Abmahnung Wettbewerbsrecht: Was jetzt wichtig ist
Abmahnung Wettbewerbsrecht: Was jetzt wichtig ist
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Wettbewerbsrecht Abmahnung Wettbewerbsrecht

Unternehmer müssen untereinander fair agieren und einen freien Wettbewerb zulassen. Wer sich nicht an das Wettbewerbsrecht hält, riskiert eine Abmahnung. Wettbewerber können Unterlassung und Schadensersatz für die Benachteiligung im Wettbewerb verlangen. Was bei einer Wettbewerbsrecht-Abmahnung zu tun ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Abmahnung unlauterer Wettbewerb: Rechtslage laut UWG
  3. 2. Abmahnung Wettbewerbsrecht: Wann liegt unlauterer Wettbewerb vor? | Beispiele
  4. 3. Abmahnung Wettbewerbsrecht erhalten: Was bedeutet das?
  5. 4. Abmahnung Wettbewerbsrecht: So reagieren Sie richtig
  6. 5. Kosten einer Abmahnung: womit Sie rechnen müssen
  7. 6. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Abmahnung Wettbewerbsrecht: Was jetzt wichtig ist

Abmahnung Wettbewerbsrecht: Was jetzt wichtig ist

Unternehmer müssen untereinander fair agieren und einen freien Wettbewerb zulassen. Wer sich nicht an das Wettbewerbsrecht hält, riskiert eine Abmahnung. Wettbewerber können Unterlassung und Schadensersatz für die Benachteiligung im Wettbewerb verlangen. Was bei einer Wettbewerbsrecht-Abmahnung zu tun ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Gilt, wenn …

  • Sie ein Schreiben erhalten haben, das einen Verstoß gegen das UWG oder gegen Marktverhaltensregeln (z. B. Informationspflichten im Online-Handel) behauptet und Unterlassung verlangt.
  • eine Unterlassungserklärung (oft „strafbewehrt“) beigefügt ist oder ausdrücklich gefordert wird.
  • zusätzlich Kosten (Anwalts-/Abmahnkosten) oder Vertragsstrafe bei künftigen Verstößen im Raum stehen.

Sonderfall: Wenn eine sehr kurze Frist gesetzt ist, eine weit formulierte Unterlassungserklärung beigefügt ist, hohe Vertragsstrafen verlangt werden oder der Absender/Anspruch unklar ist: nicht unterschreiben, nichts vorschnell zahlen, sondern erst prüfen lassen.

Wichtigste Frist: Entscheidend ist die im Schreiben gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung – sie läuft ab Zugang der Abmahnung (Eingang bei Ihnen/ Ihrem Unternehmen).

Diese Unterlagen sollten Sie sofort bereitlegen:

  • Abmahnung inkl. Anlagen (Screenshots, Ausdrucke, Fundstellen, Vollmachten)
  • die beanstandete Seite/Werbung im damaligen Stand (URL, Versionen, Shop-Ansichten, Kampagnen)
  • eigene AGB/Widerrufsbelehrung/Preisangaben/Impressum (je nach Vorwurf)
  • interne Zuständigkeiten und ggf. Dienstleister (Agentur, Marktplatz-Account, Shop-System)

Häufigster Fehler: Die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben – sie bindet oft lange und kann bei kleinsten Abweichungen teure Vertragsstrafen auslösen.

Über advocado können Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung durch Partner-Anwält:innen für Wettbewerbsrecht anfragen (Plattformvermittlung, keine Kanzlei).

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Eine Abmahnung ist ein typisches Instrument, um Streit ohne Gericht zu klären – ignorieren ist riskant, weil dann häufig gerichtliche Schritte folgen.
  • Eine Unterlassungserklärung ist ein verbindlicher Vertrag: Wer unterschreibt, verpflichtet sich – meist langfristig – und riskiert bei Verstößen eine Vertragsstrafe.
  • Abmahnungen müssen bestimmte Mindestangaben enthalten, damit Kostenansprüche überhaupt sauber begründet werden können.

