Gute Slogans, Firmen- oder Produktnamen schaffen einen Wiedererkennungswert und benötigen besonderen Schutz. Ein advocado Partner-Anwalt schützt Ihre Wortmarke vor Mitbewerbern und sichern Sie bei der Eintragung rechtlich ab.
Zusammenfassung
Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Zahlen und Buchstaben – üblichen Elementen der Druckschrift. Durch einen Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) lassen sich sowohl Firmennamen als auch ganze Slogans schützen. Registrieren Sie eine Zeichenfolge als Wortmarke, ist diese vor Plagiaten und unbefugter Fremdnutzung geschützt. Die Inhaber der Wortmarke können gegebenenfalls juristisch gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen.
► Sie möchten eine Wortmarke schützen lassen, um sich die alleinigen Nutzungsrechte an einem Namen oder Slogan zu sichern? advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Markenrecht aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Durch einfallsreiche Werbesprüche und clevere Firmennamen bleiben Produkte und Dienstleistungen im Kopf der potenziellen Kunden. Marketing-Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang auch von „Branding”. Ein hoher Wiedererkennungswert ist ein wichtiger Faktor des wirtschaftlichen Erfolgs.
Was auf keinen Fall passieren darf: Ein Mitbewerber oder andere Dritte nutzen Ihren Firmennamen oder Slogan, um das eigene Angebot zu präsentieren und zu vermarkten. Sie wollen sich klar von der Konkurrenz abgrenzen und vermeiden, dass Kunden ihre Angebote und Unternehmen verwechseln.
Um zu verhindern, dass Dritte Ihren Firmennamen oder Slogan verwenden, können Sie diese als Wortmarke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) registrieren. So sind Sie vor einer Fremdnutzung geschützt und sichern sich die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Aber Vorsicht: Eine solche Markenanmeldung birgt gewisse Risiken und Fallstricke, wie Sie möglicherweise schon recherchiert haben. Es kann daher empfehlenswert sein, die Wortmarke mithilfe eines Anwalts registrieren zu lassen. Denn der durch eine Markenrechtsverletzung Geschädigte kann einen Unterlassungsanspruch geltend machen sowie Schadensersatz fordern.
Wurden die Rechte an einer Wortmarke verletzt und konnte man einen rechtmäßigen Schadensersatzanspruch erfolgreich durchsetzen, muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
Aus folgenden Elementen darf eine Wortmarke bestehen, um diese schützen zu können:
Eine Wortmarke auf eigene Faust schützen zu lassen, erfordert Erfahrung und markenrechtliches Wissen.
Als Wortmarke lassen sich nur Formulierungen schützen, die kein absolutes Schutzhindernis darstellen. Stellen Sie nichtsdestotrotz einen Antrag, würde dieser abgelehnt und bereits gezahlte Gebühren nicht zurückerstattet.
Schutzhindernisse sind z. B.:
X Verwechslungs- & Irreführungsgefahr
X Mangelnde Unterscheidungsfähigkeit
X Nutzung staatlicher Symbole (z. B. Flaggen)
X Gebrauch anstößiger Formulierungen oder Fäkalsprache
Das Ignorieren absoluter Schutzhindernisse zieht nicht nur finanzielle Einbußen nach sich, sondern verhindert auch den effektiven Schutz der Marke. Es passiert schnell, dass man auf Schutzhindernisse stößt. Schon der Gebrauch allgemeiner Bezeichnungen ist problematisch.
Eine Getränkemarke darf z. B. nicht “Saft” oder “Fitnessgetränk” heißen, da Wettbewerber Schwierigkeiten hätten, ihre Produkte zu vermarkten und eine Monopolstellung entstünde.
Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Idee als Wortmarke schützen lassen können oder ob eines der absoluten Schutzhindernisse greift, kann einer unserer Partner-Anwälte helfen. Dieser kann fachgerecht beurteilen, ob der Name bzw. der Werbespruch irreführend ist oder die Grenze der Anstößigkeit überschreitet. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
LINK-TIPP: Welche Alternativen Sie haben, wenn sich Ihr Name oder Slogan nicht als Wortmarke schützen lässt, zeigen wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Namen schützen lassen.
