3. Wie kann ich eine Mietminderung wegen Lärm geltend machen?
Wenn Sie trotz der Versuche, das Problem durch ein persönliches Gespräch zu lösen, keine Besserung erzielen konnten und weiterhin in der Nutzung Ihrer Mietsache eingeschränkt werden, können Sie eine Mietminderung geltend machen. Dazu können Sie wie folgt vorgehen:
Mängelanzeige und Fristsetzung
Zunächst müssen Sie dem Vermieter eine Mängelanzeige zukommen lassen. Dies ist unverzüglich nach Auftreten des Mietmangels zu geschehen. Wenn Sie trotz der Kenntnis der Lärmbeeinträchtigung weiterhin uneingeschränkt zahlen, verlieren Sie ggf. den Rückforderungsanspruch.
In der Mängelanzeige ist die Mietminderung anzukündigen sowie dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Hierzu finden Sie online auch Musterbriefe zur Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn oder andere Ursachen.
Lässt der Vermieter die gesetzte Frist verstreichen, ohne etwas zur Beseitigung der Mängel veranlasst zu haben, dann können Sie die Miete mindern. Für den Fall, dass der Vermieter selbst der Verursacher des Lärms ist, besteht ein Schadensersatzanspruch gemäß § 536a BGB. Beachten Sie jedoch, dass Sie nach Beseitigung des Mangels die Miete wieder unaufgefordert in voller Höhe zahlen müssen, da Sie sich ansonsten schuldhaft in den Zahlungsverzug begeben.
Wann ist ein Lärmprotokoll sinnvoll?
Muss die Mietminderung vor Gericht durchgesetzt werden, so muss der Mieter die Ruhestörungen nachweisen können. Sie befinden sich also in der Dokumentations- und Beweispflicht. Zu diesem Zweck kann in solchen Fällen ein Lärmprotokoll hilfreich sein. Darin können Sie Folgendes festhalten:
- Wann tritt der Lärm auf?
- Wie oft tritt der Lärm auf?
- Um welche Art von Lärm handelt es sich?
Zwar lassen sich viele Streitigkeiten auch ohne Lärmprotokoll lösen – etwa dann, wenn der Vermieter die Mietminderung akzeptiert – allerdings sind Sie mit einem Protokoll der Ruhestörungen auf der sicheren Seite.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptieren möchte, kann ein Anwalt individuell die Höhe der Mietminderung berechnen und ggf. für Sie eine Mietminderung durchsetzen. Auch wenn noch Unklarheiten bestehen – etwa darüber, ob die Lärmbelästigung für eine Mietminderung wegen Lärm ausreicht – kann Ihnen ein Anwalt Klarheit verschaffen.
Können Sie sich jedoch problemlos persönlich mit dem Vermieter über die Höhe der Mietminderung einigen, ist eine Beauftragung eines Anwalts nicht notwendig.
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