In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wie Sie sich Namensrechte sichern können, welche Anforderungen dabei unbedingt zu erfüllen sind und wie Sie gegen mögliche Verletzungen Ihrer Namensrechte vorgehen können.
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Kreative, prägnante und originelle Namen sichern Unternehmen, Künstlern oder Erfindern einen größtmöglichen Wiedererkennungswert und den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg. Um eine unerlaubte Fremdnutzung eines Namens durch einen Dritten, Diebstahl oder Nachahmung beispielsweise durch Kopien zu vermeiden, kann man sich die Namensrechte sichern. Nur so haben Namensinhaber in diesen und ähnlichen Fällen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verletzer.
Wenn Sie sich Namensrechte sichern wollen, um einen Namen wirtschaftlich zu nutzen und vor Fremdnutzung oder Namensverletzungen zu schützen, kann eine Markenanmeldung empfehlenswert sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass Dritte Ihren Namen nicht ohne Ihre Zustimmung nutzen können und alle wirtschaftlichen Einnahmen Ihnen allein zugutekommen.
Welche Schutzmöglichkeiten für die verschiedenen Arten von Namen infrage kommen und was Sie beachten müssen, wenn Sie sich Namensrechte sichern wollen, erläutern wir Ihnen im nächsten Kapitel.
Man kann sich für die verschiedensten Arten von Namen Namensrechte sichern. Die zur Verfügung stehenden Schutzmöglichkeiten variieren dabei je nach Art des Namens.
Über eine Eintragung ins Handelsregister geben Unternehmen nicht nur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Erfolge oder Misserfolge, sie können sich zugleich Namensrechte sichern. Für Kaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kapitelgesellschaften wie eine AG oder GmbH ist diese Eintragung sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nur auf Grundlage dessen darf der Name im Geschäftsverkehr genutzt werden.
Um einen Firmennamen allerdings umfassend vor unerlaubter Nutzung oder Nachahmern zu schützen, reicht eine Eintragung im Handelsregister ggf. nicht aus – vollumfänglichen Schutz bietet in diesem Zusammenhang nur eine Markenanmeldung. Die Gründe hierfür, welche Voraussetzungen dazu erfüllt werden müssen und welche Schrittfolge bei der Anmeldung einzuhalten ist, erläutern wir Ihnen in Kapitel 3.2 – Namensrechte sichern mit einer Markenanmeldung.
Wollen sich Künstler wie Maler, Musiker oder Schauspieler Namensrechte sichern, kann sowohl auf Vermerke in amtliche Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass als auch auf die sogenannte Interested-Parties-Information-Nummer (IPI-Nummer) zurückgegriffen werden.
✓ Bescheide der Künstlersozialkasse,
✓ Verträge mit Künstleragenturen,
✓ Arbeitsproben in Bild, Ton oder Schrift,
✓ Honorarabrechnungen,
✓ Gewerbeanmeldungen,
✓ Bescheinigungen des Finanzamts oder
✓ Zeitungsartikel.
Auch durch die Eintragung eines Künstlernamens in amtliche Ausweisdokumente oder die IPI-Nummer kann man sich nicht alle Namensrechte sichern, um den Namen gewerblich nutzen oder gegen Rechtsverletzungen schützen zu können. Soll dies erreicht werden, lässt sich auf eine Markenanmeldung zurückgreifen.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen dazu, wie man einen Künstlernamen vollumfänglich schützen kann und welche Vorteile eine Markenanmeldung in diesem Zusammenhang hat, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Künstlername eintragen lassen.
Produktnamen können sowohl als Wortmarke, Logo, Bildmarke oder als Kombination von Wort-/Bildmarke angemeldet, von anderen Produkten abgegrenzt und vor Nachahmungen oder Kopien geschützt werden. Um sich an einem Produktnamen sämtliche Namensrechte sichern zu können, ist eine Markenanmeldung vorzunehmen. Ausführlichere Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf einer Markenanmeldung finden Sie in Kapitel 3.2 – Namensrechte sichern mit einer Markenanmeldung.
Auch für künstlerische Werke können sich Künstler Namensrechte sichern, um u. a. Bücher, Filme, Musik- oder Theaterstücke vollumfänglich vor Fremdnutzung abzusichern. Folgende Möglichkeiten bestehen in diesem Zusammenhang:
Ist ein Werk nicht mehr verfügbar, muss dieses innerhalb einer Schonfrist von 5 Jahren wieder verfügbar sein – ansonsten verfällt der Titelschutz.
Das Werk muss nach Veröffentlichung dieser Anzeige innerhalb einer Frist von drei Monaten bis etwas mehr als einem Jahr unter dem geschützten Titel veröffentlicht werden – die genaue Frist hängt dabei von der jeweiligen Branche ab.
Will man sich Namensrechte sichern, gibt es verschiedene Schutzmöglichkeiten. Welche das konkret sind, welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind und warum nur eine Markenanmeldung vollumfänglichen Schutz bieten kann, erläutern wir Ihnen jetzt.
Um sich an einem Namen sämtliche Namensrechte sichern zu können, kann auf das das Urheber- oder das gesetzliche Namensrecht zurückgegriffen werden:
Das gesetzliche Namensrecht ermöglicht Namensinhabern zahlreiche rechtliche Maßnahmen bei Rechtsverletzungen. Es ist aber vor allem im Vergleich zu einer Markenanmeldung nur eingeschränkt wirksam – das gesetzliche Namensrecht kommt nämlich nicht gegen höhere Rechte oder Interessen an.