Um Verwechselungsgefahr, mangelnde Unterscheidungsfähigkeit und damit die Verletzung etablierter Wortmarken zu vermeiden, kann eine umfassende Markenrecherche helfen. Diese ist wichtig, um eine Wortmarke schützen zu lassen.
Ist eine Marke laut § 3 MarkenG nicht schutzfähig, kann sie nicht angemeldet werden. Alle mit der Registrierung verbundenen Zahlungen sind damit verloren. Vor allem könnte ein Inhaber älterer Rechte einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend machen, die mit hohen Kosten verbunden sind.
Wenn Sie eine Wortmarke schützen lassen wollen, prüfen Patent- und Markenämter nicht, ob die von Ihnen präferierte Wortmarke bereits so oder ähnlich eingetragen wurde. Die Verantwortung einer umfassenden Markenrecherche liegt bei Ihnen. Da eine solche nicht nur zeitintensiv, sondern häufig auch äußerst komplex ist, kann eine anwaltliche Beratung empfehlenswert sein.
Eine Markenrecherche durch Laien mündet nicht selten in einem unklaren Ergebnis. Die eigentliche Interpretation der Recherche-Ergebnisse ist jedoch von immenser Bedeutung: Erst bei einem positiven Verlauf der Markenrecherche kann das eigentliche Anmeldeverfahren beim Deutschen Marken- und Patentamt beginnen.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zur internationalen Markenrecherche, wie diese durchzuführen ist und welche Datenbanken sich dafür eignen, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Internationale Markenrecherche. Interessieren Sie sich für internationalen Markenschutz empfehlen wir zudem unsere Beiträge zur EU-Markenanmeldung und internationalen Markenanmeldung (IR-Marke).
Wurde eine Wortmarke erfolgreich eingetragen, sind Schritte notwendig, um den Schutz der Marke aufrechtzuerhalten.
Mit der bloßen Eintragung ins Markenregister ist es nicht getan. Für einen nachhaltigen Wortmarken-Schutz bedarf es einer andauernden Markenüberwachung.
Dieses Monitoring umfasst:
Markenämter führen keine Markenüberwachung durch, die Verantwortung liegt auch hier beim Inhaber der Wortmarke. Da es sich um eine unabdingbare, aber auch langfristige und zeitintensive Arbeit handelt, ist es ratsam, die Wortmarke überwachen zu lassen.
Eine sporadische Recherche reicht nicht aus, um eine Wortmarke schützen zu lassen. Der zeitliche Aufwand wird oftmals unterschätzt. Laien fehlt zudem die Kenntnis über wichtige Recherche-Datenbanken, was zu einem fehlerhaften Monitoring führen kann.
Durch ein mangelhaftes Monitoring steigt die Gefahr, dass gleichlautende oder ähnliche Wortmarken erneut angemeldet werden und Dritte Profit aus der eigenen Marke schlagen. Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass relevante Zielgruppen die Marke nicht richtig zuordnen können, was letztlich mit einem Wertverlust der Wortmarke einhergeht (Markenverwässerung).
Ein Urteil des Bundespatentgerichts vom 04.06.2013 (AZ. 25 W (pat) 64/12) zeigt, wie effektiv sich Inhaber von Wortmarken gegen Verletzungen wehren können – und warum Schutzhindernisse unbedingt zu vermeiden sind.
Das Gericht bejahte in einem Fall aus dem Pharmasektor die wirksame Löschung der Marke Rivamed. Die Inhaber der älteren Marke RIAMET hatten Widerspruch aufgrund von Verwechslungsgefahr eingereicht. Das Gericht bestätigte den Vorwurf der Verwechslungsgefahr aus folgenden Gründen:
Die jüngere Marke Rivamed verstieß gleich gegen mehrere absolute Schutzhindernisse: Verwechslungsgefahr mit älteren, bereits bestehenden Markenrechten sowie fehlende Unterscheidungskraft.
