Durch das umfangreiche Netzwerk aus über 500 Partnerkanzleien hat advocado den passenden Anwalt für Sie, egal für welches Rechtsproblem – schnell, unkompliziert und ortsunabhängig.
Zusammenfassung
2018 wurden 148.066 Ehen geschieden. Da vorm Familiengericht Anwaltszwang herrscht, mussten die Ehepartner mindestens einen Anwalt für die Scheidung beauftragen – Anwaltskosten fallen immer an. Online-Rechner bieten einen groben Überblick über die Scheidungskosten. Wie viel Ihre Scheidung wirklich kostet und wie Sie die Anwaltskosten so gering wie möglich halten, erläutert Ihnen ein Anwalt.
Auf einen Blick
Unser Scheidungskostenrechner bietet einen schnellen ersten Überblick über die Anwaltskosten bei einer Scheidung:
Mit einem Online-Rechner können Sie die Anwaltskosten bei Ihrer Scheidung schnell und einfach berechnen.
Beachten Sie aber, dass solche Rechner keine verbindlichen Angaben liefern. Die endgültige Kostenhöhe ist abhängig vom Ermessen des Gerichts und den individuellen Verhandlungsgegenständen im Verfahren.
Die Anwaltskosten bei einer Scheidung berechnen sich nach dem Verfahrenswert und dem Umfang der Anwaltstätigkeit.
Grundlage für die Anwaltskosten bei einer Scheidung ist der sogenannte Verfahrenswert. Diesen berechnet das zuständige Familiengericht nach Einreichen der Scheidung.
Folgende Angaben beeinflussen den Verfahrenswert:
Nettoeinkommen beider Ehepartner
Beide Partner müssen ihr monatliches Nettoeinkommen offenlegen und addieren.
Beispiel: Partner A verdient im Monat 2.500 € netto, Partner B 3.000 €. Das gemeinsame Einkommen beträgt in der Summe 5.500 € netto.
Anzahl gemeinsamer unterhaltspflichtiger Kinder
Für jedes Kind zieht das Gericht etwa 250 € als Freibetrag vom monatlichen Nettoeinkommen beider Partner ab.
Beispiel: Partner A und B haben ein gemeinsames Nettoeinkommen von 5.500 € netto und zwei Kinder. Das zu berücksichtigende Einkommen sinkt um 500 €.
Gemeinsames Vermögen
Dazu zählen alle Vermögenswerte – z. B. Grundbesitz, Sparvermögen, Betriebsvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen, Kunstsammlungen oder Kraftfahrzeuge.
Bestehende Forderungen und Schulden (z. B. Hypotheken oder Kredite) zieht das Gericht vom Vermögen ab.
Üblicherweise gibt es pro Ehepartner einen Vermögensfreibetrag von 20.000 €. Pro Kind steigt der Freibetrag um weitere 10.000 €. Nach Ermessen des Gerichts können die Freibeträge höher oder niedriger ausfallen.
Versorgungsausgleich
Die Partner müssen angeben, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen oder ausgeschlossen ist.
Bei einem Versorgungsausgleich muss der Partner, der während der Ehe höhere Rentenansprüche erworben hat – z. B. aus gesetzlicher Rentenversicherung, beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen, Betriebsrente oder privater Vorsorge – dem anderen Partner Ansprüche ausgleichen. Ein solcher Ausgleich kann in einem Ehevertrag ausgeschlossen worden sein.
Wurde der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen, führt das Gericht ihn automatisch mit dem Scheidungsverfahren aus. Dann erhöht sich der Verfahrenswert pro Rentenanspruch um etwa 10 % des dreifachen Netto-Gesamteinkommens.
Weitere Verhandlungsgegenstände
Muss das Familiengericht zusätzlich über alleiniges Sorgerecht, geteiltes Sorgerecht, nachehelichen Unterhalt, Hausratsaufteilung oder einen Zugewinnausgleich entscheiden, erhöht sich der Verfahrenswert pro Angelegenheit weiter um einen vom Gericht festgelegten Prozentsatz.
Wieviel der Anwalt bei einer Scheidung abrechnen darf, ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Fällig sind:
Die Anwaltskosten bei einer Scheidung betragen pro Anwalt:
Wer die Scheidungskosten zahlt, ist einheitlich geregelt: Beide Partner zahlen jeweils die Hälfte.
Einige Anwälte möchten nicht nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), sondern mit einer Vergütungsvereinbarung abrechnen. Da es sich bei der Scheidung um eine gerichtliche Auseinandersetzung handelt, darf die Vergütungsvereinbarung nicht günstiger ausfallen als die RVG-Vergütung – nur teurer. Daher sollten Sie auf eine Abrechnung der Scheidungskosten nach RVG bestehen.
Für weitere Informationen zur Berechnung der Verfahrens- und Terminsgebühr, alternativen Vergütungsmodellen und anwaltlichen Aufklärungspflichten: Lesen Sie unseren Beitrag zum Thema Anwaltskosten.
Sie wollen herausfinden, wie viel Ihre Scheidung kostet? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Partner-Anwälte. Schildern Sie dafür hier Ihr Anliegen.
Viele Faktoren beeinflussen die Höhe der Anwaltskosten bei einer Scheidung: Ist die Scheidung einvernehmlich? Gibt es gemeinsame Kinder? Wie hoch ist das Vermögen? Ist ein Versorgungsausgleich notwendig?