Kommt auf den Einzelfall an:

  • ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt (Wortlaut, Kontext, Zielgruppe, Produktkategorie)
  • ob der Absender abmahnbefugt ist (Mitbewerber „nur gelegentlich“ reicht nicht)
  • ob Kosten/Vertragsstrafe angemessen sind oder Anzeichen für missbräuchliches Vorgehen vorliegen

1. Abmahnung unlauterer Wettbewerb: Rechtslage laut UWG

Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht bedeutet, dass Ihnen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeworfen wird. Um im Falle einer Wettbewerbsrecht-Abmahnung richtig zu reagieren, ist es wichtig, die rechtliche Grundlage zu kennen.

Was ist unlauterer Wettbewerb einfach erklärt?

Unlauterer Wettbewerb meint alle Handlungen, die im Zusammenspiel aller Marktteilnehmer unfair sind und Wettbewerber am Markt benachteiligen.

Was als unfairer Wettbewerb gilt, ist durch das Wettbewerbsrecht gesetzlich festgelegt. Es definiert Grundsätze für das Verhalten von Marktteilnehmern – quasi die Spielregeln für alle Unternehmer, die Teil des deutschen Wirtschaftssystems sind.

Was besagt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)?

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Teil des Wettbewerbsrechts. Das UWG ist die Grundlage für einen fairen Wettbewerb am Markt. Das UWG spezifiziert und ergänzt die allgemeinen Regelungen des Wettbewerbsrechts.

Das UWG regelt z. B. Folgendes:

  • Welche Handlungen sind aggressiv und irreführend im Wettbewerb, sodass Marktteilnehmer benachteiligt werden?
  • Welche Arten der Werbung sind unfair und damit unzulässig im Wettbewerb?
  • Welche Vorgaben zum Verbraucherschutz sind einzuhalten (z. B. Widerrufsbelehrung in Verträgen)?
  • Welche Vorgaben zum Gesundheitsschutz (z. B. Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln) sind einzuhalten?

Ist unlauterer Wettbewerb strafbar?

Ja, unlauterer Wettbewerb ist gemäß § 16 UWG strafbar:

„Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wer unterliegt dem UWG?

Das UWG gilt für alle Marktteilnehmer. Das heißt: Alle Unternehmen bzw. Wettbewerber müssen sich an die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb halten. Zum einen lässt sich nur so ein fairer Wettbewerb sicherstellen, zum anderen können sich Unternehmen gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Wettbewerbern wehren.

Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten?
Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.

Abmahnung prüfen lassen

Wer darf abmahnen laut Wettbewerbsrecht?

Die Abmahnung laut Wettbewerbsrecht darf jeder Mitbewerber am Markt aussprechen. § 2 UWG legt fest, wer Mitbewerber ist:

„Jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.“

Eine Wettbewerbrecht-Abmahnung können auch Unternehmer aus einer anderen Branche aussprechen (z. B. darf ein Unternehmen aus der Landwirtschaft gemäß Wettbewerbsrecht ein Unternehmen aus der TV-Branche abmahnen). Gleiches gilt für Unternehmen, die auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen stehen (z. B. darf ein Hersteller einen Endverkäufer abmahnen).

Eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht ist bei einem Wettbewerbsverstoß immer möglich – egal welche Produkte oder Dienstleistungen das unfair agierende Unternehmen verkauft.

Nur Verbraucher selbst können keine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht aussprechen. Sie dürfen sich aber an die Verbraucherschutzzentralen bzw. Interessenverbände wenden, die dann selbst eine Wettbewerbsrecht-Abmahnung versenden können.

2. Abmahnung Wettbewerbsrecht: Wann liegt unlauterer Wettbewerb vor? | Beispiele

Wann unlauterer Wettbewerb vorliegt, regelt das Wettbewerbsrecht bzw. genauer das UWG.

Gründe und Beispiele für eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht:

  • Kein oder falscher Grundpreis
  • Missachtung der Vorschriften des Verpackungsgesetzes
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlerhafte AGB-Klauseln
  • Irreführende Werbung
  • Irreführende Angaben zum Versand
  • Keine Warnhinweise bei Gefahrenstoffen
  • Keine oder falsche Kennzeichnungen (z. B. bei Textilien oder Lebensmitteln)
  • Übertriebene Behauptungen (z. B. „Der beste Anbieter für Betten“)
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. mit 14 Tagen Widerrufsrecht)
  • Einsatz unerlaubter Inhaltsstoffe (z. B. in Kosmetik)
  • Werbung mit nicht belegten gesundheitsbezogenen Aussagen

Hinweis: Die EU-Streitschlichtungsplattform wurde im Juli 2025 eingestellt. Ein Hinweis im Impressum ist also nicht mehr notwendig.

