Diverse Gerichte haben mittlerweile bestätigt, dass der VW-Konzern seine Kunden mit dem Verkauf von abgasmanipulierten Fahrzeugen sittenwidrig getäuscht hat. Deshalb können Betroffene ein juristisches Vorgehen mit dem Ziel, Schadenersatz zu erhalten, anstreben. Für welche Modelle das gilt und wie eine Klage gegen VW möglich ist, erfahren Sie hier.
Ganz einfach mit advocado:
Besitzer eines manipulierten VW-Fahrzeugs haben sehr gute Chancen auf eine Entschädigung des Autobauers. Hierfür muss eine offizielle Klage eingereicht werden, welche dann entweder außergerichtlich oder im Rahmen eines Gerichtsprozesses bearbeitet wird.
Betrogene VW-Kunden können verschiedene Forderungen gegen VW stellen. Dies ist abhängig davon, ob Sie Ihr manipuliertes Fahrzeug behalten möchten, ein Neufahrzeug verlangen oder lediglich monetär entschädigt werden wollen.
Diese Optionen stehen den meisten VW-Kunden zur Verfügung:
Der Volkswagen-Konzern hat ebenso wie viele weitere Autofirmen Software-Komponenten verwendet, welche die Fahrzeuge auf dem Prüfstand sauberer haben aussehen lassen, als sie es tatsächlich waren. Diese Betrugssoftware hat die Prüfsituation erkannt und die Abgasreinigung auf Hochtouren laufen lassen, was
dazu geführt hat, dass alle rechtlich vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden konnten. Auf der Straße mutierten diese Autos plötzlich zu Emissions-Schleudern, da die Abgasreinigung regulär arbeitete.
Grundsätzlich kann jede Person, die über den Besitz eines Fahrzeugs, Opfer des sittenwidrigen Betrugs wurde, gegen VW klagen. Sie müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt darüber informiert worden sein, dass sich auch in der Abgassoftware Ihres Fahrzeugs die illegale Komponente befindet, über welche manipuliert wurde.
Aktuell sind folgende Modelle bestätigt vom Abgasskandal bei VW betroffen:
Marke | Modelle |
VW |
u.a. Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Phaeton, Polo, Passat, Scirocco, Sharan, T5 Multivan, Touran, Transporter |
Audi |
u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT |
Porsche |
Cayenne, Macan, Panamera |
Skoda |
u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
Seat |
u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Ibiza, Leon, Toledo |
Final müssen Kläger das Risiko, eine Klage zu verlieren, immer mit berücksichtigen. Im Fall von VW stehen die Chancen auf ein verbraucherfreundliches Urteil sehr gut, da mittlerweile auch sehr viele Beweise gegen VW vorliegen. Jedoch muss hier klar unterschieden werden, ob betroffene VW-Kunden über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder nicht.
Genau für diesen Fall haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Denn jeder Cent, der VW ihnen schuldet oder ein Anwalt für Sie erstreiten kann, bleibt bei Ihnen. Lediglich die Selbstbeteiligung, die Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben, müssen Sie bezahlen. Unsere Anwälte stellen in der Regel für Sie die Deckungsanfrage und kümmern sich im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer.
Ohne Rechtsschutzversicherung liegt bei Ihnen erst einmal ein Kostenrisiko. Jedoch gibt es eine weitere Möglichkeit, um ohne Angst vor einem Kostenberg gegen VW zu klagen. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen alle Kosten, die während eines Prozesses entstehen – inklusive den eigenen und gegnerischen Anwaltshonoraren. Hat Ihre Klage gegen VW Erfolg, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil von dem Ihnen zugesprochenen Betrags. Hat Ihre Klage – wider Erwarten – keinen Erfolg, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.
Betroffene Besitzer von manipulierten Fahrzeugen des VW-Konzerns, also der Marken VW, Skoda, Seat, Porsche und Audi, haben sehr gute Chancen auf eine erfolgreiche Klage gegen VW. In den vergangenen Jahren stellt sich zahlreiche Landes- und Oberlandesgerichte auf Seite betroffener Verbraucher. Sogar Deutschlands höchstes Zivilgericht – der Bundesgerichtshof (BGH) – und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben mittlerweile Urteile gegen VW ausgesprochen.
Das Urteil des BGH enthielt die Aussage, dass VW die Abgasmanipulation genutzt hätte, um Fahrzeuge kostengünstig zu produzieren und damit Gewinne zu maximieren (Az. VI ZR 252/19). Laut der zuständigen Richter handelt es sich bei der Manipulation um sittenwidriges Verhalten, weshalb Betroffenen ein Schadensersatz zusteht. Diese Tatsache ist unabhängig davon, ob ein Gebraucht- oder Neuwagen erworben wurde.
Zusätzlich fällte der EuGH am 17. Dezember 2020 ein Urteil (Rechtssache C-693/18), welches die Abgas- Software als illegale Abschalteinrichtung einordnete. Diese Aussage kräftigt die Basis für alle Verbraucher, die eine Klage gegen VW anstreben. Der VW-Konzern hat nun keine Möglichkeit mehr, sich damit zu rechtfertigen, dass die Abgas-Software den Motor vor Verschleiß und Abnutzung schützen sollen.
Sie haben drei Jahre Zeit, eine Klage gegen VW einzureichen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem Sie Kenntnis über die Manipulation erlangen haben. Geschädigte, die bereits seit 2015 von der Manipulation wissen, können also keine Klage mehr gegen VW einreichen. In der Regel wurde Ihnen vom Kraftfahrt-Bundesamt erstmalig mitgeteilt, dass auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Die Ausnahme gilt für Kunden, die zwischen Januar 2012 und September 2015 einen Neuwagen erworben haben. Die Verjährung wird in diesen Fällen auf eine Dauer von zehn Jahren ausgedehnt. Personen, die früh von der Manipulation erfahren haben, können also bis 2025 noch gegen VW klagen.