Wer darf abmahnen laut Wettbewerbsrecht?
Die Abmahnung laut Wettbewerbsrecht darf jeder Mitbewerber am Markt aussprechen. § 2 UWG legt fest, wer Mitbewerber ist:
„Jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.“
Eine Wettbewerbrecht-Abmahnung können auch Unternehmer aus einer anderen Branche aussprechen (z. B. darf ein Unternehmen aus der Landwirtschaft gemäß Wettbewerbsrecht ein Unternehmen aus der TV-Branche abmahnen). Gleiches gilt für Unternehmen, die auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen stehen (z. B. darf ein Hersteller einen Endverkäufer abmahnen).
Eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht ist bei einem Wettbewerbsverstoß immer möglich – egal welche Produkte oder Dienstleistungen das unfair agierende Unternehmen verkauft.
Nur Verbraucher selbst können keine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht aussprechen. Sie dürfen sich aber an die Verbraucherschutzzentralen bzw. Interessenverbände wenden, die dann selbst eine Wettbewerbsrecht-Abmahnung versenden können.
2. Abmahnung Wettbewerbsrecht: Wann liegt unlauterer Wettbewerb vor? | Beispiele
Wann unlauterer Wettbewerb vorliegt, regelt das Wettbewerbsrecht bzw. genauer das UWG.
Gründe und Beispiele für eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht:
- Kein oder falscher Grundpreis
- Missachtung der Vorschriften des Verpackungsgesetzes
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Kein Link zur OS-Plattform im Impressum
- Fehlerhafte AGB-Klauseln
- Irreführende Werbung
- Irreführende Angaben zum Versand
- Keine Warnhinweise bei Gefahrenstoffen
- Keine oder falsche Kennzeichnungen (z. B. bei Textilien oder Lebensmitteln)
- Übertriebene Behauptungen (z. B. „Der beste Anbieter für Betten“)
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. mit 14 Tagen Widerrufsrecht)
- Einsatz unerlaubter Inhaltsstoffe (z. B. in Kosmetik)
- Werbung mit nicht belegten gesundheitsbezogenen Aussagen
3. Abmahnung Wettbewerbsrecht erhalten: Was bedeutet das?
Eine Abmahnung laut Wettbewerbsrecht bedeutet, dass ein Mitbewerber Ihnen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorwirft und Sie für den unlauteren Wettbewerb zur Verantwortung ziehen möchte.
Was ist Abmahnung im Wettbewerbsrecht?
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist der rechtliche Weg, Sie dazu zu bringen, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen und für die Benachteiligung im Wettbewerb Schadensersatz zu zahlen.
Denn bei einem Wettbewerbsverstoß haben benachteiligte Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch sowie Anspruch auf Schadensersatz von Ihnen für das unfaire Verhalten am Markt.
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht bedeutet Folgendes:
- Sie sollen eine Unterlassungserklärung
- Ihnen wird eine Vertragsstrafe auferlegt, falls Sie noch einmal gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
- Sie sollen Schadensersatz für den Wettbewerbsverstoß zahlen.
- Sie sollen die Anwaltskosten des Wettbewerbers bezahlen.
Aber: Der Vorwurf des Wettbewerbers bzw. seine Forderungen können unberechtigt sein. Der Schadensersatz kann zu hoch sein und die Unterlassungserklärung kann Sie zu sehr einschränken. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihre Abmahnung prüfen und einschätzen, ob die Forderungen berechtigt sind.