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Ratgeber Schmerzensgeldrecht Einforderung Schmerzensgeld beantragen ohne Anwalt
Stand 16.10.2018
Lesezeit 11 min

Schmerzensgeld beantragen ohne Anwalt?

Erleiden Sie durch einen unverschuldeten Unfall Verletzungen wie z. B. starke Blutergüsse oder Brüche und können die Schuld des Verursachers nachweisen, haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Welche Voraussetzungen für solch einen Anspruch erfüllt sein müssen, wie hoch dieser konkret ausfallen kann und wie Sie Schmerzensgeld beantragen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Leonie Peters
Beitrag von Leonie Peters
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 16.10.2018

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Schmerzensgeld beantragen ohne Anwalt?
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Inhaltsverzeichnis
  1. Wann steht mir Schmerzensgeld zu?
  2. Schmerzensgeld beantragen
  3. Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

1. Wann steht mir Schmerzensgeld zu?

Immaterielle Schäden wie Verletzungen von Körper und Psyche nach beispielsweise einem Verkehrsunfall, Hundebiss oder Ärztefehler können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Dieser Anspruch muss aktiv eingefordert und durch verschiedene Dokumente belegt werden. So kann über polizeiliche Ermittlungs- oder Unfallakten, medizinische Gutachten und Krankenakten nachgewiesen werden, dass diese und ähnliche Schäden Folge eines konkreten Schadensereignisses sind.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Haben Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld und setzen diesen erfolgreich durch, übernimmt die gegnerische Seite i. d. R. sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Voraussetzungen für Schmerzensgeld

Immaterielle Schäden sind stets die Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch. Hierzu gehören u. a.:

  • Verletzungen von Körper oder Psyche,
  • Gesundheitsbeeinträchtigungen,
  • Freiheitsverletzungen,
  • Schädigung der sexuellen Selbstbestimmung,
  • schwere Verletzung oder Tötung naher Angehöriger,
  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts,
  • vertane Urlaubszeit oder
  • Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot.

Ob Sie mit oder ohne Anwalt Schmerzensgeld beantragen möchten – es muss nachgewiesen werden können, dass diese Schäden Folge eines Schadensereignisses wie z. B. ein Unfall sind. Auch die Schuld des Verursachers muss einwandfrei belegt werden können.

Für einen solchen Nachweis der Schadensursache bietet sich eine ausführliche Dokumentation an. Folgende Dokumente und Unterlagen kommen in diesem Zusammenhang u. a. infrage:

  • polizeiliche Ermittlungs- & Unfallakten,
  • ärztliche Behandlungsberichte & Behandlungsakten,
  • medizinische Atteste & Krankschreibungen,
  • Arzt- oder Krankenhausrechnungen,
  • Fahrtkosten zu Untersuchungen,
  • Gutachten von Sachverständigen.

Hilfreich sind außerdem Fotos zum Schadensereignis. Gab es Zeugen für den Vorfall, der zum Schaden geführt hat, können diese auch notiert werden. Sie können nicht nur wertvolle Informationen über den Unfallhergang und die Schuld des Schädigers liefern, sondern auch Auskunft über die Auswirkungen der Schäden auf Alltag und Beruf des Opfers geben.

Sollte der Geschädigte durch starke Verletzungen selbst nicht in der Lage sein, seine Leidensgeschichte zu dokumentieren, kann es helfen, dass Angehörige einen schriftlichen Nachweis führen. Damit kann der Betroffene die Situation später vor Gericht möglichst klar und detailliert vorstellen.

Lesetipp
Unsere Schwerpunkt-Beiträge:

Da jedes Schadensereignis individuell ist, sind jeweils andere Anforderungen bei der Beantragung von Schmerzensgeld zu beachten. Lesen Sie in unseren Schwerpunkt-Beiträgen, wie Sie für Ihren individuellen Fall Schmerzensgeld ohne Anwalt beantragen können:

  • Schmerzensgeld nach Autounfall
  • Schmerzensgeld nach Fahrradunfall
  • Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
  • Schmerzensgeld bei Hundebiss
  • Arzt verklagen
  • Zahnarzt verklagen
  • Krankenhaus verklagen

Höhe des Schmerzensgeldes

Die Höhe von Schmerzensgeld ist stets einzelfallabhängig und berücksichtigt die konkreten Folgen des Schadensereignisses. Je stärker z. B. die Beeinträchtigung ist, desto höher wird die Schmerzensgeldsumme ausfallen. Bei der genauen Berechnung spielen aber weitere Faktoren eine Rolle. Diese sind u. a.:

  • Art & Schweregrad von Verletzungen,
  • Ausmaß notwendiger Operationen,
  • Dauer stationärer und/oder ambulanter Heilbehandlungen,
  • genauer Umfang der Behandlung,
  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit,
  • Zukunftsprognose & voraussichtliche Leidenszeit,
  • Wahrscheinlichkeit für Dauerschäden,
  • Alter des Geschädigten,
  • psychische Langzeitfolgen wie Depressionen, Isolation & Einsamkeit.

