2. Bodenrichtwert: Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer
Am 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Eine Reform war längst überfällig, denn die Berechnung der Grundsteuer basiert derzeit auf Jahrzehnte alten Einheitswerten. Die meisten Bundesländer werden bei der Berechnung der Grundsteuer künftig dem Bundesmodell folgen. Auch nach der Reform bleibt die Vorgehensweise zur Berechnung der Grundsteuer erhalten. Der Bodenrichtwert hat auch weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den Grundsteuerwert und somit auch auf die Höhe der gesamten Grundsteuer.
Wir erklären Schritt für Schritt, wie die Berechnung der Grundsteuer funktioniert:
Auch weiterhin gilt: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer.
- Grundsteuerwert: hängt vom jeweiligen Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab. Weitere entscheidende Faktoren sind die Art des Grundstücks (privat oder betrieblich), die Grundstücksfläche und das Alter des Gebäudes.
- Steuermesszahl: ist ein Ausgleich der Wertsteigerungen, die seit den Jahren 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisiert und berücksichtigt wurden. Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt
- Hebesatz: Wenn sich aufgrund der Neubewertung das Grundsteueraufkommen einer Gemeinde ändert, kann sie ihre Hebesätze anpassen.
3. Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?
Seit 1960 legen Gutachterausschüsse die Grundstückswerte in einem standardisierten Verfahren fest. Es ist vorgesehen, dass die Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre neu ermittelt werden müssen. Die Neubewertung kann je nach den Gesetzen der einzelnen Bundesländer allerdings auch in kürzeren Abständen stattfinden. Die Bundesländer veröffentlichen die Bodenrichtwerte: Über die Online-Plattform BORIS stehen sie zum kostenlosen Abruf jederzeit bereit. So können Sie schnell herausfinden, welchen Bodenrichtwert für Ihre Straße gilt.
BORIS ist ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer mit dem Ziel, Bodenrichtwerte einheitlich und unkompliziert zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich gibt es jedoch weiterhin die amtlichen Auskunftsportale der Bundesländer. In der folgenden Tabelle listen wir die Portale aller Bundesländer, die Auskunft über den Bodenrichtwert geben:
4. Welche Bundesländer verlangen die Angabe des Bodenrichtwerts?
Bei der Grundsteuererklärung ist der Bodenrichtwert in den meisten Bundesländern eine wichtige Angabe — aber nicht in allen Bundesländern. In den Bundesländern, die das Bundesmodell nicht anwenden (zum Beispiel Hamburg) spielt der Bodenrichtwert keine Rolle. In den Ländermodellen von Hessen und Niedersachen berücksichtigt die Finanzverwaltung den Bodenrichtwert automatisch, in der Grundsteuererklärung ist also keine Angabe des Bodenrichtwerts notwendig.
In den folgenden Bundesländern müssen Sie den Bodenrichtwert in der Grundsteuererklärung angeben:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In diesen Bundesländern müssen Sie den Bodenrichtwert nicht angeben, da dieser automatisch berücksichtigt wird:
In diesen Bundesländern spielt der Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung keine Rolle:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hamburg
Die folgende Liste gibt eine Übersicht, in welchen Bundesländern der Bodenrichtwert bei der Steuererklärung unbedingt angegeben werden muss.
5. Erstellen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach und schnell mit LAMA
Sie wollen Ihre Grundsteuererklärung schnell und unkompliziert erstellen lassen? Dann sollten Sie die Hilfe von LAMA in Anspruch nehmen. So einfach funktioniert's:
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2. LAMA stellt Ihnen daraufhin kurze und verständliche Fragen zu Ihren Immobilien.
3. Ihre Daten werden von LAMA geprüft.
4. LAMA erstellt nach der Prüfung Ihrer Daten Ihre Grundsteuererklärung und reicht diese beim Finanzamt ein.