Ideen patentieren lassen: So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum
Ideen patentieren lassen: So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Patentanmeldung Ideen patentieren lassen

Eine Idee allein lässt sich in Deutschland nicht schützen. Jedoch kann die Umsetzung Ihrer Idee patentiert oder als Gebrauchsmuster geschützt werden. Alternativ ist der Schutz als Marke und als Design möglich. Ein advocado Partner-Anwalt für Marken- und Patentrecht kennt die Rechtslage und kann für einen Rechtsschutz sorgen.

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Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Kann man eine Idee patentieren lassen?
  3. 2. Idee patentieren lassen: Vorteile
  4. 3. Welche Möglichkeiten gibt es, sich eine Idee patentieren zu lassen?
  5. 4. Eine Idee patentieren lassen durch Patentanmeldung
  6. 5. Eine Idee patentieren lassen durch Gebrauchsmuster
  7. 6. Eine Idee patentieren lassen durch Markenschutz
  8. 7. Eine Idee patentieren lassen durch eingetragenes Design
  9. 8. Eine Idee patentieren lassen beim DPMA
  10. 9. Ideen patentieren lassen mittels Urheberrecht
  11. 10. Vertraulichkeitserklärungen als Schutzmaßnahme der eigenen Idee
  12. 11. Wann die Unterstützung von einem Anwalt hilfreich sein kann
  13. 12. Mögliche Kosten, um eine Idee patentieren zu lassen
  14. 13. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Kostenlose Ersteinschätzung

Ideen patentieren lassen: So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum

Ideen patentieren lassen: So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum

Eine Idee allein lässt sich in Deutschland nicht schützen. Jedoch kann die Umsetzung Ihrer Idee patentiert oder als Gebrauchsmuster geschützt werden. Alternativ ist der Schutz als Marke und als Design möglich. Ein advocado Partner-Anwalt für Marken- und Patentrecht kennt die Rechtslage und kann für einen Rechtsschutz sorgen.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Geschützt werden nicht Ideen als Gedanke, sondern nur konkret umgesetzte technische Lösungen, Kennzeichen, Gestaltungen oder Werke – oder Informationen, die Sie als Geheimnis wirksam schützen.

Gilt, wenn …

  • Sie können Ihre Idee so konkret beschreiben/zeichnen, dass klar ist, was genau geschützt werden soll (z. B. Funktionsprinzip, Bauteile, Designmerkmale, Zeichen).
  • Sie haben das Vorhaben noch nicht unkontrolliert veröffentlicht (Website, Pitch-Deck ohne NDA, Messe, Social Media, Verkauf/Prototypen an Dritte).
  • Sie wissen, welches Ziel Sie verfolgen: Technik schützen, Name/Logo absichern, Erscheinungsform schützen oder Inhalte/Software als Werk einordnen.

Sonderfall: Wenn Sie bereits öffentlich präsentiert, vermarktet oder an Dritte herausgegeben haben, kann das bei Patent-, Gebrauchsmuster- und Designschutz schnell zum Problem werden. Dann reichen allgemeine Infos oft nicht – lassen Sie den konkreten Stand (was, wann, wie öffentlich) individuell prüfen.

Wichtigste Frist: Wenn Sie später auch außerhalb Deutschlands/über internationale Wege schützen wollen, ist die Prioritätsfrist von 12 Monaten ab dem Tag der ersten Anmeldung der zentrale Taktgeber.

Benötigte Informationen:

  • kurze Beschreibung: Worum geht’s? Was ist neu? Welche Varianten sind wichtig?
  • Entwicklungsstand: Skizzen, Fotos, Prototyp, technische Notizen, Versionen
  • Beteiligte: Erfinder:innen/Designer:innen, Mitwirkende, Arbeitgeberbezug (falls relevant)
  • Veröffentlichungen: Was wurde wann wem gezeigt? (Pitch, Messe, Website, GitHub, Verkauf)
  • Ziel: Schutzrecht (oder Kombination) und geplante Märkte

Häufigster Fehler: Die Idee wird zu früh öffentlich gemacht – und der spätere Schutz wird dadurch unnötig schwierig oder unmöglich.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Ein Patent gibt es nur für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik – nicht für den bloßen Gedanken.
  • Eine Marke schützt ein Zeichen (z. B. Name, Logo), nicht das Produkt oder die Dienstleistung „an sich“.
  • Ein Design schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, nicht dessen technische Funktion.
  • Patentschutz entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung, sondern erst nach Prüfung und Erteilung.

