Zusammenfassung
Eine Marke grenzt ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen von Wettbewerbern ab und schafft einen Wiedererkennungswert. Je bekannter eine Marke ist, desto höher ist das Risiko von Kopien oder Fälschungen. Mit umfassendem Markenschutz können Sie Ihre Marke effektiv vor unerlaubter Fremdnutzung schützen – und sich die alleinigen Verwertungsrechte sichern.
Auf einen Blick
Markenschutzgesetze schützen in Deutschland, Europa und weltweit Marken, geografische Herkunftsangaben und Unternehmensbezeichnungen wie Firmen- oder Produktnamen.
Eine Marke wird im nationalen und internationalen Handelsverkehr genutzt, um Produkte oder Dienstleistungen zu kennzeichnen und zu vermarkten. Sie verleiht einem Produkt einen Wiedererkennungswert und grenzt es von Wettbewerbern ab.
Markenschutz ist ein wesentlicher Faktor für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg: Mit einer geschützten Marke haben Sie als Inhaber die alleinigen Nutzungsrechte. Ohne Ihre Zustimmung darf niemand die Marke verwenden.
Umfassender Markenschutz sichert Ihnen einen Schadensersatzanspruch, wenn Dritte Ihre Idee nachahmen oder ohne Genehmigung für eigene gewerbliche Zwecke missbrauchen. Die unerlaubte Fremdnutzung unterbinden Sie, indem Sie Ihren Unterlassungsanspruch geltend machen.
Im Markenrecht besteht für Marken ein Schutz, wenn diese aus folgenden Zeichen bestehen:
Aber: Verstößt Ihr Firmenname oder Logo gegen sogenannte Schutzhindernisse, ist kein Markenschutz möglich. Ausführliche Informationen zu den Schutzhindernissen finden Sie in Kapitel 2 – Was ist beim Markenschutz zu beachten?
Sie haben verschiedene Optionen, Markenschutz zu erreichen: Besteht Ihr Logo z. B. aus einer Wort-Bild-Kombination, lohnt sich die Anmeldung einer Wort-Bild-Marke. Für Bilder bietet sich eine Bildmarke an. Wollen Sie Wörter vor Fremdnutzung schützen, ist die Wortmarke eine Option.
Je nachdem, ob Sie Ihre Marke für den nationalen oder internationalen Handelsverkehr vermarkten möchten, können Sie zwischen verschiedenen Arten von Markenschutz wählen.
Möchten Sie sich vorrangig auf den deutschen Markt konzentrieren, kann es sinnvoll sein, eine nationale Marke anzumelden. Um international mit Ihrer Marke erfolgreich zu sein, können Sie für europäischen Markenschutz eine EU-Marke anmelden oder eine IR-Marke anmelden, die einen Markenschutz in über 100 Ländern weltweit abdeckt.
Daneben existieren Schutzzeichen, die sich je nach Land unterscheiden und daher nicht überall gültig sind:
Inhaber von Markenrechten sind nicht verpflichtet, diese symbolischen Hinweise zu verwenden. Das Markenregister ist frei für jeden zugänglich, sodass sich Markenrechte jederzeit dort einsehen lassen.
Grundsätzlich besteht Markenschutz ab dem Zeitpunkt, an dem der Anmeldeantrag beim Markenamt eingegangen ist. Selbst wenn die Eintragung ins Markenregister wesentlich später erfolgt, ist der Tag der Anmeldung entscheidend.
Markenschutz kann zudem durch die Benutzung einer Marke entstehen – auch wenn diese nicht eingetragen ist. Meldet ein anderes Unternehmen beispielsweise einen Produktnamen als Marke an, den Sie seit Jahren nutzen, können Sie das durch eine Klage verhindern.
Dafür müssen Sie allerdings die Benutzung umfangreich nachweisen und dokumentieren:
Ein Gericht entscheidet nur auf Grundlage von Gutachten und Dokumentation, ob die Markenanmeldung durch das andere Unternehmen zulässig ist. Das Risiko, dass das Gericht die Markenanmeldung Ihrer Benutzung vorzieht, lässt sich durch diese Benutzungsmarke nicht vermeiden.
Im schlimmsten Fall können Sie die Marke verlieren, die Sie seit Jahren gewerblich nutzen.
Da die Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten und einen Gerichtsprozess bei weitem die Kosten für eine Markenanmeldung von 300 Euro übersteigen, kann es sinnvoll sein, Ihre Marke schützen zu lassen, sobald Sie unter Benutzung des Markennamens mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung Gewinne erzielen.
Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Fall eine Markenanmeldung sinnvoll ist? advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Markenrecht aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und allen wichtigen Voraussetzungen..
Ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt vor, wenn Dritte Ihre Marke ohne Ihre Zustimmung
Haben Sie z. B. durch eine Eintragung ins Markenregister einen umfassenden Markenschutz erreicht, haben Sie folgende Handlungsoptionen:
Für ins Markenregister eingetragene Marken besteht ein 10-jähriger Markenschutz. 6 Monate vor Ablauf des Zeitraums können Sie den Markenschutz gegen eine Gebühr beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängern. Bezahlen Sie die Gebühr nicht, löscht das Amt die Marke und sie ist wieder für die Benutzung freigegeben.
Markenrechte können auch erlöschen, wenn Dritte sie erfolgreich anfechten. Wurde die Marke z. B. trotz bestehender Schutzhindernisse wie mangelnder Unterscheidungskraft eingetragen oder 5 Jahre lang nicht benutzt, ist eine Löschungsklage möglich.
Der Markeninhaber hat 2 Monate Zeit, um auf die Löschung zu reagieren und ihr zu widersprechen, falls er seine Markenrechte behalten möchte. Ohne Widerspruch löscht das Amt die Marke und der Markenschutz erlischt.
Ja, Markenrechte lassen sich übertragen. Sie können die Rechte an Ihrer Marke mittels eines Kaufvertrags veräußern. Dabei steht es Ihnen frei, ob Sie die Marke vollständig verkaufen oder nur Teilrechte an der Marke abgeben.
Beispiel
Sie sind Inhaber einer Kosmetikmarke, die für die Waren- und Dienstleistungen „Klasse 4: Kosmetika; kosmetische Badezusätze“, „Klasse 5: pharmazeutische Erzeugnisse; Arzneimittel für zahnärztliche Zwecke“ sowie „Klasse 44: Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere“ angemeldet ist. Sie können nun die Verwendung der Marke für eine der Klassen veräußern – behalten aber die Rechte an den übrigen beiden Klassen.
Die präzise Formulierung des Vertragsinhaltes ist essenziell. Es kann daher ratsam sein, den Kaufvertrag von einem Anwalt für Markenrecht aufsetzen zu lassen. Ob anteilig oder komplett – der Verkauf der Markenrechte ist dem DPMA durch eine Übertragungserklärung anzuzeigen.
Sie können Ihre Markenschutzrechte auch durch einen Lizenzvertrag übertragen. Sie erteilen damit als Rechteinhaber die Erlaubnis zur Mitnutzung Ihrer Markenrechte. Auch beim Lizenzvertrag gilt: Sie können Lizenz-Streitigkeiten vermeiden, wenn Sie diesen von einem advocado Partner-Anwalt aufsetzen bzw. überprüfen lassen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Nicht für alle Zeichen ist Markenschutz möglich. Verstößt die Marke gegen sogenannte absolute oder relative Schutzhindernisse, lässt sie sich nicht schützen. Die folgenden Schutzhindernisse sollten Sie daher nicht missachten, wenn Sie sich Markenrechte sichern möchten.
Absolute Schutzhindernisse:
Relative Schutzhindernisse:
Meldet dieser eine Marke trotz Schutzhindernissen an, können Dritte sie anfechten und der Markenschutz erlischt. Eine Markenrecherche vorab kann hier helfen.
Liegt kein Schutzhindernis vor, können Sie Markenschutz für Ihre Marke beantragen.
Sie haben Fragen zum Markenschutz? Einer unserer Partner-Anwälte berät Sie kompetent zu allen Fragen rund um den Markenschutz. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Je nachdem, welchen Umfang der Markenschutz haben soll, beantragen Sie Ihre Markenrechte beim jeweils zuständigen Marken- und Patentamt. Für nationale Marken ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, Markenschutz für europäische Marken beantragen Sie beim EUIPO und für IR-Marken (internationale Marken) ist das WIPO verantwortlich.
Der Ablauf der Beantragung ist bei allen Markenämtern ähnlich:
Bevor Sie Markenschutz beantragen können, müssen Sie prüfen, ob Ihre Marke frei von Schutzhindernissen ist. Dafür können Sie in Markendatenbanken wie DPMAregister (nationale Marken) oder eSearch plus und Madrid Monitor (internationale Marken) nach bestehenden Marken suchen.
Prüfen Sie bei Ihrer Suche sowohl identische Marken als auch Marken, die starke begriffliche, visuelle oder klangliche Gemeinsamkeiten zu Ihrer präferierten Marke aufweisen. Sowohl eine nationale Markenrecherche als auch eine internationale Markenrecherche kann viele und komplexe Ergebnisse hervorrufen, deren korrekte Interpretation oftmals eine Herausforderung darstellt.
