Namensrechte sichern: So schützen Sie Ihren Namen vor der Konkurrenz
Namensrechte sichern: So schützen Sie Ihren Namen vor der Konkurrenz
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Markenanmeldung Namensrechte sichern

Sich die Namensrechte zu sichern, schützt den Namen vor unerlaubter Nutzung durch Dritte. Firmennamen und Produktnamen können Sie sich mit einer Markenanmeldung sichern. Künstlernamen können mit Eintragung in den Ausweis und einer IPI-Nummer geschützt werden. Für Werke ist der Titelschutz hilfreich.

Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die passende Option zu finden und die Namensrechte sichern.

Sollten Sie bei der Sicherung von Namensrechten Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

So funktioniert’s:

  • Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen anschließend ein transparentes Festpreisangebot.
  • Entscheidung mit Kostensicherheit – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Welchen Namen wollen Sie schützen?
  3. 2. Wie kann man sich Namensrechte sichern? | 7 Optionen
  4. 3. Wie kann ich feststellen, ob ein Name geschützt ist?
  5. 4. Wie viel kostet es, einen Namen schützen zu lassen?
  6. 5. Welche Namen kann man nicht schützen lassen?
  7. 6. Was passiert, wenn ich einen geschützten Namen nutze?
  8. 7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Hilfe erhalten

Namensrechte sichern: So schützen Sie Ihren Namen vor der Konkurrenz

Namensrechte sichern: So schützen Sie Ihren Namen vor der Konkurrenz

Sich die Namensrechte zu sichern, schützt den Namen vor unerlaubter Nutzung durch Dritte. Firmennamen und Produktnamen können Sie sich mit einer Markenanmeldung sichern. Künstlernamen können mit Eintragung in den Ausweis und einer IPI-Nummer geschützt werden. Für Werke ist der Titelschutz hilfreich.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Namensrechte sichern bedeutet, den Namen so abzusichern, dass Dritte ihn nicht (oder nur sehr eingeschränkt) unbefugt verwenden dürfen – je nach Nutzung über Namensrecht (§ 12 BGB), Kennzeichenrecht (MarkenG) oder Titelschutz.

Gilt, wenn …

  • Sie einen Firmen-, Produkt- oder Dienstleistungsnamen im geschäftlichen Verkehr nutzen (oder bald nutzen wollen).
  • Sie als Künstler:in/Autor:in unter einem Namen auftreten (Pseudonym/Künstlername).
  • Sie vermeiden wollen, dass es zu Verwechslungen, Trittbrettfahrern oder Abmahnrisiken kommt.

Sonderfall – hier reichen allgemeine Infos meist nicht:
Wenn es bereits ähnliche Namen/Marken gibt, Sie bundesweit/EU-weit expandieren, der Name schon im Markt benutzt wird oder bereits eine Abmahnung/Anspruchsschreiben im Raum steht, sollte der Fall individuell geprüft werden.

Wichtigster Zeitpunkt: Im Kennzeichenrecht zählt häufig die Priorität (wer „früher“ ist). Bei Marken ist dafür regelmäßig der Anmeldetag maßgeblich – deshalb: vor Launch/Marketing recherchieren und ggf. anmelden.

Diese Informationen helfen:

  • exakte Schreibweise des Namens (Varianten, Bindestriche, Umlaute)
  • geplante Nutzung (Branche, Produkte/Dienstleistungen, online/offline, Region/Länder)
  • gewünschter Inhaber (Privatperson/Firma) und Kontaktdaten
  • ggf. Logo/Schriftzug (wenn als Wort-/Bildmarke relevant)
  • Nachweise zur bisherigen Nutzung (Website, Rechnungen, Social-Media, Presse), falls der Name schon verwendet wird

Häufigster Fehler: Den Namen groß auszurollen (Domain, Social, Werbung), ohne vorher auf Kollisionen mit älteren Rechten zu prüfen.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Für Produkt-/Dienstleistungsnamen ist eine Marke der klarste, registerbasierte Schutz (mit festem Gebiet und klarer Zuordnung).
  • Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren vor allem absolute Schutzhindernisse – nicht automatisch, ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen.
  • Ihr bürgerlicher Name (und ggf. ein etablierter Künstlername) kann über § 12 BGB geschützt sein.

