Ideen patentieren lassen: So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum
Ideen patentieren lassen: So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum
Anja Ciechowski
Beitrag von Anja Ciechowski
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Patentanmeldung Ideen patentieren lassen

Eine Idee allein lässt sich in Deutschland nicht schützen. Jedoch kann die Umsetzung Ihrer Idee patentiert oder als Gebrauchsmuster geschützt werden. Alternativ ist der Schutz als Marke und als Design möglich. Ein advocado Partner-Anwalt für Marken- und Patentrecht kennt die Rechtslage und kann für einen Rechtsschutz sorgen.

Sollten Sie bei dem Schutz Ihrer Idee Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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Inhalt
  1. 1. Ist es überhaupt möglich, sich eine Idee patentieren zu lassen?
  2. 2. Was dafür spricht, eine gute Idee patentieren zu lassen
  3. 3. Welche Möglichkeiten gibt es, sich eine Idee patentieren zu lassen?
  4. 4. Eine Idee patentieren lassen durch Patentanmeldung
  5. 5. Eine Idee patentieren lassen durch Gebrauchsmuster
  6. 6. Eine Idee patentieren lassen durch Markenschutz
  7. 7. Eine Idee patentieren lassen durch eingetragenes Design
  8. 8. Eine Idee patentieren lassen beim DPMA
  9. 9. Ideen patentieren lassen mittels Urheberrecht
  10. 10. Vertraulichkeitserklärungen als Schutzmaßnahme der eigenen Idee
  11. 11. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung von einem Anwalt
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Ideen patentieren lassen: So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum

Ideen patentieren lassen: So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum

Eine Idee allein lässt sich in Deutschland nicht schützen. Jedoch kann die Umsetzung Ihrer Idee patentiert oder als Gebrauchsmuster geschützt werden. Alternativ ist der Schutz als Marke und als Design möglich. Ein advocado Partner-Anwalt für Marken- und Patentrecht kennt die Rechtslage und kann für einen Rechtsschutz sorgen.

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1. Ist es überhaupt möglich, sich eine Idee patentieren zu lassen?

Eine innovative Geschäftsidee ist schnell erdacht. Doch wie lässt sich ebensolche vor Mitbewerbern schützen? Und genießen lediglich im Kopf existente Ideen bereits juristischen Schutz? Prinzipiell gilt, dass eine Idee erst dann schutzfähig ist, wenn sie in der Praxis umgesetzt wurde – sei es als Werk, Konzept, Skizze oder Erfindung. Daher ist der Schutz einer Idee, die einzig im Kopf existiert, nicht möglich.

2. Was dafür spricht, eine gute Idee patentieren zu lassen

Die Anmeldung eines Patents oder einer Marke sichert dem Inhaber einen Wettbewerbsvorteil, welcher es ihm ermöglicht, sich von der Vielzahl der Konkurrenz abzuheben. Die gewerblichen Schutzrechte helfen dabei, das Alleinstellungsmerkmal Ihres Unternehmens auch langfristig gegen Wettbewerber auf dem Markt zu sichern.

3. Welche Möglichkeiten gibt es, sich eine Idee patentieren zu lassen?

Patente und Marken steigern den Unternehmenswert und sind daher eine sinnvolle Investition in die Zukunft einer Firma. Diesbezüglich sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl an Optionen vor, wie sich eine Idee patentieren, also schützen lässt. Die wohl bekanntesten gewerblichen Schutzrechte für eine Geschäftsidee sind:

  • die Patentanmeldung auf Erfindungen,
  • die Anmeldung eines Gebrauchsmusters und
  • der Schutz von Marken und Designs.

Soll eine unrechtmäßige Nutzung oder Nachahmung der Idee verhindert werden, so sind je nach Schutzrecht unterschiedliche Kriterien zu erfüllen, bevor eine Anmeldung erfolgen kann.

4. Eine Idee patentieren lassen durch Patentanmeldung

Eine Möglichkeit, wie sich eine Idee patentieren lässt, ist der Rückgriff auf das Patent. Dies stellt die wohl bekannteste Schutzmaßnahme für Erfindungen dar, in deren Mittelpunkt stets die Patentierung einer Idee steht. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und sieht einen Schutzzeitraum von bis zu 20 Jahren vor, in welchem der Patentinhaber als alleiniger Nutzer von seiner Idee partizipieren kann. Wollen Sie sich Ihre Idee schützen lassen, so sollten Sie bei der Anmeldung darauf achten, dass Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:

  • technische Beschreibung der Geschäftsidee,
  • Formulierung der Patentansprüche (Schutzumfang),
  • die Zeichnung der Idee,
  • Zusammenfassung der Idee (max. 1.500 Zeichen) und
  • die Nennung ihres Schöpfers.