Interpretieren Sie die Ergebnisse falsch oder führen nur eine unzureichende Recherche durch, lehnt das Markenamt den Markenschutz ab. Bereits bezahlte Gebühren und Investitionen ins Branding der Marke sind dann verloren. Verstoßen Sie gegen fremde Markenrechte, können zudem Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüche Dritter drohen.
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Konnten Sie ausschließen, dass Ihre Marke gegen ältere Markenrechte verstößt, können Sie die alleinigen Markenrechte für die Marke beim zuständigen Markenamt beantragen.
Die Beantragung von Markenschutz für IR-Marken weicht vom oben genannten Verfahren leicht ab. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag zur internationalen Markenanmeldung.
Mit der Eintragung der Marke ins Markenregister beginnt für deutsche Marken eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Dritte die Eintragung beanstanden können – z. B. weil die Marke gegen ältere Markenrechte verstößt.
Für europäische Marken beginnt die Widerspruchsfrist bereits mit Offenlegung der Marke. Stimmen die jeweiligen Markenämter dem Widerspruch zu, stoppen sie das Anmeldeverfahren umgehend bzw. löschen die Marke nach der Eintragung.
Konnten Sie erfolgreich Markenschutz für Ihre Marke beantragen, besteht dieser zunächst für 10 Jahre. Mit einer kontinuierlichen Markenüberwachung können Sie in diesem Zeitraum ausschließen, dass Dritte durch unerlaubte Nutzung oder Kopie gegen Ihre Markenrechte verstoßen.
Dieses Verfahren ist mit dem der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche vergleichbar: Prüfen Sie regelmäßig in Markendatenbanken, ob Dritte identische oder ähnliche Marken neu anmelden.
Markenämter übernehmen diese Aufgabe nicht – hier kann es sich lohnen, einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, der Verstöße gegen Ihr Markenrecht frühzeitig aufdeckt und juristisch dagegen vorgeht.
Ein Anwalt übernimmt folgende Aufgaben, um Ihren Markenschutz dauerhaft sicherzustellen:
Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie selbst diese Aufgaben übernehmen können oder ob ein Anwalt die bessere Wahl ist, können Sie sich in einer kostenlosen Ersteinschätzung von einem advocado Partner-Anwalt beraten lassen: Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Wie viel der Markenschutz kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Nationale/deutsche Marke |
Grundgebühr inkl. 3 Waren- und Dienstleistungsklassen: 290 Euro (online) 300 Euro (postalisch) |
Unionsindividualmarke |
Grundgebühr inkl. 1 Waren- und Dienstleistungsklasse 850 Euro (online) 1.000 Euro (postalisch) |
Unionskollektivmarke |
Grundgebühr inkl. 1 Waren- und Dienstleistungsklasse 1.500 Euro (online) 1.800 Euro (postalisch) |
Unionsgewährleistungsmarke |
Grundgebühr inkl. 1 Waren- und Dienstleistungsklasse 1.500 Euro (online) 1.800 Euro (postalisch) |
IR-Marke |
DPMA-Gebühr: 180 Euro WIPO-Gebühr: 653 bis 903 CHF Zusatzgebühr pro Land: 100 CHF Vom Vertragsland festgelegte Gebühr: variiert von Land zu Land |
Zusätzliche Waren- und Dienstleistungsklassen |
2 zusätzliche Klassen.: 50 Euro (Unionsmarken) Jede weitere: 150 Euro (Unionsmarken) Ab der vierten.: 100 Euro (nationale Marke) bzw. 100 CHF (IR-Marke) |
Beschleunigtes Prüfverfahren |
200 Euro (DPMA) Kostenlos (EUIPO) |
Verlängerung des Schutzzeitraums |
Ab 653 CHF (WIPO) Ab 750 Euro (DPMA) Ab 850 Euro (EUIPO) |
Markenüberwachung |
Ca. 100 bis 300 Euro (national) Ca. 500 Euro (weltweit) |
Umfangreicher Markenschutz lässt sich in der Regel nur durch eine Eintragung erreichen. In seltenen Fällen ist ein Schutz auch ohne Anmeldung möglich. Möchten Sie Markenschutz für Ihre Marke erreichen, sind die Hürden häufig hoch: Ignorierte Schutzhindernisse und unzureichende Recherchen führen regelmäßig zur Ablehnung.
Dennoch ist es richtig und wichtig, die eigene Marke gegen Fälschung und Markenpiraterie abzusichern – so ist gewährleistet, dass potenzielle Kunden die Marke Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung eindeutig zuordnen können und Sie diese wirtschaftlich erfolgreich vermarkten können.
Daher kann es empfehlenswert sein, für einen effektiven und dauerhaften Markenschutz einen Anwalt für Markenrecht hinzuziehen. Im Rahmen eines umfassenden Markenschutzes stellt er u. a. Folgendes sicher:
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Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.