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Copyright beantragen – sollte ich Copyright anmelden?
Ratgeber Medien- und Urheberrecht Urhebergesetz Copyright beantragen
Stand 31.08.2018
Lesezeit 10 min

Copyright beantragen – sollte ich Copyright anmelden?

Die unerlaubte Nutzung eines Fotos für Werbezwecke oder unrechtmäßige Verbreitung von fremden Musikdateien ist eine Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum. Ist unklar, ob und wie fremde Inhalte für eigene Arbeiten verwendet werden dürfen, kann der Copyright-Nachweis helfen. Was das Copyright ist, welche Vorteile es bietet und wie Sie gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen können, wird im folgenden Beitrag erklärt.

Beitrag von Carolin Stadler
7.053 Aufrufe
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist Copyright?
  2. Sollte ich Copyright anmelden/beantragen?
  3. Alternativen zum Copyright
  4. Copyright verletzt – was kann ich tun?
  5. Tipp: juristische Unterstützung beim Schutz Ihrer Rechte

1. Was ist Copyright?

Der Copyright-Vermerk zeigte ursprünglich an, dass ein Werk im amerikanischen Copyright-Register eingetragen ist – bis 1989 mussten Urheber das Copyright anmelden, damit rechtlicher Schutz bestand. Mittlerweile wird der Begriff synonym zum Urheberrecht verwendet und zeigt an, dass der entsprechende Inhalt rechtlich vor der Verwendung durch Dritte geschützt ist. Dafür wird das Copyright-Zeichen (©) bei Bildern, Texten oder Videos verwendet.

Unterschiede zum Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt grundsätzlich den Produzenten eines Werks. Demnach darf allein der rechtmäßige Urheber über die Verwertung seines Werks entscheiden und z. B. Nutzungsrechte daran verkaufen – das Recht am Werk verbleibt dabei aber grundsätzlich beim Urheber. Dieser Schutz entsteht automatisch mit der Erstellung des Inhalts und der Urheber muss diesen nicht anmelden oder beantragen.

Das Copyright hingegen schützt die Verwertung eines Werks wie z. B. die Publikation eines Buches durch einen Verlag. So ist deutlich, dass fremder Inhalt mit der Erlaubnis des Urhebers verwendet wird.

Beide Begriffe haben sich mittlerweile stark angenähert, sodass auch Urheber selbst den Verweis zur Verdeutlichung ihres Rechts verwenden.

Vorteile von Copyright

Für den rechtmäßigen Urheber:

  • Vermutung der Urheberschaft: Nach § 10 Urheberrechtsgesetz (UrhG) wird derjenige, der auf einem Werk als Rechteinhaber ausgewiesen ist, auch als Urheber angesehen – bis das Gegenteil bewiesen ist. Durch das Copyright-Zeichen und den Namen des Urhebers ist dessen Recht also nachweisbar.
  • Abschreckung: Das Zeichen kann Dritte von einer unerlaubten Nutzung des Inhalts abhalten. Grund dafür ist, dass häufig davon ausgegangen wird, ohne einen Copyright-Vermerk sind fremde Inhalte frei verwendbar.
  • Schadensersatz: Wird das Urheberrecht verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Copyright-Zeichen muss bei einer vom Urheber erlaubten fremden Verwendung des Inhalts übernommen und mit dessen Namen zusammen vermerkt werden. Geschieht das nicht, liegt ein fahrlässiger und vorsätzlicher Rechtsverstoß vor.

Für Dritte, die fremden Inhalt verwenden:

  • Rechtssicherheit: Werden fremde Inhalte verwendet, verhindert der Copyright-Verweis den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung – schließlich wurde gekennzeichnet, dass es sich nicht um eigenen Inhalt handelt. Für die Nutzung muss der rechtmäßige Urheber allerdings sein Einverständnis geben.

2. Sollte ich Copyright anmelden/beantragen?

Soll ein Werk veröffentlicht und mit dem Copyright-Zeichen versehen werden, kann unklar sein, ob man Copyright beantragen muss. Was bei der Verwendung beachtet werden muss oder ob der Urheber Copyright anmelden muss, wird Ihnen jetzt erläutert.

