In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., welche Funktion Copyright erfüllt, worin es sich vom Urheberrecht unterscheidet und ob man Copyright anmelden muss.
► Wenn Sie mit anwaltlicher Unterstützung die Rechte an Ihrem Werk schützen oder gegen eine Verletzung dieser vorgehen möchten, kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit unserem Anwalt für Urheberrecht.
► Im Rahmen dieses Erstgesprächs prüfen wir, ob Sie für Ihr Werk Copyright anmelden können und was dabei zu beachten ist. Anschließend erhalten Sie ein Festpreisangebot und entscheiden, ob Sie uns mit der juristischen Betreuung Ihres Copyrights beauftragen.
Der Copyright-Vermerk zeigte ursprünglich an, dass ein Werk im amerikanischen Copyright-Register eingetragen ist – bis 1989 mussten Urheber das Copyright anmelden, damit rechtlicher Schutz bestand. Mittlerweile wird der Begriff synonym zum Urheberrecht verwendet und zeigt an, dass der entsprechende Inhalt rechtlich vor der Verwendung durch Dritte geschützt ist. Dafür wird das Copyright-Zeichen (©) bei Bildern, Texten oder Videos verwendet.
Unterschiede zum Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt grundsätzlich den Produzenten eines Werks. Demnach darf allein der rechtmäßige Urheber über die Verwertung seines Werks entscheiden und z. B. Nutzungsrechte daran verkaufen – das Recht am Werk verbleibt dabei aber grundsätzlich beim Urheber. Dieser Schutz entsteht automatisch mit der Erstellung des Inhalts und der Urheber muss diesen nicht anmelden oder beantragen.
Das Copyright hingegen schützt die Verwertung eines Werks wie z. B. die Publikation eines Buches durch einen Verlag. So ist deutlich, dass fremder Inhalt mit der Erlaubnis des Urhebers verwendet wird.
Beide Begriffe haben sich mittlerweile stark angenähert, sodass auch Urheber selbst den Verweis zur Verdeutlichung ihres Rechts verwenden.
Vorteile von Copyright …
… für den rechtmäßigen Urheber:
… für Dritte, die fremden Inhalt verwenden:
Soll ein Werk veröffentlicht und mit dem Copyright-Zeichen versehen werden, ist oft unklar, ob man Copyright beantragen muss. Was bei der Verwendung beachtet werden muss oder ob der Urheber Copyright anmelden sollte, wird Ihnen jetzt erläutert.
Grundsätzlich ist eine Anmeldung von Copyright nicht notwendig. Inhalte sind automatisch durch ihre Erstellung urheberrechtlich geschützt. Dennoch ist ein Vermerk sinnvoll – bei der Gestaltung des Inhalts sollte das Copyright-Zeichen
Vor allem aufgrund der Vermutung der Urheberschaft durch das UrhG müssen die Angaben für das Copyright unbedingt wahrheitsgemäß sein. Verwenden Sie das Zeichen also nur bei Inhalten, deren Urheber oder Rechteinhaber Sie auch sind.
Die Verwendung von fremden Inhalten ist nur nach einer vertraglichen Vereinbarung mit dem rechtmäßigen Urheber möglich – in solchen Fällen muss dessen Name beim Copyright-Vermerk angegeben werden. Geschieht das nicht, drohen Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsklagen.
Grundsätzlich muss kein Copyright- oder Urheberrechtsnachweis in ein Werk eingebunden werden – das Urheberrecht besteht schließlich automatisch. Dennoch kann dieses zusätzlich geschützt werden. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, wird im Folgenden erklärt.
Mit einem Prioritätsnachweis kann die Identität des rechtmäßigen Urhebers einwandfrei nachgewiesen werden – vor allem bei einer unerlaubten fremden Verwendung des Werks ist das hilfreich. Dafür wird eine Kopie angefertigt, die beim Urheber selbst verbleibt. Das Original wird einem Anwalt oder Notar ausgehändigt und dieser beglaubigt die Echtheit und das Urheberrecht.
Die gemeinnützige Organisation „Creative Commons“ stellt Standard-Lizenzverträge auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Damit kann ein Werk ganz oder teilweise zur fremden Nutzung freigegeben werden – die Öffentlichkeit kann dieses somit nutzen. Dafür muss der Urheber einen entsprechenden Lizenzvertrag unterzeichnen. Wird der Inhalt dann von Dritten genutzt, muss dieser die Lizenznummer und den Namen des Urhebers angeben – eine Lizenz muss dabei nicht erworben werden.
