1. Ist es überhaupt möglich, sich eine Idee patentieren zu lassen?
Eine innovative Geschäftsidee ist schnell erdacht. Doch wie lässt sich ebensolche vor Mitbewerbern schützen? Und genießen lediglich im Kopf existente Ideen bereits juristischen Schutz? Prinzipiell gilt, dass eine Idee erst dann schutzfähig ist, wenn sie in der Praxis umgesetzt wurde – sei es als Werk, Konzept, Skizze oder Erfindung. Daher ist der Schutz einer Idee, die einzig im Kopf existiert, nicht möglich.
2. Was dafür spricht, eine gute Idee patentieren zu lassen
Die Anmeldung eines Patents oder einer Marke sichert dem Inhaber einen Wettbewerbsvorteil, welcher es ihm ermöglicht, sich von der Vielzahl der Konkurrenz abzuheben. Die gewerblichen Schutzrechte helfen dabei, das Alleinstellungsmerkmal Ihres Unternehmens auch langfristig gegen Wettbewerber auf dem Markt zu sichern.
3. Welche Möglichkeiten gibt es, sich eine Idee patentieren zu lassen?
Patente und Marken steigern den Unternehmenswert und sind daher eine sinnvolle Investition in die Zukunft einer Firma. Diesbezüglich sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl an Optionen vor, wie sich eine Idee patentieren, also schützen lässt. Die wohl bekanntesten gewerblichen Schutzrechte für eine Geschäftsidee sind:
- die Patentanmeldung auf Erfindungen,
- die Anmeldung eines Gebrauchsmusters und
- der Schutz von Marken und Designs.
Soll eine unrechtmäßige Nutzung oder Nachahmung der Idee verhindert werden, so sind je nach Schutzrecht unterschiedliche Kriterien zu erfüllen, bevor eine Anmeldung erfolgen kann.
4. Eine Idee patentieren lassen durch Patentanmeldung
Eine Möglichkeit, wie sich eine Idee patentieren lässt, ist der Rückgriff auf das Patent. Dies stellt die wohl bekannteste Schutzmaßnahme für Erfindungen dar, in deren Mittelpunkt stets die Patentierung einer Idee steht. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und sieht einen Schutzzeitraum von bis zu 20 Jahren vor, in welchem der Patentinhaber als alleiniger Nutzer von seiner Idee partizipieren kann. Wollen Sie sich Ihre Idee schützen lassen, so sollten Sie bei der Anmeldung darauf achten, dass Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:
- technische Beschreibung der Geschäftsidee,
- Formulierung der Patentansprüche (Schutzumfang),
- die Zeichnung der Idee,
- Zusammenfassung der Idee (max. 1.500 Zeichen) und
- die Nennung ihres Schöpfers.
5. Eine Idee patentieren lassen durch Gebrauchsmuster
Eine weitere Variante zum Schutz einer Idee sieht der Gebrauchsmusterschutz vor. Bei einem Gebrauchsmuster handelt es sich sozusagen um den kleinen Bruder des Patents. Ihre Idee wird in diesem Zusammenhang geschützt, sofern es sich dabei um eine technische Erfindung handelt. In die Kategorie der Gebrauchsmuster fallen demzufolge chemische Stoffe, Nahrungsmittel oder Medikamente, jedoch nicht wissenschaftliche Theorien, Baupläne oder Verfahrenserfindungen wie Herstellungs- und Arbeitsverfahren. Das Gebrauchsmuster wird ebenfalls beim DPMA angemeldet und hat – gegenüber der Patentanmeldung – den Vorteil, dass sich der Prozess der Eintragung nicht über mehrere Jahre erstreckt, sondern bereits wenige Wochen nach der Anmeldung in das Markenregister eingetragen wird.
6. Eine Idee patentieren lassen durch Markenschutz
Handelt es sich bei der Idee um ein Produkt oder eine Dienstleistung, kann diese auch durch die Anmeldung als Marke geschützt werden. Marken können die Qualität des Unternehmens widerspiegeln und gehören demzufolge zu dessen geistigem Eigentum. Neben Firmennamen lassen sich beispielsweise Slogans, Farben, haptische Marken, Signale oder auch Logos des Unternehmens patentieren. Mittels Eintragung in das Markenregister erhält Ihre patentierte Idee den Markenschutz, der bis zu 10 Jahre und länger anhalten kann.