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Ratgeber Steuerrecht Steuererklärung Steuerbescheid prüfen lassen
Stand 06.01.2024
Lesezeit 9 min

Steuerbescheid prüfen lassen & Geld bekommen

Der Steuerbescheid kann fehlerhaft sein. Das würde bedeuten: Zu viel nachzahlen oder weniger bekommen, als Ihnen zusteht. Den Steuerbescheid prüfen lassen, kann bares Geld bringen. Ein Anwalt weiß, welche Fehler typisch sind und kann mit einem begründeten Einspruch für Sie direkt eine Korrektur beim Finanzamt erreichen.

Olga Karrasch
Beitrag von Olga Karrasch
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 06.01.2024

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Steuerbescheid prüfen lassen & Geld bekommen
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Steuerbescheide können fehlerhaft sein – Gründe gibt es viele.
  • Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid nach Erhalt zuerst eigenständig.
  • Haben Sie Zahlendreher oder einfache Rechenfehler festgestellt, können Sie einen Berichtigungsantrag einreichen.
  • Stellen Sie gravierende Abweichungen fest, können Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
  • Ein Anwalt kann Sie bei der rechtssicheren Begründung Ihres Einspruchs unterstützen und für höhere Erfolgschancen sorgen.
  • War der Einspruch erfolglos, können Sie Klage erheben.
Inhaltsverzeichnis
  1. Steuerbescheid prüfen lassen: Gründe
  2. Steuerbescheid prüfen lassen
  3. So gehen Sie bei einem fehlerhaften Steuerbescheid vor
  4. Steuerbescheid selbst prüfen | Checkliste
  5. Steuerbescheid erhalten: Was tun?
  6. Steuerbescheid prüfen lassen: Kosten

1. Steuerbescheid prüfen lassen: Gründe

Ein Steuerbescheid ist nicht in Stein gemeißelt. Wie bei jeder anderen Berechnung auch gilt: Es können Fehler passiert sein. Wenn Ihnen z. B. die Nachforderung sehr hoch vorkommt, kann es sich lohnen, Ihren Steuerbescheid prüfen zu lassen.

Gründe für Fehler im Steuerbescheid:

  • Inhaltlich falsche Einschätzungen des Finanzbeamten
  • Zahlendreher & Rechenfehler
  • Falsch überlieferte Daten (von der Krankenversicherung, dem Rententräger etc.)
  • Sie haben vergessen, Belege beizufügen

Unabhängig von der Art des Fehlers bedeutet ein fehlerhafter Steuerbescheid für Sie als Steuerzahler unter Umständen, dass Sie nachzahlen müssen oder weniger zurückbekommen, als Ihnen zusteht. Die gute Nachricht: Sie müssen einen fehlerhaften Steuerbescheid nicht einfach hinnehmen.

Der Steuerberater kann Ihnen sagen, ob der Bescheid fehlerhaft ist – ein Anwalt für Steuerrecht kann Sie zusätzlich dabei unterstützen, einen korrekten Einspruch beim Finanzamt einzureichen.

Anführungszeichen

In 2/3 der Fälle ist ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid erfolgreich. Vorausgesetzt, er erfolgt fristgemäß innerhalb von einem Monat.

Dr. Frank Rozanski
Fachanwalt für Steuerrecht

2. Steuerbescheid prüfen lassen vom Anwalt

Haben Sie bereits inhaltliche Unstimmigkeiten in Ihrem Steuerbescheid entdeckt und zweifeln an seiner Richtigkeit, kann die Hilfe eines Fachmanns hilfreich sein.

Wo können Sie den Steuerbescheid prüfen lassen?

Ihren Steuerbescheid durch einen Anwalt für Steuerrecht überprüfen zu lassen, bietet folgende Vorteile:

  • Fachliches Wissen auf unterschiedlichen Steuerrechtsgebieten
  • Umfassende Beratung und Empfehlung zur richtigen Wahl des Rechtsbehelfs (Einspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Klage etc.)
  • Korrekte steuerrechtliche Begründung des Einspruchs für höhere Erfolgschancen
  • Beachtung aktueller Rechtsprechung der Finanzgerichte und der anhängigen Verfahren beim BFH
  • Beachtung und Einhaltung der Fristen
  • Bei erfolglosem Einspruch: Ein kompetenter Ansprechpartner zur Klageeinreichung, der Ihren Fall bereits kennt

Durch die Hilfe eines Anwalts können Sie bessere Chancen auf eine erfolgreiche Korrektur Ihres Steuerbescheids haben. Der Anwalt ist Ihr Garant für das Vertreten Ihrer Interessen sowie eine rechtssichere Kommunikation und Argumentation gegenüber Finanzämtern und ggf. Finanzgerichten.

Schon wenn Sie den Einspruch einlegen, haben Sie unter Umständen höhere Erfolgschancen mithilfe eines Anwalts. Somit bleibt Ihnen womöglich der lange und mühsame Klageweg erspart.