Auch eine absichtliche Verzögerung der Schadensregulierung oder eine fehlende Einsicht des Schadensverursachers kann die Schmerzensgeldsumme beeinflussen und sich u. U. schmerzgelderhöhend auswirken.

Auch wenn die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes stets individuell bestimmt wird, ziehen Gerichte und Versicherungen bei ihren Entscheidungen sogenannte Schmerzensgeldtabellen heran. Als Laie, der sämtliche Urteile nicht kennt, kann es eine Herausforderung sein, die richtige Höhe anzusetzen. Ein angemessenes Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen, kann sich nicht nur deshalb als schwierig gestalten.

Im Folgenden haben wir Ihnen zur Orientierung einige Schmerzensgeldurteile zusammengestellt:

Sachverhalt

Schmerzensgeld

Urteil

HWS-Distorsion 1.–2. Grades, drei Tage stationäre Behandlung, elfmonatige Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nach unverschuldetem Verkehrsunfall

3.000 Euro

LG Tübingen, 2015

Eintritt einer dauerhaften Nervenschädigung nach unzureichender Aufklärung des behandelnden Zahnarztes über seltenes, aber folgenschweres Operationsrisiko

7.000 Euro

OLG Koblenz, 2012

Schulterverletzung, durch die über einen Zeitraum von zwei Jahren die Lebensgestaltung des Verletzten im Alltag eingeschränkt wurde. Unfallfolgen konnten nur durch eine Operation beseitigt werden

7.500 Euro

OLG Karlsruhe, 2012

Operation an falscher Stelle, wodurch zwei Operationen notwendig wurden – durch den ersten unnötigen Eingriff entstand eine 13 cm lange Narbe

8.000 Euro

LG Osnabrück, 2011

Unzureichende Aufklärung über das Risiko einer möglichen dauerhaften Stimmbandlähmung bei einer Lymphknotenentfernung

15.000 Euro

OLG Koblenz, 2012

Haarverlust auf dem Kopf nach misslungener Blondierung

18.000 Euro

OLG Koblenz, 2013

Mobbing von Vorgesetztem
zwecks der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

30.000 Euro

AG Cottbus, 2009

Unterschenkelamputation nach Stichverletzungen

40.000 Euro

LG Wiesbaden, 2010

Amputation eines Armes nach mangelhafter Nachsorge

50.000 Euro

OLG Hamm, 2017

Unfalltod eines elfjährigen Kindes bei Benutzung einer
Wasserrutsche

73.000 Euro

OLG Köln, 2005

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Lesetipp
Schmerzensgeld – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung
Schmerzensgeld – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wann Ihnen Schmerzensgeld zusteht, wie hoch dieses ausfallen kann und wie Sie es einfordern können.
Weiterlesen

Fristen & Verjährung

Möchten Sie Schmerzensgeld ohne Anwalt beantragen, sollten Sie zwingend auf die Einhaltung der Fristen achten. Für einen begründeten Anspruch auf Schmerzensgeld beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt dabei mit Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt wurde. Wird der Schadensverursacher z. B. erst später bekannt, beginnt die Frist erst mit Ende des Jahres, in welchem er ausfindig gemacht werden konnte.

Beispiel: Radfahrer R. erlitt im Sommer 2017 Verletzungen nach einem unverschuldeten Zusammenstoß mit einem Auto. Der Unfallverursacher begeht Fahrerflucht und ist nicht auffindbar. Im September 2018 kann dieser schließlich doch von der Polizei ermittelt werden. Somit beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2018 und endet am 31.12.2021.

Durch einen sogenannten Feststellungsantrag lässt sich die dreijährige Verjährungsfrist übrigens verlängern. Die Einreichung eines Feststellungsantrags bei Gericht ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Folgeschäden nicht von Anfang an ausgeschlossen werden können oder der Schadensverursacher – wie im obigen Beispiel – zunächst unbekannt ist. So kann der Anspruch für nicht absehbare Schäden gesichert werden. Nach 30 Jahren sind jedoch alle Ansprüche, die Schmerzensgeld begründen, verjährt. Dies gilt auch unabhängig von Kenntnis oder Schadenszeitpunkt.