Grundsätzlich ist eine Anmeldung von Copyright nicht notwendig. Inhalte sind automatisch durch ihre Erstellung urheberrechtlich geschützt. Dennoch kann ein Vermerk sinnvoll sein – bei der Gestaltung des Inhalts kann es sinnvoll sein, das Copyright-Zeichen

  • nicht allein zu verwenden, sondern zusätzlich mit dem Namen und Zeitpunkt der Entstehung des Inhalts zu versehen,
  • mit einem Hinweis auf rechtliche Folgen zu kombinieren, damit Dritte vor der unrechtmäßigen Verwendung abgeschreckt werden,
  • möglichst nah am schützenswerten Inhalt zu platziert – z. B. im Impressum einer Internetseite oder eines Buches sowie der Rückseite einer Fotografie.
Achtung
Achtung:

Vor allem aufgrund der Vermutung der Urheberschaft durch das UrhG müssen die Angaben für das Copyright unbedingt wahrheitsgemäß sein. Verwenden Sie das Zeichen also nur bei Inhalten, deren Urheber oder Rechteinhaber Sie auch sind.

Die Verwendung von fremden Inhalten ist nur nach einer vertraglichen Vereinbarung mit dem rechtmäßigen Urheber möglich – in solchen Fällen muss dessen Name beim Copyright-Vermerk angegeben werden. Geschieht das nicht, drohen Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsklagen.

3. Alternativen zum Copyright

Grundsätzlich muss kein Copyright- oder Urheberrechtsnachweis in ein Werk eingebunden werden – das Urheberrecht besteht schließlich automatisch. Dennoch kann dieses zusätzlich geschützt werden. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, wird im Folgenden erklärt.

Prioritätsnachweis

Mit einem Prioritätsnachweis kann die Identität des rechtmäßigen Urhebers einwandfrei nachgewiesen werden – vor allem bei einer unerlaubten fremden Verwendung des Werks kann das hilfreich sein. Dafür wird eine Kopie angefertigt, die beim Urheber selbst verbleibt. Das Original wird einem Anwalt oder Notar ausgehändigt und dieser beglaubigt die Echtheit und das Urheberrecht.

Creative-Common-Lizenzvertrag

Die gemeinnützige Organisation „Creative Commons“ stellt Standard-Lizenzverträge auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Damit kann ein Werk ganz oder teilweise zur fremden Nutzung freigegeben werden – die Öffentlichkeit kann dieses somit nutzen. Dafür muss der Urheber einen entsprechenden Lizenzvertrag unterzeichnen. Wird der Inhalt dann von Dritten genutzt, muss dieser die Lizenznummer und den Namen des Urhebers angeben – eine Lizenz muss dabei nicht erworben werden.

Veröffentlichung

Eine weitere Möglichkeit, das Urheberrecht nachzuweisen, ist die schlichte Veröffentlichung der Inhalte. Damit ist das Urheberrecht automatisch bewiesen – dieser Schutz wird erhöht, wenn der Name und das Entstehungsjahr des Werks angegeben sind.

4. Copyright verletzt – was kann ich tun?

Trotz der Urheberrechts- und Copyright-Verweise kann es zu Rechtsverletzungen kommen. Welche juristischen Möglichkeiten es in solchen Fällen gibt, wie diese ablaufen und welche Kosten dafür anfallen, wird im Folgenden erklärt.

Juristische Optionen

Mit folgenden juristischen Schritten kann gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgegangen werden – auch wenn der Beschuldigte angibt, dass er nichts vom urheberrechtlichen Schutz wusste, sind diese berechtigt:

Unterlassungsanspruch

Dieser entsteht immer dann, wenn Inhalte unerlaubt von Dritten genutzt werden. Der Beschuldigte wird dann zunächst mit einer Abmahnung zur Beendung der Nutzung aufgefordert – dazu muss in der Regel eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann der Urheber den Unterlassungsanspruch geltend machen mittels Unterlassungsklage.