5. Eine Idee patentieren lassen durch Gebrauchsmuster

Eine weitere Variante zum Schutz einer Idee sieht der Gebrauchsmusterschutz vor. Bei einem Gebrauchsmuster handelt es sich sozusagen um den kleinen Bruder des Patents. Ihre Idee wird in diesem Zusammenhang geschützt, sofern es sich dabei um eine technische Erfindung handelt. In die Kategorie der Gebrauchsmuster fallen demzufolge chemische Stoffe, Nahrungsmittel oder Medikamente, jedoch nicht wissenschaftliche Theorien, Baupläne oder Verfahrenserfindungen wie Herstellungs- und Arbeitsverfahren. Das Gebrauchsmuster wird ebenfalls beim DPMA angemeldet und hat – gegenüber der Patentanmeldung – den Vorteil, dass sich der Prozess der Eintragung nicht über mehrere Jahre erstreckt, sondern bereits wenige Wochen nach der Anmeldung in das Markenregister eingetragen wird.

6. Eine Idee patentieren lassen durch Markenschutz

Handelt es sich bei der Idee um ein Produkt oder eine Dienstleistung, kann diese auch durch die Anmeldung als Marke geschützt werden. Marken können die Qualität des Unternehmens widerspiegeln und gehören demzufolge zu dessen geistigem Eigentum. Neben Firmennamen lassen sich beispielsweise Slogans, Farben, haptische Marken, Signale oder auch Logos des Unternehmens patentieren. Mittels Eintragung in das Markenregister erhält Ihre patentierte Idee den Markenschutz, der bis zu 10 Jahre und länger anhalten kann.

Anführungszeichen

Kunden erwarten hinter einer starken Marke ein zuverlässigeres Produkt oder einen besseren Service als bei den Angeboten der Konkurrenz.

Dr. Michael Metzner
Anwalt für Markenrecht

7. Eine Idee patentieren lassen durch eingetragenes Design

Besteht die zu patentierende Idee aus einem visuellen Kennzeichen, so können Sie auch das Design schützen lassen. So können Sie sich die Einzigartigkeit Ihres Designs als Aushängeschild Ihres Unternehmens und Erkennungsmerkmal im Kampf um die Käuferschaft auf dem Markt sichern. Als eingetragenes Design (früher: Geschmacksmuster) können sowohl dreidimensionale Gegenstände wie Autos, Spielzeuge oder Möbel als auch zweidimensionale Muster wie Tapeten, Stoffe oder Teppiche geschützt werden. Durch die Eintragung beim DPMA erhalten die Markeninhaber das exklusive Nutzungsrecht für fünf Jahre, welches sich dank der Möglichkeit auf Verlängerung über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren erstrecken kann.

8. Eine Idee patentieren lassen beim DPMA

Egal, für welche Form des gewerblichen Rechtschutzes Sie sich entscheiden, um Ihre Idee patentieren zu lassen – die Eintragung erfolgt stets beim Deutschen Patent- und Markenamt. Je nach Option variieren die Kosten und Schutzzeiträume für Ihre Idee.

9. Ideen patentieren lassen mittels Urheberrecht

Sollte kein gewerblicher Rechtsschutz möglich sein, so kann das geistige Eigentum in Form einer Idee unter Umständen durch das Urheberrecht geschützt sein. Wie bereits zu Beginn dieses Beitrags erwähnt, ist jedoch die Idee als solche nicht schützenswert. Patentiert werden kann aber das auf einer Idee basierende „Werk“ eines Urhebers, sofern es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung handelt, die durch eine konkrete und wahrnehmbare Form verkörpert wird. Handelt es sich bei Ihrer Idee beispielsweise um den Quellcode eines Computerprogramms, so ist dieser durch das Urheberrecht vor Wettbewerbern schutzfähig. Besonders wichtig jedoch ist, dass das Werk eine gewisse Einzigartigkeit besitzt, welche sich von der Masse des Alltäglichen in entsprechendem Maße abhebt.

10. Vertraulichkeitserklärungen als Schutzmaßnahme der eigenen Idee

Auch Vertraulichkeitserklärungen können ein probates Mittel beim Schutz des geistigen Eigentums darstellen. Gerade Startups, die auf der Suche nach Investoren sind und mit diesen ihre Idee teilen, sollten auf solche vertraglichen Ausgestaltungen zurückgreifen. So läuft niemand Gefahr, die Existenzgrundlage des eigenen Unternehmens aus der Hand zu geben und die Idee gegenüber Personen, Investoren und Institutionen zu schützen, mit denen unter Umständen eine Kooperation erfolgen soll. Übliche Vertragsvereinbarungen sind:

  • Non Disclosure Agreements bzw. Geheimhaltungsvereinbarungen,
  • Kooperationsvereinbarungen,
  • Unterlassungsverpflichtungserklärungen oder
  • Letters of Intent.

11. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung von einem Anwalt

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Variante für Sie infrage kommt, um Ihre Idee patentieren zu lassen, kann es hilfreich sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und allen wichtigen Voraussetzungen.

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