipo.int/branddb/en/ "Zur Global Brand Database")

### 4. Schritt: Ergebnisse interpretieren & Maßnahmen ableiten
Damit Sie sicher wissen, ob eine Marke bereits geschützt ist, müssen die Ergebnisse der Recherche richtig interpretiert werden. Die Tabelle hilft Ihnen, für Ihr Recherche-Ergebnis passende Maßnahmen zu ergreifen:
| **Recherche-Ergebnis** | **Schlussfolgerung** | **Was Sie tun können:** |
| --- | --- | --- |
| Es gibt eine identische Marke | Kein Markenschutz möglich | Marke überarbeiten Neue Marke designen |
| Es gibt eine ähnliche Marke | Markenschutz schwierig | Verwechslungsgefahr vom Anwalt prüfen lassen |
| Es gibt keine identische oder ähnliche Marke | Markenschutz möglich | [Marke anmelden](produkte/marke-anmelden.html) |
Hinweis
Auch bei ähnlichen Marken kann es aber Möglichkeiten geben, diese dennoch schützen zu lassen. So können Sie eine Abgrenzungsvereinbarung bzw. Koexistenzvereinbarung mit dem anderen Markeninhaber treffen. In dieser vertraglichen Vereinbarung legen die Markeninhaber fest, auf juristische Schritte zu verzichten. Die ähnlichen Marken können so nebeneinander existieren und verwendet werden.

## 3. Markenrechte sichern: So geht’s
Eine reibungslose Eintragung und langfristigen Schutz erreichen Sie nur, indem Sie Ihre Marke vor der Eintragung mit einer Markenrecherche prüfen.
Möchten Sie sichergehen, dass Sie nichts übersehen und die Rechercheergebnisse richtig interpretieren, kann ein Anwalt helfen.
Ein [Anwalt für Markenrecht](rechtsanwalt/anwalt-markenrecht.html "Anwalt für Markenrecht") kann
- die Markenrecherche für Sie übernehmen.
- die Ergebnisse rechtssicher interpretieren.
- Sie zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und der geeignetsten Markenform beraten.
- im Falle einer Markenkollision helfen, Ihre Marke bestmöglich anzupassen.
- eine Abgrenzungsvereinbarung mit dem Inhaber einer ähnlichen Marke erreichen, damit Ihr Markenschutz möglich ist.
- durch eine Markenüberwachung verhindern, dass Dritte Ihre Rechte verletzen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem **Netzwerk mit über** **550** **Partner-Anwälten**. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden  für eine **kostenlose Ersteinschätzung** zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Sie möchten Ihren Markenschutz prüfen lassen?
 Wir helfen Ihnen!
Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive **kostenloser Ersteinschätzung.** Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung ](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")

## 4. Namensschutz prüfen: auch nach der Anmeldung wichtig
Nach der Anmeldung kann es sinnvoll sein, durch eine regelmäßige Recherche im Informationssystem des DPMA die eigene [Marke zu überwachen](/ratgeber/markenrecht/markenschutz/die-markenueberwachung-der-dauerhafte-schutz-einer-marke.html "Markenüberwachung"). So können Sie frühzeitig verhindern, dass Dritte z. B. eine ähnliche Marke anmelden und Ihren Markenschutz verletzen. Das DPMA überprüft Eintragungen nicht von sich aus auf mögliche Markenkollisionen.
Bemerken Sie eine Dopplung, können Sie innerhalb einer **3-monatigen Frist** Widerspruch beim DPMA einlegen – die Frist beginnt, wenn das Amt die Eintragung der neuen Marke veröffentlicht. Gegen eine Gebühr von 250 € prüft das DPMA Ihre Einwände. Sind diese berechtigt, leitet es die Löschung der anderen Marke ein.
Haben Sie die **Frist verpasst**, ist für die Löschung der fraglichen Marke ein Nichtigkeitsantrag zu stellen. Alternativ können Sie eine Löschungsklage bei Gericht einreichen. Die Kosten sind dann deutlich höher als im Widerspruchsverfahren.