Kommt auf den Einzelfall an:

  • ob Ihre Lösung wirklich neu ist (Stand der Technik/Stand des Designs)
  • ob genug „technische Lehre“ (Patent/Gebrauchsmuster) oder Unterscheidungskraft (Marke) vorliegt
  • ob eine Vorveröffentlichung schon passiert ist – und in welcher Form
  • ob Rechte bei mehreren Beteiligten liegen (Miturheber:innen/Erfinder:innen, Arbeitsverhältnis, Auftragsentwicklung)

Wenn Sie möchten: Über advocado können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch eine:n passende:n Partner-Anwält:in anfragen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie eine verbindliche Beauftragung wünschen.

1. Kann man eine Idee patentieren lassen?

Nein. Eine Idee kann man in Deutschland nicht patentieren lassen. Ein Patent schützt nicht den bloßen Gedanken („Ich hätte da eine Idee …“), sondern nur eine konkrete technische Erfindung – also die Umsetzung der Idee als technische Lösung.

Das bedeutet praktisch, wenn Sie nach „Idee patentieren lassen“ suchen:

  • Schutzfähig ist die Erfindung, nicht die Idee: Entscheidend ist das Wie der technischen Umsetzung (Aufbau, Funktionsweise, technische Schritte, Varianten) – nicht das Ziel oder Konzept.
  • Je konkreter die Umsetzung, desto eher lässt sich prüfen, ob überhaupt ein Patent in Betracht kommt (z. B. Neuheit, erfinderische Tätigkeit, technische Lehre).

Merksatz:Idee patentieren lassen“ geht nicht – aber die technische Umsetzung Ihrer Idee kann unter Umständen als Patent geschützt werden.

2. Idee patentieren lassen: Vorteile

Wenn aus Ihrer Idee eine technische Erfindung geworden ist, kann eine Patentanmeldung mehrere handfeste Vorteile haben:

  • Verbietungsrecht gegen Nachahmer (Wettbewerbsschutz): Ein erteiltes Patent gibt Ihnen ein Ausschließlichkeitsrecht: Sie dürfen die Erfindung nutzen – und können Dritten die Nutzung ohne Zustimmung verbieten (z. B. Herstellung, Verkauf, Import). Genau darin liegt der Kern, warum viele „Idee patentieren lassen“ suchen: Es geht um den rechtlichen Hebel gegen Kopien.
  • Durchsetzungsmöglichkeiten im Streitfall: Wird die patentierte Erfindung ohne Erlaubnis benutzt, kommen je nach Situation Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz in Betracht. Das macht das Patent zu mehr als „nur Papier“ – es kann im Konfliktfall tatsächlich handlungsfähig machen.
  • Lizenzierung und Kooperationen: Ein Patent kann nicht nur zur eigenen Nutzung dienen, sondern auch als Grundlage, um die Erfindung zu lizenzieren (Nutzungsrechte gegen Vergütung) oder strategische Kooperationen zu strukturieren. Gerade wenn Sie „Idee patentieren lassen“ als Schritt in Richtung Vermarktung sehen, ist das ein typischer wirtschaftlicher Nutzen.
  • Stärkere Verhandlungsposition und Unternehmenswert: Ein belastbares Schutzrecht kann Verhandlungen mit Investor:innen, Partnern oder potenziellen Käufer:innen erleichtern, weil klarer ist, was exklusiv abgesichert ist (und was nicht). Wichtig: Das ist kein Erfolgsgarant – aber oft ein Faktor in der Bewertung von Innovationen.
  • Planbare Schutzdauer: Ein Patent kann – bei Aufrechterhaltung – bis zu 20 Jahre laufen. Das ist für viele Geschäftsmodelle relevant, weil Schutz und Investitionshorizont zeitlich besser planbar werden.