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Neben der eigenständigen Prüfung und der Prüfung durch einen Anwalt für Steuerrecht kann Ihr Steuerbescheid auch durch folgende Ansprechpartner überprüft werden:

  • Steuerberater
  • Lohnsteuerhilfeverein (Beratung auf das Lohnsteuerrecht beschränkt)

3. So gehen Sie bei einem fehlerhaften Steuerbescheid vor

Stellen Sie bei der Prüfung des Steuerbescheids fest, dass das Finanzamt einen Fehler zu Ihren Gunsten gemacht hat, müssen Sie das Finanzamt nicht darauf hinweisen.

Rechtsberatung
Urteil des BFH (Az.: VIII R 50/10):

Der Steuerzahler braucht im oben beschriebenen Fall nicht den Vorwurf der Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung zu befürchten. Das gilt zumindest, wenn die eingereichte Steuererklärung richtig und vollständig war.

Enthält der Steuerbescheid Fehler, die sich ungünstig auf die Festsetzung Ihrer Steuerschuld auswirken, haben Sie folgende Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

  1. Berichtigungsantrag
  2. Einlegen eines Einspruchs
  3. Einreichen einer Klage
  4. Revision

Berichtigungsantrag

Einen Berichtigungsantrag (oder auch: „Antrag auf schlichte Änderung“, § 172 AO) können Sie beim Finanzamt stellen, wenn Sie z. B. Zahlendreher, Rechenfehler oder falsche Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen in Ihrem Steuerbescheid entdeckt haben. Den Berichtigungsantrag können Sie auch stellen, wenn Sie selbst vergessen haben, Ausgaben oder Aufwendungen anzugeben.

Diese Vorgehensweise bietet drei wesentliche Vorteile:

  • Keine erneute Überprüfung des gesamten Steuerbescheids, sondern nur des konkreten Sachverhalts, den Sie als fehlerhaft angeben
  • Sie müssen kein für Sie schlechteres Ergebnis befürchten
  • Die Berichtigung kann unkompliziert und schnell erfolgen

Zu beachten ist, dass der Antrag auf Berichtigung innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat) abgegeben werden muss.

Anführungszeichen

Ist ein rechtswidriger Steuerbescheid erst mal bestandskräftig, lässt er sich nicht mehr anfechten. Die Steuer ist dann in falscher Höhe zu bezahlen, ohne Wenn und Aber.

Dr. Frank Rozanski
Fachanwalt für Steuerrecht

Einspruch einlegen

Bei inhaltlich strittigen Entscheidungen können Sie Einspruch einlegen, und zwar innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Daraufhin überprüft das Finanzamt erneut Ihren kompletten Steuerbescheid.

Wichtig ist, dass es dabei auch zu einem für Sie schlechteren Ergebnis (sog. Verböserung) kommen kann. Das Finanzamt muss Sie in dem Fall darüber aufklären. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen. Ihr Steuerbescheid wird folglich rechtskräftig.

Zu beachten ist, dass Sie die Steuerforderungen trotz Einspruch zunächst begleichen müssen. Es sei denn, Sie beantragen gleichzeitig eine Aussetzung der Vollziehung.

Ausführlichere Informationen zum Vorgehen bei einem Steuerbescheid-Einspruch finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Einspruch Steuerbescheid.

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Lesetipp
Einspruch Steuerbescheid: So wehren Sie sich gegen Fehler des Finanzamtes
Einspruch Steuerbescheid: So wehren Sie sich gegen Fehler des Finanzamtes
Passieren dem Finanzamt Fehler, können Sie innerhalb von 1 Monat Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen. 
Weiterlesen

Ein Einspruch sollte für einen erfolgreichen Ausgang gut begründet werden. Gelingt es Ihnen, den Einspruch rechtlich plausibel zu begründen, kann sich das Verfahren lohnen.

Bei einem erfolgreichen Einspruch bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid. Wird der Einspruch abgelehnt, bleibt nur noch der Klageweg.

Klage einreichen

War Ihr Vorgehen erfolglos, ist kein weiterer Einspruch zulässig. Dann können Sie nur noch beim Finanzgericht Klage einreichen. Dafür haben Sie nach Bekanntgabe der Entscheidung 1 Monat Zeit.

Wichtig für die Klageschrift:

  • Daten des Steuerbescheids
  • Daten der Einspruchsentscheidung
  • Begründung der Klage

Sie müssen dem Schreiben alle Nachweise für die Fehler im Steuerbescheid als Kopien beifügen.

Revision

Wenn auch das Einreichen einer Klage kein positives Ergebnis gebracht hat, bleibt noch der Weg der Revision beim Bundesfinanzhof (BFH). Voraussetzung: Das Finanzgericht hat in seinem Urteil die Revision zugelassen.

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4. Steuerbescheid selbst prüfen | Checkliste

Haben Sie Ihre Steuererklärung mithilfe einer handelsüblichen Software oder ELSTER erstellt, können Sie Ihren Steuerbescheid gut selbst überprüfen.

Diese Programme erstellen ein vorläufiges Ergebnis der Steuererklärung, welches Sie als Grundlage für den Abgleich nutzen können.