Schadensersatzanspruch

Der rechtmäßige Urheber kann Schadenersatz geltend machen und damit finanziell für die Urheberrechtsverletzung entschädigt werden. Die Höhe ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig – folgende Werte können dafür ausschlaggebend sein:

  • der entgangene Gewinn des rechtmäßigen Urhebers,
  • der Gewinn, den der Beschuldigte durch die Nutzung des fremden Werks erzielt hat,
  • die Lizenzgebühr, die für das Werk bezahlt werden müsste.

Auf diese Weise können Summen in Höhe von 200 bis zu mehreren Tausend Euro entstehen.

Hinweis
Mehr Schadensersatz möglich:

Der Schadensersatz wird erhöht, wenn ein Dritter den Inhalt unerlaubt verwendet und das nicht kennzeichnet – wenn also kein Copyright-Zeichen mit dem Namen des rechtmäßigen Urhebers verwendet wird. Die Schadensersatzsumme kann sich dann verdoppeln.

Beseitigungsanspruch

Durch den Beseitigungsanspruch kann der rechtmäßige Urheber die unerlaubt verwendeten Werke beseitigen. Das kann z. B. die Löschung von Bildmaterial oder das Entfernen von Plakaten sein. Dieser wird ebenfalls zunächst mit einer Abmahnung geltend gemacht, wenn die Unterlassungsforderung allein die unerlaubte Nutzung nicht beendet – z. B. wenn mehrere Exemplare des Werks angefertigt und verbreitet wurden.

Strafverfolgung

Bei einer Urheberrechtsverletzung sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Hierfür muss der Geschädigte allerdings einen Antrag stellen – eine automatische Strafverfolgung findet nicht statt.

Der Strafantrag muss

  • schriftlich,
  • innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis über die Urheberrechtverletzung,
  • bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, Polizei oder dem Gericht gestellt werden.

Der Antrag wird anschließend geprüft und es werden Beweise für den Sachverhalt gesammelt. Wird der Beschuldigte daraufhin angeklagt und verurteilt, drohen diesem eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Ablauf & Fristen

Im Wesentlichen beschränkt sich das Vorgehen nach einer Copyright-Verletzung auf zwei Schritte:

1. Abmahnung schreiben:

Damit soll zunächst eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. In der Abmahnung wird auf die Verletzung des Urheberrechts hingewiesen, zur Unterlassung aufgefordert und meistens eine finanzielle Entschädigung verlangt. Auf diese Weise können mit einer Abmahnung der Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden.

Wird die Abmahnung vom Beschuldigten akzeptiert, ist die Folge in der Regel eine Unterlassungserklärung und der finanzielle Ausgleich des Schadens. Das Schreiben kann auch ein Anwalt für Sie verfassen – dieser kennt genaue Formulierungen und kann damit das gewünschte Ergebnis erzielen.

2. Gerichtliche Schritte:

Reagiert der Beschuldigte nicht auf die Abmahnung, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Dafür wird beim zuständigen Zivilgericht Klage eingereicht. Der Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch muss dann vor Gericht begründet werden – dieses entscheidet abschließend u. a. über die Höhe des Schadensersatzes, eine Unterlassungserklärung und weiteres Vorgehen.

Rechtsberatung
Abmahnung vor Klage:

Bevor eine Klage wegen der Verletzung des Copyrights eingereicht wird, muss eine Abmahnung an den Beschuldigten versendet werden. Grund dafür ist, dass die Gerichte in solchen Fällen prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung durch eine Abmahnung möglich gewesen wäre. Wurde diese nicht verwendet, kann auch der Geschädigte an den Gerichtskosten beteiligt werden – obwohl diese bei Urheberrechtsverletzungen in der Regel vom Verursacher bezahlt werden müssen.

