4. Optionen bei erneuter Ablehnung
Wirkt Ihre Argumentation im Widerspruchsschreiben den Ablehnungsgründen nicht konkret entgegen, bleibt die Krankenkasse womöglich bei der Ablehnung Ihres Reha-Antrags. In diesem Fall bleibt die Klage vor dem Sozialgericht die letzte Möglichkeit, um die Reha durchzusetzen.
Nachdem Sie Klage eingereicht haben, prüft das Gericht, ob der Reha-Antrag z. B. von der Rentenversicherung zu Recht abgelehnt wurde. Da die Sozialgerichte viele Klagen zu bearbeiten haben, kann es Jahre bis zu einer gerichtlichen Entscheidung dauern.
Sie können in besonders dringenden medizinischen Fällen einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Das Gericht zieht Ihren Fall vor und die Bearbeitungszeit kann sich auf wenige Wochen verkürzen.
Das Gericht entscheidet auf Grundlage des individuellen Einzelfalls und der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente und Beweise. Sie können sich im Vorfeld an einen Anwalt wenden, um eine Einschätzung zu den Chancen einer Klage zu erhalten.
5. Kann ein Anwalt weiterhelfen?
Ein Widerspruch kann zur Bewilligung eines abgelehnten Reha-Antrags durch z. B. die Rentenversicherung ausreichen, um die Versicherung zum Einlenken zu bewegen.
Zwar ist ein Anwalt für einen Widerspruch nicht zwingend notwendig – er kann aber die Erfolgsaussichten auf einen erfolgreichen Widerspruch gegen einen abgelehnten Reha-Antrag erhöhen. Er kann den Nachweis Ihres Anspruchs mithilfe von medizinischen Gutachten sicherstellen und den Druck auf Ihre Versicherung erhöhen.
Zudem kann er zwischen Ihnen und der Krankenkasse vermitteln, damit eine schnelle und einvernehmliche Lösung möglich ist. Wenn diese Bemühungen keinen Erfolg haben, kann der Anwalt Widerspruch einlegen und Ihre Interessen vor dem Sozialgericht vertreten.
Besonders in dringenden Fällen kann ein Anwalt einen schnellen und zuverlässigen Lösungsansatz bieten, um Ihren Kostenträger zur Bewilligung des Reha-Antrags zu verpflichten.
Ein Anwalt kann Ihnen helfen, indem er
- Den Ablehnungsbescheid der Versicherung prüft.
- Die ärztlichen Gutachten und Bescheinigungen sammelt und sichtet.
- Einen stichhaltigen Widerspruch formuliert.
- Bei erneuter Ablehnung eine rechtsgültige Klageschrift einreicht.
- Sie vor dem Sozialgericht vertritt.
- Die Chancen auf die Durchsetzung Ihres Anspruchs erhöht.
Kosten & Kostenübernahme
Legen Sie selbst bei der Reha-Ablehnung Widerspruch ein, entstehen Ihnen keine Kosten. Lassen Sie sich aufgrund der besseren Erfolgsaussichten anwaltlich vertreten, löst das Anwaltskosten aus.