Aussetzung des Steuerbescheids beantragen
Wenn in einem laufenden bzw. anhängigen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit einer mit dem Steuerbescheid in Verbindung stehenden Rechtsnorm überprüft wird, können Steuerzahler eine Aussetzung des Steuerbescheids beantragen.
Falls das Finanzamt eine Nachzahlung fordert, lässt sich zudem die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Stimmt das Amt zu, müssen bis zum BFH-Urteil keine Steuern für die strittigen Posten gezahlt werden.
Um ein anhängiges Verfahren z. B. vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zu nutzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Fall ist mit dem Verfahren vergleichbar.
- Sie haben Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt.
- Sie haben dort auf das anhängige Verfahren mitsamt Aktenzeichen verwiesen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Aussetzung Ihres Verfahrens beantragen – das Finanzamt muss das Verfahren dann ruhen lassen, bis das Gericht ein Urteil fällt. Das kann bis zu mehreren Jahren dauern.
4. Wie geht es nach dem Einspruch weiter?
Ist der Widerspruch fristgerecht eingegangen, prüft das Amt die Steuerberechnung erneut. Nach der Prüfung ergeht eine Einspruchsentscheidung.
Das Finanzamt kann dann
- dem Einspruch zustimmen.
- ihm teilweise zustimmen.
- ihn ablehnen.
Ergeht eine positive Entscheidung, erhalten Sie einen neuen Einkommensteuerbescheid mit der korrekten Steuerfestsetzung.
Was passiert, wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt?
Hat der Einspruch keinen Erfolg, müssen Steuerzahler den Steuerbescheid dennoch nicht einfach akzeptieren. Sie haben die Möglichkeit, beim Finanzgericht Klage einzureichen und den Bescheid anzufechten.
Entscheiden Sie sich für den gerichtlichen Weg, entstehen Kosten – mindestens für die Arbeit des Gerichts. Beauftragen Sie einen Anwalt, kommen zusätzlich Anwaltskosten hinzu.
Muss ich die Steuern bezahlen?
Ja. Auch wenn der Steuerbescheid vermeintlich falsch ist: Hat das Finanzamt von Ihnen eine Nachzahlung gefordert, müssen Sie die ausstehenden Steuern zunächst begleichen. Zahlen Sie nicht, werden Säumniszuschläge fällig – und das kann teuer werden.
Der Einspruch hat in diesem Zusammenhang keine aufschiebende Wirkung. Möchten Sie einen Zahlungsaufschub erreichen, können Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt stellen.
Ich muss mehr Steuern bezahlen: und jetzt?
Ergibt die Prüfung des Steuerbescheids durch das Finanzamt eine nachträgliche Erhöhung der Steuerlast (Verböserung), können Steuerzahler gemäß § 362 Abgabenordnung (AO) den Einspruch zurückziehen.
Damit entgehen Sie der nachträglichen Erhöhung und der ursprüngliche Steuerbescheid ist rechtskräftig.
Warum ein Antrag auf Änderung manchmal besser sein kann
Um eine Verböserung von vornherein zu vermeiden, können Sie einen Änderungsantrag stellen. Das Amt prüft dann nur den Teil erneut, für den Sie die Änderung beantragt haben. Damit können Sie vermeiden, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die sich zu Ihren Ungunsten auswirken.
Ein Änderungsantrag kann sich in folgenden Fällen lohnen:
- Bescheid enthält Schreibfehler (z. B. der Kontaktangaben).
- Ein Posten wurde falsch berechnet.
- Sie haben vergessen, bestimmte Posten anzugeben (z. B. Teile der Werbekosten).
Eine schlichte Änderung können Sie schriftlich und telefonisch beantragen – auch hier gilt die Frist von 1 Monat. Schreib- oder Rechenfehler lassen sich seit 2017 jederzeit nachträglich ändern.
5. So können Sie Fehler des Finanzamtes nachweisen
Haben Sie berechtigte Zweifel an den Berechnungen des Finanzamtes, kann es sinnvoll sein, diesem zu widersprechen.
Um nachzuweisen, dass die geforderte (Nach)Zahlung nicht korrekt ist, kann es sich lohnen, den Steuerbescheid prüfen zu lassen.
Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, indem er z. B. folgende Aufgaben übernimmt:
- Steuerbescheid und die Berechnung des Finanzamts prüfen
- Ausführliche Begründung der Fehler
- Einspruch fristgerecht beim Amt einreichen
- Bei Ablehnung des Einspruchs ggf. Klage einreichen.
Sollte das Finanzamt den Einspruch ablehnen, prüft der Anwalt vor Einleitung gerichtlicher Schritte, ob eine Klage Erfolg haben würde – nur wenn die Erfolgsaussichten gut sind, reicht er die Klage beim Gericht ein.
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