Eine weitere Möglichkeit, das Urheberrecht nachzuweisen, ist die schlichte Veröffentlichung der Inhalte. Damit ist das Urheberrecht automatisch bewiesen – dieser Schutz wird erhöht, wenn der Name und das Entstehungsjahr des Werks angegeben sind.
► Sie wollen Ihr Werk mit Copyright schützen oder vermuten eine Urheberrechtsverletzung? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer spezialisierten Anwälte. Schildern Sie dafür hier Ihr Anliegen.
Trotz der Urheberrechts- und Copyright-Verweise kommt es immer wieder zu Rechtsverletzungen. Welche juristischen Möglichkeiten es in solchen Fällen gibt, wie diese ablaufen und welche Kosten dafür anfallen, wird im Folgenden erklärt.
Mit folgenden juristischen Schritten kann gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgegangen werden – auch wenn der Beschuldigte angibt, dass er nichts vom urheberrechtlichen Schutz wusste, sind diese berechtigt:
Unterlassungsanspruch
Dieser entsteht immer dann, wenn Inhalte unerlaubt von Dritten genutzt werden. Der Beschuldigte wird dann zunächst mit einer Abmahnung zur Beendung der Nutzung aufgefordert – dazu muss in der Regel eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann der Urheber den Unterlassungsanspruch geltend machen mittels Unterlassungsklage.
Schadensersatzanspruch
Der rechtmäßige Urheber kann Schadenersatz geltend machen und damit finanziell für die Urheberrechtsverletzung entschädigt werden. Die Höhe ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig – folgende Werte können dafür ausschlaggebend sein:
Auf diese Weise können Summen in Höhe von 200 bis zu mehreren Tausend Euro entstehen.
Der Schadensersatz wird erhöht, wenn ein Dritter den Inhalt unerlaubt verwendet und das nicht kennzeichnet – wenn also kein Copyright-Zeichen mit dem Namen des rechtmäßigen Urhebers verwendet wird. Häufig wird die Schadensersatzsumme dann verdoppelt.
Beseitigungsanspruch
Durch den Beseitigungsanspruch kann der rechtmäßige Urheber die unerlaubt verwendeten Werke beseitigen. Das kann z. B. die Löschung von Bildmaterial oder das Entfernen von Plakaten sein. Dieser wird ebenfalls zunächst mit einer Abmahnung geltend gemacht, wenn die Unterlassungsforderung allein die unerlaubte Nutzung nicht beendet – z. B. wenn mehrere Exemplare des Werks angefertigt und verbreitet wurden.
Strafverfolgung
Bei einer Urheberrechtsverletzung sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Hierfür muss der Geschädigte allerdings einen Antrag stellen – eine automatische Strafverfolgung findet nicht statt.
Der sogenannte Strafantrag muss
Der Antrag wird anschließend geprüft und es werden Beweise für den Sachverhalt gesammelt. Wird der Beschuldigte daraufhin angeklagt und verurteilt, drohen diesem eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Im Wesentlichen beschränkt sich das Vorgehen nach einer Copyright-Verletzung auf zwei Schritte:
1. Abmahnung schreiben:
Damit soll zunächst eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. In der Abmahnung wird auf die Verletzung des Urheberrechts hingewiesen, zur Unterlassung aufgefordert und meistens eine finanzielle Entschädigung verlangt. Auf diese Weise können mit einer Abmahnung der Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden.
Wird die Abmahnung vom Beschuldigten akzeptiert, ist die Folge in der Regel eine Unterlassungserklärung und der finanzielle Ausgleich des Schadens. Das Schreiben sollte dabei unbedingt von einem Anwalt verfasst werden – dieser kennt genaue Formulierungen und kann damit das gewünschte Ergebnis erzielen.
2. Gerichtliche Schritte:
Reagiert der Beschuldigte nicht auf die Abmahnung, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Dafür wird beim zuständigen Zivilgericht Klage eingereicht. Der Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch muss dann vor Gericht begründet werden – dieses entscheidet abschließend u. a. über die Höhe des Schadensersatzes, eine Unterlassungserklärung und weiteres Vorgehen.
Bevor eine Klage wegen der Verletzung des Copyrights eingereicht wird, sollte unbedingt eine Abmahnung an den Beschuldigten versendet werden. Grund dafür ist, dass die Gerichte in solchen Fällen prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung durch eine Abmahnung möglich gewesen wäre. Wurde diese nicht verwendet, kann auch der Geschädigte an den Gerichtskosten beteiligt werden – obwohl diese bei Urheberrechtsverletzungen in der Regel vom Verursacher bezahlt werden müssen.