3. Welche Möglichkeiten gibt es, sich eine Idee patentieren zu lassen?

Patente und Marken steigern den Unternehmenswert und sind daher eine sinnvolle Investition in die Zukunft einer Firma. Diesbezüglich sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl an Optionen vor, wie sich eine Idee patentieren, also schützen lässt. Die wohl bekanntesten gewerblichen Schutzrechte für eine Geschäftsidee sind:

  • die Patentanmeldung auf Erfindungen,
  • die Anmeldung eines Gebrauchsmusters und
  • der Schutz von Marken und Designs.

Soll eine unrechtmäßige Nutzung oder Nachahmung der Idee verhindert werden, so sind je nach Schutzrecht unterschiedliche Kriterien zu erfüllen, bevor eine Anmeldung erfolgen kann.

4. Eine Idee patentieren lassen durch Patentanmeldung

Eine Möglichkeit, wie sich eine Idee patentieren lässt, ist der Rückgriff auf das Patent. Dies stellt die wohl bekannteste Schutzmaßnahme für Erfindungen dar, in deren Mittelpunkt stets die Patentierung einer Idee steht. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und sieht einen Schutzzeitraum von bis zu 20 Jahren vor, in welchem der Patentinhaber als alleiniger Nutzer von seiner Idee partizipieren kann. Wollen Sie sich Ihre Idee schützen lassen, so sollten Sie bei der Anmeldung darauf achten, dass Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:

  • technische Beschreibung der Geschäftsidee,
  • Formulierung der Patentansprüche (Schutzumfang),
  • die Zeichnung der Idee,
  • Zusammenfassung der Idee (max. 1.500 Zeichen) und
  • die Nennung ihres Schöpfers.

5. Eine Idee patentieren lassen durch Gebrauchsmuster

Eine weitere Variante zum Schutz einer Idee sieht der Gebrauchsmusterschutz vor. Bei einem Gebrauchsmuster handelt es sich sozusagen um den kleinen Bruder des Patents. Ihre Idee wird in diesem Zusammenhang geschützt, sofern es sich dabei um eine technische Erfindung handelt. In die Kategorie der Gebrauchsmuster fallen demzufolge chemische Stoffe, Nahrungsmittel oder Medikamente, jedoch nicht wissenschaftliche Theorien, Baupläne oder Verfahrenserfindungen wie Herstellungs- und Arbeitsverfahren. Das Gebrauchsmuster wird ebenfalls beim DPMA angemeldet und hat – gegenüber der Patentanmeldung – den Vorteil, dass sich der Prozess der Eintragung nicht über mehrere Jahre erstreckt, sondern bereits wenige Wochen nach der Anmeldung in das Markenregister eingetragen wird.

6. Eine Idee patentieren lassen durch Markenschutz

Handelt es sich bei der Idee um ein Produkt oder eine Dienstleistung, kann diese auch durch die Anmeldung als Marke geschützt werden. Marken können die Qualität des Unternehmens widerspiegeln und gehören demzufolge zu dessen geistigem Eigentum. Neben Firmennamen lassen sich beispielsweise Slogans, Farben, haptische Marken, Signale oder auch Logos des Unternehmens patentieren. Mittels Eintragung in das Markenregister erhält Ihre patentierte Idee den Markenschutz, der bis zu 10 Jahre und länger anhalten kann.

Anführungszeichen

Kunden erwarten hinter einer starken Marke ein zuverlässigeres Produkt oder einen besseren Service als bei den Angeboten der Konkurrenz.

