Firmennamen schützen lassen: So sichern Sie sich Ihre Marke
 ![Firmennamen schützen lassen: So sichern Sie sich Ihre Marke](assets/images/z/firmenname-schuetzen-lassen1-rxz52pqmafnzfr1.jpg) Beitrag von Julia Pillokat
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 22.05.2026
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 [...](ratgeber/markenrecht.html "Ratgeber Markenrecht") [Markenschutz](ratgeber/markenrecht/markenschutz.html "Ratgeber Markenschutz") Firmennamen schützen lassen
Den Firmennamen schützen zu lassen, schützt Ihr Business langfristig vor Nachahmung durch Konkurrenten. Eine Markenanmeldung ist der wirksamste Weg, Ihren Firmennamen zu schützen.
**Sollten Sie bei dem Schutz Ihres Firmennamens Unterstützung benötigen,** stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer **kostenlosen Ersteinschätzung** durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
**So funktioniert’s:**
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- **Kostenlose Ersteinschätzung** – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- **Entscheidung mit Kostensicherheit** – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen?
3. 2. Firmennamen schützen: 5 Vorteile
4. 3. Welche Firmennamen kann man schützen lassen?
5. 4. Was kostet es, seinen Firmennamen schützen zu lassen?
6. 5. Firmennamen schützen lassen: Tipps vom Anwalt
7. 6. Wie lange gilt der Namensschutz?
8. 7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
 [Firmennamen schützen](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado "Firmennamen schützen")

# Firmennamen schützen lassen: So sichern Sie sich Ihre Marke
 Beitrag von Julia Pillokat
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 22.05.2026
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Den Firmennamen schützen zu lassen, schützt Ihr Business langfristig vor Nachahmung durch Konkurrenten. Eine Markenanmeldung ist der wirksamste Weg, Ihren Firmennamen zu schützen.
**Sollten Sie bei dem Schutz Ihres Firmennamens Unterstützung benötigen,** stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer **kostenlosen Ersteinschätzung** durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
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## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
Ein **Firmenname (Firma i. S. d. HGB)** ist der Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt und unterschreibt.
**Gilt, wenn …**
- Sie **unter einem Namen am Markt auftreten** wollen (Website, Angebote, Rechnungen, Impressum).
- Sie **eine eintragungsfähige Firma** für z. B. GmbH/UG/AG oder eingetragenen Kaufmann planen (Handelsregister).
- Sie vermeiden möchten, dass Ihr Name **mit älteren Kennzeichen-/Markenrechten kollidiert**.
**Sonderfall:** Wenn Sie bereits eine **Abmahnung**, eine **Register-Zwischenverfügung** oder konkrete Hinweise auf eine **ähnliche Marke/Unternehmensbezeichnung** haben, reicht eine allgemeine Checkliste meist nicht – dann sollte der Einzelfall (Treffer, Branche/Waren, Reichweite, Nutzung) gezielt geprüft werden.
**Wichtigster Zeitpunkt:** Prüfen Sie den Firmennamen **vor** der **Handelsregisteranmeldung**, der **ersten Nutzung im Geschäftsverkehr** und bevor Sie Kosten in Branding, Domains, Verpackungen, Apps oder Marketing investieren.
**Diese Angaben sollten Sie bereithalten:**
- gewünschter Name **inkl. Varianten** (Schreibweisen, Bindestriche, Abkürzungen)
- **Rechtsform** (z. B. GmbH/UG) und **Sitz/Ort**
- **Branche** bzw. geplante **Waren/Dienstleistungen**
- geplantes **Nutzungsgebiet** (nur lokal, deutschlandweit, EU-weit, online)
- **Domain**, Social-Handles, App-Name (falls relevant)
- ggf. Logo/Claim (wenn der Name damit genutzt werden soll)
**Häufigster Fehler:** Viele prüfen nur „Google & Domain frei“ – und übersehen **Handelsregistertreffer** oder **Marken-/Kennzeichenrechte**, die später teuer werden können.

