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Wie Sie mit einer Selbstanzeige Steuerhinterziehung angeben & Straffreiheit erreichen
Ratgeber Steuerrecht Steuererklärung Selbstanzeige Steuerhinterziehung
Stand 12.03.2019
Lesezeit 10 min

Wie Sie mit einer Selbstanzeige Steuerhinterziehung angeben & Straffreiheit erreichen

Wer bei der Steuer falsche Angaben macht, riskiert ein Steuerstrafverfahren aufgrund von Steuerhinterziehung. Wenn Sie mit einer Selbstanzeige die Steuerhinterziehung umfassend aufklären, können Sie einen Prozess und eine Verurteilung verhindern. Aber: Sie müssen rechtzeitig reagieren und alle Fehler beim Finanzamt korrigieren. Nur wenn Sie die Vorschriften beachten, können Sie die Straffreiheit erreichen.

Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 12.03.2019
6.114 Aufrufe
Auf einen Blick
  • Die Selbstanzeige ist nach einer Steuerhinterziehung die einzige Chance, ein Strafverfahren zu verhindern.
  • Straffreiheit ist nur bei Hinterziehungen bis 25.000 € möglich.
  • Mit der Anzeige müssen Sie alle fehlerhaften Angaben korrigieren.
  • Straffreiheit erhalten Sie nur, wenn die Anzeige rechtzeitig und einwandfrei beim Finanzamt eingeht.
  • Hat das Finanzamt die Hinterziehung entdeckt, ist es zu spät für die Anzeige.
  • Machen Sie einen Fehler, leitet das Finanzamt ein Strafverfahren gegen Sie ein.
  • Eine Selbstanzeige kann strafrechtliche Konsequenzen mindern.
  • Ein Anwalt kann sicherstellen, dass die Selbstanzeige korrekt beim Amt eingeht – er unterliegt der Schweigepflicht.
Inhaltsverzeichnis
  1. Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung
  2. Voraussetzungen | Wann die Selbstanzeige möglich ist
  3. Die Risiken bei der Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung
  4. In 8 Schritten Selbstanzeige erstatten

Mit einer Selbstanzeige machen Sie das Finanzamt aktiv auf Ihre Steuerhinterziehung aufmerksam. Passiert Ihnen bei der Offenlegung Ihrer Finanzen ein einziger Fehler, wirkt sich Ihre Ehrlichkeit negativ aus. Das Finanzamt leitet ein Strafverfahren gegen Sie ein. Zur Selbstanzeige haben Sie nur eine Chance.

Deshalb kann die Unterstützung eines Anwalts für Steuerrecht sinnvoll sein. Er kann Ihre zu versteuernden Einnahmen prüfen und sicherstellen, dass die Selbstanzeige rechtskonform erfolgt.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung

Steuern nicht zu zahlen, ist strafbar. Aber: Das Finanzamt ermöglicht Ihnen die Selbstanzeige.

Vorteile

Eine Selbstanzeige ist die einmalige Chance, einer Bestrafung zu entgehen.

Mögliche Vorteile der Selbstanzeige:

  • Keine strafrechtlichen Konsequenzen
  • Keine Freiheits- oder Geldstrafe
  • Keine Strafzinsen
  • Kein Eintrag im Führungszeugnis
  • Kein Eintrag im Zentralregister

Um Straffreiheit zu erreichen, müssen Sie jedoch einige Bedingungen erfüllen.

Strafbefreiende Selbstanzeige

In diesen Fällen ist die Selbstanzeige möglich:

  • Vollendete und versuchte Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO
  • Steuerverkürzung nach § 378 AO

Straffreiheit können Sie nur erreichen, wenn Sie von sich aus alle falschen Angaben korrigieren und fehlende Angaben nachholen. Relevant sind alle noch nicht verjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart.

Bedenken Sie, dass Erträge Einfluss auf mehrere Steuerarten haben können. Sie müssen jede Steuerhinterziehung offenlegen.

Wichtig: Sie müssen die Anzeige so schnell wie möglich erstatten. Denn: Hat das Finanzamt Ihre Steuerstraftat entdeckt, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Die korrekten zu versteuernden Beträge zu ermitteln, kann dauern. Um Zeit zu sparen, dürfen Sie die Angaben zunächst schätzen. Erfolgschancen kann die Anzeige nur haben, wenn Sie alle korrekten Beträge innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist nachreichen.