Dr. Michael Metzner
Anwalt für Markenrecht

7. Eine Idee patentieren lassen durch eingetragenes Design

Besteht die zu patentierende Idee aus einem visuellen Kennzeichen, so können Sie auch das Design schützen lassen. So können Sie sich die Einzigartigkeit Ihres Designs als Aushängeschild Ihres Unternehmens und Erkennungsmerkmal im Kampf um die Käuferschaft auf dem Markt sichern. Als eingetragenes Design (früher: Geschmacksmuster) können sowohl dreidimensionale Gegenstände wie Autos, Spielzeuge oder Möbel als auch zweidimensionale Muster wie Tapeten, Stoffe oder Teppiche geschützt werden. Durch die Eintragung beim DPMA erhalten die Markeninhaber das exklusive Nutzungsrecht für fünf Jahre, welches sich dank der Möglichkeit auf Verlängerung über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren erstrecken kann.

8. Eine Idee patentieren lassen beim DPMA

Egal, für welche Form des gewerblichen Rechtschutzes Sie sich entscheiden, um Ihre Idee patentieren zu lassen – die Eintragung erfolgt stets beim Deutschen Patent- und Markenamt. Je nach Option variieren die Kosten und Schutzzeiträume für Ihre Idee.

9. Ideen patentieren lassen mittels Urheberrecht

Sollte kein gewerblicher Rechtsschutz möglich sein, so kann das geistige Eigentum in Form einer Idee unter Umständen durch das Urheberrecht geschützt sein. Wie bereits zu Beginn dieses Beitrags erwähnt, ist jedoch die Idee als solche nicht schützenswert. Patentiert werden kann aber das auf einer Idee basierende „Werk“ eines Urhebers, sofern es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung handelt, die durch eine konkrete und wahrnehmbare Form verkörpert wird. Handelt es sich bei Ihrer Idee beispielsweise um den Quellcode eines Computerprogramms, so ist dieser durch das Urheberrecht vor Wettbewerbern schutzfähig. Besonders wichtig jedoch ist, dass das Werk eine gewisse Einzigartigkeit besitzt, welche sich von der Masse des Alltäglichen in entsprechendem Maße abhebt.

10. Vertraulichkeitserklärungen als Schutzmaßnahme der eigenen Idee

Auch Vertraulichkeitserklärungen können ein probates Mittel beim Schutz des geistigen Eigentums darstellen. Gerade Startups, die auf der Suche nach Investoren sind und mit diesen ihre Idee teilen, sollten auf solche vertraglichen Ausgestaltungen zurückgreifen. So läuft niemand Gefahr, die Existenzgrundlage des eigenen Unternehmens aus der Hand zu geben und die Idee gegenüber Personen, Investoren und Institutionen zu schützen, mit denen unter Umständen eine Kooperation erfolgen soll. Übliche Vertragsvereinbarungen sind:

  • Non Disclosure Agreements bzw. Geheimhaltungsvereinbarungen,
  • Kooperationsvereinbarungen,
  • Unterlassungsverpflichtungserklärungen oder
  • Letters of Intent.

11. Wann die Unterstützung von einem Anwalt hilfreich sein kann

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Variante für Sie infrage kommt, um Ihre Idee patentieren zu lassen, kann es hilfreich sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn …

  • bereits öffentlich präsentiert/verkauft wurde oder Dritte eingebunden sind,
  • mehrere Beteiligte/Unternehmen Rechte beanspruchen könnten,
  • unklar ist, ob der Kern technisch ist (Software/Algorithmen/Prozesse),
  • eine internationale Strategie geplant ist.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: „Idee patentieren lassen“ für eine App-Idee
Ausgangslage: Geschäftsmodell-Idee + Standardtechnik.
Vorgehen: Brand sichern (Marke), Vertraulichkeit in Gesprächen (NDA), prüfen, ob es überhaupt einen technischen Kern gibt.
Ergebnis: Häufig kein Patent – Marke/Verträge/Geheimhaltung sind wirksamer.