## 5. Mögliche Kosten für die Prüfung von Markenrechten
**Wenn Sie selbst prüfen**, entstehen meist nur indirekte Kosten (Zeit) und ggf. Gebühren für kostenpflichtige Tools. Das finanzielle Risiko liegt vor allem darin, dass Fehler später teuer werden können.
**Probleme bei Fehlentscheidungen können sein:**
- verlorene Anmeldegebühren bei Zurückweisung
- Umbenennung/Rebranding (Design, Website, Verpackungen, Kampagnen)
- Verzögerungen beim Produktlaunch
- Kosten eines Widerspruchs-/Löschungsverfahrens oder anwaltlicher Korrespondenz
- im Streitfall: weitere Kosten bis hin zu gerichtlichen Verfahren
**Anwaltliche Kosten** lassen sich nicht pauschal angeben. Sie hängen typischerweise ab von:
- Markenform (Wortmarke, Wort-/Bildmarke etc.)
- Anzahl und Zuschnitt der Waren-/Dienstleistungsklassen
- Umfang der Recherche (nur national oder auch EU/international)
- Komplexität der Trefferlage (Ähnlichkeiten, Grenzfälle)
Wenn Sie über advocado einen Anwalt mit der Prüfung Ihres Markenschutzes beauftragen, erhalten Sie von ihm nach einer **kostenlosen Ersteinschätzung** ein **transparentes Festpreisangebot.** Sie entscheiden im Anschluss, ob Sie den Anwalt zu diesen Konditionen beauftragen möchten.
Sie möchten Ihren Markenschutz prüfen lassen?
 Wir helfen Ihnen!
Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive **kostenloser Ersteinschätzung.** Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung ](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")

### Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: Identischer Name, gleiche Klasse**
**Ausgangslage:** Ein Start-up will „NOVA“ für Energy-Drinks anmelden. Im Register findet sich „NOVA“ bereits für Getränke (gleiche/nahe Waren).
**Vorgehen:** Name/Branding wird angepasst; anschließend erneute Recherche mit Varianten.
**Ergebnis:** Hohe Konfliktwahrscheinlichkeit wurde früh erkannt; unnötige Anmeldung und spätere Auseinandersetzung vermieden.
**Fall 2: Ähnliche Wortmarke in benachbarter Klasse**
**Ausgangslage:** Geplant ist „Greenly“ für Kosmetik. Treffer: „Greenlee“ für Körperpflegeprodukte.
**Vorgehen:** Ähnlichkeitsbewertung (Klang/Schriftbild) und Prüfung der Waren-/Dienstleistungsnähe; ggf. Anpassung des Zeichens oder Klassenstrategie.
**Ergebnis:** Es kommt auf den Einzelfall an – die Bewertung entscheidet, ob Anmeldung sinnvoll ist oder Anpassungen nötig sind.
**Fall 3: National unauffällig – Kollision auf EU-/WIPO-Ebene**
**Ausgangslage:** In Deutschland kein Treffer, aber das Produkt soll über EU-Marktplätze verkauft werden. In TMview/WIPO findet sich eine ähnliche Unionsmarke.
**Vorgehen:** Recherche auf EU-/internationaler Ebene nachgezogen; Risiko für Vertrieb/Marketing in der EU bewertet.
**Ergebnis:** Nationale „Entwarnung“ reicht nicht, wenn das Geschäft faktisch EU-weit stattfindet.
 

## 6. Häufige Irrtümer aufgeklärt

### Irrtum 1: „Wenn das DPMA einträgt, ist meine Marke automatisch konfliktfrei.“
**Richtig ist:** Das DPMA prüft vorrangig absolute Schutzhindernisse, nicht entgegenstehende ältere Rechte.
**Was ist zu prüfen:** Ältere Marken (identisch/ähnlich), Waren-/Dienstleistungsnähe, Schutzgebiete (DE/EU/IR).

### Irrtum 2: „Eine Google-Suche reicht zur Markenprüfung.“
**Richtig ist:** Registerrecherchen sind zentral; Google zeigt keine vollständige Rechtslage.
**Was ist zu prüfen:** DPMAregister sowie – je nach Geschäft – EU-/internationale Register.