3. Abmahnung Wettbewerbsrecht erhalten: Was bedeutet das?

Eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht bedeutet, dass ein Mitbewerber Ihnen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorwirft und Sie für den unlauteren Wettbewerb zur Verantwortung ziehen möchte.

Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist der rechtliche Weg, Sie dazu zu bringen, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen und für die Benachteiligung im Wettbewerb Schadensersatz zu zahlen.

Denn bei einem Wettbewerbsverstoß haben benachteiligte Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch sowie Anspruch auf Schadensersatz von Ihnen für das unfaire Verhalten am Markt.

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht bedeutet Folgendes:

  • Sie sollen eine Unterlassungserklärung
  • Ihnen wird eine Vertragsstrafe auferlegt, falls Sie noch einmal gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
  • Sie sollen Schadensersatz für den Wettbewerbsverstoß zahlen.
  • Sie sollen die Anwaltskosten des Wettbewerbers bezahlen.

Aber: Der Vorwurf des Wettbewerbers bzw. seine Forderungen können unberechtigt sein. Der Schadensersatz kann zu hoch sein und die Unterlassungserklärung kann Sie zu sehr einschränken. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihre Abmahnung prüfen und einschätzen, ob die Forderungen berechtigt sind.

Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten?
Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.

Abmahnung prüfen lassen

4. Abmahnung Wettbewerbsrecht: So reagieren Sie richtig

Bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht ist es erst einmal wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und die Abmahnung von einem Anwalt prüfen lassen. Denn die Abmahnung kann unberechtigt sein bzw. zu hohe Forderungen bedeuten.

So können Sie vorgehen:

  1. Fristen prüfen.
  2. Anwalt kontaktieren.
  3. Nichts unterschreiben bzw. nichts bezahlen.
  4. Keinen Kontakt zum Wettbewerber aufnehmen.
  5. Abmahnung und Unterlassungserklärung prüfen lassen.
  6. Schadensersatz prüfen lassen.
  7. Anwaltskosten des Wettbewerbers prüfen lassen.

Abmahnung Wettbewerbsrecht: Fristen beachten

Haben Sie eine Wettbewerbsrecht-Abmahnung erhalten, müssen Sie verschiedene Fristen im Blick behalten:

  • Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung: Wird von dem Wettbewerber festgelegt, der Sie abmahnt. Üblich sind 1 bis 2 Wochen Zeit, um auf die Unterlassungserklärung zu reagieren.
  • Frist zur Zahlung der Abmahnkosten: In der Regel fordert der Abmahnende direkt die Kosten für die Wettbewerbsrecht-Abmahnung (Anwaltskosten) von Ihnen zurück und setzt Ihnen dafür eine Zahlungsfrist.
  • Frist für eine einstweilige Verfügung: Sie müssen auf die Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht reagieren – sonst droht eine einstweilige Verfügung gegen Sie. Nach Ablauf der Frist für die Unterlassungserklärung hat der Abmahnende 1 Monat Zeit, die Verfügung zu beantragen.
  • Verjährungsfrist: Sobald jemand einen Wettbewerbsverstoß von Ihnen bemerkt hat, muss er innerhalb von 6 Monaten eine Abmahnung schicken (§ 11 UWG). Wer länger als ein halbes Jahr wartet, hat keinen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz mehr.
Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht prüfen lassen
Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht prüfen lassen

Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Fall und erläutert Ihnen Ihre Chancen und das mögliche Vorgehen gegen die Abmahnung.

Abmahnung prüfen lassen

Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Grundpreis fehlt im Online-Shop
Ausgangslage: Ein Händler bietet Ware nach Gewicht/Volumen an, der Grundpreis wird nicht korrekt angezeigt.
Vorgehen: Fundstellen prüfen, Preisangaben korrigieren, Unterlassungserklärung nur auf den konkreten Darstellungsfehler zuschneiden.
Ergebnis: Unterlassung möglich – Kosten und Reichweite der Erklärung sind regelmäßig der Streitpunkt.