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
1. **Brauchen Sie einen Handelsregistereintrag?**
    Dann ist entscheidend, ob die Firma **unterscheidungskräftig** ist und sich am Ort/in der Gemeinde **deutlich unterscheidet**.
2. **Treten Sie nur lokal oder auch online/nationwide auf?**
    Je weiter Ihre Reichweite, desto eher werden **Kennzeichen-/Markenkollisionen** praktisch relevant (z. B. Onlineshop, App, SaaS).
3. **Ist der Name „fantasievoll“ oder eher beschreibend?**
    Je beschreibender (z. B. „Autowerkstatt München“), desto häufiger gibt es Eintragungs- oder Abgrenzungsprobleme.
4. **Gibt es bereits ähnliche Treffer?**
    Dann kommt es vor allem auf **Ähnlichkeit**, **Branche/Waren-Dienstleistungen**, **Reichweite** und **Priorität (wer war zuerst?)** an.
Über advocado erhalten Sie Kontakt zu passenden Partneranwält:innen. Sie können Ihr Anliegen schildern und erhalten – je nach Fall – eine kostenlose Ersteinschätzung, bevor Sie entscheiden, ob Sie weitergehen möchten.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher ist:**
- Eine Firma muss **zur Kennzeichnung geeignet** sein, **Unterscheidungskraft** besitzen und darf nicht **(ersichtlich) irreführen**.
- Eine neue Firma muss sich am **selben Ort / in derselben Gemeinde** von bereits eingetragenen Firmen **deutlich unterscheiden**.
- Markenrechte entstehen typischerweise durch **Eintragung** (oder in Sonderfällen durch Benutzung mit Verkehrsgeltung).
**Kommt oft auf den Einzelfall an:**
- Ob eine **Ähnlichkeit** „zu nah dran“ ist (Klang/Schriftbild/Bedeutung) und ob eine **Verwechslungsgefahr** besteht.
- Welche **Waren/Dienstleistungen** tatsächlich relevant sind (Klassen, Marktauftritt, Zielgruppe).
- Ob ein Name auch ohne Registereintrag als **Unternehmenskennzeichen** geschützt sein kann (durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr).

## 1. Wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen?
Um Ihren Firmennamen schützen zu lassen, können Sie eine [Markenanmeldung](ratgeber/markenrecht/markenschutz/marke-schuetzen-lassen.html "Schnell & rechtssicher Marke schützen lassen") **beim DPMA** (Deutsches Patent- und Markenamt) einreichen.
**Der größte Vorteil:** Der Markenschutz vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist wesentlich höher als der, den Sie durch einen Handelsregistereintrag erreichen:
- Deutschlandweiter Schutz Ihres Markennamens
- Alleinige Nutzungs- und Verwertungsrechte (auch: Lizenzvergabe)
- Unterlassungs- und [Schadensersatzanspruch](ratgeber/vertragsrecht/schadensersatz/schadensersatz-geltend-machen.html "Schadensersatz geltend machen: So geht’s") gegen Nachahmer
- Markenschutz für 10 Jahre – beliebig verlängerbar
Es ist ratsam, vor der Anmeldung mit einer [Markenrecherche](ratgeber/markenrecht/markenanmeldung/markenschutz-pruefen.html "Markenschutz prüfen: So finden Sie Ihren einzigartigen Markennamen") zu prüfen, ob der gewünschte Name bereits von anderen Unternehmen verwendet wird. Ist der Firmenname schon geschützt, lehnt das DPMA die Anmeldung Ihres Firmennamens als Marke ab.
Ein [Anwalt für Markenrecht](rechtsanwalt/anwalt-markenrecht.html "Anwalt für Markenrecht") kann Sie bei jedem Schritt zum Schutz Ihres Firmennamens unterstützen: Von der Markenrecherche über den Antrag beim DPMA bis zur erfolgreichen Eintragung.
Sie benötigen beim Schutz Ihres Firmennamens Unterstützung?
 Wir helfen Ihnen!
Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive **kostenloser Ersteinschätzung.** Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung ](https://formulare.advocado.de/?formular=markenrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")

### Firmennamen schützen durch Handelsregistereintrag?
Der Handelsregistereintrag schützt Ihren Firmennamen als „geschäftlichen Bezeichnung“ – keine Firma darf in Ihrem Amtsgerichtsbezirk den gleichen oder einen ähnlichen Namen für eine ähnliche Branche verwenden.
Für viele Unternehmen (z. B. GmbH, OHG und AG) ist der Eintrag ohnehin verpflichtend.
Aber: Der Schutz **gilt nur lokal – nicht deutschlandweit**. Der Handelsregistereintrag schützt also nicht davor, dass Konkurrenten Ihren Firmennamen nutzen.

