Zusammenfassung
Die Kanzlei Daniel Sebastian verschickt jährlich zahlreiche Abmahnungen wegen illegalen Filesharings. Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, brauchen Sie sich nicht verunsichern lassen oder überstürzt handeln. Oftmals lassen sich ungerechtfertigte Abmahnungen abwehren.
Auf einen Blick
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian aus Berlin verschickte 2019 zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – insbesondere wegen illegalen Filesharings. Den Betroffenen wird vorgeworfen, illegal Musikstücke oder Software im Internet zum Tausch und Herunterladen auf Filesharing-Plattformen angeboten zu haben. Durch die Verbreitung hätten die Rechteinhaber hohe finanzielle Verluste erlitten.
Die Kanzlei mahnt im Auftrag der folgenden Firmen ab:
Besteht der Verdacht, dass jemand illegales Filesharing betrieben hat, sind Internet-Anbieter durch gerichtlichen Beschluss gezwungen, die zugehörigen Daten wie die IP-Adresse herauszugeben. Die Ermittlungen führten anschließend zu deren Internetanschluss.
Mit der Filesharing-Abmahnung versucht die Kanzlei, den Abgemahnten einzuschüchtern, indem sie ausführlich die angeblich klare Rechtslage schildert und diese mit „einschlägigen“ Urteilen belegt. Ziel kann es sein, den Abgemahnten zu einem Vergleich und damit zur Zahlung als letzten Ausweg zu bewegen. Zudem verlangt sie eine Unterlassungserklärung. Diese brauchen Sie nicht vorschnell unterschreiben, da das ein Schuldeingeständnis ist.
Als Inhaber des Anschlusses sind Sie nicht automatisch auch für das Filesharing verantwortlich. Daher gilt im ersten Schritt: tief durchatmen. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich in vielen Fällen dank anwaltlicher Unterstützung die Daniel-Sebastian-Abmahnung abwehren lässt.
Die Kanzlei Daniel Sebastian versendet wie Waldorf-Frommer-Abmahnungen im großen Stil. Da es grundsätzlich technisch einwandfrei möglich ist, die für das Filesharing verwendete IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss zurückzuführen, ist die Abmahnung nur selten aufgrund einer fehlerhaften IP-Adresse ungültig.
Damit die Abmahnung formal zulässig ist, muss sie bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Inhalte enthalten:
Was die Abmahnung von Daniel Sebastian jedoch nicht erwähnt: Sie müssen überhaupt nicht haften, wenn Sie unschuldig sind. Waren Sie zur betreffenden Zeit gar nicht zuhause bzw. online, können Sie den Tatvorwurf entkräften. Kommen Sie nicht als Täter infrage, ist die Abmahnung von Daniel Sebastian unzulässig.
Dann greift maximal die Störerhaftung: Demnach sind Sie als Inhaber des Internetanschlusses für das Filesharing haftbar, auch wenn Sie es selbst nicht begangen haben. Wird der Anschluss jedoch noch von anderen genutzt – z. B. von Ihrem Partner, Kindern, Gästen oder Mitbewohnern –, kommen diese Personen ebenfalls als Täter in Betracht.
Um eine Haftung zu umgehen, müssen Sie diese Mitnutzung anzeigen, jedoch niemanden namentlich nennen. Haben Sie den Anschluss mit einem Passwort gesichert bzw. die Nutzer belehrt, ist die Abmahnung unzulässig und Sie haften nicht für das Filesharing.
Seit 2015 hat sich die Rechtsprechung zugunsten der Anschlussinhaber entwickelt. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung mit Ihrem Anschluss geschah, haben Sie gute Chancen, die Abmahnung zurückzuweisen bzw. die Forderung zu reduzieren.
In älteren Abmahnungen fordert die Kanzlei für die angebliche Urheberrechtsverletzung Schadensersatz sowie Anwaltskosten für die Vertretung des Rechteinhabers. Die Strafzahlung liegt schnell im vierstelligen Bereich.
In den aktuellen Abmahnungen bietet die Kanzlei an, den Tatvorwurf für eine Vergleichszahlung in Höhe von 400 € bis zu 1.200 € fallenzulassen.
Ob Sie aber wirklich zur Zahlung verpflichtet sind, hängt davon ab, ob Sie das illegale Filesharing überhaupt begangen haben. Sind Sie nicht der Täter, haften Sie als Internetanschlussinhaber maximal als Störer. Dann kann der Rechteinhaber von Ihnen zwar Anwaltskosten fordern, Schadensersatz kann er jedoch nicht geltend machen.
In den Abmahnungen fordert Daniel Sebastian eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das ist ein lebenslang gültiger Vertrag, mit dem Sie sich verpflichten, die Tat nicht zu wiederholen. Verstoßen Sie gegen die Unterlassungserklärung, droht Ihnen eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro.