Anführungszeichen

Bei der steuerlichen Selbstanzeige sind Fehler besonders schmerzlich, da man in der Regel am Ende trotz Selbstanzeige eine Geldstrafe bezahlen oder sogar ins Gefängnis muss. Daher ist hier umso mehr angeraten, sich professionell vertreten und die Selbstanzeige durch einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Fachanwalt vornehmen zu lassen.

Dr. Frank Rozanski
Fachanwalt für Steuerrecht

Sonderfall: Steuerhinterziehung & Selbstanzeige bei Beamten

Für Beamte hat die Steuerhinterziehung neben den strafrechtlichen auch berufliche Konsequenzen. Auch wenn Sie mit der Selbstanzeige nach einer Steuerhinterziehung Straffreiheit erreichen, sind Disziplinarmaßnahmen möglich.

Vor allem in folgenden Fällen informiert das Finanzamt den Dienstherrn:

  • Steuerhinterziehung eines Beamten der Finanzverwaltung
  • Besonders hohe Steuerhinterziehung
  • Verschärfung der Steuerstraftat durch Umfang/Dauer oder weitere Delikte

Wenn die Steuerhinterziehung das Ansehen des Beamtentums schädigt oder vertrauliche Bereiche der Verwaltung betrifft, kann die Degradierung oder fristlose Kündigung des Beamten folgen.

Schließlich ist die Steuerhinterziehung unabhängig vom Ergebnis eine schwere Pflichtverletzung. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall kann eine erfolglose Selbstanzeige eine doppelte Bestrafung für Beamte zur Folge haben.

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Voraussetzungen | Wann die Selbstanzeige möglich ist

Damit Sie Selbstanzeige nach der Steuerhinterziehung erstatten können, müssen einige Voraussetzungen in Ihrem individuellen Fall bestehen.

Unter diesen Voraussetzungen ist die Selbstanzeige möglich:

  1. Die Tat darf dem Finanzamt noch nicht bekannt sein, sonst ist die Anzeige nicht mehr möglich.
  2. Es liegt kein Ausschlussgrund vor.
  3. Verjährung & der steuerlich relevante Zeitraum wurden richtig bestimmt.
  4. Alle notwendigen Angaben zur Aufklärung der Steuerhinterziehung liegen vor.
  5. Sie zahlen die hinterzogenen Steuern fristgerecht samt Zinsen an das Finanzamt.

Ausschlussgründe:

  • Die Tat wurde bereits entdeckt.
  • Eine Steuerprüfung wurde bereits angeordnet.
  • Ein Straf- oder Bußgeldverfahren wurde bereits bekannt gegeben.
  • Ein Finanzbeamter ist bereits zur Steuerprüfung oder Ermittlung der Steuerstraftat erschienen.

In diesen Fällen gilt die Steuerstraftat als bekannt:

  • Nach Prüfung der Steuererklärung liegt eine Steuerhinterziehung nahe.
  • Das Finanzamt verlangt nachträglich weitere Unterlagen, da z. B. eine Steuerquelle unvollständig oder gar nicht angegeben wurde.

Ein Anwalt kann vorab prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Selbstanzeige gegeben sind. Dabei unterliegt er der anwaltlichen Schweigepflicht. Auch wenn die Selbstanzeige nicht möglich ist – anwaltlicher Rat zum weiteren Vorgehen gegenüber dem Finanzamt kann trotzdem sinnvoll sein. Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen erläutern.

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Die Risiken bei einer Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung

Eine Selbstanzeige ist an einige Bedingungen gebunden. Erfüllen Sie diese nicht, steigt das Risiko einer Strafe.

Diese Risiken bestehen:

  • Unzureichende Angaben
  • Beteiligung Dritter
  • Falsche Personenangaben
  • Falsche Steuerangaben
  • Falscher Adressat
  • Mustervorlage ohne Anpassung genutzt
  • Verjährung nicht berücksichtigt
  • Zahlungsverzug

Unzureichende Angaben

Wenn Sie die Steuerhinterziehung nicht in vollem Umfang aufdecken, erreichen Sie das Ziel der Straffreiheit nicht. Im Gegenteil: Sie eröffnen sich selbst das Strafverfahren nach entdeckter Steuerhinterziehung.

