Sonstige Kosten
Je nachdem, ob Sie Ihr Patent nur in Deutschland oder auch im Ausland beantragen, können weitere Kosten entstehen.
- Übersetzer: Stellen Sie den Antrag nicht in der Amtssprache des jeweiligen Patentamts (beim DPMA Deutsch, beim EPA Deutsch, Englisch oder Französisch), müssen Sie ihn übersetzen lassen. Wenn sich eine internationale Anmeldung in mehrere nationale Antragsverfahren aufspaltet, muss der Antrag in die jeweilige Amtssprache übersetzt werden.
- Auslandsanwälte: Bei mehreren nationalen Antragsverfahren im Ausland kann die Begleitung durch einen im jeweiligen Land zugelassenen Anwalt sinnvoll sein. Dieser kennt die dortige Rechtsordnung und kann die Eintragung absichern.
3. Gibt es Folgekosten?
Jahresgebühren
Haben Sie Ihr Patent erfolgreich angemeldet, müssen Sie ab dem 3. Jahr jährliche Gebühren zahlen, um den Schutz dauerhaft aufrechtzuerhalten. Diese steigen von Jahr zu Jahr. Zahlen Sie die Jahresgebühren nicht, verfällt Ihr Patent.
In der folgenden Tabelle finden Sie einige Beispielwerte für Jahresgebühren beim deutschen und europäischen Patent:
Jahr nach Anmeldung
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Jahresgebühr für das deutsche Patent
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Jahresgebühr für das europäische Patent
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3.
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70,00 €
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690,00 €
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5.
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100,00 €
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1.000,00 €
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10.
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430,00 €
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1.775,00 €
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15.
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1.130,00 €
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1.775,00 €
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20.
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2.030,00 €
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1.775,00 €
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Beim weltweiten Patent sind die Jahresgebühren komplizierter. Da dieses aus mehreren nationalen Patenten besteht, gelten die Gebührensätze der jeweiligen Länder.
Zählen zu den angemeldeten Ländern z. B. einige europäische Länder, Japan, China, Kolumbien, Indien, Simbabwe und Algerien, fallen für jedes Land andere Jahresgebühren an. Werden diese zusammengerechnet, kann sich je nach Einzelfall eine hohe Gesamtsumme ergeben.
Fortwährende Patentüberwachung
Um den Patentschutz dauerhaft aufrechtzuerhalten, können Sie Ihr Patent nach erfolgreicher Anmeldung überwachen. Indem Sie neue Patentanmeldungen routinemäßig prüfen, können Sie ausschließen, dass ein Wettbewerber Ihre Erfindung kopiert und für eigene Zwecke nutzt. Fällt Ihnen eine solche Neuanmeldung auf, können Sie innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung Einspruch erheben.
Wenn Sie eindeutig nachweisen können, dass die neu angemeldete Erfindung Ihrem Patent gleicht, kann der Einspruch erfolgreich sein. Die Neuanmeldung wird dann gestoppt und Sie können unter Umständen einen Unterlassungsanspruch und Schadensersatz geltend machen.
Für die Durchführung des Einspruchsverfahrens erhebt das DPMA eine Gebühr von 200,00 € und das EPA 785,00 €.
Bei Verletzung eines weltweiten Patents richten sich Frist und Einspruchsgebühr nach den jeweiligen nationalen Gesetzen.
4. Kann man die Kosten der Patentanmeldung reduzieren?
Zahlungsfristen einhalten
Zahlen Sie die Amtsgebühren innerhalb der mitgeteilten Frist. Andernfalls können Patentämter Verspätungszuschläge von bis zu 50 % erheben.
Zahlen Sie die Anmeldegebühr beim DPMA nicht innerhalb von 3 Monaten, gilt die Anmeldung gemäß § 6 Absatz 2 Patentgesetz sogar als zurückgenommen. Ihre Erfindung wird dann weder begutachtet noch geschützt.
Fehler bei der Antragstellung vermeiden
Machen Sie bei der Antragstellung Fehler, kann die Korrektur den Anmeldeprozess unnötig in die Länge ziehen. Im schlimmsten Fall wird der Antrag komplett abgelehnt. Bereits überwiesene Patent-Gebühren bekämen Sie dann nicht rückerstattet.
WIPANO-Förderung
Wenn Sie zu folgenden Personenkreisen gehören, könnten Sie die WIPANO-Förderung nutzen:
- Staatliche/staatlich anerkannte Hochschulen
- Öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen
- Kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Industrie-, Bau-, Handels- und Dienstleistungsbereich
- Selbstständige in naturwissenschaftlichen und technischen Berufen
Dann können Sie jährlich bis zum 30. September einen Patentförderungsantrag stellen und eine Unterstützung von bis zu 16.575,00 € erhalten.
Lizenzierung des Patents
Indem Sie Ihr Patent lizenzieren, können Sie die Jahresgebühren finanzieren und zusätzlich wirtschaftliche Gewinne erzielen. Für eine Lizenz genehmigen Sie einem Dritten die Nutzung des Patents. Im Gegenzug zahlt dieser Ihnen Lizenzgebühren.
Erklären Sie Ihre Lizenzbereitschaft nicht erst nach erfolgreicher Anmeldung, sondern bereits bei Antragstellung, können die Patentämter ggf. auch die Anmeldegebühren ermäßigen.
Rechtsschutzversicherung
Müssen Sie gegen Fremdnutzung Ihres Patents vorgehen, kann unter Umständen Ihre Rechtsschutzversicherung anfallende Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Was genau gedeckt ist, hängt von Ihrem Versicherungstarif ab.