Kommt auf den Einzelfall an:

  • ob Verwechslungsgefahr besteht (Name/Zeichen, Branche, Reichweite, Bekanntheit)
  • wie weit Schutz reicht (regional vs. bundesweit/EU-weit, Waren/Dienstleistungen)
  • ob „Benutzung“ schon Schutz auslöst (z. B. Unternehmenskennzeichen/Werktitel) und wie gut sie beweisbar ist

1. Welchen Namen wollen Sie schützen?

Bevor Sie eine Schutzoption auswählen, hilft diese Einordnung:

  • Privatname / Familienname: meist § 12 BGB (z. B. bei Namensanmaßung, Fake-Profilen, Domains).
  • Firmenname / Geschäftsbezeichnung: kann als Unternehmenskennzeichen geschützt sein (Nutzung im geschäftlichen Verkehr) – und zusätzlich/alternativ als Marke.
  • Produkt- oder Dienstleistungsname / App-Name / Shop-Name: typischerweise Marke (Wortmarke oder Wort-/Bildmarke).
  • Künstlername/Pseudonym: kann namensrechtlich relevant sein; amtliche Einträge können Identifikation erleichtern, ersetzen aber keinen gewerblichen Markenschutz.
  • Buchtitel/Filmtitel/Podcast-Titel/Formatname: eher Werktitel/Titelschutz (kein Register wie bei Marken; Schutz über Benutzung/Branchenüblichkeit).

2. Wie kann man sich Namensrechte sichern? | 7 Optionen

Wenn Sie einen Namen schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Namensrechte zu sichern.

4 Optionen für umfangreichen Namensschutz:

  • Für Unternehmen: Namen als Marke sichern
  • Für Künstler: Eintrag im Ausweis & IPI-Nummer
  • Für Werke: Titelschutz

3 Alternativen für den Namensschutz:

  • Handelsregistereintrag
  • Gesetzliches Namensrecht
  • Urheberrecht

Marke anmelden

Mit einer Markenanmeldung kann man sich umfassende Namensrechte sichern und bekommt vollumfänglichen Schutz vor unerlaubter Fremdnutzung und Nachahmung. Vor allem für Firmennamen und Produktnamen ist der Markenschutz der wirksamste Namensschutz.

In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die Eintragung der Marke zuständig. Damit man sich per Eintragung einer Marke die Namensrechte sichern kann, muss der Name bestimmte Kriterien erfüllen.

§ 8 Markengesetz (MarkenG) legt Folgende Schutzhindernisse für den Markenschutz fest:

  • Fehlende Unterscheidungskraft des Namens
  • Beschreibenden Angaben
  • Irreführungsgefahr
  • Verwendung von Hoheitszeichen
  • Verstoß gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung

Verstößt der Name nicht gegen diese Voraussetzungen, kann man sich mit einer Marke alle relevanten Namensrechte sichern.

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Eintrag im Ausweis

Um sich an einem Künstlernamen die Namensrechte sichern zu können, kann dieser durch die zuständige Meldebehörde in Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden.

Voraussetzung für diese Eintragung ist allerdings, dass einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit nachgegangen wird und der Künstlername bereits eine überregionale Bekanntheit erreicht hat.

Man kann nur Künstlernamen eintragen lassen, die Zeichen enthalten, die die Bundesdruckerei im für Ausweisdokumente verwendeten Zeichensatz „String.Latin“ drucken kann.

IPI-Nummer

Um sich mithilfe der IPI-Nummer an einem Künstlernamen Namensrechte sichern zu können, müssen Künstler Mitglied einer Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaft wie der GEMA sein. Über die IPI-Nummer wird dann die Urheberschaft von Künstlern an bestimmten Werken nachgewiesen.

Hinweis
Künstlernamen gewerblich nutzen

Auch durch die Eintragung eines Künstlernamens in amtliche Ausweisdokumente oder die IPI-Nummer kann man sich nicht alle Namensrechte sichern, um den Namen gewerblich nutzen oder gegen Rechtsverletzungen schützen zu können. Das geht mit einer Markenanmeldung.

Titelschutz

Auch für künstlerische Werke können sich Künstler Namensrechte sichern, um u. a. Bücher, Filme, Musik- oder Theaterstücke vollumfänglich vor Fremdnutzung abzusichern.

Für veröffentlichte Werke, die man kaufen kann, kann man sich per Titelschutz Namensrechte sichern. Voraussetzung dafür ist, dass sich dieses Werk von anderen Werken unterscheidet und bisher z. B. noch nicht veröffentlicht oder uraufgeführt worden ist.

Ist ein Werk nicht mehr verfügbar, beginnt die sogenannte Schonfrist für den Titelschutz. Ist der Titel innerhalb von 5 Jahren nicht wieder verfügbar, verfällt der Titelschutz.