Fall 2: „Testsieger“ ohne belastbaren Nachweis
Ausgangslage: Werbung mit „Testsieger“, aber Test ist alt, nicht vergleichbar oder nicht belegbar.
Vorgehen: Beleglage sichern, Werbeaussage anpassen/entfernen, prüfen, ob die Darstellung irreführend ist.
Ergebnis: Häufige Konstellation für Unterlassung; entscheidend sind Testquelle, Aktualität und Darstellung.

Fall 3: Widerrufs-/Pflichtinformationen nicht passend zum Geschäftsmodell
Ausgangslage: Templates übernommen, aber Produkte/Verträge (z. B. digitale Inhalte, Dienstleistungen) passen nicht.
Vorgehen: Pflichtinformationen auf Vertragstyp anpassen, Dokumentation der Änderungen, Erklärung nicht überdehnen.
Ergebnisstatus: Oft ist der Vorwurf in Teilen berechtigt – sinnvoll ist eine präzise, begrenzte Lösung.

5. Kosten einer Abmahnung: womit Sie rechnen müssen

Typische Kostenbausteine sind:

  • Aufwendungsersatz/Abmahnkosten (oft gegnerische Anwaltskosten),
  • ggf. Kosten für die eigene rechtliche Prüfung/Umsetzung,
  • das wirtschaftliche Risiko einer Vertragsstrafe bei künftigen Verstößen,
  • ggf. Schadensersatz (selten der erste Fokus, aber möglich).

Wichtig: Ob und in welcher Höhe Kosten erstattungsfähig sind, hängt stark vom Einzelfall ab. In bestimmten Konstellationen ist ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für Mitbewerber gesetzlich ausgeschlossen, etwa bei bestimmten Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr/Telemedien oder bei bestimmten DSGVO/BDSG-Konstellationen (insbesondere bei kleineren Unternehmen).

6. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Häufig folgt dann der Schritt zum Gericht (einstweiliger Rechtsschutz/Unterlassung).
Was ist zu prüfen: Frist, Dringlichkeit, gerichtliche Androhung, Zuständigkeiten intern.

Richtig ist: Auch anwaltliche Abmahnungen können unbegründet, unbefugt oder missbräuchlich sein.
Was ist zu prüfen: Abmahnbefugnis, konkrete Fundstelle, Rechtsgrundlage, Reichweite der Erklärung.

Richtig ist: Kostenpositionen sind häufig verhandel- und prüfbar; in manchen Fällen ist Aufwendungsersatz sogar ausgeschlossen.
Was ist zu prüfen: Berechnung, Gegenstandswert, Anspruchsgrund, Ausschlusstatbestände.

Richtig ist: Vorlagen sind oft zu weit formuliert; zulässig ist regelmäßig nur das, was den konkreten Verstoß abdeckt.
Was ist zu prüfen: Umfang/Verbot, Vertragsstrafe, Laufzeit, Risiko künftiger Abweichungen.

Richtig ist: Die EU-ODR-Plattform ist seit 20.07.2025 eingestellt; der fehlende Link ist deshalb kein sinnvoller Vorwurf mehr – ein fortbestehender Hinweis kann eher problematisch sein.
Was ist zu prüfen: Welche Informationspflicht ist tatsächlich gemeint (z. B. Verbraucherstreitbeilegung) und ob der Vorwurf noch aktuell ist.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 28.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • UWG (u. a. Abmahnbefugnis § 8, Verjährung § 11, Anforderungen an Abmahnungen § 13).
  • EU-Information zur OS-Plattform (Einstellung zum 20.07.2025).

Letzte Aktualisierung

28.05.2026

  • Der Einstieg sagt jetzt sofort, was zu tun ist und welche Unterlagen Sie brauchen.
  • Es ist klarer, wer überhaupt abmahnen darf und was im Schreiben stehen muss.
  • Das Thema OS-/ODR-Link ist auf den aktuellen Stand gebracht.
  • Es gibt jetzt Beispiele aus typischen Fällen und die häufigsten Denkfehler – damit Sie schneller einschätzen können, was auf Sie zutrifft.
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
1.344 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
4,92 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Wettbewerbsrecht mit 4,92 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Wettbewerbsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner