Der richtige Name schafft Exklusivität, Einzigartigkeit und Aufmerksamkeit. Nicht nur für Unternehmen lohnt es sich daher, den Firmennamen schützen zu lassen – auch Einzelunternehmer können sich mit dem Schutz einer Marke (z. B. für Werke, Produkte oder Künstlernamen) nachhaltigen Erfolg sichern.
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Ob Sie Ihren Firmennamen für Ihr entsprechendes Produktportfolie eintragen und damit schützen lassen, liegt ganz bei Ihnen. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Nur ein Handelsregistereintrag kann bei bestimmten Unternehmensformen verpflichtend sein.
Für den nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens kann es sich lohnen, auch dessen Namen als Marke schützen zu lassen – denn ein Unternehmensname ist viel mehr als die bloße Bezeichnung der Firma: Er ist das Aushängeschild und wichtig für die Unternehmensidentität, ganz besonders bei der Gründung.
Rechtlicher Namensschutz hat mehrere Vorteile:
In diesen Fällen kann Namensschutz sinnvoll sein:
Möchten Sie Namensschutz erreichen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten – je nachdem, welchen Namen Sie schützen lassen wollen:
Einen Namen als Idee patentieren zu lassen, ist nicht möglich – Patente werden nur für technische Erfindungen vergeben.
Durch die Benutzung des Firmennamens oder die Eintragung in das Handelsregister entsteht ein Schutz aus der sogenannten “geschäftlichen Bezeichnung”. Für viele Unternehmen (z. B. GmbH, OHG und AG) ist ein dortiger Eintrag ohnehin verpflichtend. Das Handelsregister dient als Verzeichnis und Quelle für Kaufleute und Unternehmen über deren wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse.
Die Eintragung ins Handelsregister hat Vorteile, aber auch gewisse Nachteile:
Vorteile einer Eintragung ins Handelsregister |
Nachteile einer Eintragung ins Handelsregister |
Schutz: Im Amtsgerichtsbezirk darf keine Firma den gleichen oder einen ähnlichen Namen für eine ähnliche Branche verwenden |
Nur lokaler Schutz: Der Firmenname lässt sich mit einem Handelsregistereintrag nicht deutschlandweit schützen |
Wiedererkennungswert: Auf dem lokalen Markt besteht keine Verwechslungsgefahr mit der Konkurrenz in einer ähnlichen Branche |
Pflichten: Die Eintragung ist mit verschiedenen Pflichten für Sie als Inhaber verknüpft (z. B. Inventur, doppelte Buchführung) |
Kreativität: Mit der Eintragung im Handelsregister können Sie Ihrer Firma einen frei erfundenen Namen geben |
Kosten: Der Eintrag ist gebührenpflichtig – u. a. fallen Notarkosten an, den Sie für die Registrierung benötigen |
Ein Handelsregistereintrag kann also ein erster Schritt in Richtung Namensschutz sein. Wirklich umfangreich ist dieser allerdings nicht – insbesondere, wenn Sie überregional oder sogar international tätig sind.
Möchten Sie einen Firmennamen für Ihr Produktangebot schützen lassen, können Sie auch auf eine Markenanmeldung zurückgreifen.
Der größte Vorteil: Der Markenschutz vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist wesentlich höher als der, den Sie durch einen Handelsregistereintrag erreichen:
Möchten Sie den Firmennamen eintragen lassen, können Sie diesen als Wortmarke schützen lassen – diese bietet den passenden Schutzumfang.
Allerdings lässt sich nicht jeder beliebige Firmen- oder Produktname als Wortmarke anmelden. Um nicht ältere Schutzrechte zu verletzen und deswegen eine Abmahnung im Markenrecht zu riskieren, ist es sinnvoll, vorab eine umfangreiche Markenrecherche von einem Anwalt durchführen zu lassen.
Übrigens: Es lohnt sich, nicht nur den Firmennamen, sondern auch Ihr Logo schützen zu lassen, um den Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens durch prägnante Grafiken zu verstärken. Kombinierten Schutz erreichen Sie, indem Sie eine Wort-Bild-Marke schützen lassen.
Möchten Sie den Namen Ihres künstlerischen Werkes schützen (z. B. eines Buches, Liedes, Theaterstücks), gelten einige Sonderregelungen:
Daneben eröffnet auch das Urheberrecht Möglichkeiten, sich Namensrechte zu sichern.
Je nachdem, wie Sie welchen Namen schützen lassen möchten, fallen unterschiedliche Kosten an. Einen Überblick über die Kosten gibt die folgende Tabelle:
Namensschutz |
Kosten/Anmeldegebühr |
Eintragung ins Handelsregister |
Je nach Unternehmensgröße 200 bis 700 € |
Markenanmeldung national |
Einmalig ab 290 € bei Anmeldung und 750 € bei Verlängerung des Schutzes |
Eintragung im Personalausweis/Reisepass |
Je nach Alter des Ausweisinhabers 22,80 bis 82 € |
Titelschutz |
Je nach Anzeige 25 € bis 150 € |
Ob neben diesen (amtlichen) Gebühren zusätzliche Kosten anfallen, hängt davon ab, ob Sie einen Anwalt mit dem Namensschutz beauftragen. Dies kann sich vor allem dann lohnen, wenn Sie Ihren Namen beim DPMA schützen lassen möchten – denn Komplikationen bei der Anmeldung (und damit zusätzlich Kosten) lassen sich vermeiden, wenn ein Anwalt vorab den Firmennamen prüft.
Es gibt verschiedene Herangehensweisen, einen Namen schützen zu lassen. Möchten Sie sich auf den Schutz Ihres Firmennamens als Wiedererkennungsmerkmal Ihrer Produkte oder Dienstleistungen konzentrieren, lohnt sich eine Markenanmeldung – vor allem wenn Sie überregional oder international tätig sein wollen.
Um einen Firmennamen umfassend z. B. vor einer Markenverletzung schützen zu lassen, hilft Ihnen ein Anwalt für Markenrecht bei der Markenprüfung und -recherche, im Anmeldeverfahren oder während der anschließenden Markenüberwachung.
Zur Vorbereitung können Sie jetzt schon Folgendes tun:
Wenn Sie einen Firmennamen schützen lassen wollen, finden wir den passenden Anwalt für Sie: advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Namen zu schützen – abhängig davon, um was für einen es sich handelt und welchen Zweck Sie mit dem Schutz verfolgen. Produkt- und Firmennamen lassen sich durch eine Anmeldung beim Markenamt umfassend schützen. Sind Sie mit Ihrem Geschäft nur lokal tätig, kann auch ein Eintrag ins Handelsregister ausreichend sein.
Möchten Sie Ihren Firmennamen umfassend vor Fremdnutzung schützen, können Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden. Erfüllt das Kennzeichen bestimmte Vorgaben, trägt es das Markenamt ins Markenregister für die von Ihnen angegebenen Waren bzw. Dienstleistungen ein – damit erhalten Sie die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Die Kosten hängen davon ab, wie Sie Ihren Firmennamen schützen möchten: Ein Handelsregistereintrag kostet je nach Unternehmensgröße bis zu 700 € – eine Anmeldung beim Markenamt weniger, wenn Sie die Bezeichnung nur durch eine nationale Marke sichern lassen wollen.
Nein, patentieren lässt sich ein Name nicht. Es gibt zwar unterschiedliche Schutzmöglichkeiten – ein Patent können Sie jedoch nur erhalten, wenn es sich um eine technische Erfindung handelt.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.