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Grundsteuer: Alle Informationen zur Wohnfläche
Ratgeber Steuerrecht Grundsteuer Grundsteuer Wohnfläche
Stand 17.01.2023
Lesezeit 9 min

Grundsteuer: Alle Informationen zur Wohnfläche

Am 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Eine Reform war längst überfällig. Derzeit basiert die Berechnung der Grundsteuer nämlich auf Jahrzehnte alten Einheitswerten. Nun soll der gesamte Besitz in Deutschland neu bewertet werden, und hierfür müssen alle Eigentümer:innen bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Für die Feststellung der neuen Werte ist auch die Wohnfläche entscheidend.

Sebastian Weiß
Beitrag von Sebastian Weiß
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 17.01.2023
5.361 Aufrufe
Das Wichtigste vorab:
  • Es gibt zwei Arten von Gebäudefläche: Wohnfläche und Nutzfläche
  • Zur Wohnfläche gehören beispielsweise Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Bad.
  • Flächen, die betrieblich genutzt werden, gelten als Nutzflächen.
  • Im Bundesmodell werden Wohn-und Nutzflächen in der Grundsteuererklärung zusammengerechnet.
Inhaltsverzeichnis
  1. Das Bundesmodell sieht vor: Wohn- und Nutzflächen werden zusammengerechnet
  2. Was gehört zur Wohnfläche?
  3. Was gehört zur Nutzfläche?
  4. Wo finde ich Angaben zur Wohnfläche?
  5. Erstellen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach und schnell mit LAMArung einfach und schnell mit LAMA
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1. Das Bundesmodell sieht vor: Wohn- und Nutzflächen werden zusammengerechnet

Grundsätzlich wird bei Gebäudeflächen zwischen zwei Arten unterschieden: Der Wohnfläche und der Nutzfläche.

  • Wichtig: Im Bundesmodell wird die Nutzfläche, also alle Bereiche, die betrieblich oder öffentlich genutzt werden, der Wohnfläche hinzugerechnet. Bei Ihrer Grundsteuererklärung müssen Sie daher die Gesamtsumme der Wohn- und Nutzfläche angeben. Geben Sie die Summe in den Zeilen 11 bis 14 ein.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus wird größtenteils zum eigenen Wohnen genutzt. Allerdings wird nun ein Raum für betriebliche Zwecke vermietet. Die Wohnfläche beträgt 200 Quadratmeter, die Gewerbefläche (der vermietete Raum) 30 Quadratmeter. Im Bundesmodell gilt nun auch der Geschäftsraum als Wohnfläche. In der Grundsteuer müssten Sie in diesem Fall also 230 Quadratmeter (Wohnfläche + Gewerbefläche) in der Grundsteuer angeben.

 

2. Was gehört zur Wohnfläche?

Den Begriff “Wohnfläche” können Sie durchaus buchstäblich verstehen: Gemeint sind alle Gebäudeflächen, die zum Wohnen genutzt werden können. Selbstverständlich gehören dazu:

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Arbeitszimmer
  • Küche und Bad

Wohnflächen sind aber zum Beispiel auch:

  • Balkone und Terrassen
  • Wintergärten

Folgende Einheiten gehören allerdings nicht zur Wohnfläche:

  • Kellerräume
  • Heizungsräume
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung
  • Bodenräume

3. Was gehört zur Nutzfläche?

Wichtig: Bei Wohnungseigentum, also zum Beispiel Ein- oder Zweifamilienhäusern, muss die Nutzfläche der Wohnfläche hinzugerechnet werden. In der Grundsteuererklärung müssen Sie daher die Summe der Wohn- und Nutzfläche angeben.

Mit dem Begriff “Nutzfläche” sind alle Gebäudeflächen gemeint, die für ein Gewerbe genutzt werden. Diese Flächen sind also keine Wohnräume, sondern werden ausschließlich aus betrieblichen oder öffentlichen Zwecken gebraucht.

Räume, die Sie als Nutzflächen betrachten müssen, sind zum Beispiel:

  • Räume, in denen verkauft wird
  • Büroräume
  • Werkstätten

Ein Arbeitszimmer, in dem eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird oder das als Home Office dient, gilt nicht als Gewerbefläche, sondern als Wohnfläche.

Garagen: Wohn- oder Nutzfläche?

In der Grundsteuererklärung müssen Sie auch die Anzahl der Garagenstellplätze angeben. Für Wohneigentum sieht das Bundesmodell eine monatliche Nettokaltmiete von 35 Euro pro Garagenstellplatz vor. In Bundesländern, die dem Bundesmodell nicht folgen, müssen Sie die Garagen als Nutzflächen angeben.

Bei Einfamilienhäusern geben Sie die Anzahl der Garagenstellplätze in Zeile 10 der Anlage Grundstück ein, bei den Angaben zum Ertragswert. Mit “Garagenstellplatz” sind Stellplätze in Einzelgaragen oder Tiefgaragen gemeint. Parkplätze im Freien müssen dabei nicht berücksichtigt werden. Parkplätze im Freien sowie offene Carports müssen Sie nicht in die Anzahl der Garagenstellplätze einbeziehen.

4. Wo finde ich Angaben zur Wohnfläche?

Die genaue Quadratmeterzahl ihres Eigentums haben vermutlich die wenigsten im Kopf. Für die Grundsteuererklärung ist genau diese Angabe aber entscheidend. Also keine Sorge: In den meisten Fällen haben Sie alle Informationen, die Sie benötigen, bereits zuhause. Schauen Sie am besten in folgende Dokumente:

  • Kaufvertrag
  • Bauunterlagen
  • Teilungserklärung

Es ist natürlich auch möglich, die Wohnungsfläche selbst auszumessen. Grundsätzlich werden bei Wohn- und Nutzungsflächen die Flächen von Sockelleisten, festen Öfen sowie Einbaumöbeln berücksichtigt.

5. Erstellen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach und schnell mit LAMA

Sie wollen Ihre Grundsteuererklärung schnell und unkompliziert erstellen lassen? Dann sollten Sie die Hilfe von LAMA in Anspruch nehmen. So einfach funktioniert's:

1. Registrieren Sie sich in wenigen Schritten bei LAMA.

2. LAMA stellt Ihnen daraufhin kurze und verständliche Fragen zu Ihren Immobilien.

3. Ihre Daten werden von LAMA geprüft.

4. LAMA erstellt nach der Prüfung Ihrer Daten Ihre Grundsteuererklärung und reicht diese beim Finanzamt ein.

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Sebastian Weiß
Sebastian Weiß
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 17.01.2023
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Sebastian Weiß stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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