In diesen Fällen sind die Angaben fehlerhaft:

  • Nicht alle Fehler in der Steuererklärung korrigiert
  • Es fehlen weiterhin Unterlagen
  • Sie übersehen einen steuerlich relevanten Aspekt – aus Unwissenheit oder unabsichtlich
  • Sie informieren das Finanzamt nicht über die Beteiligung Dritter am Steuerdelikt
  • Sie bemessen die korrekte Steuer falsch

Beteiligung Dritter

Sind Sie nicht allein für die Steuerhinterziehung (z. B. im Rahmen einer Erbengemeinschaft) verantwortlich, müssen Sie das Finanzamt darüber in Kenntnis setzen.

Verschweigen Sie die Beteiligung Dritter, kann Ihre Selbstanzeige dazu führen, dass alle anderen keine Chance mehr zur Selbstanzeige haben. Es kann deshalb sinnvoll sein, wenn alle an der Steuerhinterziehung Beteiligten gleichzeitig beim für sie zuständigen Finanzamt Selbstanzeige erstatten.

Falsche Steuer-Angaben

Reichen Sie Informationen zu Kapitalerträgen nach, kann das Auswirkungen auf weitere Steuerarten haben. Beachten Sie dies nicht, fehlen möglicherweise die Angaben hierzu. Die Selbstanzeige wäre damit unwirksam.

Gleiches gilt, wenn Sie bei der Berechnung Ihrer zu zahlenden Steuern Fehler machen. Gehen Sie von zu geringen Steuersätzen aus, hat das strafrechtliche Konsequenzen.

Um kein Risiko einzugehen und sicher zu sein, alles zu beachten, können Sie bei einer Selbstanzeige einen Anwalt für Steuerrecht hinzuziehen. Er kennt die Vorgaben für eine Selbstanzeige und kann Risiken vermeiden. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Schildern Sie dafür hier Ihr Anliegen.

Falscher Adressat

Die Selbstanzeige müssen Sie beim für Sie zuständigen Finanzamt einreichen. Richten Sie Ihr Schreiben an die Polizei oder Staatsanwaltschaft, leitet diese sofort ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein.

Verjährung nicht berücksichtigt

Sie müssen die Steuerhinterziehung für mindestens 10 Jahre rückwirkend aufdecken – alle vorherigen Steuerdelikte sind verjährt. Da Steuerzahler für die Steuererklärung eines Jahres 3 Jahre Zeit haben, beginnt die Verjährung erst nach Ablauf dieser Zeit. Die Verjährungsfrist umfasst also genau genommen 13 Jahre.

Strafrechtliche Konsequenzen für die Steuerhinterziehung verjähren bei geringem Wert nach 5 Jahren – in besonders schweren Fällen erst nach 10 Jahren.

Wo die Grenze zwischen einer leichten und schweren Steuerhinterziehung liegt, kann schwer einzuschätzen sein. Wenn Sie von einer falschen Verjährungsfrist ausgehen, berücksichtigen Sie in der Anzeige nicht alle Hinterziehungsbeträge im relevanten Zeitraum. Ihre Angaben wären damit fehlerhaft und ein Strafverfahren die Folge.

Mustervorlage

Es gibt keine Formvorschriften – Sie könnten als einen Musterbrief nutzen.

Diese Angaben muss das Schreiben zur Selbstanzeige enthalten:

  • Adressierung an das zuständige Finanzamt
  • Name & Steuernummer
  • Angabe aller fehlenden & Korrektur aller falschen Informationen zum Einkommen
  • Zugehörige Belege zur besseren Nachvollziehbarkeit
  • Eigenhändige Unterschrift

Wichtig: Die Selbstanzeige muss so umfassend sein, dass sie die Steuerhinterziehung vollständig und wahrheitsgemäß aufdeckt. Spätere Korrekturen sind nicht möglich. Bereits ein einziger Fehler kann zum Prozess, statt zur Straffreiheit führen.

Eine Mustervorlage kann dem individuellen Fall nicht gerecht werden. Sie gibt grundlegende Informationen vor, muss aber um die individuell relevanten Details ergänzt werden.

