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Ratgeber Markenrecht Markenanmeldung Namensrechte sichern
Stand 15.01.2024
Lesezeit 10 min

Namensrechte sichern: So schützen Sie Ihren Namen vor der Konkurrenz

Sich die Namensrechte zu sichern, schützt den Namen vor unerlaubter Nutzung durch Dritte. Firmennamen und Produktnamen können Sie sich mit einer Markenanmeldung sichern. Künstlernamen können mit Eintragung in den Ausweis und einer IPI-Nummer geschützt werden. Für Werke ist der Titelschutz hilfreich.

Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die passende Option zu finden und die Namensrechte sichern.

Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 15.01.2024

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Namensrechte sichern: So schützen Sie Ihren Namen vor der Konkurrenz
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Wer sich Namensrechte sichert, hat die alleinigen Nutzungsrechte für den Namen.
  • Namensschutz ist möglich für: Firmennamen, Produkte, Werke, Künstlernamen.
  • Die Eintragung einer Marke bietet umfassenden Namensschutz.
  • Hat man die Namensrechte per Marke gesichert, kann man bei unerlaubter Nutzung Unterlassung und Schadensersatz verlangen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wie kann man sich Namensrechte sichern? | 7 Optionen
  2. Wie kann ich feststellen, ob ein Name geschützt ist?
  3. Wie viel kostet es, einen Namen zu schützen?
  4. Welche Namen kann man nicht schützen lassen?
  5. Was passiert, wenn ich einen geschützten Namen nutze?
  6. FAQ zum Namensschutz

1. Wie kann man sich Namensrechte sichern? | 7 Optionen

Wenn Sie einen Namen schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Namensrechte zu sichern.

4 Optionen für umfangreichen Namensschutz:

  • Für Unternehmen: Namen als Marke sichern
  • Für Künstler: Eintrag im Ausweis & IPI-Nummer
  • Für Werke: Titelschutz

3 Alternativen für den Namensschutz:

  • Handelsregistereintrag
  • Gesetzliches Namensrecht
  • Urheberrecht

Marke anmelden

Mit einer Markenanmeldung kann man sich umfassende Namensrechte sichern und bekommt vollumfänglichen Schutz vor unerlaubter Fremdnutzung und Nachahmung. Vor allem für Firmennamen und Produktnamen ist der Markenschutz der wirksamste Namensschutz.

In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die Eintragung der Marke zuständig. Damit man sich per Eintragung einer Marke die Namensrechte sichern kann, muss der Name bestimmte Kriterien erfüllen.

§ 8 Markengesetz (MarkenG) legt Folgende Schutzhindernisse für den Markenschutz fest:

  • Fehlende Unterscheidungskraft des Namens
  • Beschreibenden Angaben
  • Irreführungsgefahr
  • Verwendung von Hoheitszeichen
  • Verstoß gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung

Verstößt der Name nicht gegen diese Voraussetzungen, kann man sich mit einer Marke alle relevanten Namensrechte sichern.

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Beitrag von Rechtsanwältin Wiebke Mecklenburg
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Eintrag im Ausweis

Um sich an einem Künstlernamen die Namensrechte sichern zu können, kann dieser durch die zuständige Meldebehörde in Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden.

Voraussetzung für diese Eintragung ist allerdings, dass einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit nachgegangen wird und der Künstlername bereits eine überregionale Bekanntheit erreicht hat.

Man kann nur Künstlernamen eintragen lassen, die Zeichen enthalten, die die Bundesdruckerei im für Ausweisdokumente verwendeten Zeichensatz „String.Latin“ drucken kann.

IPI-Nummer

Um sich mithilfe der IPI-Nummer an einem Künstlernamen Namensrechte sichern zu können, müssen Künstler Mitglied einer Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaft wie der GEMA sein. Über die IPI-Nummer wird dann die Urheberschaft von Künstlern an bestimmten Werken nachgewiesen.

Hinweis
Künstlernamen gewerblich nutzen

Auch durch die Eintragung eines Künstlernamens in amtliche Ausweisdokumente oder die IPI-Nummer kann man sich nicht alle Namensrechte sichern, um den Namen gewerblich nutzen oder gegen Rechtsverletzungen schützen zu können. Das geht mit einer Markenanmeldung.

Titelschutz

Auch für künstlerische Werke können sich Künstler Namensrechte sichern, um u. a. Bücher, Filme, Musik- oder Theaterstücke vollumfänglich vor Fremdnutzung abzusichern.

Für veröffentlichte Werke, die man kaufen kann, kann man sich per Titelschutz Namensrechte sichern. Voraussetzung dafür ist, dass sich dieses Werk von anderen Werken unterscheidet und bisher z. B. noch nicht veröffentlicht oder uraufgeführt worden ist.

