3. In 5 Schritten zur Patentanmeldung
Um erfolgreich eine neue Technologie durch ein Patent schützen zu können, ist eine umfassende Schutzrechtsrecherche noch vor der Anmeldung wichtig.
I. Nach bestehenden Patenten suchen
Bevor Sie ein Patent anmelden können, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Erfindung noch nicht patentiert ist und die Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllt. Dies erreichen Sie durch eine umfassende Patentrecherche.
Um nach bereits angemeldeten Patenten zu recherchieren, können Sie die Datenbanken des DPMA nutzen, z. B. DEPATISnet und DPMAregister.
Die Datenbanken sind komplex und für den juristischen Laien oftmals schwer zu überblicken. Möchten Sie die Schutzrechtsrecherche nicht selbst durchführen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
- Anwalt mit Recherche beantragen.
- Rechercheantrag beim DPMA stellen.
Beide Möglichkeiten sind mit zusätzlichen Kosten verbunden. Lassen Sie die Recherche durch das DPMA durchführen, erhalten Sie nur einen Bericht über wichtige Quellen, die Sie dann selbst auswerten müssen – dies ist in der Recherche durch einen Anwalt inbegriffen.

II. Patentanmeldung einreichen
Um ein Patent anzumelden, müssen Sie zunächst das Anmeldeformular Antrag auf Erteilung eines Patents ausfüllen. Dies allein reicht für das sogenannte Textwerk (also die Patentanmeldung) jedoch nicht aus – denn die Erfindung muss in den Anmeldeunterlagen so deutlich offenbart sein, dass sie ein Fachmann ohne Weiteres ausführen kann.
Daher benötigen Sie für das Textwerk zusätzlich folgende Unterlagen:
- Patentansprüche: Beschreiben Sie alle Merkmale des Produktes oder Verfahrens, die das Patent schützen soll.
- Technische Beschreibung: Heben Sie die Vorteile hervor, die Ihre Geschäftsidee gegenüber dem aktuellen Stand der Technik hat.
- Zeichnungen: Falls notwendig können Sie Zeichnungen einreichen, die die Kombination und Funktionalität der einzelnen Bestandteile verdeutlichen.
- Zusammenfassung: Beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee in 1.500 Zeichen – wichtig sind Bezeichnung der Erfindung, des gelösten Problems und des technischen Gebiets.
- Erfinderbenennung: Geben Sie Ihre Daten an und erklären Sie, dass keine anderen Personen an der Entwicklung beteiligt waren.
Eine nachträgliche Erweiterung der technischen Informationen ist nach der Patentanmeldung nicht mehr zulässig – achten Sie daher auf Genauigkeit und Vollständigkeit. Die Zusammenfassung und die Erfinderbenennung können Sie innerhalb von 15 Monaten nach der Anmeldung nachreichen.
Diese Patentanmeldung können Sie auf 3 Wegen beim DPMA einreichen:
- Per Post an das Deutsche Marken- und Patentamt in München
- Persönliche Abgabe des Antrags bei den Dienststellen des DPMA in München, Jena oder Berlin
- Elektronische Anmeldung mit Signaturkarte, Kartenleser und der Anmelde-Software DPMAdirektPro
Nachdem Sie das Patent angemeldet haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen und den Anmeldetag Ihrer Erfindung. Die Anmeldegebühren müssen Sie unaufgefordert innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung bezahlen – sonst gilt diese als zurückgenommen.
III. Der Prüfungsantrag
Um ein Patent zu erhalten, müssen Sie nach der Anmeldung einen kostenpflichtigen Prüfungsantrag beim DPMA stellen – erst dann prüft das DPMA Ihre Erfindung vollständig auf deren Patentfähigkeit.
Ein Patentprüfer untersucht, ob
- Ihre Erfindung die Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllt.
- Ihr Antrag keine formalen Fehler oder Unstimmigkeiten enthält.
- es nicht bereits ein Patent für Ihre Erfindung gibt.
Genügt Ihre Geschäftsidee den Anforderungen des Patentprüfers nicht, teilt er Ihnen dies in einem Prüfungsbescheid mit. Innerhalb einer Frist können Sie die Fehler beheben.
Ergibt die Prüfung, dass Ihre Erfindung die Schutzvoraussetzungen nicht erfüllt, weist das DPMA den Antrag zurück – eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren ist nicht möglich. Prüfen Sie daher vorab genau, ob Schutzhindernisse eine Patentfähigkeit verhindern würden.
Für den Prüfungsantrag haben Sie 7 Jahre ab Anmeldetag Zeit.
IV. Die Offenlegung
Nachdem Sie das Patent angemeldet haben, bleibt die Anmeldung zunächst für 18 Monate geheim. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihre Anmeldung weiterverfolgen und ggf. nachbessern oder zurücknehmen.
Danach veröffentlicht das DPMA die Erfindung online in der sogenannten Offenlegungsschrift in der Datenbank DPMAregister. Andere Erfinder können sich nun darüber informieren und gegen die Anmeldung vorgehen, wenn sie überzeugt sind, dass nicht alle Schutzvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Offenlegung erfolgt unabhängig davon, ob Sie einen Prüfungsantrag gestellt haben oder nicht.
V. Die Erteilung
Nach erfolgreicher Prüfung der Anmeldung erteilt das DPMA schließlich die Patentierung. Neben der bereits erfolgten Offenlegung macht das Amt Ihre Idee im Patentblatt öffentlich. Interessierte können nun nach ihr in den Datenbanken des Amtes recherchieren.
Mit der Veröffentlichung im Patentblatt erhalten Sie als Erfinder endgültig vollen Patentschutz. Dieser ist nun nur noch schwer anfechtbar. Um den Schutz aufrecht zu erhalten, müssen Sie ab dem 3. Jahr nach der Anmeldung Jahresgebühren bezahlen.