Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz zahlt nicht, was nun?
Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz zahlt nicht, was nun?
Dr. Timo Gansel
Beitrag von
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
Aktualisiert am

... Leistungserbringung Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz

Die Allianz ist die größte Versicherung in Deutschland die Berufsunfähigkeitsversicherungen anbietet. Laut einer Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) unter seinen Mitgliedern wird jeder fünfte Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt. Tritt die Berufsunfähigkeit plötzlich ein und stellt diese das Leben des Versicherungsnehmers und seiner Familie ohnehin auf den Kopf, so wird die Ablehnung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente für viele Betroffene zu einer zusätzlichen Belastung.

Hat Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt oder verzögert sich die Regulierung, erhalten Sie über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

So funktioniert's:  

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Inhalt
  1. 1. Wann zahlt die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. 2. Typische Argumente bzw. Gründe, mit denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Antrag ablehnen kann
  3. 3. Allianz Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt? So wehren Sie sich!
  4. 4. FAQ zur BU der Allianz
Hilfe erhalten

Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz zahlt nicht, was nun?

Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz zahlt nicht, was nun?

Die Allianz ist die größte Versicherung in Deutschland die Berufsunfähigkeitsversicherungen anbietet. Laut einer Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) unter seinen Mitgliedern wird jeder fünfte Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt. Tritt die Berufsunfähigkeit plötzlich ein und stellt diese das Leben des Versicherungsnehmers und seiner Familie ohnehin auf den Kopf, so wird die Ablehnung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente für viele Betroffene zu einer zusätzlichen Belastung.

Hat Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt oder verzögert sich die Regulierung, erhalten Sie über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

So funktioniert's:  

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Das Wichtigste in Kürze:
  • Laut Branchenumfragen wird rund jeder fünfte Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise abgelehnt.
  • Leistungen erhält in der Regel nur, wer eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit nachweist, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert und vom Vertrag gedeckt ist.
  • Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende oder unzureichende medizinische Nachweise, angeblich falsche Angaben beim Vertragsabschluss, vertragliche Ausschlüsse, Vorerkrankungen oder eine Verweisung auf eine andere zumutbare Tätigkeit.
  • Versicherungen verzögern die Leistungsprüfung teils durch wiederholte Nachforderungen oder befristete Anerkenntnisse.
  • Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen, ergänzende Nachweise vorlegen und sich ggf. an Ombudsmann, BaFin oder das Beschwerdemanagement wenden.
  • Führt das nicht zum Erfolg, ist anwaltliche Unterstützung im Versicherungsrecht sinnvoll, um Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.
Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

1. Wann zahlt die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Allianz bietet aktuell 3 Haupttarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung:  

  • BU Komfort
  • BU Premium  
  • BU Premium mit Pflege

Damit die Allianz im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere muss der Versicherung in dem Antrag eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, die von dem jeweiligen Versicherungsvertrag bzw. Baustein gedeckt ist.

1. Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt nach der Allianz vor, wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als alters entsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ihren Beruf auszuüben, und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann.

Beispiel: Ein gelernter Tischler, der nach einem schweren Unfall nicht mehr handwerklich arbeiten kann, gilt als berufsunfähig.  

Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % bestehen. Damit unterscheidet sich die Berufsunfähigkeit von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel: Ein gelernter Tischler, der nach einem schweren Unfall nur noch eine Stunde am Tag in gewohnter Weise handwerklich arbeiten kann, gilt als berufsunfähig – auch, wenn er diese eine Stunde noch gewohnt arbeiten könnte.  

2. Nachweis der Berufsunfähigkeit

Die Allianz zahlt nur, wenn der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit durch Auskünfte und Nachweise belegen kann.  

Dies erfolgt unter anderem durch:

  • Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit,  
  • ausführliche Gutachten der behandelnden Ärzte und eine
  • Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufes samt Einkommen.
  • In vielen Fällen beauftragt der Versicherer eigene ärztliche Gutachten.

Besonders bei psychischen Erkrankungen gestaltet sich der medizinische Nachweis häufig schwierig, da Versicherungen die Existenz, Schwere oder Dauer der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit anzweifeln.

3. Deckung durch den Versicherungsvertrag

Auch wenn eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist, muss der Versicherungsfall durch den Vertrag abgedeckt sein.  