Rivamed ließ sich deswegen nicht als Wortmarke schützen. Bereits entstandene Ausgaben, z. B. für die Anmeldung oder Werbung, sind verloren. Außerdem haben die Inhaber der jüngeren Wortmarke die gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Ein Anwalt für Markenrecht hätte diese Konsequenzen verhindern können.
► Sie wollen eine Wortmarke schützen lassen? Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über die wichtigsten Voraussetzungen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Möchte man eine Wortmarke schützen lassen, ist eine umfassende Markenrecherche sowie das Überprüfen möglicher Schutzhindernisse erforderlich, um einen dauerhaften Schutz zu gewährleisten. Nur ein umfangreiches Monitoring nach der Anmeldung schützt die Wortmarke zudem vor
Mittels einer vollumfänglichen Markenüberwachung lässt sich eine Wortmarke nachhaltig schützen. Ein Anwalt für Markenrecht leistet hierbei Unterstützung und leitet bei Bedarf rechtliche Schritte ein – z. B. bei einer Markenrechtsverletzung.
Um zu gewährleisten, dass eine Abmahnung sämtlichen Form- und Inhaltsvorschriften entspricht, kann die Zuhilfenahme eines Anwalts sinnvoll sein. Dieser kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Abwehrrechte mit Rat und Tat zur Seite stehen und Klageschriften rechtssicher formulieren. So können Sie erfolgreich Ihre Wortmarke schützen lassen.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zu den juristischen Möglichkeiten bei Kopie oder Nachahmung finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Markenfälschung.
Wie ein Anwalt Sie beim Schutz einer Wortmarke unterstützt:
Ein Anwalt weiß genau, was für den Wortmarken-Schutz zu tun ist. Er informiert Sie über Ihre Möglichkeiten und leitet bei Bedarf alle wichtigen Schritte ein – damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Die Sorge vor hohen Kosten hält einige Unternehmer davon ab, eine Wortmarke registrieren und schützen zu lassen. Für einen langanhaltenden Markenschutz kann es empfehlenswert sein, eine laufende Markenüberwachung professionell durchführen zu lassen.
In der folgenden Tabelle sind mögliche Kosten aufgelistet, die im Rahmen des Wortmarken-Schutzes entstehen.
Grundgebühr für Markenanmeldung beim DPMA (inkl. 3 Waren- & Dienstleistungsklassen) |
290,00 € (online) 300,00 € (postalisch) |
Anmeldung zusätzlicher Klassen |
jeweils 100,00 € |
Antrag auf beschleunigte Prüfung |
200,00 € |
Schutzverlängerung für 10 Jahre |
750,00 € |
Markenüberwachung für den nationalen Raum |
ca. 100,00 |
Markenüberwachung weltweit |
ca. 500,00 € |
Hinzu kommen die Kosten für die Markenrecherche. Diese sind abhängig von den gewählten Waren- und Dienstleistungsklassen und den Registern, in denen recherchiert wird – und werden individuell berechnet.
Ein Anwalt kann Sie umfassend unterstützen, wenn Sie Ihre Wortmarke schützen lassen möchten. Zwar löst die Hinzuziehung eines Anwalts zusätzliche Kosten aus, jedoch sind diese als Investition in eine rechtssichere Markenanmeldung anzusehen. Zudem können sie als individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis finanziert werden.
Damit Namen oder Slogans nicht von Dritten unerlaubt genutzt werden, lassen sich diese als Wortmarke schützen. Kopiert ein Fremder dennoch eine solche Marke, kann der Markeninhaber ihn zu Unterlassung und Schadensersatz verpflichten.
Damit Sie bei der Anmeldung Ihrer Wortmarke nicht über etwaige Fallstricke stolpern und hohe Kosten sowie mangelhaften Markenschutz riskieren, kann die Hinzuziehung eines Anwalts ratsam sein. Um eine Wortmarke erfolgreich schützen zu lassen, sollten Sie daher Folgendes tun:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.