Wie lesen Sie einen Steuerbescheid?

Der Aufbau ist immer gleich und sieht folgendermaßen aus:

  • Gesamtüberblick: Angaben zu Ihrer Person, Ihrem zuständigen Finanzamt, Steuerart (z. B. Einkommenssteuer) und Steuerjahr, Höhe des zu versteuernden Einkommens, Steuerschuld (inkl. der Steuern, die bereits abgeführt wurden)
  • Besteuerungsgrundlagen: Alle Einnahmen (Bruttoarbeitslohn etc.) und Ausgaben, die das Finanzamt anerkannt hat und die in die Berechnung Ihrer Einkommenssteuer eingeflossen sind
  • Erläuterungen: Begründung der Entscheidung des Finanzamts hinsichtlich der Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben
  • Rechtsbehelfsbelehrung: Angaben, um Widerspruch einzulegen.
Hinweis
Hinweis:

Überzahlungen erkennen Sie im Steuerbescheid an dem Ausdruck „mithin sind zu viel entrichtet“.

Anhand folgender Checkliste häufiger Fehlerquellen können Sie zunächst eine eigenständige Überprüfung des Steuerbescheids vornehmen. Je nach Fehlerart können Sie im weiteren Verlauf entscheiden, ob Sie fachliche Hilfe benötigen oder nicht.

Selbstständig Steuerbescheid prüfen: Checkliste

1. Allgemeine Angaben:

  • Stimmen die Angaben zu Ihrer Person & evtl. zu Ihrem Partner?
  • Ist die Kirchenzugehörigkeit richtig vermerkt?
  • Stimmt die Bankverbindung?
  • Sind die Steuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse, Freibetrag, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuer) korrekt?

2. Wurde der Gesamtbetrag der Einkünfte (Summe aller Einnahmen minus Werbungskosten) richtig berechnet?

3. Wurden Steuervorauszahlungen angerechnet?

4. Sind die Werbungskosten (und Ihre evtl. angegebenen anderen abzugsfähigen Kosten) richtig addiert?

5. Außergewöhnliche Belastungen:

  • Wurden z. B. Krankheitskosten in der beantragten Höhe anerkannt?
  • Wenn nicht, sehen Sie sich die Begründung an.

6. Eltern:

  • Stimmen alle Abzüge (z. B. Kinderbetreuungskosten)?
  • Wurden alle Freibeträge (z. B. Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibeträge) berücksichtigt?

7. Arbeitnehmer:

  • Wurden die Fahrtkosten berücksichtigt?
  • Wurden evtl. Verpflegungspauschalen berücksichtigt?

8. Studenten und Auszubildende:

  • Sind Kosten für die Erstausbildung in den Werbungskosten enthalten?

9. Rentner:

  • Wurde der Altersentlastungsbetrag richtig angesetzt?
  • Wurden ggf. beide Werbungskostenpauschalen berücksichtigt?

Je nachdem, welche Fehler Sie festgestellt haben und ob Sie oder das Finanzamt dafür verantwortlich sind, bieten sich unterschiedliche Vorgehensweisen an, um den fehlerhaften Steuerbescheid anzufechten.

5. Steuerbescheid erhalten: Was tun?

Fehler kommen häufig vor, auch in Steuerbescheiden. Um gegebenenfalls wichtige Fristen einhalten zu können, können folgende Schritte helfen:

  1. Steuerbescheid selbstständig überprüfen
  2. Liegen kleinere Fehler vor wie z. B. Zahlendreher: Berichtigungsantrag
  3. Bei größeren Unstimmigkeiten Anwalt kontaktieren
  4. Rechtssicher formulierten Einspruch einreichen
  5. Wird der Einspruch abgelehnt: Klage einreichen
  6. Ggf. in Revision gehen
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6. Steuerbescheid prüfen lassen: Kosten

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid von einem Anwalt prüfen lassen, entstehen dabei Anwaltskosten. Konnten Sie mit dem Einspruch kein für Sie positives Ergebnis erreichen und erheben Klage, dann kommen zusätzlich Verfahrenskosten hinzu.

Der Kläger erhält dann eine vorläufige Kostenrechnung, wobei sich die Höhe nach dem Streitwert (Höhe der Steuerforderung) richtet. Bei geringen Beträgen liegt der Streitwert in der Regel bei einigen Hundert Euro. Die Anwaltskosten werden ähnlich wie die Verfahrenskosten berechnet und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Kosten können ggf. erstattet werden, und zwar wenn:

  • nachgewiesen wird, dass der Fehler bei der Steuerfestsetzung auf Seiten des Finanzamtes liegt: Übernahme sämtlicher Kosten (inkl. der Anwaltskosten) von der Gegenseite
  • das Verfahren negativ ausgeht: evtl. Deckelung durch die eigene Rechtsschutzversicherung
  • der Kläger das Klageverfahren nicht selbst finanzieren kann: Antrag auf Prozesskostenhilfe
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Olga Karrasch
Olga Karrasch
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 06.01.2024
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Olga Karrasch stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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