Fristen
Unabhängig davon, welche juristischen Schritte für das Vorgehen gegen die Verletzung des Copyrights gewählt werden, muss die Verjährung der Ansprüche beachtet werden. Demnach müssen diese innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über die Rechtsverletzung geltend gemacht werden. Dabei beginnt die Frist am Ende des Jahres, in dem der Urheber Kenntnis von der Copyright-Verletzung erlangt hat.
Ohne juristische Unterstützung beim Vorgehen gegen eine Urheberrechtsverletzung riskieren Sie im schlimmsten Fall, dass Sie keine finanzielle Entschädigung für die unerlaubte Nutzung Ihrer Inhalte bekommen. Das liegt vor allem daran, dass die Urheberschaft zunächst rechtssicher nachgewiesen werden muss, was für von einer Urheberrechtsverletzung Betroffene nicht immer ganz einfach ist. Ein spezialisierter Anwalt kann hier Abhilfe leisten und dabei außerdem folgendes gewährleisten:
Damit dem Urheber oder Rechteinhaber kein finanzieller Schaden durch die Urheberrechtsverletzung entsteht, ist die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts sinnvoll. Dieser kann eine Entschädigung aushandeln und Ihr Recht konsequent durchsetzen. Vorab klärt er Sie im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs über Ihre juristischen Möglichkeiten, die anfallenden Kosten und die Höhe des Schadensersatzes auf.
Für juristisches Vorgehen gegen eine Copyright-Verletzung fallen folgende Kosten an – diese muss die Gegenseite zahlen, wenn die Klage Erfolg hat:
Entscheidend für die Höhe der Kosten ist der sogenannte Streitwert. Bei einer anwaltlichen Abmahnung ist dieser auf 1.000 € begrenzt – der Gesetzgeber hat dieses Maximum festgelegt, damit zu hohen Kosten für eine Abmahnung entgegengewirkt werden kann. Dadurch kostet eine Abmahnung bis zu 150 €.
Für eine Klage wegen einer Copyright-Verletzung entspricht der Streitwert in der Regel der Forderung des Klägers – demnach ist das der Wert, um den es vor Gericht geht. Folgende Tabelle listet beispielhaft einige Gebühren auf – diese können aber abhängig vom Anwalt auch geringer ausfallen:
Streitwert bis … |
Anwalts- und Gerichtskosten |
2.000 € |
642,00 € |
4.000 € |
1010,90 € |
6.000 € |
1.380,00 € |
10.000 € |
2.118,99 € |
15.000 € |
2.504,00 € |
Wichtig: Die Kosten in der Tabelle beziehen sich auf den Fall einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Unbedingt beachtet werden sollte, dass durch die zuvor versendete Abmahnung das Verfahren bereits beendet werden kann – sofern der Beschuldigte diese akzeptiert. Dann müssen lediglich die Kosten für die Abmahnung bezahlt werden. Außerdem sollten die Kosten grundsätzlich als Investition betrachtet werden, da andernfalls keine Entschädigung möglich ist.
Entstehen zusätzliche Kosten durch die Copyright-Verletzung z. B. durch die Beseitigung der unerlaubt genutzten Inhalte, kann der rechtmäßige Urheber oder Rechteinhaber diese als Schadensersatz geltend machen. So kann der finanzielle Aufwand ausgeglichen werden.
Durch die korrekte Ausgestaltung des Copyrights können finanzielle Gewinne ermöglicht und die unerlaubte Nutzung der Inhalte vermieden werden. Ob Sie für Ihr Werk Copyright beantragen bzw. anmelden können oder ob andere Schutzmöglichkeiten in Betracht kommen, kann ein erfahrener und spezialisierter Anwalt prüfen. Er berät Sie zudem, was bei der Anmeldung beachtet werden muss und wie Sie mögliche Fallstricke umgehen können. Im Falle einer Verletzung Ihres Copyrights kann er dieser zudem mit der passenden juristischen Strategie begegnen und dafür Sorge tragen, dass die Verletzung in Zukunft verhindert und Sie für Schäden angemessen entschädigt werden.
► Vor Beauftragung unseres Anwalts analysiert dieser im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs für Sie die Chancen und Risiken bei Ihrem Copyright und klärt Sie über anfallende Kosten auf. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit im Rahmen Ihres Copyrights beauftragen.
► Für ein kostenloses Erstgespräch machen Sie bitte kurz Angaben zu Ihrem Copyright und Ihrer Situation. Wichtige Unterlagen wie z. B. Nachweise einer Urheberrechtsverletzung können Sie in unserem verschlüsselten System hochladen – so kann sich der Anwalt bereits mit Ihrer Situation vertraut machen.
Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.