2. Warum sollte ich AGB prüfen lassen?
Nutzen Unternehmen AGB, sind nach §§ 305 bis 310 BGB zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu beachten. So dürfen AGB z. B. Kunden nicht unangemessen benachteiligen und müssen zum individuellen Geschäftsmodell sowie zur Branche passen. Der Grad zwischen Zulässigkeit und Unzulässigkeit von AGB-Klauseln ist oft schmal und für juristische Laien kaum erkennbar.
Um sicherzustellen, dass Ihre AGB allen Anforderungen rechtskonform entsprechen, empfiehlt es sich u. a. aus folgenden Gründen die AGB prüfen zu lassen:
Veränderungen in der Rechtsprechung
Da sich die Rechtsprechung im Verbraucherrecht schnell ändert, können einzelne AGB-Klauseln unbemerkt ihre Rechtsgültigkeit verlieren. Ungültige Klauseln gehen immer zu Lasten des Unternehmens und werden im Falle eines Rechtsstreits zu Gunsten der Kunden ausgelegt.
Schon kleinste Nuancen im Wortlaut können eine Klausel unzulässig machen, wie folgende Beispiele zeigen:
- Teillieferungen: „Der Händler ist zur Teillieferung berechtigt“ wurde vom Landgericht Regensburg (1 HK O 2360/13) als unrechtmäßig eingestuft. Die Klausel impliziere, der Verkäufer hätte die Wahl, welchen Teil einer Bestellung er tatsächlich versendet.
- Ungenaue Lieferzeit: Ungenaue Formulierungen wie „in der Regel“ oder Circa-Angaben zur Lieferzeit hat das KG Berlin (5 W 73/07) für unzulässig erklärt. Die Lieferung könne sonst nach Belieben des Händlers stattfinden.
- Rücksendung nur in Originalverpackung: „Bitte senden Sie uns die Ware in der Originalverpackung zurück und legen Sie den beigefügten Rücksendeschein ausgefüllt dazu“ wurde vom OLG Hamm (11 U 102/04) als unzulässig gewertet. Die Verwendung der Originalverpackung darf keine zwingende Voraussetzung für die Rücksendung sein.
Auch neue gesetzliche Regelungen können nach einer AGB-Prüfung Ergänzungen notwendig machen: So verpflichtete z. B. die DSGVO viele Unternehmen dazu, ihre Datenschutzrichtlinien innerhalb der AGB zu überarbeiten.
Indem Sie Ihre AGB prüfen lassen, stellen sie u. a. sicher, dass alle Klauseln auf dem neuesten Stand sind und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
AGB-Generator oder Muster verwendet
AGB-Generatoren und Muster sollen eine große Bandbreite möglicher Geschäftsmodelle abdecken – die individuellen Rahmenbedingungen eines Unternehmens können sie aber häufig nicht berücksichtigen. Bestimmte Klauseln können so fehlerhaft und ungültig bzw. unwirksam sein.
Wenn Sie Generatoren oder Muster nutzen, können Sie Ihre AGB prüfen lassen, um fehlerhafte oder unzureichende Klauseln zu korrigieren.
Fremde AGB zu kopieren kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln (137 C 568/12) eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Häufig suchen deren Urheber oder Lizenzinhaber gezielt nach unbefugt genutzten AGB im Internet, um die Urheberrechtsverletzung abzumahnen und Unterlassung sowie Schadensersatz zu verlangen.
Veränderungen im Unternehmen
Da das Waren- bzw. Dienstleistungsangebot und das Geschäftsmodell die AGB-Inhalte bestimmen, sollten Sie Ihre AGB überprüfen lassen, wenn innerhalb dieser Bereiche Veränderungen anstehen. Ansonsten können wichtige Informationen fehlen oder einzelne Klauseln unpassend sein.
Wollen Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen auch im Ausland anbieten, müssen Ihre AGB zudem das Verbraucherrecht des jeweiligen Landes berücksichtigen.
Einige Begriffe des deutschen Rechts gelten im Ausland nicht, sodass eine bloße Übersetzung in die jeweilige Landessprache nicht ausreicht. Durch eine AGB-Prüfung können Sie die Geschäftsbedingungen rechtssicher an die ausländischen Rechtsbedingungen anpassen.
Nicht nur Unternehmen profitieren von rechtssicheren AGB, sondern auch Kunden. Korrekte AGB mit verständlichen, übersichtlichen und verbraucherfreundlichen Klauseln geben Kunden ein gutes & sicheres Gefühl beim Einkaufen.
Abmahnungen ausschließen
Passen die AGB nicht zum Geschäftsmodell, zum Waren- oder Dienstleistungsangebot oder sind einzelne AGB-Klauseln fehlerhaft, können Abmahnungen von Verbraucherverbänden, Abmahnvereinen oder Wettbewerbern drohen.
Laut den Trusted Shops Abmahnumfragen der letzten Jahre sind fehlerhafte AGB-Klauseln häufige Abmahngründe. Eine Abmahnung ist nicht nur teuer – zusätzlich fordern Abmahner meist noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Eine Unterschrift verpflichtet dazu, weitere Rechtsverstöße in den AGB zu unterlassen. Kommt es versehentlich zu weiteren Verstößen – etwa weil sich weitere Klauseln als fehlerhaft herausstellen –, ist zusätzlich eine hohe Vertragsstrafe fällig.
Indem Sie Ihre AGB prüfen lassen, können Sie inhaltliche und formale Fehlerquellen umgehen. Zudem erhalten Sie durch eine anwaltliche AGB-Prüfung abmahnsichere Geschäftsbedingungen.