1. Wie kann eine Domain ein Markenrecht verletzen?
Wer sich eine Website aufbauen will, braucht einen Domainnamen. Für einen unverwechselbaren Internetauftritt sollte sich dieser treffend auf die Inhalte der Website beziehen. Doch Vorsicht: Ist der Name bereits als Marke geschützt, sollten Sie von einer Verwendung absehen.
Denn: Ähnelt die Domain einer bestehenden Marke zu sehr, kann es zur Markenrechtsverletzung kommen. Diese liegt immer dann vor, wenn eine Verwechslungsgefahr gegeben ist und die angesprochenen Kunden denken könnten, die Domaininhaber haben wirtschaftlich etwas miteinander zu tun.
Nur der Markeninhaber allein hat die Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Marke. Ohne seine Genehmigung dürfen andere diese nicht für gewerbliche Zwecke verwenden.
Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Webadresse wird im geschäftlichen Verkehr verwendet – es kann jedoch bereits ausreichend sein, auf der eigenen Webseite Werbebanner zu schalten.
- Es liegt eine Verwechslungsgefahr mit der Marke vor.
- Domain und Marke werden für Dienstleistungen oder Produkte in der gleichen Branche genutzt: Hier sind die Inhalte der Website entscheidend.
Achtung: Auch als Privatperson können Sie unter Umständen haftbar sein – nämlich dann, wenn es zur Verletzung von Namensrechten kommt, die gleichzeitig als Wortmarke eingetragen sind.
Im Allgemeinen gilt: Im Wettbewerb Marke vs. Domain gewinnt die Marke.
Vorsicht bei Tippfehler-Domains
Damit es zu einer Markenverletzung kommt, müssen Marke und Domain nicht identisch sein. Eine hohe Ähnlichkeit in der gleichen Branche reicht bereits aus. Das gilt auch für sogenannte Tippfehler-Domains.
Beispiel:
- Zwischen den Adressen siemenz.de und siemens.de besteht eine so hohe Ähnlichkeit, dass es zu einer Verletzung der Marke Siemens kommt.
- Die Verwechslungsgefahr einer solchen Tippfehler-Domain hat negative Auswirkungen: Ein Verbraucher, der eine bestimmte Website aufrufen will, sich aber vertippt, landet auf einer anderen.
- Wettbewerber können so die Bekanntheit eines Webauftritts ausnutzen und Kunden oder Leser abwerben.
Grundsätzlich sollten Sie von der Registrierung von Tippfehler-Domains absehen, da Sie sonst mit rechtlichen Schritten des Rechteinhabers rechnen müssen.
Welche Folgen hat es, wenn eine Domain ein Markenrecht verletzt?
Nutzen Sie eine Marke ohne Erlaubnis als Namen für Ihre Internetseite, verletzen Sie die Markenrechte eines Dritten, wenn eine Verwechslungsgefahr hervorgerufen wird. Eine solche Markenverletzung hat folgende Konsequenzen:
- Der Markeninhaber hat einen Unterlassungsanspruch: Er kann verlangen, dass die unbefugte Verwendung umgehend eingestellt wird.
- Ist ihm ein wirtschaftlicher Schaden (z. B. Umsatzeinbußen) entstanden, kann er vom Verletzer Schadensersatz fordern.
Auch hier gilt, dass die Verwechslung mit der geschützten Marke in der gleichen Branche bestehen muss.
Wie kann ich verhindern, dass meine Domain andere Rechte verletzt?
Um zu verhindern, dass Ihre Webadresse fremde Rechte verletzt, können Sie vor der Registrierung der Website eine Markenrecherche durchführen. Stellen Sie zunächst durch eine Recherche in herkömmlichen Suchmaschinen wie Google fest, ob der Domainname noch frei verfügbar ist.
Anschließend können Sie eine Recherche in den Datenbanken der Markenämter durchführen. Wollen Sie eine .de-Domain für Deutschland registrieren, reicht die Recherche in der Markendatenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zunächst aus.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Prüfen Sie in der Datenbank DPMAregister, ob der von Ihnen präferierte Domainname als Marke eingetragen ist.
- Kontrollieren Sie nicht nur, ob es gleiche, sondern auch ähnliche Marken zu Ihrer gewünschten Internetadresse gibt.
- Probieren Sie verschiedene Schreibweisen und Varianten aus, z. B. mit und ohne Bindestrich, Zahlen und Wortbestandteile.
- Gibt es ähnliche Suchergebnisse, sollten Sie prüfen, für welche Klassen die Marke im Dienstleistungsverzeichnis eingetragen ist.
Eine Markenkollision ist nur möglich, wenn Sie in derselben Branche tätig sind – also ähnliche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Ähnelt der von Ihnen gewünschte Domainname einer eingetragenen Marke zu sehr, sollten Sie von einer Registrierung absehen und die Webadresse anpassen.
Ein Anwalt für Markenrecht kann die Recherche nach bestehenden Marken und Internetadressen für Sie übernehmen und sicherstellen, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen.
Sind Sie sicher, dass Ihre Internetadresse keine Rechte verletzt, können Sie diese registrieren. Um zu verhindern, dass jemand Ihre Website für eigene Zwecke ausnutzt, können Sie für den Domainnamen selbst Markenrechte erwerben.