Ist ein Werk nicht mehr verfügbar, beginnt die sogenannte Schonfrist für den Titelschutz. Ist der Titel innerhalb von 5 Jahren nicht wieder verfügbar, verfällt der Titelschutz.

Auch für zukünftige Werke, die noch nicht fertiggestellt oder veröffentlicht wurden, kann man sich Namensrechte sichern. Dafür ist in branchenüblichen Medien wie dem „Titelschutz-Magazin“, dem „Titelschutzanzeiger“ oder im Börsenblatt des Börsenvereins eine Titelschutzanzeige zu veröffentlichen.

Achtung
Titelschutzanzeige = Titel muss veröffentlicht werden
 
Das Werk muss nach Veröffentlichung dieser Anzeige innerhalb von 3 Monaten bis 1 Jahr unter dem Titel veröffentlicht werden. Die Frist ist je nach Branche unterschiedlich lang.

Eintrag im Handelsregister

Über eine Eintragung ins Handelsregister geben Unternehmen nicht nur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Erfolge oder Misserfolge, sie können sich zugleich Namensrechte sichern. Für Kaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kapitelgesellschaften wie eine AG oder GmbH ist diese Eintragung sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nur auf Grundlage dessen darf der Name im Geschäftsverkehr genutzt werden.

Um einen Firmennamen allerdings umfassend vor unerlaubter Nutzung oder Nachahmern zu schützen, reicht eine Eintragung im Handelsregister ggf. nicht aus – vollumfänglichen Schutz bietet in diesem Zusammenhang nur die Anmeldung einer Marke.

Gesetzliches Namensrecht

Bürgerliche Namen, Künstler-, Firmen- und Vereinsnamen unterliegen dem gesetzlichen Namensrecht. Namensinhaber sichern sich die Namensrechte durch die Nutzung. Durch § 12 BGB haben Namensinhaber bei unerlaubter Fremdnutzung einen Unterlassungsanspruch und können auch Klage einreichen, um Unterlassung durchzusetzen.

Urheberrecht

Um sich mithilfe des Urheberrechts Namensrechte zu sichern, sollte der Name des Unternehmens oder Werkes mit einer außergewöhnlichen graphischen Gestaltung verbunden sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird der Urheberschutz automatisch ausgelöst.

2. Wie kann ich feststellen, ob ein Name geschützt ist?

Sie können sich die Namensrechte nur sichern, wenn der Name nicht bereits geschützt ist. Das finden Sie ganz einfach mit einer Recherche heraus.

Eine Markenrecherche sichert Ihre Marke für den Namen ab. Sie können den Markenschutz per Recherche prüfen – weil die Recherche aber sehr umfangreich ist, kann es sinnvoller sein, sie einem Anwalt zu überlassen. Der Anwalt hat Zugang zu allen Datenbanken und kann die Ergebnisse der Recherche auch direkt bewerten und Ihnen Handlungsempfehlungen geben.

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Auch ein Blick in verschiedene öffentliche Register kann helfen, zu prüfen, ob ein Name bereits geschützt ist:

  • Handelsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Bundesanzeiger
  • Unternehmensregister
  • Genios (Wirtschaftsdatenbank)

3. Wie viel kostet es, einen Namen schützen zu lassen?

Mit diesen Kosten ist zu rechnen, wenn Sie sich die Namensrechte sichern:

  • Handelsregistereintrag: abhängig von der Größe des Unternehmens – für Einzelunternehmen z. B. 200–300 € oder für eine GmbH 500–700 €.
  • Eintragung in den Personalausweis bzw. Reisepass: Kosten für die Neuausstellung eines Ausweisdokuments – je nach Alter für Personalausweise zwischen 22,80 € und 28,80 €; für Reisepässe je nach Alter und Seitenzahl zwischen 37,50 € und 82,00 €.
  • Titelschutz: ist nicht mit Kosten verbunden – nur die Titelschutzanzeige kostet je nach Medium ca. 25–150 €.
  • Urheber- und Namensrecht: ebenfalls nicht mit Kosten verbunden, da sie automatisch entstehen.
  • Marke sichern: einmalige Gebühr in Höhe von 300 € (bei Nutzung des Online-Tools 290 €) – jede Verlängerung des Schutzzeitraumes kostet 750 €.
  • Anwaltskosten: abhängig von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeiten. Die Anwaltskosten sind gesetzlich im RVG geregelt.

4. Welche Namen kann man nicht schützen lassen?

Man kann leider nicht jeden Namen schützen und sich die Namensrechte sichern. Wenn bereits jemand die Namensrechte besitzt, kann man den Namen nicht noch einmal für sich schützen lassen. Der Name muss neu und einzigartig sein.