Fristen

Unabhängig davon, welche juristischen Schritte für das Vorgehen gegen die Verletzung des Copyrights gewählt werden, muss die Verjährung der Ansprüche beachtet werden. Demnach müssen diese innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über die Rechtsverletzung geltend gemacht werden. Dabei beginnt die Frist am Ende des Jahres, in dem der Urheber Kenntnis von der Copyright-Verletzung erlangt hat.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Ohne juristische Unterstützung beim Vorgehen gegen eine Urheberrechtsverletzung riskieren Sie im schlimmsten Fall, dass Sie keine finanzielle Entschädigung für die unerlaubte Nutzung Ihrer Inhalte bekommen. Das liegt vor allem daran, dass die Urheberschaft zunächst rechtssicher nachgewiesen werden muss, was für von einer Urheberrechtsverletzung Betroffene schwierig sein kann. Ein Anwalt kann hier Abhilfe leisten und dabei außerdem Folgendes gewährleisten:

  • Ein Anwalt kann ordnungsgemäß beweisen, wer der rechtmäßige Urheber des Inhalts ist und damit eine finanzielle Entschädigung bei unerlaubter Nutzung erzielen.
  • Die korrekte Formulierung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ist entscheidend für deren Durchsetzung. Ein Anwalt kann hier rechtssicher darlegen, welche Ansprüche vorliegen und eine angemessene Schadensersatzsumme berechnen.
  • Durch langjährige Erfahrung könnte ein Anwalt eine außergerichtliche Einigung erzielen und damit ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden.
  • Schon vor einer Urheberrechtsverletzung kann ein Anwalt die korrekte Verwendung des Copyrights gewährleisten und damit wirtschaftliche Gewinne durch den Verkauf von Nutzungsrechten ermöglichen.

Damit dem Urheber oder Rechteinhaber kein finanzieller Schaden durch die Urheberrechtsverletzung entsteht, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein.

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Kosten

Für juristisches Vorgehen gegen eine Copyright-Verletzung fallen folgende Kosten an – diese muss die Gegenseite zahlen, wenn die Klage Erfolg hat:

  • Kosten für die Abmahnung,
  • Anwaltskosten für die Klage,
  • Gerichtskosten.

Entscheidend für die Höhe der Kosten ist der sogenannte Streitwert. Bei einer anwaltlichen Abmahnung ist dieser auf 1.000 € begrenzt – der Gesetzgeber hat dieses Maximum festgelegt, damit zu hohen Kosten für eine Abmahnung entgegengewirkt werden kann. Dadurch kostet eine Abmahnung bis zu 150 €.

Für eine Klage wegen einer Copyright-Verletzung entspricht der Streitwert in der Regel der Forderung des Klägers – demnach ist das der Wert, um den es vor Gericht geht. Folgende Tabelle listet beispielhaft einige Gebühren auf – diese können aber abhängig vom Anwalt auch geringer ausfallen:

Streitwert bis …

Anwalts- und Gerichtskosten

2.000 €

642,00 €

4.000 €

1010,90 €

6.000 €

1.380,00 €

10.000 €

2.118,99 €

15.000 €

2.504,00 €

Wichtig: Die Kosten in der Tabelle beziehen sich auf den Fall einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Akzeptiert der Beschuldigte die zuvor versendete Abmahnung, kann das Verfahren bereits beendet werden. Dann müssen lediglich die Kosten für die Abmahnung bezahlt werden.

Kosten
Kosten zurückfordern:

Entstehen zusätzliche Kosten durch die Copyright-Verletzung z. B. durch die Beseitigung der unerlaubt genutzten Inhalte, kann der rechtmäßige Urheber oder Rechteinhaber diese als Schadensersatz geltend machen. So kann der finanzielle Aufwand ausgeglichen werden.

5. Tipp: juristische Unterstützung beim Schutz Ihrer Rechte

Durch die korrekte Ausgestaltung des Copyrights können finanzielle Gewinne ermöglicht und die unerlaubte Nutzung der Inhalte vermieden werden. Ob Sie für Ihr Werk Copyright beantragen bzw. anmelden können oder ob andere Schutzmöglichkeiten in Betracht kommen, kann ein Anwalt für Urheberrecht prüfen. Er kann Sie beraten, was bei der Anmeldung beachtet werden muss und wie Sie mögliche Probleme umgehen können. Im Falle einer Verletzung Ihres Copyrights kann er dieser zudem mit der passenden juristischen Strategie begegnen und dafür Sorge tragen, dass die Verletzung in Zukunft verhindert und Sie für Schäden angemessen entschädigt werden.

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Carolin Stadler
Über die Autorin
Carolin Stadler

Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.

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