## 2. Firmennamen schützen: 5 Vorteile
Sich mit einer Marke die [Namensrechte sichern](ratgeber/markenrecht/markenanmeldung/namensrechte-sichern.html "Namensrechte sichern: So schützen Sie Ihren Namen vor der Konkurrenz"), das **kann viele Vorteile haben:**
- Schutz vor Missbrauch durch andere Unternehmen
- Wettbewerbsvorteil durch die Exklusivität des Namens
- Bekanntheit des Unternehmens steigt, da der geschützte Name in Zukunft bei Kunden und Geschäftspartnern nur mit dem eigenen Unternehmen verbunden ist
- Rechtliche Schritte möglich, wenn Konkurrenten Ihren Firmennamen unerlaubt nutzen
- Schutz des Logos oder anderer Kennzeichen, die dem eigenen Unternehmen zugeordnet sind
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## 3. Welche Firmennamen kann man schützen lassen?
Sie können nur Firmennamen schützen lassen, die bestimmte Kriterien erfüllen:
Der Name darf laut [§ 18 ff. Handelsgesetzbuch (HGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__18.html) nicht irreführend sein. Er muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen.
Ergänzend dazu regelt das Markenrecht, welche Firmennamen als Marke geschützt werden können. [§ 8 Markengesetz (MarkenG)](https://dejure.org/gesetze/MarkenG/8.html) legt Schutzhindernisse fest. Sie können nur Firmennamen schützen lassen, die nicht gegen diese Schutzhindernisse verstoßen:
X Beschreibende Eigenschaft der Marke
X Fehlende Unterscheidungskraft
X Nutzung staatlicher Symbole (z. B. Flaggen)
X Gebrauch anstößiger Formulierungen oder Fäkalsprache

## 4. Was kostet es, seinen Firmennamen schützen zu lassen?
Die Kosten hängen stark davon ab, wie tief Sie prüfen und ob Sie Schutz (z. B. Marke) aufbauen möchten.
**1) Reine Verfügbarkeits-Checks**
- Internet-/Register-/Datenbankrecherche: meist kostenlos (Zeitaufwand).
- IHK-Voranfrage (formale Eintragungsfähigkeit): Gebühren sind je IHK unterschiedlich; häufig wird ein Betrag im zweistelligen Bereich genannt. (Wichtig: IHK prüft i. d. R. nicht, ob Marken-/Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden.)
**2) Amtliche Gebühren bei Markenanmeldung (Beispiele, Stand Gebührenseite)**
- **DPMA**: elektronische Anmeldung 290 EUR (bis zu 3 Klassen), Papier 300 EUR; ab der 4. Klasse zusätzliche Gebühren.
- **EUIPO (EU-Marke)**: Basisgebühr online 850 EUR (1 Klasse), 2. Klasse +50 EUR, ab der 3. Klasse je +150 EUR.
**3) Professionelle Unterstützung**
- Kosten für anwaltliche Recherche/Einordnung/Anmeldung variieren je nach Umfang (Trefferlage, Schutzumfang, Länder, Klassen, Verhandlungsbedarf). Pauschalen sind ohne Einzelfall schwer seriös zu nennen.