Das Markenrecht gibt auch bestimmte Schutzhindernisse vor. Alle Namen, die eines dieser Kriterien erfüllen, kann man nicht schützen lassen.

Schutzhindernisse für den Markenschutz eines Namens sind:

Fehlende Unterscheidungskraft

Beispiel: Der Name „Schokolade“ eignet sich nicht für ein Unternehmen, das Schokolade verkauft.

Der Name muss sich von anderen Namen abgrenzen und Ihre Produkte eindeutig Ihrem Unternehmen zuordnen.

Beschreibungen für die allgemeine Verwendung

Beispiel: Sie können sich für eine Honigsorte nicht den Namen „Honey“ sichern.

Der Name darf nicht Ihre Produkte beschreiben – auch dann fehlt die Unterscheidungskraft.

Irreführungsgefahr

Beispiel: Ein Sirup darf nicht unter dem Namen „Salziges Gold“ verkauft werden.

Für Produktnamen, die Verbraucher verwirren oder täuschen könnten, ist kein Namensschutz möglich.

Ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen

Für Wappen, Flaggen, Siegel und Bezeichnungen staatlicher Institutionen kann man sich keine Namensrechte sichern.

Ein Name, der gegen die guten Sitten verstößt

Beispiel: Für den Namen „Fack ju Göhte“ war aufgrund vulgärer Sprache kein Markenschutz möglich.

Darüber hinaus können Markeninhaber gegen eine neue Marke Widerspruch einlegen, wenn diese ihrer Marke zu ähnlich erscheint.

5. Was passiert, wenn ich einen geschützten Namen nutze?

Nutzt man unerlaubt einen geschützten Namen, verletzt man die Namensrechte des Inhabers. Das kann teuer werden.

Mögliche Folgen bei Verletzung der Namensrechte:

  • Widerspruch gegen Eintrag der Marke: Stellen Namensinhaber fest, dass ein Name angemeldet werden soll, der ihrem sehr ähnlich ist, können sie Widerspruch einlegen.
  • Abmahnung mit Unterlassungserklärung: Bei unerlaubter Verwendung eines geschützten Namens können Namensinhaber eine Abmahnung schicken und per Unterlassungserklärung die zukünftige Verletzung ihrer Namensrechte verlangen.
  • Schadensersatzforderung: Für die Markenrechtsverletzung steht Namensinhabern Schadensersatz zu.
  • Klage: Bei Fremdnutzung trotz Abmahnung und Unterlassungsverpflichtung riskiert man ein Klageverfahren.
  • Strafanzeige: Auch eine Strafanzeige wegen Diebstahls und Betrugs ist bei unerlaubter Fremdnutzung eines Namens möglich.
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6. FAQ zum Namensschutz

Kann ich jeden Namen schützen lassen?

Nein, man kann sich nicht jeden Namen schützen lassen. Hat sich bereits jemand die Namensrechte gesichert, ist der Name nicht ein zweites Mal schutzfähig. Außerdem gibt es Schutzhindernisse für Namen im Markenrecht.

Namen müssen einzigartig und neu sein. Fehlt die Unterscheidungskraft zu anderen Namen, ist der Name zu allgemein, irreführend oder verstößt gegen die guten Sitten, kann man den Namen nicht als Marke schützen lassen. Auch Hoheitszeichen wie z. B. Flaggen und Siegel sind nicht schutzfähig.

Wo kann ich meinen Namen schützen lassen?

Je nachdem, welchen Namen Sie schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich die Namensrechte zu sichern:

  • Markenanmeldung (für z. B. Firmennamen und Produktnamen)
  • Eintrag im Ausweis & IPI-Nummer (für Künstlernamen)
  • Titelschutz (für Werke)

Alternativ kann man Folgendes für den Namensschutz nutzen:

  • Handelsregistereintrag
  • Gesetzliches Namensrecht
  • Urheberrecht
Wo kann ich meinen Namen schützen lassen?

Je nachdem, welchen Namen Sie schützen möchten, gibt es verschiedene Anlaufstellen, um sich die Namensrechte zu sichern:

  • DPMA für Namensschutz durch eine Markenanmeldung in Deutschland
  • Meldebehörde für den Eintrag eines Künstlernamens im Ausweis
  • Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaft für den Schutz des Künstlernamen durch eine IPI-Nummer
  • Veröffentlichung eines Werkes für Titelschutz
  • Titelschutzanzeige z. B. im „Titelschutz-Magazin“ für den Schutz zukünftiger Werke
  • Amtsgericht für einen Handelsregistereintrag

Alternativ kann man das gesetzliche Namensrecht und Urheberrecht für den Namensschutz nutzen.

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 15.01.2024

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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