Firmennamen schützen lassen: So sichern Sie sich Ihre Marke
Firmennamen schützen lassen: So sichern Sie sich Ihre Marke
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Markenschutz Firmennamen schützen lassen

Den Firmennamen schützen zu lassen, schützt Ihr Business langfristig vor Nachahmung durch Konkurrenten. Eine Markenanmeldung ist der wirksamste Weg, Ihren Firmennamen zu schützen.

Sollten Sie bei dem Schutz Ihres Firmennamens Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

So funktioniert’s:

  • Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  • Entscheidung mit Kostensicherheit – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
  1. 1. Wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen?
  2. 2. Firmennamen schützen: 5 Vorteile
  3. 3. Welche Firmennamen kann man schützen lassen?
  4. 4. Was kostet es, seinen Firmennamen schützen zu lassen?
  5. 5. Firmennamen schützen lassen: 3 Tipps vom Anwalt
  6. 6. Wie lange gilt der Namensschutz?
  7. 7. FAQ zum Schutz für Firmennamen
Firmennamen schützen

Firmennamen schützen lassen: So sichern Sie sich Ihre Marke

Firmennamen schützen lassen: So sichern Sie sich Ihre Marke

Den Firmennamen schützen zu lassen, schützt Ihr Business langfristig vor Nachahmung durch Konkurrenten. Eine Markenanmeldung ist der wirksamste Weg, Ihren Firmennamen zu schützen.

Sollten Sie bei dem Schutz Ihres Firmennamens Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Markenanmeldung bietet umfassenden Schutz für Firmennamen.
  • Mit dem Markenschutz haben Sie die alleinigen Nutzungsrechte für den Firmennamen.
  • Bei unerlaubter Nutzung durch Dritte können Sie Unterlassung und Schadensersatz fordern.
  • Ein Handelsregistereintrag schützt den Firmennamen nur begrenzt.
  • Sie können auch EU- und weltweit einen Firmennamen schützen lassen.

1. Wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen?

Um Ihren Firmennamen schützen zu lassen, können Sie eine Markenanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) einreichen.

Der größte Vorteil: Der Markenschutz vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist wesentlich höher als der, den Sie durch einen Handelsregistereintrag erreichen:

  • Deutschlandweiter Schutz Ihres Markennamens
  • Alleinige Nutzungs- und Verwertungsrechte (auch: Lizenzvergabe)
  • Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen Nachahmer
  • Markenschutz für 10 Jahre – beliebig verlängerbar

Es ist ratsam, vor der Anmeldung mit einer Markenrecherche zu prüfen, ob der gewünschte Name bereits von anderen Unternehmen verwendet wird. Ist der Firmenname schon geschützt, lehnt das DPMA die Anmeldung Ihres Firmennamens als Marke ab.

Ein Anwalt für Markenrecht kann Sie bei jedem Schritt zum Schutz Ihres Firmennamens unterstützen: Von der Markenrecherche über den Antrag beim DPMA bis zur erfolgreichen Eintragung.

Sie benötigen beim Schutz Ihres Firmennamens Unterstützung?
Wir helfen Ihnen!

Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

Firmennamen schützen durch Handelsregistereintrag?

Der Handelsregistereintrag schützt Ihren Firmennamen als „geschäftlichen Bezeichnung“ – keine Firma darf in Ihrem Amtsgerichtsbezirk den gleichen oder einen ähnlichen Namen für eine ähnliche Branche verwenden.

Für viele Unternehmen (z. B. GmbH, OHG und AG) ist der Eintrag ohnehin verpflichtend.

Aber: Der Schutz gilt nur lokal – nicht deutschlandweit. Der Handelsregistereintrag schützt also nicht davor, dass Konkurrenten Ihren Firmennamen nutzen.

2. Firmennamen schützen: 5 Vorteile

Sich mit einer Marke die Namensrechte sichern, das kann viele Vorteile haben:

  • Schutz vor Missbrauch durch andere Unternehmen
  • Wettbewerbsvorteil durch die Exklusivität des Namens
  • Bekanntheit des Unternehmens steigt, da der geschützte Name in Zukunft bei Kunden und Geschäftspartnern nur mit dem eigenen Unternehmen verbunden ist
  • Rechtliche Schritte möglich, wenn Konkurrenten Ihren Firmennamen unerlaubt nutzen
  • Schutz des Logos oder anderer Kennzeichen, die dem eigenen Unternehmen zugeordnet sind
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3. Welche Firmennamen kann man schützen lassen?

Sie können nur Firmennamen schützen lassen, die bestimmte Kriterien erfüllen:

Der Name darf laut § 18 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) nicht irreführend sein. Er muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen.

