Aktuelle Entscheidungen der internationalen Datenschutzbehörden in der EU sahen folgende DSGVO-Strafen 2020 als angemessen an:
- 10,4 Mio. Euro gegen notebooksbilliger
- über 12 Mio. Euro gegen Vodafone Italien
- 35,3 Mio. Euro gegen die Modekette H&M
Listen für DSGVO-Strafen finden sich zwar im Netz – was angemessen ist, entscheiden aber die Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer.
Wie hoch kann die Strafe für Privatpersonen ausfallen?
Privatpersonen, die keinen Umsatz mit ihrer Seite erzielen, betreffen die Regelungen der DSGVO grundsätzlich nicht. Erheben oder verwenden sie aber fremde Daten und verstoßen gegen die Datenschutzgrundverordnung, kann ein Gericht auch gegen Privatpersonen Sanktionen verhängen.
So hatte z. B. ein Mann aus Sachsen-Anhalt 2018 wiederholt hunderte von E-Mails mit personenbezogenen Mailadressen im offenen Verteiler geschickt. Er wurde zu einem Bußgeld in Höhe von 2.628,50 Euro verurteilt.
Als Arbeitnehmer haften Privatpersonen für Vergehen gegen den Datenschutz im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses lediglich nach den im Arbeitsrecht geltenden Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung. DSGVO-Strafen sind für Angestellte eines Unternehmens nur begrenzt möglich.
Wie wird die Höhe des Bußgeldes bemessen?
Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes haben die Art des Datenschutzverstoßes und die Schwere der Tat. In Kombination bilden diese beiden Faktoren die Grundlage für die Berechnung der DSGVO Strafen und Bußgelder.
Leichte formelle Vergehen ziehen dementsprechend die geringsten DSGVO Strafen und Bußgelder nach sich, materielle (sehr) schwere Vergehen haben härtere Konsequenzen.
6. DSGVO-Strafe: Was können Betroffene tun?
Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist es, die persönlichen Daten von Nutzern zu schützen. Um Vergehen zu vermeiden, ist auf die Einhaltung der DSGVO zu achten.
Wie können Privatpersonen & Unternehmen ein DSGVO-Bußgeld vermeiden?
Um ein Bußgeld zu vermeiden, kann eine umfangreiche Datenschutzerklärung auf der eigenen Website sinnvoll sein, die wirklich jede Nutzung abdeckt.
Wichtig ist außerdem Folgendes:
- Hinweis & Wahl zur Nutzung von Cookies
- Sichere Datenverschlüsselung & permanente Aktualisierung
- Möglichst geringe Datenerhebung & Löschung nicht benötigter Daten
- Umfassende Aufklärung & Einverständnis des Nutzers über Datenverarbeitung
Die Anforderungen der DSGVO sind komplex und ihre Folgen schwer abzuschätzen. Für Gewerbetreibende kann es deshalb sinnvoll sein, ihr Projekt – sei es Website, Werbekampagne oder Onlineshop – prüfen zu lassen.
Dank einer juristischen Prüfung können Sie sich auf eine DSGVO-konforme Website verlassen und Strafen wegen eines Datenschutzverstoßes vermeiden.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt DSGVO kann in diesem Rahmen z. B. folgende Aufgaben übernehmen:
- Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
- Erstellung und Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
Sie suchen einen Anwalt, um ein DSGVO-Bußgeld zu verhindern? advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.