1. Was ist eine Abmahnung im Markenrecht?
Markeninhaber haben nach der Markenanmeldung das alleinige Recht, ihre Marke zu benutzen, in den Verkehr zu bringen und zu vermarkten. Verwendet jemand ohne Erlaubnis die identische oder eine sehr ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen, verletzt er diese Markenrechte.
Der Inhaber der Marke hat das Recht, gegen die Markenrechtsverletzung vorzugehen und den Verletzer kostenpflichtig abzumahnen. Ziel einer Abmahnung im Markenrecht ist es, den Verletzer auf den Rechtsverstoß aufmerksam zu machen und dessen sofortige Unterlassung zu erreichen.
Um das rechtsverletzende Verhalten zu unterbinden, liegt der Abmahnung meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Durch diese soll sich der Rechtsverletzer verpflichten, bei einer erneuten Markenverletzung eine Vertragsstrafe an den Inhaber der Marke zu zahlen.
2. Abmahnung im Markenrecht: Wann geht das?
Eine Abmahnung im Markenrecht ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Daher ist es sinnvoll, die markenrechtliche Abmahnung prüfen zu lassen. Das gilt sowohl für eine erhaltene Abmahnung als auch für den Fall, dass der Inhaber einer Marke eine solche Abmahnung aussprechen möchte.
Denn gegen unberechtigt ausgesprochene Abmahnungen können Sie sich wehren und unter Umständen sogar die eigenen Kosten als Schadensersatz gegenüber dem Abmahner geltend machen.
Bevor Sie eine Abmahnung im Markenrecht aussprechen, müssen Sie folgende Voraussetzungen sicherstellen:
Voraussetzungen für eine Abmahnung im Markenrecht
Eine Abmahnung im Markenrecht ist nur dann zulässig, wenn auch tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt.
Eine Markenrechtsverletzung bzw. ein solcher Verstoß liegt laut § 14 Markengesetz (MarkenG) vor, wenn
- die Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt wird.
- die Marken identisch oder verwechselbar ähnlich sind.
- die verwendeten Waren- und Dienstleistungsklassen identisch oder ähnlich sind.
- der Abgemahnte die fremde Marke markenmäßig benutzt – d. h. wenn sie dazu dient, die Waren eines Unternehmens von den Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden.
- die fremde Marke aktiv benutzt wird.
Wurde die Marke hingegen in den letzten 5 Jahren seit ihrer Registrierung nicht genutzt, hat der Abgemahnte sie nur für private Zwecke verwendet oder beschreibt sie lediglich Produkte oder Dienstleistungen, ist sie nicht durch das Markenrecht geschützt. Eine Markenabmahnung ist somit nicht zulässig.
Gründe für eine Abmahnung im Markenrecht: Beispiele
Eine typische Markenrechtsverletzung ist der Vertrieb von markenverletzenden Waren oder Dienstleistungen. Es muss dabei nicht zu einem Verkauf dieser Produkte kommen, allein das Angebot ist ausreichend, um einen bestehenden Markenschutz zu verletzen.
Beispiele für Markenverletzungen, die eine Abmahnung nach sich ziehen können:
- Handeln mit Plagiaten: Wer Plagiate bekannter Marken verkauft, verletzt fremde Markenrechte und macht sich sogar strafbar.
- Verkauf ohne Genehmigung: Nur der Markenbesitzer ist berechtigt, den Vertrieb seiner Produkte oder Dienstleistungen zu autorisieren. Wer ohne Genehmigung Markenprodukte verkauft, muss mit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung rechnen.
- Unbefugte Werbung mit Markennamen: Wer seine No-Name-Produkte mit bekannten Marken bewirbt, dem droht eine markenrechtliche Abmahnung.
- Metatag-Werbung mit geschützter Marke: Wer seinen Online-Shop mit geschützten Marken bewirbt, um potenzielle Käufer über Suchmaschinen zum Kauf zu bewegen, verletzt bestehende Markenrechte.
- Verwendung geschützter Marken als Domains: Auch ein Domainname kann einen Verstoß gegen das Markenrecht darstellen. Die Anmeldung der Domain porsche.de würde z. B. die Marke Porsche verletzen – eine Markenrecht-Abmahnung der Domain könnte die Folge sein.
Markenverletzende Geschäftspraktiken finden sich häufig auf Online-Verkaufsplattformen. Bewerben Händler ihre Produkte mit bekannten Markennamen z. B. auf eBay, kann eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung folgen. Auch das Anhängen an eine ASIN auf der Verkaufsplattform Amazon kann eine Markenverletzung bedeuten.
Auch im Einzelhandel kommen markenrechtliche Verstöße durch Produktpiraterie und Markenfälschung immer wieder vor.