Ergänzend dazu regelt das Markenrecht, welche Firmennamen als Marke geschützt werden können. § 8 Markengesetz (MarkenG) legt Schutzhindernisse fest. Sie können nur Firmennamen schützen lassen, die nicht gegen diese Schutzhindernisse verstoßen:

X Beschreibende Eigenschaft der Marke
X Fehlende Unterscheidungskraft
X Nutzung staatlicher Symbole (z. B. Flaggen)
X Gebrauch anstößiger Formulierungen oder Fäkalsprache

4. Was kostet es, seinen Firmennamen schützen zu lassen?

Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen möchten, müssen Sie mit Kosten rechnen. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, ob Sie den Namen als Marke eintragen lassen oder nicht.

  • Markenanmeldung beim DPMA: ab 290 €
  • Markenschutz nach 10 Jahren verlängern: 750 €
  • Handelsregistereintrag: 200 bis 700 € – je nach Unternehmensgröße
  • Wenn Sie die Markenanmeldung vom Anwalt absichern lassen, entstehen dafür Anwaltskosten.

5. Firmennamen schützen lassen: 3 Tipps vom Anwalt

Um Ihren Firmennamen wirksam vor Kopie durch die Konkurrenz zu schützen, ist die Markenanmeldung sinnvoll. Was für den Markenschutz zu tun ist, weiß ein Anwalt für Markenrecht.

3 Tipps zur Vorbereitung der Markenanmeldung für Ihren Firmennamen:

  1. Machen Sie sich vor der Markenanmeldung Gedanken zu Form und Zweck Ihres Firmennamens, um im weiteren Vorgehen die richtigen Entscheidungen zum Markenschutz zu treffen.
  2. Sammeln Sie wichtige Informationen zum gewünschten Namen – darunter Schreibweise, Verwendung und grafische Gestaltung.
  3. Machen Sie sich Gedanken, ob Sie Ihren Firmennamen auch europa- und weltweit schützen lassen wollen.
Hinweis
EU-Marke & internationale Marke anmelden

Für europaweiten Schutz Ihres Firmennamens müssen Sie beim EUIPO eine EU-Marke anmelden.

Wollen Sie Ihren Firmennamen darüber hinaus weltweit schützen lassen, geht das mit einer internationalen Markenanmeldung.

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6. Wie lange gilt der Namensschutz?

Der Namensschutz per Markenanmeldung gilt nicht unbegrenzt. Nach erfolgreicher Anmeldung ist der Name für 10 Jahre geschützt. Dann muss er verlängert werden.

Auch der Namensschutz innerhalb der EU und weltweit gilt nach der Markenanmeldung für 10 Jahre und muss dann verlängert werden.

7. FAQ zum Schutz für Firmennamen

Ja, ein Firmenname lässt sich schützen. Dies erfolgt durch die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dabei wird geprüft, ob der Name bereits von einer anderen Firma genutzt wird oder ob er zu allgemein ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Marke eingetragen und somit geschützt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen Firmennamen schützen zu lassen:

  1. Registrierung des Namens als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dafür muss geprüft werden, ob der Name bereits vergeben oder geschützt ist.
  2. Eintragung des Namens als Unternehmensname im Handelsregister.
  3. Domainregistrierung: entsprechende Top-Level-Domain (TLD) des Namens sichern.
  4. Urheberrechtseintragung: Dafür muss man nachweisen, dass der Firmenname eine kreative Leistung ist –  nicht nur ein rein beschreibender Name.

Die Kosten für den Schutz eines Firmennamens als Marke in Deutschland liegen bei mindestens 290 Euro für die Markenanmeldung beim DPMA. Bei EU- und internationalen Markenanmeldungen sind die Kosten höher – 850 Euro und mehr.

Ein Copyright ist ein exklusives Recht, das dem Inhaber das Recht gibt, seine Arbeit zu reproduzieren, zu verteilen und öffentlich aufzuführen. In Deutschland gibt es kein Copyright-Verfahren zur Registrierung von Urheberrechten. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes und bleibt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gültig.

Das Urheberrecht bzw. Copyright schützt den Firmennamen aber nicht umfassend. Vor Kopie durch Dritte sind Sie geschützt, wenn Sie Ihren Firmennamen als Marke schützen lassen.

In einigen Ländern wie den USA kann man das Copyright registrieren lassen, um zusätzlichen Schutz zu erhalten. Die Gebühren hierfür variieren je nach Art des Werkes und ob es bereits veröffentlicht wurde oder nicht.

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