Auch für zukünftige Werke, die noch nicht fertiggestellt oder veröffentlicht wurden, kann man sich Namensrechte sichern. Dafür ist in branchenüblichen Medien wie dem „Titelschutz-Magazin“, dem „Titelschutzanzeiger“ oder im Börsenblatt des Börsenvereins eine Titelschutzanzeige zu veröffentlichen.

Achtung
Titelschutzanzeige = Titel muss veröffentlicht werden
 
Das Werk muss nach Veröffentlichung dieser Anzeige innerhalb von 3 Monaten bis 1 Jahr unter dem Titel veröffentlicht werden. Die Frist ist je nach Branche unterschiedlich lang.

Eintrag im Handelsregister

Über eine Eintragung ins Handelsregister geben Unternehmen nicht nur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Erfolge oder Misserfolge, sie können sich zugleich Namensrechte sichern. Für Kaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kapitelgesellschaften wie eine AG oder GmbH ist diese Eintragung sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nur auf Grundlage dessen darf der Name im Geschäftsverkehr genutzt werden.

Um einen Firmennamen allerdings umfassend vor unerlaubter Nutzung oder Nachahmern zu schützen, reicht eine Eintragung im Handelsregister ggf. nicht aus – vollumfänglichen Schutz bietet in diesem Zusammenhang nur die Anmeldung einer Marke.

Gesetzliches Namensrecht

Bürgerliche Namen, Künstler-, Firmen- und Vereinsnamen unterliegen dem gesetzlichen Namensrecht. Namensinhaber sichern sich die Namensrechte durch die Nutzung. Durch § 12 BGB haben Namensinhaber bei unerlaubter Fremdnutzung einen Unterlassungsanspruch und können auch Klage einreichen, um Unterlassung durchzusetzen.

Urheberrecht

Um sich mithilfe des Urheberrechts Namensrechte zu sichern, sollte der Name des Unternehmens oder Werkes mit einer außergewöhnlichen graphischen Gestaltung verbunden sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird der Urheberschutz automatisch ausgelöst.

3. Wie kann ich feststellen, ob ein Name geschützt ist?

Sie können sich die Namensrechte nur sichern, wenn der Name nicht bereits geschützt ist. Das finden Sie ganz einfach mit einer Recherche heraus.

Eine Markenrecherche sichert Ihre Marke für den Namen ab. Sie können den Markenschutz per Recherche prüfen – weil die Recherche aber sehr umfangreich ist, kann es sinnvoller sein, sie einem Anwalt zu überlassen. Der Anwalt hat Zugang zu allen Datenbanken und kann die Ergebnisse der Recherche auch direkt bewerten und Ihnen Handlungsempfehlungen geben.

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Auch ein Blick in verschiedene öffentliche Register kann helfen, zu prüfen, ob ein Name bereits geschützt ist:

  • Handelsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Bundesanzeiger
  • Unternehmensregister
  • Genios (Wirtschaftsdatenbank)

4. Wie viel kostet es, einen Namen schützen zu lassen?

Die Kosten hängen stark davon ab, welchen Schutzweg Sie wählen:

  • Handelsregister (falls erforderlich, z. B. e.K./GmbH): je nach Rechtsform/Notaraufwand typischerweise niedriger bis mittlerer dreistelliger Betrag, bei GmbH häufig mehrere hundert Euro.
  • Personalausweis: 27,60 € (unter 24) / 46,00 € (ab 24).
  • Reisepass: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24) zzgl. optional +22 € (48 Seiten), +32 € (Express).
  • Titelschutzanzeige (optional): je nach Medium/Anbieter häufig ab ca. 25 €, teils bis ca. 150 €.
  • Urheber-/Namensrecht: entstehen automatisch. Kosten entstehen erst bei Durchsetzung/Abwehr.
  • Marke (DPMA): 290/300 € Anmeldung (bis 3 Klassen), 750 € Verlängerung (bis 3 Klassen) + Klassenaufschläge.
  • Anwalt: nach RVG oder Vergütungsvereinbarung

5. Welche Namen kann man nicht schützen lassen?

Man kann leider nicht jeden Namen schützen und sich die Namensrechte sichern. Wenn bereits jemand die Namensrechte besitzt, kann man den Namen nicht noch einmal für sich schützen lassen. Der Name muss neu und einzigartig sein.

Das Markenrecht gibt auch bestimmte Schutzhindernisse vor. Alle Namen, die eines dieser Kriterien erfüllen, kann man nicht schützen lassen.

Schutzhindernisse für den Markenschutz eines Namens sind:

Fehlende Unterscheidungskraft

Beispiel: Der Name „Schokolade“ eignet sich nicht für ein Unternehmen, das Schokolade verkauft.