In den neuen Abmahnungen ist kein Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt – auch fordert Daniel Sebastian keine konkreten Summen für Anwaltskosten und Schadensersatz. Stattdessen bietet die Kanzlei an, dass Sie sich telefonisch mit ihr in Verbindung setzen können, um gemeinsam eine Erklärung aufzusetzen.
Generell gilt:
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich bringt es Ihnen nichts, die Abmahnung von Daniel Sebastian mit „Dafür bin ich nicht verantwortlich“ abzutun. Es lässt sich technisch zweifelsfrei beweisen, dass die für das Filesharing verwendete IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss gehört.
Handeln Sie auf jeden Fall: Ignorieren Sie die Abmahnung, kann Daniel Sebastian die Forderungen mittels einer einstweiligen Verfügung geltend machen. Ein solches Verfahren ist mit enormen Kosten verbunden.
Zudem beantragt die Kanzlei immer wieder gerichtliche Mahnbescheide. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, können Sie auf die Abmahnung reagieren und einen Anwalt beauftragen.
Während eine Abmahnung die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens fordert, ist der Mahnbescheid Ergebnis eines gerichtliches Mahnverfahrens. Durch diesen kann der Rechteinhaber Geldforderungen leichter durchsetzen. Zudem verlängert ein Mahnbescheid die Verjährung der Ansprüche. Das Gericht prüft nicht, ob diese Forderung auch berechtigt ist.
Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid von Daniel Sebastian erhalten, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einreichen – sonst kann die Kanzlei vollstrecken. Ist der Mahnbescheid rechtskräftig, ist es egal, ob die Abmahnung berechtigt war: Sie müssen zahlen. Daher kann es helfen, spätestens bei Erhalt eines Mahnbescheids von Daniel Sebastian einen Anwalt hinzuziehen.
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Wurden Sie wegen illegalen Filesharings von der Kanzlei Daniel Sebastian abgemahnt, müssen Sie das nicht ohne Weiteres akzeptieren – Sie haben folgende Rechte:
Haben Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten, können Sie wie folgt reagieren:
1. Bleiben Sie ruhig.
Verfallen Sie nicht in Panik. Die Abmahnungen von Daniel Sebastian erwecken bei vielen Abgemahnten den Eindruck, die schnellstmögliche Zahlung der Vergleichssumme wäre der einzige Ausweg. Das stimmt nicht. Kann Ihnen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass Sie für das illegale Filesharing verantwortlich sind, müssen Sie nicht zahlen. Bleiben Sie daher ruhig, aber handeln Sie.
2. Prüfen Sie die Abmahnung auf formale Fehler.
Fehlen in der Abmahnung von Daniel Sebastian gesetzlich vorgeschriebene Inhalte, ist diese ungültig. Dann müssen Sie den Forderungen nicht nachkommen.
3. Prüfen Sie den Tatvorwurf.
Fragen Sie sich, ob der Vorwurf der angeblichen Urheberrechtsverletzung überhaupt gerechtfertigt ist.
Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie selbst als Täter nicht infrage kommen, haben Sie gute Chancen, nicht für den Verstoß zu haften.
4. Dokumentieren Sie den Sachverhalt.
Halten Sie fest, wie es zu dem angeblichen Verstoß gegen das Urheberrecht gekommen ist. Da sich ein gerichtliches Verfahren teilweise Jahre hinziehen kann, fällt es schwer, den Sachverhalt später zu rekonstruieren.
5. Wehren Sie die Abmahnung erfolgreich mit den Partner-Anwälten von advocado ab.
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Daniel Sebastian ist eine seriöse Anwaltskanzlei aus Berlin, die Abmahnungen wegen illegalen Filesharings – z. B. von Musik- oder Filmdateien – verschickt.
Ja, denn ignorieren Sie die Abmahnung, darf Daniel Sebastian gerichtliche Schritte einleiten. Wichtig ist aber, wie Sie reagieren: Keinesfalls brauchen Sie die geforderte Summe einfach überweisen oder eine Unterlassungserklärung abgeben – dies kommt einem Schuldeingeständnis gleich.
Auch brauchen Sie die Kanzlei nicht kontaktieren – sie kann jede Äußerung zu Ihrem Nachteil auslegen. Sie können stattdessen zunächst die Vorwürfe prüfen.
Sie müssen nur zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn Sie den Rechtsverstoß nachweislich begangen haben. Eine abgeänderte Unterlassungserklärung ermöglicht es aber, die gegnerischen Forderungen zu reduzieren. Kommen Sie als Täter nicht infrage, müssen sie maximal als Störer haften – weil z. B. Dritte wie Mitbewohner, Kinder oder Gäste Ihren Anschluss für das Filesharing genutzt haben.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.