## 5. Firmennamen schützen lassen: Tipps vom Anwalt
Um Ihren Firmennamen wirksam vor Kopie durch die Konkurrenz zu schützen, ist die Markenanmeldung sinnvoll. Was für den Markenschutz zu tun ist, weiß ein [Anwalt für Markenrecht](/rechtsanwalt/anwalt-markenrecht.html "Anwalt für Markenrecht").
**Typische Situationen, bei denen eine individuelle Prüfung Ihres Firmennamens sinnvoll ist:**
- Sie planen **deutschlandweit/EU-weit** oder klar **online** zu verkaufen/werben.
- Der Name ist **fantasiearm/beschreibend** oder enthält „starke“ Zusätze (z. B. „Institut“, „Zentrum“, „Bank“).
- Sie finden Marken-/Kennzeichen-Treffer, können aber **Klassen/Ähnlichkeit** nicht sicher einordnen.
- Es gibt bereits Unternehmen mit ähnlichem Namen **außerhalb** Ihrer Gemeinde – und Sie sind nicht sicher, ob Kennzeichenrechte entgegenstehen.
- Sie wollen eine **Marke anmelden** oder international ausrollen (DPMA/EUIPO/WIPO) und benötigen eine robuste Recherche-Strategie.
**3 Tipps zur Vorbereitung der Markenanmeldung für Ihren Firmennamen:**
1. Machen Sie sich vor der Markenanmeldung Gedanken zu **Form und Zweck Ihres Firmennamens**, um im weiteren Vorgehen die richtigen Entscheidungen zum Markenschutz zu treffen.
2. Sammeln Sie wichtige Informationen zum gewünschten Namen – darunter **Schreibweise, Verwendung und grafische Gestaltung**.
3. Machen Sie sich Gedanken, ob Sie Ihren Firmennamen auch **europa- und weltweit schützen lassen** wollen.
EU-Marke & internationale Marke anmelden
Für europaweiten Schutz Ihres Firmennamens müssen Sie beim EUIPO eine [EU-Marke anmelden](ratgeber/markenrecht/markenanmeldung/eu-marke-anmelden.html "EU-Marke anmelden: Europaweiter Markenschutz per Unionsmarke").
Wollen Sie Ihren Firmennamen darüber hinaus weltweit schützen lassen, geht das mit einer [internationalen Markenanmeldung](ratgeber/markenrecht/markenanmeldung/internationale-markenanmeldung.html "Internationale Markenanmeldung: So können Sie Ihre Marke weltweit schützen").
Sie wollen Ihren Firmennamen schützen lassen?
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Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
**So funktioniert’s:**
- ![Fall online schildern](/nui/icon/nucleo_core/fill/school-education/text-highlight.svg?color=primary) **Fall online schildern**
     Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihr Anliegen schnell und einfach zu übermitteln.
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     Wir verbinden Sie kostenfrei mit einem erfahrenen advocado Partner-Anwalt, der auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Er prüft Ihre Angaben, bespricht diese mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und unterbreitet Ihnen anschließend ein transparentes Festpreisangebot.
- ![In Ruhe entscheiden](/nui/icon/nucleo_core/fill/business-finance/handshake.svg?color=primary) **In Ruhe entscheiden**
     Auf Grundlage der kostenlosen Ersteinschätzung und des Festpreisangebots entscheiden Sie ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
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### Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: Lokaler Betrieb will „Muster & Sohn Elektrotechnik GmbH“ eintragen**
- **Ausgangslage:** Standort in einer Gemeinde, Name enthält beschreibenden Teil („Elektrotechnik“) plus Familienname.
- **Vorgehen:** Registersuche im Registerportal, danach IHK-Voranfrage zur Eintragungsfähigkeit; Parallel kurzer Markencheck (DPMAregister).
- **Ergebnis:** Im Register gibt es bereits eine sehr ähnliche Firma im selben Ort → Anpassung/Abgrenzung nötig, bevor eine Eintragung realistisch ist.
- **Learning:** Bei lokalen Firmen ist § 30 HGB (Unterscheidbarkeit am Ort) oft der erste Engpass.
**Fall 2: SaaS-Start-up plant „Lunovia“ (UG) – stark online**
- **Ausgangslage:** Fantasiename, bundesweite Kunden, App geplant.
- **Vorgehen:** Register-Check, anschließend Markenrecherche EUIPO/DPMA/WIPO + TMview, Fokus auf Software-/IT-nahe Klassen.
- **Ergebnis:** Ähnliche EU-Marke existiert in nahem Dienstleistungsbereich → Risiko hängt stark von Klassen, Marktauftritt und Zeichenähnlichkeit ab.
- **Learning:** Bei Online-Geschäftsmodellen ist die Marken-/Kennzeichenlage oft wichtiger als die reine Registerlage.
**Fall 3: E-Commerce „GreenNest“ für Home & Living**
- **Ausgangslage:** Name ist teilweise beschreibend („Green“), Sortiment nah an bestehenden Marken.
- **Vorgehen:** Markenrecherche mit Ähnlichkeitsvarianten; Prüfung, ob die Überschneidung bei Waren/Dienstleistungen hoch ist; ggf. Alternativnamen entwickeln.
- **Ergebnis:** Trefferlage unübersichtlich (mehrere ähnliche Marken/Bezeichnungen) → Einzelfallprüfung sinnvoll, bevor Branding und Verpackungen beauftragt werden.
- **Learning:** „Unklare Trefferlage“ ist ein Stop-Signal – nicht erst weitermachen, wenn alles gedruckt ist.