Der Name muss sich von anderen Namen abgrenzen und Ihre Produkte eindeutig Ihrem Unternehmen zuordnen.

Beschreibungen für die allgemeine Verwendung

Beispiel: Sie können sich für eine Honigsorte nicht den Namen „Honey“ sichern.

Der Name darf nicht Ihre Produkte beschreiben – auch dann fehlt die Unterscheidungskraft.

Irreführungsgefahr

Beispiel: Ein Sirup darf nicht unter dem Namen „Salziges Gold“ verkauft werden.

Für Produktnamen, die Verbraucher verwirren oder täuschen könnten, ist kein Namensschutz möglich.

Ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen

Für Wappen, Flaggen, Siegel und Bezeichnungen staatlicher Institutionen kann man sich keine Namensrechte sichern.

Ein Name, der gegen die guten Sitten verstößt

Beispiel: Für den Namen „Fack ju Göhte“ war aufgrund vulgärer Sprache kein Markenschutz möglich.

Darüber hinaus können Markeninhaber gegen eine neue Marke Widerspruch einlegen, wenn diese ihrer Marke zu ähnlich erscheint.

6. Was passiert, wenn ich einen geschützten Namen nutze?

Nutzt man unerlaubt einen geschützten Namen, verletzt man die Namensrechte des Inhabers. Das kann teuer werden.

Mögliche Folgen bei Verletzung der Namensrechte:

  • Widerspruch gegen Eintrag der Marke: Stellen Namensinhaber fest, dass ein Name angemeldet werden soll, der ihrem sehr ähnlich ist, können sie Widerspruch einlegen.
  • Abmahnung mit Unterlassungserklärung: Bei unerlaubter Verwendung eines geschützten Namens können Namensinhaber eine Abmahnung schicken und per Unterlassungserklärung die zukünftige Verletzung ihrer Namensrechte verlangen.
  • Schadensersatzforderung: Für die Markenrechtsverletzung steht Namensinhabern Schadensersatz zu.
  • Klage: Bei Fremdnutzung trotz Abmahnung und Unterlassungsverpflichtung riskiert man ein Klageverfahren.
  • Strafanzeige: Auch eine Strafanzeige wegen Diebstahls und Betrugs ist bei unerlaubter Fremdnutzung eines Namens möglich.
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7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Das DPMA prüft vor allem absolute Schutzhindernisse – Kollisionen mit älteren Rechten müssen Sie selbst recherchieren.
Was ist zu prüfen: Ähnliche Marken (DE/EU/International), Unternehmenskennzeichen, tatsächliche Benutzung am Markt.

Richtig ist: Der Registereintrag ordnet die Firma zu, ersetzt aber keinen umfassenden Schutz gegen jede Nutzung in jeder Branche/Region.
Was ist zu prüfen: Ob zusätzlich Marken-/Kennzeichenrecht erforderlich ist, vor allem bei Produktnamen und Online-Geschäft.

Richtig ist: In der Praxis geht es meist um die IP-Name-Nummer zur Identifikation von Rechteinhaber:innen – kein Markenschutz.
Was ist zu prüfen: Wofür der Name genutzt wird (Auftritt vs. Merch/Business) und ob Kennzeichen-/Markenschutz sinnvoll ist.

Richtig ist: Schutz kann auch durch Nutzung entstehen (z. B. Unternehmenskennzeichen/Werktitel) oder über § 12 BGB.
Was ist zu prüfen: Ob Dritte den Namen bereits benutzen und ob Verwechslungsgefahr besteht.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 21.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch: § 12 Namensrecht.
  • Markengesetz: § 5 (geschäftliche Bezeichnungen), § 15 (Ansprüche bei geschäftlichen Bezeichnungen), § 8 (absolute Schutzhindernisse), § 143 (strafbare Kennzeichenverletzung).

Letzte Aktualisierung

21.05.2026

  • Oben steht jetzt sofort, welcher Schutzweg zu welchem Namen passt – ohne dass man sich erst durch CTAs klicken muss.
  • Die heiklen Stellen wurden so umgeschrieben, dass sie keine falschen Erwartungen wecken (z. B. „IPI-Nummer“ oder „Name muss einzigartig sein“).
  • Kosten auf den Stand 2026 aktualisiert
  • Statt FAQ gibt es jetzt typische Irrtümer – damit man schneller erkennt, was oft schiefgeht.
  • Es gibt kurze Praxisbeispiele, die zeigen, wie man in echten Situationen vorgeht.
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Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
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