Will man sich umfassende Namensrechte sichern und von vollumfänglichem Schutz gegen unerlaubte Fremdnutzung oder Nachahmungen profitieren, bietet sich eine Markenanmeldung an. Allerdings lassen sich Namen nur schützen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, die vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) festgelegt und bei jeder Anmeldung überprüft werden.
X fehlende Unterscheidungskraft des Namens (z. B. eignet sich der Name „Kuchen“ nicht für ein Unternehmen, das Fein- oder Süßgebäck herstellt),
X Verwendung von beschreibenden Angaben, die zur allgemeinen Nutzung auf dem Markt freigehalten werden müssen (eine Käsemarke darf demnach nicht den Namen „fettarm“ tragen, da dies Wettbewerber an der gleichberechtigten Vermarktung ihrer Produkte hindert),
X Irreführungsgefahr (z. B. wenn eine Honigsorte „Salziges Gold“ genannt werden soll),
X Verwendung von Hoheitszeichen (z. B. Wappen, Flaggen, Siegel oder Bezeichnungen staatlicher Institutionen),
X Verstoß gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung (die Markenanmeldung des Filmtitels „Fack ju Göhte“ scheiterte z. B. an Anstößigkeit und vulgärer Sprache),
X Verwechslungsgefahr (z. B. aufgrund von Ähnlichkeit) eines Namens mit älteren Marken (z. B. wenn eine Firma „Onkel Bens“ genannt werden soll).
Verstößt der Name nicht gegen diese Voraussetzungen, kann man sich im Rahmen einer Markenanmeldung alle relevanten Namensrechte sichern. Dabei kann man wie folgt vorgehen:
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen dazu, wie Marken international geschützt werden können, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen sowie zum Ablauf und den Fristen einer internationalen Markenanmeldung finden Sie in unseren Beiträgen zu den Themen EU-Markenanmeldung und IR-Marke.
Wollen Sie sich Namensrechte sichern, sollte sichergestellt werden, dass die Markenanmeldung nicht aufgrund einer fehlerhaften Markenrecherche, mangelnder Unterscheidungskraft oder formaler Fehler bei der Beantragung scheitert. Finanzielle Einbußen und mangelhafter Namensschutz wären mögliche Konsequenzen einer Ablehnung des DPMA.
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Hat man sich sämtliche Namensrechte sichern können und kommt es dennoch zu einer unerlaubten Fremdnutzung, stehen Namensinhabern verschiedene rechtliche Optionen zur Verfügung, um die Namensverletzung zu unterbinden und einen Ausgleich für z. B. wirtschaftliche Verluste einzufordern.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen dazu, weshalb es sinnvoll ist, neue Markenanmeldungen zu überwachen, zu den Handlungsoptionen im Falle einer Markenkollision und wie einer solchen beim DPMA zu widersprechen ist, finden Sie in unserem Beitrag zur Markenüberwachung.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Abmahnung, den Form- und Inhaltsvorschriften sowie den Ansprüchen, die mit der Abmahnung geltend gemacht werden können, finden Sie in unseren Beiträgen zur Markenrechtsverletzung und Urheberrechtsverletzung.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zur Einreichung einer zivilrechtlichen Klage, zu den notwendigen Inhalten der Klageschrift und damit verbundenen Kosten finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Klage einreichen.
Wollen Sie sich Namensrechte sichern, sind vor allem bei einer Markenanmeldung Fehler zu vermeiden, da diese zur Ablehnung der Marke durch das DPMA führen können. Dadurch ist nicht nur der Namensschutz gefährdet – auch alle bis dahin gezahlten Gebühren werden dann nicht zurückerstattet. Außerdem könnten Fremde den Namen ungehindert zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil nutzen – die Abwehr der Namensverletzungen durch Abmahnung oder eine zivilrechtliche Klage wäre dann nämlich nicht möglich.
Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass Sie sich z. B. über eine fehlerfreie und fristgerechte Markenanmeldung schnell und unkompliziert Namensrechte sichern können. In diesem Zusammenhang kann der Anwalt folgende Aufgaben übernehmen:
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Namensinhaber müssen mit verschiedenen Kosten rechnen, wenn sie sich Namensrechte sichern wollen. Wie sich diese zusammensetzen, erläutern wir Ihnen jetzt.
Wenn Sie einen Namen nutzen, können Sie sich Ihre Namensrechte sichern. So kann sichergestellt werden, dass dieser Name uneingeschränkt gewerblich genutzt und vermarktet werden kann. Vollumfänglichen Schutz vor Fremdnutzung bietet hier nur eine Markenanmeldung. Um nicht durch Fehler oder Nachlässigkeiten zu riskieren, dass die Anmeldung der Marke vom DPMA abgelehnt wird und Ihnen keine juristischen Optionen zur Abwehr einer etwaigen Fremdnutzung zur Verfügung stehen, kann juristische Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein. Dieser kann nicht nur eine fehlerfreie Markenrecherche, eine rechtssichere Bearbeitung sämtlicher Dokumente sowie die Einhaltung aller Formalia und Fristen sicherstellen, sondern schnell und unkompliziert ihre Namensrechte sichern.
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