Die gegnerische Seite wird i. d. R. alles dafür tun, damit das Schmerzensgeld so gering wie möglich für Sie ausfällt. Dabei kann es vorkommen, dass z. B. die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Zahlung eines Schmerzensgeldes verweigert. Dies könnte dann geschehen, wenn die Gegenseite der Meinung ist, dass die Forderung zu hoch angesetzt wurde, eine bestimmte „Bagatellgrenze“ nicht überschritten wurde oder wenn sie bezweifelt, dass z. B. der Unfall tatsächlich ursächlich für den Schaden ist.
Ausführlichere Informationen zur außergerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld, was dabei zu beachten ist und wie verschiedene Fallstricke umgangen werden können, finden Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld beantragen.
Schmerzensgeld beantragen bei Gericht
Ist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich, lässt sich der Schmerzensgeldanspruch nur noch vor Gericht durchsetzen. Allerdings kann es im gerichtlichen Verfahren noch komplexer werden, das Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen.
Folgende Schrittfolge ist üblich, wenn Sie Klage einreichen wollen:
- Klageeinreichung: Zunächst ist eine Klageschrift beim zuständigen Zivilgericht einzureichen. Das Amtsgericht vor Ort ist zuständig, wenn der Streitwert bis 5.000 Euro beträgt. Bei einem Streitwert über 5.000 Euro ist das jeweilige Landgericht zuständig – hier ist es nicht mehr möglich, das Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen, denn hier besteht Anwaltszwang.
- Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses: Mit Klageeinreichung wird die Zahlung eines Gerichtsvorschusses fällig. Dieser richtet sich nach dem geforderten Schmerzensgeld.
- Beginn des Klageprozesses: Die Klage wird an die gegnerische Seite zugestellt.
- Verhandlung über das Schmerzensgeld: Innerhalb der Verhandlung werden die Aussagen von Schädiger und Geschädigtem zusammengetragen. Das Gericht befasst sich mit dem Tatgeschehen, sichtet Beweise, untersucht eine mögliche Teilschuld und ermittelt den genauen Schadensumfang.
- Entscheidung durch das Gericht: Anschließend fällt der zuständige Richter ein Urteil darüber, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und wie hoch dieses ausfällt. Zudem wird eine Frist zur Auszahlung des Betrags festgelegt.
- Auszahlung des Schmerzensgeldes: Innerhalb der gesetzten Frist muss die beschlossene Schmerzensgeldsumme an den Geschädigten ausgezahlt werden.
Ausführlichere Informationen dazu, wo und wie eine Klage einzureichen ist und welche konkreten Inhalte erforderlich sind, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld einklagen.
3. Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?
Ob außergerichtlich oder gerichtlich – die Gegenseite könnte nicht ohne Weiteres auf eine Schmerzensgeldforderung eingehen. So kann eine „Bagatellgrenze“ herangezogen oder bezweifelt werden, dass das Schadensereignis ursächlich für die entstandenen Schäden ist. Auch eine zu hoch angesetzte Schmerzensgeldforderung kann eine schnelle Einigung verhindern. Ein Anwalt kann hier helfen und sicherstellen, dass Ihr Schmerzensgeldanspruch schnell und unkompliziert durchgesetzt wird. Die Kosten für Ihren Anwalt werden bei erfolgreicher Durchsetzung übrigens grundsätzlich von der Gegenseite übernommen.
So kann Ihr Anwalt die einwandfreie Dokumentation Ihrer Schäden sicherstellen und mit der Gegenseite verhandeln. Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann durch eine passende juristische Strategie der Schmerzensgeldanspruch gerichtlich durchgesetzt und sichergestellt werden, dass jederzeit angemessen auf die taktischen Manöver der Gegenseite reagiert wird.
Ein Anwalt entlastet Sie während der Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs. Er kann folgende Aufgaben übernehmen:
- Prüfung des Schmerzensgeldanspruchs und ggf. weitere Ansprüche z. B. auf Schadensersatz,
- Beweissicherung und Dokumentation der Schäden sowie Prüfung aller Dokumente,
- Ermittlung eines angemessenen Schmerzensgeldes – ohne dabei den Anspruch zu gefährden –,
- Aufsetzung eines auf Ihren individuellen Sachverhalt zugeschnittenen Schreibens, in welchem alle konkreten Umstände und Besonderheiten enthalten sind,
- Sicherstellung, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt sowie die Fristen eingehalten werden,
- Beratung und Aufsetzung einer Klageschrift sowieso Aufklärung über Chancen und Risiken,
- erfolgssichernde Verhandlung mit der gegnerischen Seite.