KMU-Fonds 2023: So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum
Die Europäische Kommission hat den KMU-Fonds 2023 in Kooperation mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ins Leben gerufen. Das Programm hilft kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dabei, ihr geistiges Eigentum besser zu schützen. Ganz konkret gibt es Gutscheine, die anfallende Gebühren bei Patentanmeldungen und IP-Scans teilweise rückerstatten. Wir klären, wie Sie den KMU-Fonds 2023 beantragen und wie die Hilfe genau aussieht.
Beitrag von Sebastian Weiß
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for Buisness“ soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützen, ihr geistiges Eigentum besser zu schützen. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Nur KMU mit Sitz in der Europäischen Union können Anträge stellen.
Anträge können vom 23. Januar bis zum 8. Dezember 2023 gestellt werden.
Die Mittel sind begrenzt: Anträge zur Förderung werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.
Aber was genau bezweckt der Fonds? KMU sollen finanzielle Unterstützung zum Schutz von allen immateriellen Vermögenswerten erhalten: Es geht also zum Beispiel um den Schutz von Marken, Slogans, Designs, literarischen und musikalischen Werken. Mit Patentanmeldungen und Eintragungen kann verhindert werden, dass beispielsweise Film- oder Serienkonzepte ganz einfach kopiert werden. Solche Dienstleistungen kosten allerdings Geld. Der Fonds soll diese Gebühren teilweise übernehmen.
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Beantragen Sie die Gutscheine und warten Sie auf die Bestätigung.
Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 15 Tage.
Nutzen Sie die Dienstleistung: also entweder den IP-Scan oder die Anmeldung eines Marken- oder Geschmacksmusters.
Bezahlen Sie erst einmal selbst.
Füllen Sie das Online-Erstattungsformular aus und aktivieren Sie den Gutschein.
Innerhalb von vier Wochen werden die Kosten erstattet.
Wie lange sind die Gutscheine gültig? Die Gutscheine sind nach der Bestätigung zwei Monate lang gültig. Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, sollten Sie die jeweilige Dienstleistung also innerhalb dieses Zeitraums nutzen. Online können Sie auch eine Verlängerung der Gutscheine beantragen — maximal um weitere zwei Monate.
3. Wie viel Unterstützung gibt es?
Über den KMU-Fonds werden zwei Gutscheine ausgegeben, die Gebühren bei der Anmeldung von Marken und Patenten decken sollen.
Gutschein 1: Erstattung von 90 Prozent des IP-Scans
Mithilfe eines sogenannten IP-Scans können Sie Ihr geistiges Eigentum von einem Experten überprüfen lassen. In der Regel erfahren Sie, welchen Wert Ihre Ideen und Konzepte haben und wie Sie diese am besten schützen. Was genau können Sie eintragen lassen? Wie vermeiden Sie Konflikte mit Wettbewerbern? Eben diese Fragen kann ein IP-Scan beantworten.
Ein IP-Scan ist also eine Art Vordiagnose zum Vermögenswert Ihres geistigen Eigentums. Diese Dienstleistung müssen Sie beim nationalen Amt für geistiges Eigentum beantragen. Der KMU-Fonds 2023 erstattet 90 Prozent der Kosten.
Der Gutschein deckt einen Höchstbetrag von 1.350 Euro.
Gutschein 2: Erstattung von 75 Prozent aller Anmeldegebühren auf EU-Ebene
Für die Gewährung von Marken- oder Geschmacksmustern fallen Gebühren an — ganz konkret nämlich für die Prüfung, Eintragung und Veröffentlichung. Ein Geschmacksmuster ist das äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses, gemeint sind also beispielsweise die Form und Farbe eines Produkts.
Mit dem KMU-Fonds werden 75 Prozent aller anstehenden Kosten bei der Anmeldung von geistigem Eigentum – inkl. Anwaltsgebühren – übernommen. Das gilt aber nur für Marken- und Geschmacksmuster auf nationaler, regionaler oder auf EU-Ebene. Für Marken- oder Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU werden nur 50 Prozent erstattet.
Der Gutschein deckt maximal 1.000 Euro.
Wir fassen zusammen
Dienstleistung
Wie viel wird erstattet?
Höchstbetrag
IP-Scan zur Vordiagnose des geistigen Eigentums
90 Prozent
1.350 Euro
Marken- und Geschmacksmustergebühren (national)
75 Prozent
1.000 Euro
Marken- und Geschmacksmustergebühren (EU-Ebene)
75 Prozent
1.000 Euro
Marken- und Geschmacksmustergebühren (außerhalb der EU)
50 Prozent
1.000 Euro
4. Wer kann die Förderung beantragen?
Alle kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union können die Förderung zum Schutz des geistigen Eigentums beantragen.
Ganz konkret kann der Inhaber des Unternehmens den Antrag stellen, aber auch ein Angestellter oder ein berechtigter Vertreter. Die Rückerstattungen werden dann immer direkt auf das Bankkonto des Unternehmens überwiesen.
5. Welche Dokumente brauche ich zur Antragstellung?
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie für eine Beantragung folgende Dokumente zur Hand haben sollten:
Kontoauszug des Unternehmens mit Name des Unternehmens als Kontoinhaber, vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code
Mehrwertsteuerbescheinigung oder Bescheinigung über die nationale Eintragungsnummer des Unternehmens, ausgestellt von der zuständigen nationalen Behörde
Vom Unternehmen beauftrage Vertreter müssen eine Vollmacht oder eine „ehrenwörtliche Erklärung“ einreichen. Der bevollmächtigte Inhaber oder Angestellte muss in diesem Fall unterzeichnen.
6. Was gilt als geistiges Eigentum?
Der Begriff „geistiges Eigentum“ — oft auch intellectual property (IP) genannt — ist ein Oberbegriff, der viele verschiedene immaterielle Vermögenswerte beschreibt. Ganz genau sind damit Schöpfungen wie Markennamen, Designs, literarische oder musikalische Werke, Film- und Serienkonzepte und Produktideen gemeint.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von geistigem Eigentum unterschieden:
Gewerbliches Schutzrecht
Das gewerbliche Schutzrecht bezieht sich auf gewerbliche Innovationen. Gemeint sind also vor allem technische Erfindungen, die für den Handel bestimmt sind. Das gewerbliche Schutzrecht gilt für:
Erfindungen (Patente)
Marken
gewerbliche Muster
Pflanzensortenschutzrechte
Urheberrecht
Das Urheberrecht gilt für künstlerische Werke wie beispielsweise Filme, Musik, Fotografie, Romane, Gedichte, Theaterstücke. Beim Urheberrecht werden also vor allem kreative Ausdrucksformen geschützt.
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