Zusammenfassung
Ob Auffahrunfall, Hundebiss oder Ärztepfusch – kommt es durch Fremdverschulden zu physischen oder psychischen Schäden, haben Betroffene ggf. einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch wie beziffert man z. B. einen Beinbruch? Online Schmerzensgeld-Rechner funktionieren unter Umständen nicht. Denn: Die Schmerzensgeldhöhe lässt sich nur individuell bestimmen. Eine erste Orientierung bieten Tabellen, die sicherste Einschätzung kann ein Anwalt liefern.
Auf einen Blick
- Schmerzensgeld lässt sich nicht verlässlich online berechnen.
- Die Bestimmung eines angemessenen Schmerzensgeldes erfolgt stets individuell, da viele Faktoren in die Berechnung mit einfließen.
- Eine erste Orientierungshilfe bieten Schmerzensgeldtabellen.
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Warum Schmerzensgeld-Rechner Ihren Anspruch gefährden
Schnell, unkompliziert, risikofrei – im Internet werben zahlreiche Anbieter mit Schmerzensgeld-Rechnern, welche innerhalb von Sekunden eine Anspruchshöhe ermitteln sollen. Doch kein Programm kann durch mathematische Formeln einen finanziellen Ausgleich für Verletzungen berechnen, der von individuellen Faktoren abhängig ist.
Ein Schadensfall ist stets individuell und unter Beachtung aller Faktoren zu betrachten. So ist bei der Bestimmung von Schmerzensgeld einerseits die Seite des Geschädigten zu berücksichtigen:
- Verletzungen: Ausmaß, Intensität der Schmerzen
- Therapie: ambulante oder stationäre Behandlung, Operationen, Dauer
- Persönliche Lebensumstände: Alter, Folgen für Lebensführung und -qualität
- Erwerbsfähigkeit: Dauer der Krankschreibung, Grad der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- Folgeschäden: bleibende Entstellungen, Narben, Einschränkungen
- Schuldfrage: prozentuale Teilschuld
Zum anderen ist auch der Schädiger zu berücksichtigen:
- Schuldfrage: Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Gefährdungshaftung
- Einsicht: Verhalten während der Schadensregulierung, ggf. Verzögerung des Gerichtsprozesses
- Wirtschaftliche Verhältnisse: Einkommen, Vermögen
In 5 Schritten Schmerzensgeld bestimmen
Sie können ein angemessenes Schmerzensgeld mithilfe einer sogenannten Schmerzensgeldtabelle bestimmen.
Anstelle eines Schmerzensgeld-Rechners können Sie wie folgt vorgehen:
1. Schmerzensgeldanspruch prüfen
Vor der Bestimmung von Schmerzensgeld ist zu prüfen, ob überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es besteht eine erhebliche und langfristige Verletzung von Körper, Geist oder der persönlichen Rechte.
- Der immaterielle Schaden wurde durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Schädigers verursacht.
- Die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahre ist nicht überschritten.
Zusätzliche Ansprüche nicht vergessen!
Es können auch weitere Ansprüche durch ein Schadensereignis entstehen. So besitzen z. B. Betroffene eines Auffahrunfalls einen Anspruch auf
Schadensersatz für beschädigtes Eigentum, Haushaltführungsschäden und Lohnausfall.
2. Verjährungsfrist ausschließen
Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt gemäß § 195 BGB mit Ende des Jahres, in dem es zum Schaden kam und der Betroffene Kenntnis darüber erhielt. Wenn mögliche Folgeschäden nicht auszuschließen sind, können Sie bei Gericht ein Feststellungsantrag stellen. Dieser ermöglicht einen Aufschub der dreijährigen Frist.
Beispiel: Im Sommer 2018 erfasst ein Pkw-Fahrer mit dem Außenspiegel einen Radfahrer, welcher daraufhin durch den Sturz starke Schürfwunden und einen Armbruch erleidet. Doch der Pkw-Fahrer begeht Fahrerflucht und wird erst im Januar 2019 als Schädiger polizeilich ermittelt. Somit beginnt die Verjährungsfrist erst am 31.12.2019 – und endet 3 Jahre später am 31.12.2022.
Doch Achtung: Spätestens nach 30 Jahren sind jegliche Schmerzensgeldansprüche verjährt – unabhängig vom Kenntnisstand des Geschädigten oder etwaiger Aufschübe.
3. Dokumentation
Betroffene müssen einen Anspruch auf Schmerzensgeld nachweisen. Dafür kann eine Dokumentation erstellt werden. Folgende Dokumente und Nachweise können hierfür u. a. hilfreich sein:
- Sammlung aller Rechnungen und Belege, die den immateriellen Schaden dokumentieren – insbesondere ärztliche Gutachten und Verlauf des Heilungsverlaufs
- Schuldnachweis des Schädigers durch z. B. polizeiliche Ermittlungsakten oder private Aufzeichnungen
- Aufstellung einer Zeugenliste, welche die Ihre Darstellungen und die Auswirkungen Ihrer Schäden bestätigen
- Gutachten über verminderte Erwerbsfähigkeit und Folgeschäden