1. Was ist eine Markenüberwachung?
Markenämter prüfen nicht, ob eine gleiche oder ähnliche Marke bereits eingetragen ist. Markenämter kontrollieren weder vor noch nach der Markenanmeldung, ob eine neue Marke bestehende Schutzrechte verletzt.
Für einen dauerhaften Schutz der Marke sind Markeninhaber selbst verantwortlich. Eine Markenüberwachung sichert einen solchen nachhaltigen Markenschutz durch eine regelmäßige Recherche in einschlägigen Registern.
Die Markenüberwachung ähnelt der Markenrecherche und beinhaltet Folgendes:
- Kontrolle von neu angemeldeten Marken bei den nationalen Markenämtern (DPMA) und internationalen Markenämtern (EUIPO, WIPO)
- Identitätsrecherche nach gleichen Marken
- Ähnlichkeitsrecherche nach Marken, die sich in Wortlaut, Schreibweise oder Bildelementen ähneln
- Recherche bezüglich sich deckender Waren- und Dienstleistungsklassen
Bei angemeldeten Wort-Bild-Marken kann es bereits ausreichend sein, wenn sich ein Wortbestandteil mit der eigenen Marke deckt. Diese Verwechslungsgefahr kann zu einer Markenkollision führen, welche durch eine regelmäßige Markenüberwachung leicht zu vermeiden ist.
2. Warum sollte ich meine Marke überwachen?
Kommt es zur Neuanmeldung einer Marke, die Ihrer sehr ähnlich oder sogar identisch ist und für identische/ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen angemeldet ist, kollidieren beide Marken. Die Folgen einer solchen Markenrechtsverletzung:
- Es kommt zur Koexistenz von 2 verwechslungsfähigen Marken.
- Dritte können Profit aus Ihrer Bekanntheit zu schlagen.
- Ihre Marke verliert an Unterscheidungskraft und verwässert.
Nur wenn Sie sich als Markeninhaber gegen Rechtsverstöße verteidigen, können Sie den Schutz Ihrer Markenrechte aufrechterhalten und eine Markenverwässerung verhindern.
Markenverwässerung verhindern
Markenverwässerung meint eine abnehmende Unterscheidungskraft einer Marke. Je bekannter eine Marke ist, desto wahrscheinlicher kann es sein, dass Dritte versuchen, Profit mit der Marke zu machen – z. B. indem sie eine ähnliche oder sogar identische Marke für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen anmelden und diese für eigene gewerbliche Zwecke nutzen.
Dies kann negative Folgen für Sie als Markeninhaber haben:
- Konsumenten können die einzelnen Marken nicht mehr voneinander trennen.
- Die Zielgruppe nimmt das Zeichen nicht mehr als Herkunftshinweis, sondern möglicherweise nur noch als allgemeine Produktbeschreibung.
- Die Identifikation der Marke mit einem bestimmten Produkt oder einer Dienstleistung ist nicht mehr möglich.
- Die Marke verliert an Unterscheidungskraft – es kommt zum Wertverlust.
Verwässert die Marke, dauert es meist nicht lange, bis es zu Verwechslungsfällen kommt. Daraus folgt das Risiko, langfristig nicht nur Kunden, sondern auch Lieferanten, Kooperationspartner und Investoren zu verlieren. Auch steigt die Wahrscheinlichkeit negativer Bewertungen von Verbrauchern, die Sie mit Ihrem Imitator verwechseln.
Nicht nur der Schutz der Marke ist dann in Gefahr – sondern auch der gute Ruf Ihres Unternehmens. Lassen Sie die Marke professionell überwachen, können Sie eine Markenverwässerung von Anfang an vermeiden.
Die Vorteile einer Markenüberwachung
Eine professionelle Markenüberwachung kann folgende Vorteile haben:
- Sicherheit: Sie erfahren umgehend von einer möglichen Markenrechtsverletzung durch Neueintragungen – und können rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen, um eine Markenkollision auszuschließen.
- Kostenersparnis: Erkennen Sie rechtzeitig einen Markenrechtsverstoß, können Sie ähnliche oder identische Marken durch einen Widerspruch beim Markenamt stoppen.
- Zeitersparnis: Sie müssen die aufwendige Recherche nach identischen und ähnlichen Marken nicht selbst durchführen, sondern nur den aktuellen Recherchebericht lesen. So haben Sie Zeit für andere wichtige Dinge als Unternehmer.
Lagern Sie die Überwachung aus (z. B. an einen Anwalt), sparen Sie sich zudem die Kosten einer professionellen Überwachungssoftware.
3. Markenverwässerung verhindern: So geht’s
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Markenüberwachung, kann er für Sie die folgenden Aufgaben übernehmen:
Erschöpfende Ähnlichkeitsrecherche
Grundsätzlich können Sie eine Identitätsrecherche alleine durchführen – allerdings sind ähnliche Marken nicht durch eine einfache Suchanfrage im Markenregister zu finden. Insbesondere bei Bildmarken ist die Suche nach Imitationen aufwendig und zeitintensiv. Ein Anwalt kann eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche für Sie sicherstellen.
