Filesharing Abmahnungen: So reagieren Sie richtig
Filesharing Abmahnungen: So reagieren Sie richtig
Dr. Matthias Losert
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... Abmahnung Filesharing Abmahnungen
Inhalt
  1. 1. Was ist Filesharing?
  2. 2. Warum erhalte ich eine Abmahnung wegen Filesharing?
  3. 3. Welche Folgen haben Filesharing Abmahnungen?
  4. 4. Wie sollte ich auf Filesharing Abmahnungen reagieren?
  5. 5. FAQ zu Filesharing Abmahnungen
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Filesharing Abmahnungen: So reagieren Sie richtig

Filesharing Abmahnungen: So reagieren Sie richtig

Beim Filesharing laden Nutzer Dateien über eine Tauschbörse im Internet herunter – und teilen diese mit anderen. Handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Dateien oder liegt keine Genehmigung des Rechteinhabers vor, droht eine Abmahnung.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Filesharing Abmahnung droht, wenn unerlaubt urheberrechtlich geschützte Dateien auf Tauschbörsen im Internet geteilt werden.
  • In der Regel sind Filesharing Abmahnungen begründet.
  • Das liegt daran, dass die IP-Adresse zum Download zuverlässig ermittelt wurde.
  • Ein Anwalt kann Ihnen sagen, was jetzt zu tun ist.

1. Was ist Filesharing?

Filesharing ist das Herunterladen und Teilen von Dateien über eine Online-Tauschbörse wie BitTorrent, eMule oder BitLord. Dies ist nicht illegal – wenn Nutzer freie Software tauschen oder die Genehmigung des Rechteinhabers haben.

Hinweis
Filesharing vs. Streaming

Im Gegensatz zum Filesharing werden beim Streaming Filme, Serien, TV- oder Sportevents online geschaut – und das ohne vorherigen Download. Neben legalen Anbietern wie Netflix oder Amazon Prime gibt es auch illegale Angebote wie kinox.to, Streamkiste, Serienstream.to oder Hesgoal.

Filesharing Abmahnungen: Beispiele

Filesharing Abmahnungen werden von vielen verschiedenen Anwälten bzw. Abmahnkanzleien verschickt – denn Filesharing Plattformen gibt es viele, die Anzahl der damit zusammenhäängenden Urheberrechtsverletzungen ist groß. Wir zeigen Ihnen 4 Beispiele für Filesharing Abmahnungen zur Einordnung:

Abmahnung von Frommer Legal

Kaum eine andere Rechtsanwaltskanzlei versendet im Auftrag namhafter Unternehmen wie Warner Bros., Universum Film oder Sony Music so viele solcher Abmahnungen wie Frommer Legal (früher Waldorf Frommer).

Für die Kanzlei Frommer Legal verschicken z. B. folgende Anwälte Abmahnungen:

  • Sarah Erhard
  • Florian Aigner
  • David Appel
  • Katharina Leitner-Scharfenberg
  • Ron Bisle
  • Eva-Marie Forster
  • Franziska Hörl
  • Matthias Funk
  • Steve Hillebrand
  • Katharina Unger
  • Claudia Lucka
  • Björn Frommer
  • Johannes Waldorf

Abmahnung von IPPC Law

Die Anwaltskanzlei IPPC Law (früher Daniel Sebastian) aus Berlin verschickt im Auftrag von Unternehmen wie DigiRights Administration GmbH, Astragon Software GmbH, DAEDALIC Entertainment GmbH oder Aerosoft GmbH zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Vorgehen bei einer Abmahnung von IPPC Law (Daniel Sebastian).

Streamkiste Abmahnung

Streamkiste ist ein illegaler Anbieter von urheberrechtlich geschützten Filmen und Serien. Der Webseitenbetreiber bietet online illegale Raubkopien von Filmen und Serien an. Wenn Sie diese herunterladen, machen Sie sich strafbar, weil Sie wissentlich ein illegales Angebot nutzen.

In Deutschland ist der Streaming-Dienst inzwischen gesperrt. Eine Streamkiste-Abmahnung ist deshalb unwahrscheinlich. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, ist es sinnvoll, die Abmahnung von einem erfahrenen Anwalt mit Schwerpunkt Filesharing-Abmahnung prüfen zu lassen.

1fichier Abmahnung

1fichier ist ein illegaler Dienst für Dateihosting und -freigabe. Wer den Dienst nutzt, riskiert eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings.

1Fichier muss sich seit seinem Start 2009 immer wieder vor Gericht wegen illegalen Filesharings und Copyright-Verstößen verantworten.

2021 hat ein Pariser Gericht das Unternehmen Dstorage s.a.s., das hinter dem Filehoster 1fichier steht, zu einer Strafzahlung an Nintendo verurteilt, weil es illegal hochgeladene Spiele des Konsolenherstellers nicht entfernt hat. Ein Berufungsgericht hat diese Entscheidung 2023 bestätigt: 1fichier muss als Filehoster für rechtsverletzende Uploads seiner Nutzer haften.