Achtung
Verjährung beachten:

Mit Ende der Verjährungsfrist ist der Anspruch auf Schmerzensgeld endgültig erloschen. Ob mit oder ohne Anwalt – Sie können dann kein Schmerzensgeld mehr beim Schadensverursacher oder dessen Versicherung beantragen.

2. Schmerzensgeld beantragen

Möchten Sie Schmerzensgeld ohne Anwalt beantragen, wird Sie das u. U. vor verschiedene Herausforderungen stellen. Neben der angemessenen Höhe und Fristen gibt es weitere mögliche Fallstricke. Im Folgenden geben wir Ihnen dennoch einen Überblick, wie die grundsätzlichen Schritte bei Beantragung und Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs aussehen könnten.

Außergerichtliche Durchsetzung

Bei einer außergerichtlichen Durchsetzung kann das Schmerzensgeld ohne Anwalt direkt bei der Gegenseite eingefordert werden – d. h. beim Schädiger selbst oder dessen Haftpflichtversicherung. Dies geschieht durch eine schriftliche Schmerzensgeldforderung, die folgende Informationen enthalten sollte:

  • detaillierte Beschreibung des Tathergangs,
  • Auflistung & detaillierte Beschreibung der Schäden (z. B. erlittene Verletzungen),
  • Nachweis über die Schadensursache
  • die konkrete Höhe des geforderten Schmerzensgeldes sowie
  • Fristsetzung für die Auszahlung des Schmerzensgeldes.
Achtung
Achtung bei Abfindungsangebot:

Kommt es durch die gegnerische Versicherung zur Entschädigungszahlung, muss im Gegenzug häufig eine Abfindungserklärung unterzeichnet werden. Dadurch werden weitere Schmerzensgeldforderungen im Falle von Spätfolgen verhindert.

Die gegnerische Seite wird i. d. R. alles dafür tun, damit das Schmerzensgeld so gering wie möglich für Sie ausfällt. Dabei kann es vorkommen, dass z. B. die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Zahlung eines Schmerzensgeldes verweigert. Dies könnte dann geschehen, wenn die Gegenseite der Meinung ist, dass die Forderung zu hoch angesetzt wurde, eine bestimmte „Bagatellgrenze“ nicht überschritten wurde oder wenn sie bezweifelt, dass z. B. der Unfall tatsächlich ursächlich für den Schaden ist.

Ausführlichere Informationen zur außergerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld, was dabei zu beachten ist und wie verschiedene Fallstricke umgangen werden können, finden Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld beantragen.

Schmerzensgeld beantragen bei Gericht

Ist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich, lässt sich der Schmerzensgeldanspruch nur noch vor Gericht durchsetzen. Allerdings kann es im gerichtlichen Verfahren noch komplexer werden, das Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen.

Folgende Schrittfolge ist üblich, wenn Sie Klage einreichen wollen:

  • Klageeinreichung: Zunächst ist eine Klageschrift beim zuständigen Zivilgericht einzureichen. Das Amtsgericht vor Ort ist zuständig, wenn der Streitwert bis 5.000 Euro beträgt. Bei einem Streitwert über 5.000 Euro ist das jeweilige Landgericht zuständig – hier ist es nicht mehr möglich, das Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen, denn hier besteht Anwaltszwang.
  • Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses: Mit Klageeinreichung wird die Zahlung eines Gerichtsvorschusses fällig. Dieser richtet sich nach dem geforderten Schmerzensgeld.
  • Beginn des Klageprozesses: Die Klage wird an die gegnerische Seite zugestellt.
  • Verhandlung über das Schmerzensgeld: Innerhalb der Verhandlung werden die Aussagen von Schädiger und Geschädigtem zusammengetragen. Das Gericht befasst sich mit dem Tatgeschehen, sichtet Beweise, untersucht eine mögliche Teilschuld und ermittelt den genauen Schadensumfang.
  • Entscheidung durch das Gericht: Anschließend fällt der zuständige Richter ein Urteil darüber, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und wie hoch dieses ausfällt. Zudem wird eine Frist zur Auszahlung des Betrags festgelegt.
  • Auszahlung des Schmerzensgeldes: Innerhalb der gesetzten Frist muss die beschlossene Schmerzensgeldsumme an den Geschädigten ausgezahlt werden.

Ausführlichere Informationen dazu, wo und wie eine Klage einzureichen ist und welche konkreten Inhalte erforderlich sind, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld einklagen.

3. Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Ob außergerichtlich oder gerichtlich – die Gegenseite könnte nicht ohne Weiteres auf eine Schmerzensgeldforderung eingehen. So kann eine „Bagatellgrenze“ herangezogen oder bezweifelt werden, dass das Schadensereignis ursächlich für die entstandenen Schäden ist. Auch eine zu hoch angesetzte Schmerzensgeldforderung kann eine schnelle Einigung verhindern. Ein Anwalt kann hier helfen und sicherstellen, dass Ihr Schmerzensgeldanspruch schnell und unkompliziert durchgesetzt wird. Die Kosten für Ihren Anwalt werden bei erfolgreicher Durchsetzung übrigens grundsätzlich von der Gegenseite übernommen.

So kann Ihr Anwalt die einwandfreie Dokumentation Ihrer Schäden sicherstellen und mit der Gegenseite verhandeln. Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann durch eine passende juristische Strategie der Schmerzensgeldanspruch gerichtlich durchgesetzt und sichergestellt werden, dass jederzeit angemessen auf die taktischen Manöver der Gegenseite reagiert wird.

Ein Anwalt entlastet Sie während der Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs. Er kann folgende Aufgaben übernehmen:

  • Prüfung des Schmerzensgeldanspruchs und ggf. weitere Ansprüche z. B. auf Schadensersatz,
  • Beweissicherung und Dokumentation der Schäden sowie Prüfung aller Dokumente,
  • Ermittlung eines angemessenen Schmerzensgeldes – ohne dabei den Anspruch zu gefährden –,
  • Aufsetzung eines auf Ihren individuellen Sachverhalt zugeschnittenen Schreibens, in welchem alle konkreten Umstände und Besonderheiten enthalten sind,
  • Sicherstellung, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt sowie die Fristen eingehalten werden,
  • Beratung und Aufsetzung einer Klageschrift sowieso Aufklärung über Chancen und Risiken,
  • erfolgssichernde Verhandlung mit der gegnerischen Seite.
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Mögliche Kosten & Kostenübernahme

Wenn Sie sich dagegen entscheiden, Ihr Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen, können Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, die aber grundsätzlich von der Gegenseite zu übernehmen sind. Die konkrete Höhe der Kosten richtet sich stets nach dem geforderten Schmerzensgeld. Welche Kosten genau entstehen können und ob die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht, erläutern wir Ihnen jetzt.

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten ergeben sich aus dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie richten sich nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes – dem sogenannten Streitwert.

Ein Anwalt kann auf dieser Grundlage folgende Gebühren berechnen:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Erhebung der Klage,
  • 1,2-fache Termingebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins,
  • 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten setzen sich aus Gebühren – z. B. Kosten für Zeugen, Verfahrensgebühren, Sachverständige – und den Gerichtsauslagen zusammen. Auch hier wird der konkrete Streitwert zugrunde gelegt. Im Folgenden sind die möglichen Anwalts- und Gerichtskosten beispielhaft für Sie zusammengefasst:

Streitwert bis …

Anwalts- & Gerichtskosten

500 Euro

192,50 Euro

2.000 Euro

614,00 Euro

4.000 Euro

1.009,00 Euro

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist erst ab einem Schaden von 800,00 Euro erforderlich. Bei geringeren Schäden ist z. B. ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Fachwerkstatt ausreichend. Die Sachverständigenkosten richten sich nach einem festgelegten Stundensatz und sind vor allem bei kleinen Streitwerten höher als die Gerichtsgebühren.

Kostenübernahme

Daneben lassen sich die mit einer Beantragung von Schmerzensgeld entstandenen Kosten auch durch folgende Möglichkeiten finanzieren bzw. reduzieren:

  • Gegenseite trägt Kosten: Bei rechtmäßigem Anspruch auf Schmerzensgeld und erfolgreicher Durchsetzung übernimmt grundsätzlich die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Genauso müssen die Kosten eines Sachverständigen vom Schädiger erstattet werden.
  • Prozesskostenhilfe: Grundsätzlich ist bei einer Klage auf Schmerzensgeld eine Übernahme der anfallenden Kosten möglich. Beispielsweise kann bei nachgewiesener Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Gerichts- sowie Anwaltskosten für den Prozess nicht aufgebracht werden können. Hierzu kann ein formloser Antrag auf Prozesskostenhilfe sowie eine Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutzversicherungen übernehmen i. d. R. die Kosten, die notwendig sind, um einen Schmerzensgeldanspruch durchzusetzen. Dazu gehören auch Anwalts- und Gerichtskosten sowie im Falle einer verlorenen Klage auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite. Welche Kosten genau übernommen werden, hängt von der individuellen Police ab.
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Leonie Peters
Leonie Peters
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 16.10.2018
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Leonie Peters stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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