Wenn Sie die Selbstanzeige im Schreiben an das Finanzamt exakt so betiteln,  könnte das Finanzamt sofort ein Strafverfahren einleiten.

Zahlungsverzug

Können Sie die hinterzogenen Steuern und Zinsen nicht fristgerecht nachzahlen, ist die Selbstanzeige gescheitert, auch wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt hat. Der Zahlungsverzug führt zum Strafverfahren.

Strafe & Zinsen

Bei einem Hinterziehungsbetrag von maximal 25.000 € müssen Sie die hinterzogenen Steuern inklusive 6 % Zinsen auf den gesamten Hinterziehungsbetrag nachzahlen.

Bei höheren Beträgen müssen Sie zusätzlich zur Verzinsung einen Zuschlag zahlen.

So hoch ist der Zuschlag für die Steuerhinterziehung:

  • Mehr als 25.000 €: 10 %
  • Ab 100.000 €: 15 %
  • Mehr als 1 Million €: 20 %

Achtung: Scheitert Ihre Selbstanzeige, folgen Strafverfahren und Gerichtsprozess. Dann droht eine Freiheitsstrafe.

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In 8 Schritten Selbstanzeige erstatten

Ablauf der Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung:

  1. Anwalt kontaktieren: Um den Erfolg Ihrer Selbstanzeige sicherzustellen, kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren. Er kennt die Vorschriften des Finanzamts, kann Risiken ausschließen und Sie bei der Vorbereitung und Formulierung der Anzeige unterstützen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Schildern Sie dafür bitte hier Ihren Fall.
  2. Ausschlussgründe prüfen: Bevor Sie voreilig Anzeige erstatten, können Sie zunächst prüfen, ob einer der Ausschlussgründe vorliegt. Ein Anwalt kann diese Prüfung für Sie übernehmen und einschätzen, ob die Selbstanzeige in Ihrem Fall möglich ist.
  3. Höhe der Steuernachzahlung bestimmen: Wichtig ist, dass Sie vorab einen Überblick haben, welche Steuernachzahlungen auf Sie zukommen. Diese sind schließlich die letzte Bedingung für die Straffreiheit. Ein Anwalt kennt die fälligen Zinsen und kann eine verlässliche Schätzung Ihrer Nachzahlung abgeben. Dann können Sie ggf. Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Liquidität ergreifen.
  4. Verjährung feststellen: Die Selbstanzeige muss alle unverjährten Steuerdelikte umfassen. Aber: Für jede Steuerstraftat gilt eine andere Verjährungsfrist. Ein Anwalt kann Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen genau sagen, welche Delikte nicht verjährt und aufzudecken sind.
  5. Nicht versteuerte Einkünfte dokumentieren: Für eine erfolgreiche Selbstanzeige müssen Sie alle nicht versteuerten Einkünfte angeben. Je nach Rechtsprechung können hierfür im Zeitverlauf andere Vorschriften gelten. Ein Anwalt kennt die Rechtslage der Vergangenheit und kann ermitteln, welche Einkünfte Sie versteuern müssen.
  6. Selbstanzeige verfassen: Liegen Ihnen alle relevanten Unterlagen vor, müssen Sie die Anzeige korrekt formulieren. Wichtig sind Ihre Steuernummer, die Angabe aller zu versteuernden Einkünfte und Vorlage aller notwendigen Belege.

Da es keine formalen Anforderungen gibt, könnten schnell Fehler passieren. Auch hier kann ein Anwalt für rechtssichere Formulierungen sorgen und sicherstellen, dass die Anzeige alle für das Finanzamt relevanten Informationen enthält.

  1. Anzeige einreichen: Sie müssen die Selbstanzeige rechtzeitig beim für Sie zuständigen Finanzamt einreichen. Ein Anwalt kann dies für Sie übernehmen. So kommt die Anzeige schnell bei der richtigen Behörde an.
  2. Steuern nachzahlen: Innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist müssen Sie alle Steuern nachzahlen. Nur dann können Sie die Straffreiheit erreichen.

Der Anwalt kann Sie auch im weiteren Verfahren gegenüber dem Finanzamt unterstützen. Er kann bei Rückfragen der Beamten helfen und die Steuerbescheide prüfen. Ist die Berechnung des Finanzamts fehlerhaft, kann er für Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 12.03.2019

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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