Vorerkrankungen:

Manche Versicherungspolicen – auch die Allianz - schließen bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz aus, dies kann bspw. folgende Erkrankungen betreffen.:

  • Herzinfarkt
  • Rheuma
  • Bösartige Tumore
  • Multiple Sklerose
  • Diabetes Typ 1

Ausschluss bestimmter Tätigkeiten und Hobbys:  

Darüber hinaus können bestimmte berufliche Tätigkeiten oder auch etwa das Ausüben bestimmter Hobbys, die als besonders risikoreich gelten, den Schutz ausschließen.  

Beispiel: Ein gelernter Tischler, der nach einem schweren Unfall beim Klippenspringen nicht mehr handwerklich arbeiten kann und auch keine andere Tätigkeit ausüben kann, die seiner Qualifikation und Lebensstellung entspricht, erhält unter Umständen keine Berufsunfähigkeitsrente durch seine Versicherung, wenn Verletzungen aus Extremsportarten im Vertrag ausgeschlossen sind oder er dieses Hobby bei Vertragsschluss verschwiegen hat.  

Tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund solcher Tätigkeiten ein, besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Ferner greift i.d.R. kein Versicherungsschutz, wenn die Berufsunfähigkeit durch vorsätzliche Krankheit oder Verletzung (auch Suizidversuch) selbst herbeigeführt wurde.

Verweisungsklausel  

In manchen Policen findet sich eine Verweisungsklausel im Sinne von § 172 Abs. 3 VVG. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer muss außerstande sein, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der er aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage wäre und die seiner bisherigen Lebensstellung in angemessener Weise entspricht.  

Sie erlaubt der Versicherung, den Versicherten auf eine andere theoretisch zumutbare Tätigkeit zu verweisen. In diesem Fall muss die Versicherung keine Rente zahlen, auch wenn der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Beispiel: Ein Bäckermeister, der nach einem schweren Unfall nicht mehr als solcher arbeiten kann, kann – selbst wenn körperlich möglich – nicht auf eine Tätigkeit als einfacher Verkäufer verwiesen werden. Ein Verweis auf eine Tätigkeit als Filialleiter wäre jedoch unter Umständen möglich. Die Rechtsprechung zur Verweisung ist unübersichtlich, einzelfallbezogen und erfordert in jedem Fall anwaltliche Unterstützung.

Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

2. Typische Argumente bzw. Gründe, mit denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Antrag ablehnen kann

In der anwaltlichen Praxis treten einige häufige Gründe immer wieder auf, warum Versicherungen Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnen:

Falsche oder unvollständige Angaben bei Vertragsabschluss

Die Versicherung prüft, ob Vorerkrankungen korrekt angegeben wurden. Bei Verdacht auf fehlende oder falsche Angaben spricht man von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.  

Die Versicherung könnte z.B. die Vermutung aufstellen, dass ihre Berufsunfähigkeit schon bei Vertragsschluss vorlag und verschwiegen wurde, um die Versicherung zu täuschen.

Abgelehnte oder unzureichende Auskünfte und Nachweise

Sie müssen der Versicherung beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Fehlen Auskünfte und Nachweise oder sind diese nicht aussagekräftig, kann der Antrag darauf gestützt abgelehnt werden.

Tipp: Hier kommt es einerseits auf eine gute Organisation der Nachweise als auch eine freundliche, aber auch bestimmte Kommunikation und Kooperation mit der Versicherung an.  

Zweifel an dem Erreichen des Schwellenwertes von 50 %

Ein Leistungsanspruch besteht nach den meisten Versicherungspolicen nur, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens 50 % beträgt. Es gibt jedoch auch Versicherungspolicen die eine gestaffelte Leistungsplicht (25% oder 75%) vorsehen.

Verzögerungstaktik der Versicherung:

Manchmal setzen Versicherungen auf eine Zermürbungstaktik. Dabei werden Anträge absichtlich verzögert, indem Unterlagen oder Gutachten mehrfach angefordert werden. Ziel ist häufig, den Antrag abzulehnen oder die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer so lange warten zu lassen, dass eine Klage notwendig wird.

Ein Mittel, das Versicherungen dabei gelegentlich einsetzen, ist das befristete Anerkenntnis: Die Leistung wird nur vorübergehend anerkannt, wodurch die Versicherung Zeit gewinnt, sich auf eventuelle Streitigkeiten vorzubereiten oder die Zahlung einzuschränken.

3. Allianz Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt? So wehren Sie sich!

Wenn die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Antrag abgelehnt hat, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Leistungsablehnung prüfen

Lehnt die Versicherung Ihren Antrag ab, sollten Sie die Begründung zunächst sorgfältig prüfen und die Ablehnungsgründe identifizieren. Häufig wird behauptet, Sie seien nicht zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig oder hätten bei Antragstellung falsche Angaben gemacht.  

