2. Was ändert sich durch das neue Bundesmodell?
Das neue Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts besagt, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland neu bewertet werden soll. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage neuer Werte ermittelt: Entscheidend ist nicht mehr der alte Einheitswert von 1935 bzw. 1964, sondern der Wert zum Stichtag: 1. Januar 2022. Das bedeutet, dass die Jahrzehnte alten Einheitswerte endlich ausgedient haben und die Grundsteuer jetzt aufgrund des Wertes zum 1. Januar 2022 berechnet werden kann. An dem mehrstufigen Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer ändert sich also gar nicht so viel. Allein die längst überholten Einheitswerte werden künftig abgeschafft und durch aktuelle Werte ersetzt.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen hierfür eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes an das Finanzamt schicken. Die Erklärung ist bis zum 31. Januar 2023 abzugeben.
Wir erklären Schritt für Schritt, wie die Grundsteuer nach dem Bundesmodell künftig berechnet wird
Durch die Reform soll die Grundsteuer künftig gerechter ausfallen und in Einklang mit dem Grundgesetz gebracht werden. Das Prinzip Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer bleibt dabei erhalten.
- Grundsteuerwert: hängt vom jeweiligen Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab. Weitere entscheidende Faktoren sind die Art des Grundstücks (privat oder betrieblich), die Grundstücksfläche und das Alter des Gebäudes.
- Steuermesszahl: ist ein Ausgleich der Wertsteigerungen, die seit den Jahren 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisiert und berücksichtigt wurden. Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt
- Hebesatz: Wenn sich aufgrund der Neubewertung das Grundsteueraufkommen einer Gemeinde ändert, kann sie ihre Hebesätze anpassen.
3. Welche Länder nutzen das Bundesmodell?
Die Mehrheit der Bundesländer nutzt das Bundesmodell. Es wird künftig also die gängigste Art sein, die Grundsteuer zu berechnen. Ganz konkret haben sich die folgenden Bundesländer für das Bundesmodell entschieden:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die sogenannte Länderöffnungsklausel erlaubt es Bundesländern, vom Bundesmodell abzuweichen und für die Berechnung der Grundsteuer ein anderes Modell zu wählen. Baden-Württemberg nutzt beispielsweise das Bodenwertmodell. Der Grundsteuerwert wird dabei aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße berechnet. Bayern hat hingegen das Flächenmodell gewählt, bei dem die Fläche als Vergleichsgröße zur Berechnung der Grundsteuer verwendet wird.
4. Wann gebe ich meine Erklärung zur Feststellung der neuen Werte ab?
Die neu berechnete Grundsteuer soll ab 2025 gelten. Wenn Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer waren, müssen Sie daher bis zum 31. Januar 2023 Ihre Erklärung zur Feststellung der neuen Werte abgeben.
5. Erstellen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach und schnell mit LAMA
Sie wollen Ihre Grundsteuererklärung schnell und unkompliziert erstellen lassen? Dann sollten Sie die Hilfe von LAMA in Anspruch nehmen. So einfach funktioniert's:
1. Registrieren Sie sich in wenigen Schritten bei LAMA.
2. LAMA stellt Ihnen daraufhin kurze und verständliche Fragen zu Ihren Immobilien.
3. Ihre Daten werden von LAMA geprüft.
4. LAMA erstellt nach der Prüfung Ihrer Daten Ihre Grundsteuererklärung und reicht diese beim Finanzamt ein.