### Irrtum 3: „Gefährlich sind nur identische Marken.“
**Richtig ist:** Auch Ähnlichkeiten können zu Verwechslungsgefahr führen – das ist eine Einzelfallbewertung.
**Was ist zu prüfen:** Klang/Schriftbild/Bedeutung, Waren-/Dienstleistungsnähe, Kennzeichnungskraft (vgl. z. B. BGH „METROBUS“).

### Irrtum 4: „Wenn im DPMAregister nichts steht, kann ich überall loslegen.“
**Richtig ist:** Bei EU-/internationalem Vertrieb sind weitere Register relevant.
**Was ist zu prüfen:** Zielmärkte, Plattformvertrieb, Werbeausrichtung, passende Schutzgebiete.
**Transparenz-Hinweis**
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 22.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
**Quellen**
- Markengesetz (MarkenG) – insbesondere § 8 MarkenG (absolute Schutzhindernisse)
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Markenschutz / Markenrecherche / Widerspruch & Löschung / Markenstatistiken

### Letzte Aktualisierung
**22.05.2026**
- Ganz oben steht jetzt direkt, woran Sie Ihren Fall schnell erkennen – inklusive einer kurzen „Stopp“-Regel, falls es heikel wird.
- Sie sehen klarer, was allgemein gilt und wo es wirklich vom Einzelfall abhängt.
- Es gibt konkrete Beispiele, wie typische Treffer in der Recherche in der Praxis aussehen können.
- Die Fragen am Ende wurden zu typischen Irrtümern umgebaut – damit man schneller erkennt, was oft falsch verstanden wird.
 [Jetzt Markenschutz prüfen lassen](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/?lb=markenrecht%3C%3Dmarkenanmeldung&lt=markenanmeldung&lp#rechtsfrage-stellen "Jetzt Markenschutz prüfen lassen")
Das könnte Sie auch interessieren
Urhebergesetz
Die eigene Idee schützen lassen
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Idee schützen lassen können, welche Ideen schutzunwürdig sind und welche Kosten anfallen.
Weiterlesen
Markenschutz
Domain & Markenrecht: Was muss ich beachten?
Wer seinen Domainnamen schützen lassen möchte, kann die Internetadresse als Marke eintragen lassen und von umfangreichen Markenrechten profitieren.
Weiterlesen
Patentanmeldung
Patent anmelden & Technologie schützen
Wer ein Patent anmelden kann, schützt seine Erfindung für 20 Jahre vor Missbrauch und kann sie gewinnbringend vermarkten.
Weiterlesen
 Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
**3.542 Leser** finden diesen Beitrag hilfreich.
---
 Beitrag von [Wiebke Mecklenburg](/rechtsanwalt/profil/wiebke-mecklenburg-anwaeltin.html)
  **Rechtsanwältin für Markenrecht**
 Aktualisiert am 22.05.2026
 Kostenlose Ersteinschätzung u. a. durch
 ![Marco Grünler](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/157/200x200/71x71/marco-gruenler-rechtsanwalt-1-e28f96.jpg "Marco Grünler")
Marco Grünler
Rechtsanwalt Markenrecht
 ![Meike Neusser-Depken](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/700dd174-fcab-4ced-bea4-d4ae2871d271/200x200/71x71/meike-neusser-depken-rechtsanwalt-1-2309b6.jpg "Meike Neusser-Depken")
Meike Neusser-Depken
Rechtsanwältin Markenrecht
 ![Martin Jedwillat](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/2/200x200/71x71/martin-jedwillat-rechtsanwalt-1-8b5b05.jpg "Martin Jedwillat")
Martin Jedwillat
Rechtsanwalt Markenrecht
 4,94 Ø / 5
 Kunden bewerten unsere Partneranwälte für **Markenrecht** mit 4,94 von 5 Sternen.
 So entsteht unsere Sternebewertung
Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer **Anwältin oder einem Anwalt für Markenrecht** aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.
 [Jetzt Ersteinschätzung erhalten](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado "Jetzt Ersteinschätzung erhalten")
 Fall in wenigen Worten schildern
 Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten
 [ Marke anmelden ](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado)
 ![Banner](https://cdn-fe.advocado.de/img/premium/golden-banner.svg)
