3. Wie wird das Pflegegeld berechnet? | Beispiele
Unser kostenloser Pflegegeldrechner berechnet das monatliche Pflegegeld anhand des Pflegegrades. Wie ein Pflegegeldrechner das Pflegegeld berechnet, zeigen wir Ihnen mit 2 Beispielen:
Wie berechnet man das Pflegegeld bei häuslicher Pflege?
Ein Mensch mit Pflegegrad 4 wird von einem Freund ohne die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zuhause gepflegt. Weil keine Pflegesachleistungen abgezogen werden, erhält er laut Pflegegeldtabelle die volle Summe in Höhe von 765 €:
Berechnung laut Pflegegeldrechner:
765 € - 0 € = 765 €
Beispiel: Wie hoch ist das anteilige Pflegegeld bei Kombinationsleistung?
Ein Mensch mit Pflegegrad 3, der zuhause von einem Verwandten und einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, hat laut Pflegegeldtabelle Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von bis zu 573 € und Pflegesachleistungen in Höhe von 1.432 €. Die Kosten für den Pflegedienst betragen 820 €. Der Pflegedienst nutzt also nur einen Teil der Pflegesachkosten.
Berechnung laut Pflegegeldrechner:
Schritt 1: 1.432 € - 820 € = 612 €
612 € von möglichen 1.432 € und damit rund 43 % der Pflegesachleistungen sind unverbraucht. Der unverbrauchte Anteil der Pflegesachleistungen wird auf das Pflegegeld angerechnet:
Schritt 2: 43 % von 573 € = 246 €.
Der Pflegeberechtigte mit Pflegegrad 3 erhält also ein monatliches Pflegegeld von 246 €. Würde der Pflegedienst die Pflegesachkosten voll ausschöpfen, wäre kein Pflegegeld zu zahlen.
4. Wie beantrage ich Pflegegeld & Pflegeleistungen?
Damit Pflegebedürftige die verschiedenen Pflegeleistungen beantragen können, muss ihre Pflegebedürftigkeit vom MDK bzw. MEDICPROOF überprüft worden sein. Dafür ist ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit notwendig.
Hat die Pflegekasse nach der Einschätzung des Gutachters einen Pflegegrad bestätigt, kann der Pflegebedürftige dort einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Mit einer Vollmacht kann das auch jemand für ihn übernehmen.
Das Pflegegeld wird übrigens nicht rückwirkend, sondern mit dem Tag der Antragstellung gewährt. Von daher kann es ratsam sein, den Pflegegeldantrag zeitnah nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu stellen.
Was braucht man, um Pflegegeld zu beantragen?
Der Antrag auf Pflegegeld ist formlos möglich – entweder per Brief oder Anruf bei der Pflegeversicherung. Der Pflegebedürftige erhält dann ein Formular, das er oder sein Bevollmächtigter wahrheitsgetreu ausfüllen und an die Pflegeversicherung zurückschicken muss.
5. Das Pflegegeld reicht nicht? Das können Sie tun
Manchmal reichen die bewilligten Pflegeleistungen nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf eines Pflegebedürftigen an Pflege zu decken. Dies kann verschiedene Ursachen haben:
- Der Pflegebedürftige hat am Tag der Begutachtung seinen tatsächlichen Gesundheitszustand verschwiegen.
- Dem MD bzw. MEDICPROOF sind Fehler bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit
- Der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen hat sich verschlechtert.
- Der Pflegekasse sind Fehler bei der Berechnung des Pflegegeldes
Vermuten Sie z. B. nach der Nutzung unseres Pflegegeldrechners eine solche Fehleinstufung des Gutachters, können Sie innerhalb von 1 Monat nach Zugang des Bescheids Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung einlegen. Dafür ist allerdings nachzuweisen, dass eine Fehleinschätzung vorliegt und ein höhere Pflegebedarf besteht.
Hier kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Pflegeversicherungen helfen: Er beweist Fehler im Gutachten oder im Pflegegeldbescheid und begründet Ihren Anspruch auf einen höheren Pflegegrad bzw. ein höheres Pflegegeld. Grundlage dafür sind u. a. Patientenakte, Bescheid, Pflegetagebuch, Zeugenaussagen oder ärztliche Zweitmeinung bzw. Gutachten.
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