Recherche in allen relevanten Datenbanken
Lassen Sie Ihre eingetragene Marke von einem Rechtsanwalt überwachen, stellt dieser die Recherche in allen relevanten Informationsquellen sicher. Er recherchiert nicht nur in den öffentlichen Datenbanken der Markenregister des DPMA, EUIPO und der WIPO, sondern auch in kostenpflichtigen Datenbanken zur Markenüberwachung.
Computergestützte Vorgehensweise
Der Anwalt hat Zugriff auf spezielle Monitoring-Software, die eine genaue computergestützte Markenüberwachung ermöglichen. Moderne Suchtools decken nicht nur ähnliche Logos auf, sondern auch ähnliche Wortbestandteile und grafische Elemente. Mithilfe eines Algorithmus lassen sich so mögliche Kollisionen umgehend herausfiltern.
Umfassender Recherchebericht
Nach der Markenüberwachung erstellt der Rechtsanwalt einen ausführlichen Recherchebericht über ähnliche oder identische Drittmarken. Kommt es zu einer Markenkollision, können Sie schnellstmöglich Gegenmaßnahmen ergreifen. Eine lückenlose Dokumentation der Überwachung ist für das Widerspruchsverfahren oder eine Löschungsklage unverzichtbar.
Umfassende Beratung
Kommt es zur Kollision, berät Sie der Anwalt über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Da womöglich nur ein schmaler Grat zwischen einer Markenfälschung und einer legalen Ähnlichkeit besteht, können Sie die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte zuvor juristisch einschätzen lassen.
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4. Das können Sie bei einer Markenverwässerung tun
Kommt es zur Markenkollision, weil eine Drittmarke Ihre Markenrechte verletzt, haben Sie folgende Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen:
Höfliches Anschreiben
Zunächst können Sie den Inhaber der neu angemeldeten Marke in einem höflichen Schreiben darauf hinweisen, dass seine Marke die älteren Schutzrechte Ihrer Marke verletzt. Fordern Sie die Rücknahme der Neueintragung.
Widerspruch einlegen
Durch eine professionelle Überwachung erfahren Sie von Markenrechtsverletzungen frühzeitig – und können rechtzeitig Widerspruch gegen die Neuanmeldung einlegen.
Sie müssen dabei wie folgt vorgehen:
- Richten Sie den Widerspruch mithilfe des entsprechenden Formulars an das zuständige Markenamt.
- Weisen Sie mit Ihrem Antrag auf die Verwechslungsgefahr hin.
- DPMA: Versenden Sie das Widerspruchsschreiben innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der neuen Marke.
- Bezahlen Sie die Widerspruchsgebühr von 250 Euro.
- EUIPO: Widerspruch 3 Monate nach Veröffentlichung der Anmeldung einlegen.
- Zahlen Sie die Widerspruchsgebühr von 320 €.
Sobald Ihr Widerspruch eingegangen ist, leitet das Amt das Widerspruchsverfahren ein. Die sich entgegenstehenden Markeninhaber können daraufhin ihre Argumente vorbringen, woraufhin das Amt dann über die mögliche Kollision entscheidet. Kommt es zu dem Schluss, dass die jüngere Marke mit Ihrer kollidiert, veranlasst es deren Löschung.
Markenrechtsverletzungen abmahnen
Neben der Einlegung eines Widerspruchs können Sie den Markeninhaber wegen der Nachahmung abmahnen und zur sofortigen Unterlassung auffordern.
Bevor Sie eine markenrechtliche Abmahnung versenden, müssen Sie jedoch prüfen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt – denn kommt es zu einer eindeutig unberechtigten Abmahnung, hat der Abgemahnte möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Anwalt prüft eingehend, ob Sie Ansprüche geltend machen können.
Löschungsklage einreichen
Haben die genannten Optionen nicht zum gewünschten Erfolg geführt, bleibt Ihnen die Möglichkeit einer Löschungsklage. Zudem können Sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Verletzung Ihrer Schutzrechte sofort zu stoppen.
Eine Löschungsklage ist im Vergleich zum Widerspruch mit erheblich höheren Kosten verbunden, da Sie sich in markenrechtlichen Streitigkeiten immer von einem Anwalt vertreten lassen müssen.
Bejaht das Gericht die Verletzung Ihrer Schutzrechte, muss die Gegenseite alle Kosten des Prozesses tragen. Um jedoch einen langwierigen und womöglich aussichtslosen Gerichtsprozess zu vermeiden, sollten Sie die Erfolgsaussichten einer Klage in jedem Fall vorab von einem Anwalt einschätzen lassen.
5. Das kostet eine Markenüberwachung
Die Kosten einer professionellen Markenüberwachung richten sich u. a. nach Aufwand und Dauer der Recherche. Da die Kosten von mehreren Faktoren abhängig sind, lässt sich keine Pauschalaussage treffen.
Folgende Faktoren beeinflussen, was eine Markenüberwachung kostet:
- Handelt es sich um eine Wort-, Bild- oder eine kombinierte Wort-Bild-Marke?
- Möchten Sie nur den Wort- oder auch den Bildbestandteil überwachen lassen?
- Soll die Überwachung für den deutschen Raum, europaweit oder international stattfinden?
- In wie vielen Marken- und Dienstleistungsklassen soll die Marke überwacht werden?
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