In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wie Sie eine WIPANO-Förderung für Ihr Patent beantragen, welche Leistungspakete Ihnen dabei zur Verfügung stehen und wer genau gefördert werden kann.
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WIPANO steht für „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert mit diesem Programm die Entstehung von Innovationen und deren Vermarktung – so soll die deutsche Wirtschaft gestärkt werden. Sowohl öffentliche Institutionen als auch Unternehmen können die Förderung beantragen und werden nach der Bewilligung bei der Patentanmeldung und -vermarktung finanziell unterstützt.
Grundsätzlich ist WIPANO in zwei verschiedene Förderungsbereiche aufgeteilt. Welche das sind und wer genau von WIPANO gefördert wird, erklären wir Ihnen hier.
Unterstützung der öffentlichen Forschung
WIPANO dient im Bereich der öffentlichen Forschung vor allem der Normierung und Standardisierung. Dabei ist das Ziel die Umsetzung von Forschungsergebnissen in allgemeine Normen wie DIN oder ISO.
In diesem Zusammenhang werden vor allem
gefördert. Andere Forschungseinrichtungen sind nur förderungsberechtigt, wenn diese sich in einem Verbund mit mindestens einer Hochschule befinden. Voraussetzung für eine Förderung ist dabei, dass die betreffende Institution eine Strategie zum Umgang mit geistigem Eigentum erarbeitet.
Unterstützung von Unternehmen
WIPANO unterstützt außerdem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Selbstständige der freien naturwissenschaftlichen oder technischen Berufe bei der Patentanmeldung und -vermarktung.
Wann Sie nicht von WIPANO gefördert werden:
Unter folgenden Voraussetzung ist eine Förderung über WIPANO ausgeschlossen:
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Sind die Voraussetzungen für eine Förderung durch WIPANO erfüllt, kann der Antrag gestellt werden. Wie das geht, welche verschiedenen Leistungspakete es gibt und was Sie tun können, wenn der Antrag abgelehnt wird, wird in diesem Kapitel erklärt.
Der Antrag für WIPANO kann über das elektronische Formular-System „easy-online“ gestellt werden. Dabei muss entweder der Bereich für Unternehmen oder für Institutionen der öffentlichen Forschung ausgewählt werden. Anschließend wird der Antrag unterschrieben an den Projektträger Jülich geschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.
Die Adresse des Projektträgers lautet:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
GTI 5 -Technologietransfer-
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Die WIPANO-Förderung beinhaltet neben der Patentanmeldung auch Beratungsmaßnahmen vor und eine kompetente Nachbetreuung mit dem Ziel der wirtschaftlichen Verwertung des Patents nach der Anmeldung. Diese einzelnen Leistungen werden in sogenannten Leistungspaketen zusammengefasst – der Zuschuss für öffentliche Institutionen, Unternehmen und Selbstständige beträgt dabei 50 % der Kosten, die für die folgend aufgelisteten Maßnahmen entstehen:
Leistungspaket |
Was wird gefördert? |
Förderungssumme |
1 |
Grobprüfung der Erfindung: Prüfung auf grundsätzliche Patentierbarkeit |
375 € |
2 |
Detailprüfung der Erfindung: Prüfung auf Neuheit der Erfindung & Kosten-Nutzen-Analyse |
1.200 € |
3 |
Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung: Entwicklung einer Anmeldestrategie |
2.000 € |
4 |
Patentanmeldung: Kosten für Anwalt für Patentrecht & Amtsgebühren |
10.000 € |
5 |
Vermarktung: Entwicklung einer Marketingstrategie, Bau von Prototypen & Organisation von Messeteilnahmen |
3.000 € |
Dabei stellen 33.150 Euro die Obergrenze für die förderungsfähigen Ausgaben dar, die maximale Förderungshöhe von WIPANO beträgt damit 16.575 Euro.
Wurde der Antrag online ausgefüllt und dann unterschrieben an den Projektträger versandt, prüft dieser die Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Ausschlaggebend dafür sind vor allem die Voraussetzungen für die Förderung – welche das sind, ist in Kapitel 2 – Wer wird von WIPANO gefördert? erklärt. Grundsätzlich ist die Entscheidung aber vor allem vom Ermessen des Projektträgers und den verfügbaren Mitteln abhängig.
Wird die Förderung abgelehnt, besteht zunächst keine Möglichkeit der Finanzierung mit Fördergeldern – im schlimmsten Fall kann das zu einem Verzicht auf das Patent führen.
Um das zu verhindern, kann die Unterstützung eines Anwalts für Patentrecht sinnvoll sein. Die Ablehnung des Antrags bedeutet nämlich nicht, dass die Anmeldung zum Patent für Ihre Idee aussichtslos ist. Ein Anwalt kann im Fall der Ablehnung überprüfen, ob die Idee überhaupt grundsätzlich patentierbar ist und welche Anpassungen ggf. vorzunehmen sind. Auf dieser Grundlage kann er das weitere Vorgehen für eine erfolgreiche Patentanmeldung planen und alle denkbaren Optionen mit Ihnen abstimmen. Vor allem aber kann er bewerten, ob sich die Patentanmeldung wirtschaftlich für Sie überhaupt lohnen würde oder ohne Förderung davon abzuraten ist.
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Mit WIPANO werden Hochschulen, Unternehmen oder Selbstständige bei der kostenintensiven Patentierung ihrer Forschungsprojekte unterstützt. Eine fehlerhafte Anmeldung kann die Ablehnung der Förderung zur Folge haben. Ein Anwalt kann bereits vor der Beantragung von WIPANO gewährleisten, dass die Unterlagen korrekt zusammengestellt werden und die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind. Nach einer Ablehnung kann er zudem prüfen, welche Gründe hierfür ausschlaggebend waren und welche Anpassungen vorzunehmen sind, um dennoch eine erfolgreiche Patentanmeldung zu gewährleisten.
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Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.