2. Was gehört zur Wohnfläche?
Den Begriff “Wohnfläche” können Sie durchaus buchstäblich verstehen: Gemeint sind alle Gebäudeflächen, die zum Wohnen genutzt werden können. Selbstverständlich gehören dazu:
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Arbeitszimmer
- Küche und Bad
Wohnflächen sind aber zum Beispiel auch:
- Balkone und Terrassen
- Wintergärten
Folgende Einheiten gehören allerdings nicht zur Wohnfläche:
- Kellerräume
- Heizungsräume
- Abstellräume außerhalb der Wohnung
- Bodenräume
3. Was gehört zur Nutzfläche?
Wichtig: Bei Wohnungseigentum, also zum Beispiel Ein- oder Zweifamilienhäusern, muss die Nutzfläche der Wohnfläche hinzugerechnet werden. In der Grundsteuererklärung müssen Sie daher die Summe der Wohn- und Nutzfläche angeben.
Mit dem Begriff “Nutzfläche” sind alle Gebäudeflächen gemeint, die für ein Gewerbe genutzt werden. Diese Flächen sind also keine Wohnräume, sondern werden ausschließlich aus betrieblichen oder öffentlichen Zwecken gebraucht.
Räume, die Sie als Nutzflächen betrachten müssen, sind zum Beispiel:
- Räume, in denen verkauft wird
- Büroräume
- Werkstätten
Ein Arbeitszimmer, in dem eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird oder das als Home Office dient, gilt nicht als Gewerbefläche, sondern als Wohnfläche.
Garagen: Wohn- oder Nutzfläche?
In der Grundsteuererklärung müssen Sie auch die Anzahl der Garagenstellplätze angeben. Für Wohneigentum sieht das Bundesmodell eine monatliche Nettokaltmiete von 35 Euro pro Garagenstellplatz vor. In Bundesländern, die dem Bundesmodell nicht folgen, müssen Sie die Garagen als Nutzflächen angeben.
Bei Einfamilienhäusern geben Sie die Anzahl der Garagenstellplätze in Zeile 10 der Anlage Grundstück ein, bei den Angaben zum Ertragswert. Mit “Garagenstellplatz” sind Stellplätze in Einzelgaragen oder Tiefgaragen gemeint. Parkplätze im Freien müssen dabei nicht berücksichtigt werden. Parkplätze im Freien sowie offene Carports müssen Sie nicht in die Anzahl der Garagenstellplätze einbeziehen.
4. Wo finde ich Angaben zur Wohnfläche?
Die genaue Quadratmeterzahl ihres Eigentums haben vermutlich die wenigsten im Kopf. Für die Grundsteuererklärung ist genau diese Angabe aber entscheidend. Also keine Sorge: In den meisten Fällen haben Sie alle Informationen, die Sie benötigen, bereits zuhause. Schauen Sie am besten in folgende Dokumente:
- Kaufvertrag
- Bauunterlagen
- Teilungserklärung
Es ist natürlich auch möglich, die Wohnungsfläche selbst auszumessen. Grundsätzlich werden bei Wohn- und Nutzungsflächen die Flächen von Sockelleisten, festen Öfen sowie Einbaumöbeln berücksichtigt.
5. Erstellen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach und schnell mit LAMA
Sie wollen Ihre Grundsteuererklärung schnell und unkompliziert erstellen lassen? Dann sollten Sie die Hilfe von LAMA in Anspruch nehmen. So einfach funktioniert's:
1. Registrieren Sie sich in wenigen Schritten bei LAMA.
2. LAMA stellt Ihnen daraufhin kurze und verständliche Fragen zu Ihren Immobilien.
3. Ihre Daten werden von LAMA geprüft.
4. LAMA erstellt nach der Prüfung Ihrer Daten Ihre Grundsteuererklärung und reicht diese beim Finanzamt ein.