Lassen Sie diese Ablehnung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen. Ist die Ablehnung nicht haltbar, können Sie dagegen vorgehen.

2. Ablehnungsgründe gezielt entkräftigen  

Sie haben das Recht, sich gegen die Ablehnung Ihres Antrags zu wehren. Wichtig ist, die Ablehnungsgründe gezielt zu entkräften – zum Beispiel durch aktuelle, ggf. ergänzende medizinische Gutachten.  

Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, ihren Anspruch rechtssicher zu formulieren, nachzuweisen und somit durchzusetzen.

3. Geduld und Ausdauer zeigen  

Manche Versicherungen versuchen, Verfahren in die Länge zu ziehen. Sie fordern zahlreiche Unterlagen oder veranlassen eigene Gutachten. Stellen Sie sich darauf ein und lassen sich davon nicht entmutigen.  

Ein Anwalt kann die Verhandlung für sie führen, d.h. den Schriftverkehr übernehmen, Fristen überwachen und Druck auf die Versicherung ausüben.

4. Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen

Bleibt die Versicherung trotz Widerspruchs untätig, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Diese Schlichtungsstelle prüft Ihre Beschwerde kostenfrei. Beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauern kann.

Spätestens wenn die Versicherung weiterhin nicht zahlt, sollten Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Er kann einen letzten Versuch der außergerichtlichen Einigung unternehmen und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.  

5. Klage gegen die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn alle außergerichtlichen Mittel ausgeschöpft sind, bleibt oft nur die Klage gegen die Allianz. Da der Streitwert in fast jedem Fall über 10.000 Euro liegen wird, besteht gem. § 78 ZPO Anwaltszwang. Das bedeutet Sie müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.  

Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

4. FAQ zur BU der Allianz

Die Allianz zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente nur, wenn die im Versicherungsvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Ablehnung kann insbesondere auf fehlende oder aus Sicht der Versicherung nicht ausreichende Nachweise, einen nicht erreichten Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 %, vertragliche Ausschlüsse oder Angaben aus dem Antragsverfahren gestützt werden. Da die Leistungsprüfung von mehreren Faktoren abhängt, empfiehlt es sich, eine Ablehnung anwaltlich prüfen zu lassen.

Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Leistung versagt werden, wenn

  • die Berufsunfähigkeit unter 50 % liegt,
  • die Beeinträchtigung nicht mindestens sechs Monate andauert,
  • eine andere zumutbare Tätigkeit ausgeübt werden kann (Verweisung),
  • der Versicherungsfall vertraglich ausgeschlossen ist oder
  • die Berufsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte im Zweifel rechtlich überprüft werden.

Häufig werden unter anderem folgende Gründe angeführt:

  • unvollständige oder unzutreffende Angaben bei Vertragsschluss (vorvertragliche Anzeigepflicht),
  • fehlende oder nicht ausreichende medizinische Nachweise,
  • Zweifel am Erreichen des 50-%-Schwellenwerts,
  • eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit,
  • vertragliche Leistungsausschlüsse oder
  • eine verzögerte Leistungsprüfung durch Nachforderung weiterer Unterlagen.

Ob diese Gründe im konkreten Fall tragen, lässt sich regelmäßig durch eine anwaltliche Prüfung klären.

Zunächst sollte die Ablehnung sorgfältig geprüft und die genannten Gründe nachvollzogen werden. Häufig kann es sinnvoll sein, zusätzliche medizinische Unterlagen vorzulegen oder die eigene berufliche Tätigkeit genauer darzustellen.
Eine anwaltliche Beratung hilft dabei, die Erfolgsaussichten einzuschätzen und das weitere Vorgehen strukturiert abzustimmen.

Ja. Gegen eine Leistungsablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser sollte die Ablehnungsgründe gezielt aufgreifen und fachlich entkräften.
Ein Anwalt kann den Widerspruch rechtssicher formulieren, den Schriftverkehr übernehmen und prüfen, ob weitere Schritte – etwa eine Beschwerde beim Ombudsmann oder eine Klage – in Betracht kommen.

Ob Vorerkrankungen zu einem Leistungsausschluss führen, richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen. Relevant ist insbesondere, ob entsprechende Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurden oder ob Angaben bei Vertragsschluss vollständig erfolgt sind. Ob ein Leistungsausschluss rechtlich zulässig ist, sollte im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
2 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Dr. Timo Gansel
Beitrag von
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
Aktualisiert am
Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner