Die Vermieterbescheinigung kostenlos zum Download
 ![Die Vermieterbescheinigung kostenlos zum Download](assets/images/p/13648583_m-naea6exec1jhwdx.jpg) Beitrag von Teresa Pugell
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 28.10.2015
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 [...](ratgeber/mietrecht.html "Ratgeber Mietrecht") [Vermieterbescheinigung](ratgeber/mietrecht/vermieterbescheinigung.html "Ratgeber Vermieterbescheinigung") Mietnomaden loswerden
Bei einem Umzug benötigen Mieter häufig eine Vermieterbescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde. Der Ratgeber erklärt, wer zur Ausstellung verpflichtet ist, welche Angaben enthalten sein müssen und welche rechtlichen Folgen drohen, wenn die Bescheinigung nicht oder verspätet ausgestellt wird.
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    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Inhalt
1. 1. Für welche Person ist die Vermieterbescheinigung also wichtig?
2. 2. Was muss meine Vermieterbescheinigung enthalten?
3. 3. Wann muss die Vermieterbescheinigung erstellt werden?
 [Kostenlose Ersteinschätzung](https://formulare.advocado.de/?formular=mietrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")

# Die Vermieterbescheinigung kostenlos zum Download
 Beitrag von Teresa Pugell
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 28.10.2015
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Bei einem Umzug benötigen Mieter häufig eine Vermieterbescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde. Der Ratgeber erklärt, wer zur Ausstellung verpflichtet ist, welche Angaben enthalten sein müssen und welche rechtlichen Folgen drohen, wenn die Bescheinigung nicht oder verspätet ausgestellt wird.
**Sollten Sie Unterstützung bei einer mietrechtlichen Angelegenheit benötigen,** steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform **advocado** ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
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 [ Kostenlose Ersteinschätzung](https://formulare.advocado.de/?formular=mietrecht-advocado)Mietrecht: Der Mieter muss sich nach den neuen Regelungen des BMG (Bundesmeldegsetz) ab November binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dazu braucht es nicht bloß, wie bisher üblich, den unterschriebenen Mietvertrag, sondern eine besondere Vermieterbescheinigung (oder sog. Wohnungsgeberbestätigung) als Bestätigung, dass der Mieter tatsächlich bei Umzug in die Wohnung des Vermieters eingezogen ist. Als Grund wird genannt, dass Scheinanmeldungen mit der Bescheinigung verhindert werden sollen.
Das Interessante: Vor über 10 Jahren wurde die Vermieterbescheinigung abgeschafft, damals hieß es, der bürokratische Aufwand sei zu hoch. Nun soll sie dennoch zurückkommen.

## 1. Für welche Person ist die Vermieterbescheinigung also wichtig?
Die Vermieterbescheinigung/Wohnungsgeberbestätigung ist wichtig für alle Personen, die demnächst einen Umzug planen. Es kann sein, dass Ihr Vermieter und Wohnungsgeber noch nicht informiert ist. Sie können ihn rechtzeitig darauf hinweisen, dass Sie die Vermieterbescheinigung zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen.
Sollten Sie selbst Vermieter/Wohnungsgeber sein, sind Sie in der Pflicht, die Vermieterbescheinigungen auszustellen, wenn Sie einen neuen Mieter für Ihre Wohnung gefunden haben.

## 2. Was muss meine Vermieterbescheinigung enthalten?
Das neue Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass die Vermieterbescheinigung folgenden Inhalt hat:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Anschrift der Wohnung
- Art des Meldepflichtigen Vorgangs (Ein-/Auszug)
- Datum des Ein-/Auszugs
Dabei ist zu beachten, dass laut BMG bei bloßem Auszug eine Vermieterbescheinigung/Wohnungsgeberbestätigung als Bestätigung nur notwendig wird, soweit kein neuer Wohnsitz in Deutschland angemeldet wird oder es sich um eine Auflösung einer Zweitwohnung handelt. Bei Einzug wird die Vermieterbescheinigung laut neuem BMG immer benötigt.

## 3. Wann muss die Vermieterbescheinigung erstellt werden?
Man ist verpflichtet, die Vermieterbescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Ein- bzw. Auszug auszustellen und beim Einwohnermeldeamt einzureichen, andernfalls kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro drohen.
Wird eine Vermieterbescheinigung ausgestellt, obwohl der Mieter gar nicht tatsächlich die Absicht hat, in die Wohnung einzuziehen und der Vermieter nur eine „Gefälligkeitsanmeldung“ ausstellt, kann sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich sein.
Bildquelle: © Andres Rodriguez - de.123rf.com
Rechtsanwalt Mirco Lehr
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