Beim Filesharing laden Nutzer Dateien über eine Tauschbörse im Internet herunter – und teilen diese mit anderen. Handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Dateien oder liegt keine Genehmigung des Rechteinhabers vor, droht eine Abmahnung.
Schnelle Hilfe bei einer Abmahnung wegen Filesharings finden Sie mit advocado: Unser Partner-Anwalt Dr. Matthias Losert hat bereits mehr als 1.000 Menschen nach einer Filesharing-Abmahnung unterstützt.
Jetzt vom Anwalt prüfen lassen:
Filesharing ist das Herunterladen und Teilen von Dateien über eine Online-Tauschbörse wie BitTorrent, eMule oder BitLord. Dies ist nicht illegal – wenn Nutzer freie Software tauschen oder die Genehmigung des Rechteinhabers haben.
Wenn Sie jedoch ohne Genehmigung urheberechtlich geschützte Dateien auf Tauschbörsen im Internet mit anderen Nutzern teilen, können Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden. Zu solchen Dateien zählen z. B.
Im Gegensatz zum Filesharing werden beim Streaming Filme, Serien, TV- oder Sportevents online geschaut – und das ohne vorherigen Download. Neben legalen Anbietern wie Netflix oder Amazon Prime gibt es auch illegale Angebote wie kinox.to, Streamkiste, Serienstream.to oder Hesgoal.
Auch wenn dieses Abspielen von Dateien ohne Lizenzberechtigung eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnte, werden solche Streaming-Abmahnungen seit Jahren nicht mehr verschickt.
Oft kann der Rechteinhaber den Täter nicht ausfindig machen – allerdings lässt sich über die IP-Adresse zurückverfolgen, von welchem Internetanschluss die Datei heruntergeladen wurde. Deswegen wird an den Anschlussinhaber eine Filesharing-Abmahnung verschickt – häufig durch Kanzleien wie Frommer Legal oder IPPC Law.
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Weil die IP-Adressen von Ermittlungsfirmen ermittelt werden, die zuverlässig arbeiten, hilft es nicht, den Download abzustreiten. Wenn vor Gericht dennoch die Zuverlässigkeit der Ermittlungsfirmen bestritten wird, wird ein IT-Gutachter bestellt, der die Arbeit der Ermittlungsfirmen regelmäßig als zuverlässig bewertet. Die Kosten des IT-Gutachters von ca. 2.000 € sind vom Beklagten zu tragen.
Wenn Sie als Anschlussinhaber wegen Filesharings abgemahnt werden, kann das für Sie Folgendes bedeuten:
Wenn Sie nicht selbst illegal Dateien im Internet geteilt haben, kann Sie niemand dafür als Täter zur Verantwortung ziehen. Sie müssen aber nachweisen, dass eine andere Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dafür fordern viele Gerichte allerdings den Namen und die Anschrift des Täters.
Aber: Als Anschlussinhaber könnten Sie aufgrund der sogenannten Störerhaftung trotzdem haftbar gemacht werden. Denn Sie könnten mit Ihrem Internetanschluss dazu beigetragen haben, dass die Dateien illegal heruntergeladen werden konnten.
Eine Ausnahme gilt für Betreiber von öffentlichen WLANs wie Restaurants oder Unternehmen: Diese haften seit 2017 nicht mehr, wenn sich ihre Nutzer registrieren müssen.
Ganz wichtig bei einer Filesharing-Abmahnung: Bleiben Sie ruhig und überstürzen Sie nichts. Nehmen Sie also keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf und zahlen nichts. Das kann die abmahnende Kanzlei als Schuldeingeständnis werten – auch wenn Sie das Filesharing gar nicht begangen haben.
Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht kann einer solchen Abmahnung widersprechen, wenn Sie den Rechtsverstoß nicht begangen haben. Außerdem kann er ein umfassendes Schuldeingeständnis verhindern und für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
Geben Sie eine solche Erklärung nicht ab, kann die Abmahnkanzlei eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen – die Kosten von 1.700 € müssen Sie dann bezahlen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie die Unterlassungserklärung fristgemäß abgeben.
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Jetzt die Abmahnung vom Anwalt prüfen lassen und Folgen mindern.
Eine Abmahnung wegen Filesharings ist in der Regel eine anwaltliche Aufforderung, eine bestimmte Datei wie einen Film oder eine Serie zukünftig nicht mehr öffentlich zu teilen oder downzuloaden.
Ist der Vorwurf ungerechtfertigt, können Sie gegen die Filesharing-Abmahnung Widerspruch einlegen – und weder etwas bezahlen noch die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Ungerechtfertigt ist die Abmahnung, wenn
Abgemahnte beauftragen am besten einen Anwalt mit Schwerpunkt Filesharing. Dieser kann deren Rechte wahren und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
Die Kosten einer Filesharing-Abmahnung fallen je Abmahnkanzlei unterschiedlich aus. Bei Frommer Legal liegen die geforderten Beträge zwischen etwa 915 und 935,80 €, bei IPPC Law betragen sie ca. 1.202,60 €.
In diesen Fällen sollten Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Tun Sie das nicht, kann die abmahnende Kanzlei einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirken und dann über den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.