2. Warum erhalte ich eine Abmahnung wegen Filesharing?

Wenn Sie ohne Genehmigung urheberechtlich geschützte Dateien auf Tauschbörsen im Internet mit anderen Nutzern teilen, können Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden. Zu solchen Dateien zählen z. B.

  • Filme
  • Serien
  • Musiktitel & -alben
  • E-Books
  • Computerspiele & -programme

Oft kann der Rechteinhaber den Täter nicht ausfindig machen – allerdings lässt sich über die IP-Adresse zurückverfolgen, von welchem Internetanschluss die Datei heruntergeladen wurde. Deswegen wird an den Anschlussinhaber eine Filesharing Abmahnung verschickt – häufig durch Kanzleien wie Frommer Legal oder IPPC Law.

Anführungszeichen

Weil die IP-Adressen von Ermittlungsfirmen ermittelt werden, die zuverlässig arbeiten, hilft es nicht, den Download abzustreiten. Wenn vor Gericht dennoch die Zuverlässigkeit der Ermittlungsfirmen bestritten wird, wird ein IT-Gutachter bestellt, der die Arbeit der Ermittlungsfirmen regelmäßig als zuverlässig bewertet. Die Kosten des IT-Gutachters von ca. 2.000 € sind vom Beklagten zu tragen.

Dr. Matthias Losert
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3. Welche Folgen haben Filesharing Abmahnungen?

Filesharing Abmahnungen können für Abgemahnte Folgendes bedeuten:

  • Sie müssen sich mit einer Unterlassungserklärung dazu verpflichten, das illegale Filesharing zu unterlassen.
  • Der Rechteinhaber hat Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 1.500 € für entgangene Lizenzgebühren, Anwaltskosten und die Abfrage der IP-Adresse beim Provider.

Wer haftet, wenn ich unschuldig bin?

Wenn Sie nicht selbst illegal Dateien im Internet geteilt haben, kann Sie niemand dafür als Täter zur Verantwortung ziehen. Sie müssen aber nachweisen, dass eine andere Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dafür fordern viele Gerichte allerdings den Namen und die Anschrift des Täters.

Aber: Als Anschlussinhaber könnten Sie aufgrund der sogenannten Störerhaftung trotzdem haftbar gemacht werden. Denn Sie könnten mit Ihrem Internetanschluss dazu beigetragen haben, dass die Dateien illegal heruntergeladen werden konnten.

Eine Ausnahme gilt für Betreiber von öffentlichen WLANs wie Restaurants oder Unternehmen: Diese haften seit 2017 nicht mehr, wenn sich ihre Nutzer registrieren müssen.

4. Wie sollte ich auf Filesharing Abmahnungen reagieren?

Ganz wichtig bei Filesharing Abmahnungen: Bleiben Sie ruhig und überstürzen Sie nichts. Nehmen Sie also keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf und zahlen nichts. Das kann die abmahnende Kanzlei als Schuldeingeständnis werten – auch wenn Sie das Filesharing gar nicht begangen haben.

Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht kann einer solchen Abmahnung widersprechen, wenn Sie den Rechtsverstoß nicht begangen haben. Außerdem kann er ein umfassendes Schuldeingeständnis verhindern und für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Geben Sie eine solche Erklärung nicht ab, kann die Abmahnkanzlei eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen – die Kosten von 1.700 € müssen Sie dann bezahlen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie die Unterlassungserklärung fristgemäß abgeben.

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5. FAQ zu Filesharing Abmahnungen

Eine Abmahnung wegen Filesharing ist in der Regel eine anwaltliche Aufforderung, eine bestimmte Datei wie einen Film oder eine Serie zukünftig nicht mehr öffentlich zu teilen oder downzuloaden.

Ist der Vorwurf ungerechtfertigt, können Sie gegen die Filesharing Abmahnung Widerspruch einlegen – und weder etwas bezahlen noch die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Ungerechtfertigt ist die Abmahnung, wenn

  • sie nicht die formellen Anforderungen erfüllt.
  • keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
  • Sie nachweisen können, dass Sie das Filesharing nicht begangen haben.

Abgemahnte beauftragen am besten einen Anwalt mit Schwerpunkt Filesharing. Dieser kann deren Rechte wahren und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Die Kosten einer Filesharing Abmahnung fallen je Abmahnkanzlei unterschiedlich aus. Bei Frommer Legal liegen die geforderten Beträge zwischen etwa 915 und 935,80 €, bei IPPC Law betragen sie ca. 1.202,60 €.

In diesen Fällen sollten Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Tun Sie das nicht, kann die abmahnende Kanzlei einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirken und dann über den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

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