5. Letzter Ausweg: Schmerzensgeld vor Gericht einfordern
Wenn die gegnerische Seite selbst nach einer gesetzten Frist kein oder ein zu geringes Schmerzensgeld zahlen will, können Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen, der Schmerzensgeld vor Gericht einklagen kann.
Ausführlichere Informationen dazu, wie Sie Schmerzensgeld vor Gericht einfordern, finden Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld einklagen.
Welches Gericht ist zuständig?
Grundsätzlich sind alle Forderungen auf Schmerzensgeld bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (bzw. Zivilangelegenheiten) und werden deshalb vor einem Zivilgericht eingeklagt – also z. B. bei einem Amts- oder Landesgericht.
Prozessablauf beim Schmerzensgeld-Antrag
Grundsätzlich erwartet Sie bei einer Klage auf Schmerzensgeld vor dem Zivilgericht folgender Ablauf:
- Beratungsgespräch mit Ihrem Anwalt,
- Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung von Schmerzensgeld-Zahlungen,
- ggf. Mahnung an die Versicherung bei Überschreitung einer festgelegten Frist,
- Klage vor dem Zivilgericht,
- Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses*,
- Beginn des Klageprozesses mit der Zustellung der Klage an die gegnerische Partei,
- Verhandlungen über den Klage-Gegenstand,
- Entscheidung des Gerichts.
* Gerichtskostenvorschuss = die gesetzliche Pflicht, bei festgelegten Verfahren die Gerichtskosten bereits mit der Einreichung der Klage zu entrichten. Ggf. (meist bei gewonnenem Prozess) werden die Kosten von der gegnerischen Klagepartei oder dem Gericht selbst nachträglich übernommen (§ 6 Gerichtskostengesetz). Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese den Gerichtskostenvorschuss.
6. Fallen Kosten beim Antrag auf Schmerzensgeld an?
Wollen Sie Schmerzensgeld geltend machen, können die Kosten unterschiedlich ausfallen – je nachdem ob Sie außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen.
Kosten bei einer außergerichtlichen Einigung
Wollen Sie sich eigenständig und ohne rechtliche Hilfe mit der gegnerischen Versicherung einigen und ein Schmerzensgeld festlegen, kommen zwar keine Kosten auf Sie zu – allerdings kann es sein, dass es schwer ist, ein angemessenes Schmerzensgeld zu vereinbaren.
Kosten bei einem Klageprozess
Reagiert die gegnerische Versicherung nicht auf Ihr Anliegen oder möchte Ihnen nur ein geringes Schmerzensgeld auszahlen, kann sich eine Klage mithilfe eines Anwalts lohnen. Damit diese bearbeitet wird, muss wie oben erklärt ein Gerichtskostenvorschuss geleistet werden.
Bei den Anwaltskosten und dem Gerichtskostenvorschuss handelt es sich grundsätzlich um anerkannte Schadenspositionen, die von der gegnerischen Seite mitgetragen werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Schuld Ihres Gegners festgestellt wird.
7. Zusammenfassung: Das können Sie beachten
Wenn Sie Schmerzensgeld beantragen, können Sie einige Dinge beachten. Sie können das Schmerzensgeld zwar eigenständig einfordern, es kann aber höher ausfallen, wenn Sie einen Anwalt für Schmerzensgeld beauftragen. Dieser kann Sie außerdem in allen rechtlichen Angelegenheiten beraten und auch Ihre Erfolgschancen vor Gericht einschätzen.
Sie können nach einem Unfall alle Dokumente, die mit diesem in Verbindung stehen, aufbewahren und der gegnerischen Versicherung bzw. dem Gericht vorlegen. Außerdem muss der Antrag auf Schmerzensgeld fristgerecht innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall gestellt werden und alle oben genannten wichtigen Daten und Dokumente beinhalten.
8. Tipp: kostenlose Chancenbewertung zur Schmerzensgeldforderung
Sind Sie beispielsweise Opfer eines Unfalls geworden und haben Beeinträchtigungen aus diesem erlitten, steht Ihnen je nach Ausmaß der Folgen ein Schmerzensgeld zu. Dieses muss allerdings aktiv eingefordert werden. Ein Anwalt erklärt Ihnen gern, wie hoch Ihr Anspruch ausfallen sollte, und hilft Ihnen dabei, Ihr Schmerzensgeld bei der gegnerischen Seite zu beantragen.
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