Fall 2: Neues Bauteil mit messbarer technischer Wirkung
Ausgangslage: Konkrete Konstruktion + Prototyp.
Vorgehen: Recherche, Schutzrechtsstrategie (Patent/Gebrauchsmuster), saubere technische Beschreibung, keine Vorveröffentlichung vor Anmeldung.
Ergebnis:Idee patentieren lassen“ wird hier zur Frage: Ist die technische Erfindung neu und tragfähig?

Fall 3: Produktname + markantes Verpackungsdesign
Ausgangslage: Differenzierung über Name/Optik.
Vorgehen: Markenrecherche und Anmeldung; Designschutz für die Verpackungsoptik prüfen.
Ergebnis: Schutz über Marke + Design, nicht über Patent.

12. Mögliche Kosten, um eine Idee patentieren zu lassen

Die Gesamtkosten hängen stark davon ab, wie aufwendig Ausarbeitung, Recherche und Verfahren sind. Amtsgebühren geben aber eine erste Orientierung:

  • Patent (DPMA): elektronische Anmeldegebühr (inkl. 10 Ansprüche) 40 €, Papier 60 €; Rechercheantrag 300 €; Prüfungsgebühr 350 € (ohne vorherigen Rechercheantrag) bzw. 150 € (nach Rechercheantrag).
  • Gebrauchsmuster: elektronische Anmeldung 30 €, Papier 40 €; Recherche (optional) 250 €; Aufrechterhaltungsgebühren nach 3/6/8 Jahren 210 € / 350 € / 530 €.
  • Marke: elektronische Anmeldung (bis 3 Klassen) 290 €, Papier 300 €; ab der 4. Klasse je 100 €.
  • Design: elektronische Einzelanmeldung 60 €, Papier 70 €.

13. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Ein Patent schützt nur technische Erfindungen, nicht den Gedanken.
Was ist zu prüfen: Technische Lehre? Neuheit? Wurde schon offenbart?

Richtig ist: Schutz- und Verbotsrecht entsteht grundsätzlich erst mit Erteilung.
Was ist zu prüfen: Prüfungsantrag, Gebühren, Verfahrensstand, Risiko von Zurückweisung/Einspruch.

Richtig ist: Marke schützt Name/Logo/Zeichen, nicht die Produktidee.
Was ist zu prüfen: Unterscheidungskraft, Klassen, Konflikte mit älteren Marken (Recherche).

Richtig ist: Design kann die Optik wirksam schützen – gerade bei Konsumgütern/Verpackungen.
Was ist zu prüfen: Neuheit/Eigenart, klare Wiedergaben, Abgrenzung zur Technik.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 22.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Primärquellen

  • PatG § 1 (Patentfähigkeit technischer Erfindungen).
  • MarkenG § 3 (als Marke schutzfähige Zeichen).
  • DesignG § 1 (Begriffsbestimmungen Design).
  • UrhG § 2 und § 69a Abs. 2 (Werke / Software: Schutz der Ausdrucksformen, nicht der Ideen/Grundsätze).
  • GeschGehG (Geschäftsgeheimnisse)

Letzte Aktualisierung

22.05.2026

  • Es ist jetzt deutlich, was man wirklich schützen kann – und was nicht.
  • Statt „alles nacheinander“ gibt es eine klare Entscheidungslogik, welches Schutzrecht in welchem Fall passt.
  • Die größten Stolperfallen (z. B. zu frühes Öffentlichmachen) sind klar benannt.
  • Es gibt jetzt konkrete Beispiele, an denen man sich orientieren kann.
  • Kosten sind ergänzt, damit Sie besser planen können.
  • Es gibt jetzt ein eigenes Kapitel dazu, ob man eine Idee überhaupt schützen kann.
  • Es gibt ein Kapitel dazu, welche Vorteile eine Patentierung bieten kann.
  • „Idee patentieren lassen“ wird klar erklärt: Als Idee nein, aber als technische Erfindung kann Patentschutz möglich sein.
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Julia Pillokat
Julia Pillokat
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