## 6. Wie lange gilt der Namensschutz?
Der Namensschutz per Markenanmeldung gilt nicht unbegrenzt. Nach erfolgreicher Anmeldung ist der Name für **10 Jahre** geschützt. Dann muss er **verlängert werden**.
Auch der Namensschutz **innerhalb der EU und weltweit** gilt nach der Markenanmeldung für **10 Jahre** und muss dann verlängert werden.
 

## 7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

### Irrtum 1: „Wenn die Domain frei ist, ist der Firmenname frei.“
**Richtig ist:** Domains sind Technik/Registrierung – Kennzeichenrechte folgen anderen Regeln.
**Was ist zu prüfen:** Registerlage + Marken-/Kennzeichenrecherche (DPMA/EUIPO/WIPO/TMview).

### Irrtum 2: „Die IHK-Prüfung deckt alles ab.“
**Richtig ist:** IHK/Voranfragen beziehen sich typischerweise auf **formale Eintragungsfähigkeit** – nicht auf Rechte Dritter (Marken/Kennzeichen).
**Was ist zu prüfen:** Zusätzlich Marken-/Kennzeichenlage und tatsächliche Nutzung im Markt.

### Irrtum 3: „Wenn das Handelsregister nichts zeigt, kann ich den Namen bedenkenlos nutzen.“
**Richtig ist:** Kennzeichenrechte können auch ohne „passenden“ Registertreffer relevant sein (z. B. Unternehmenskennzeichen durch Benutzung).
**Was ist zu prüfen:** Marktauftritt, ältere Benutzung, Markenregister und ggf. Branchen-/Verzeichnistreffer.

### Irrtum 4: „Zwei Firmen mit gleichem Namen gibt es nie.“
**Richtig ist:** Registerrechtlich kommt es stark auf **Ort/Gemeinde** an; außerhalb kann es Konstellationen geben – trotzdem können Kennzeichen-/Markenrechte die Nutzung begrenzen.
**Was ist zu prüfen:** Reichweite Ihrer Nutzung (lokal vs. online) und die Kennzeichen-/Markenlage.

### Irrtum 5: „Mit der GmbH im Handelsregister habe ich automatisch Markenschutz.“
**Richtig ist:** Firmierung/Unternehmenskennzeichen und Marke sind unterschiedliche Schutzinstrumente. Markenschutz entsteht typischerweise durch Eintragung (oder besondere Benutzungstatbestände).
**Was ist zu prüfen:** Ob Sie zusätzlich eine Markenanmeldung (DPMA/EUIPO/WIPO) brauchen – abhängig von Geschäftsmodell, Reichweite und Risiko.
**Transparenz-Hinweis**
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 22.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
**Quellen**
- Handelsgesetzbuch (HGB) § 17, § 18, § 30.
- Markengesetz (MarkenG) § 4, § 5.

### Letzte Aktualisierung
**22.05.2026**
- Am Anfang steht jetzt eine kurze Checkliste, damit man sofort weiß, worauf es ankommt.
- Es ist klarer getrennt, was fürs Handelsregister wichtig ist und was mit Marken/Name-Rechten zu tun hat.
- Es gibt konkrete Beispiele und typische Irrtümer, damit man schneller erkennt, wo Stolperfallen liegen.
- Kosten und Gebühren sind verständlicher erklärt (und wo Beträge je nach Fall variieren).
 [Jetzt Firmennamen sichern](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/?lb=markenanmeldung&lt=markenschutz#rechtsfrage-stellen "Jetzt Firmennamen sichern")
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