Die folgenden Praxisbeispiele sollen Ihnen die Vielfalt der möglichen Fälle und die Unterschiede verdeutlichen.
Im Beispiel verdient der eine Partner 3.000 € netto, der andere 1.500 €. Das gemeinsame Vermögen beträgt 20.000 €. Es gibt keine Kinder und keinen Versorgungsausgleich. Das Gericht ermittelte einen Verfahrenswert von 13.500 €.
Je nachdem, ob sich die Partner einig sind oder streiten, ergeben sich für die Scheidung folgende Anwaltskosten:
Kosten 1. Anwalt |
Kosten 2. Anwalt |
Kosten pro Partner |
|
Einvernehmliche Scheidung |
1.957,55 € |
– |
978,76 € |
Strittige Scheidung |
1.957,55 € |
1.957,55 € |
1957,55 € |
Die Tabelle zeigt, dass die Anwaltskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung deutlich geringer sind.
Im Beispiel verdient der eine Partner 3.000 € netto, der andere 4.000 €. Das gemeinsame Vermögen beträgt 50.000 €. Es gibt keine Kinder.
Kommt es zum Versorgungsausgleich (dabei wird von zwei Versorgungsansprüchen ausgegangen), ist der Verfahrenswert 25.200 €. Ohne sind es 21.000 €.
Kosten 1. Anwalt |
Kosten 2. Anwalt |
Kosten pro Partner |
|
Einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich |
2.231,25 € |
– |
1.115,63 € |
Einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich |
2.591,23 € |
– |
1.295,62 € |
Strittige Scheidung ohne Versorgungsausgleich |
2.231,25 € |
2.231,25 € |
2.231,25 € |
Strittige Scheidung mit Versorgungsausgleich |
2.591,23 € |
2.591,23 € |
2.591,23 € |
Eine einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich ist am günstigsten.
Beide Partner verdienen 3.000 € netto. Das gemeinsame Vermögen beträgt 20.000 €. Die Scheidung erfolgt einvernehmlich und es gibt keinen Versorgungsausgleich.
Verfahrenswert |
Kosten eines Anwalts |
Kosten pro Partner |
|
Keine Kinder |
18.000,00 € |
2.094,00 € |
1.047,00 € |
1 Kind |
17.250,00 € |
2.094,00 € |
1.047,00 € |
2 Kinder |
16.500,00 € |
2.094,00 € |
1.047,00 € |
3 Kinder |
15.750,00 € |
1.957,55 € |
978,78 € |
4 Kinder |
15.000,00 € |
1.957,55 € |
978,78 € |
5 Kinder |
14.250,00 € |
1.957,55 € |
978,78 € |
Da vorm Familiengericht Anwaltszwang herrscht, fallen bei jeder Scheidung Anwaltskosten an. Diese können sich – je nach Verfahrenswert – schnell im vier- oder fünfstelligen Bereich bewegen.
So können Sie einen Teil der Kosten reduzieren:
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich über die wichtigsten Punkte – z. B. Aufteilung des Sorgerechts, Hausrats und gemeinsamen Vermögens, Versorgungsausgleich sowie Unterhaltsleistungen – einig sind, reduzieren sich die Scheidungskosten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, einen Anwalt statt zwei zu beauftragen – damit reduzieren Sie die Anwaltsvergütung um 50 %.
Außerdem reduzieren einige Gerichte den Verfahrenswert um 20–25 %, wenn sich die Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen. So sinkt nicht nur die Anwaltsvergütung, sondern auch die Gerichtskosten.
Sind beide Partner trotz bestehenden Streitigkeiten gewillt, eine einvernehmliche Einigung zu finden, lohnt sich die gemeinsame Beauftragung eines unparteiischen Anwalts. Dieser kann objektiv vermitteln und für beide Partner zufriedenstellende Lösungsansätze finden. Hat er Erfolg, können ihn sich die Partner im Scheidungsverfahren teilen und die Anwaltsvergütung so reduzieren. Hier Anliegen schildern & Anwalt finden.
Rechtsschutzversicherungen kommen selten für Streitigkeiten vor dem Familiengericht – und damit für Scheidungen – auf. Nur wenige Anbieter bieten einen Tarif für Scheidung und Unterhaltsstreitigkeiten.
Sie sind unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei einer Scheidung übernimmt? Wir stellen eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie.
Kann einer der Ehepartner die Anwaltskosten für die Scheidung nicht selbst aufbringen – etwa durch ein zu geringes Einkommen oder hohe Schulden –, steht ihm u. U. Prozesskostenhilfe zu.
Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht notwendig. Dieses prüft die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers und gewährt entweder einen Vollzuschuss oder ein zinsfreies Darlehen.
Hat der andere Partner ein sehr hohes Einkommen oder Vermögen, muss er einen Vorschuss für die Scheidungskosten leisten – seine Fürsorgepflicht übersteigt die des Staates. Weigert er sich, ist der Anspruch gerichtlich durchsetzbar.
Bis vor einigen Jahren konnte man die Anwaltskosten bei einer Scheidung als „außergewöhnliche Belastung” in die Steuererklärung eintragen und steuerlich absetzen. Das geht seit 2013 nicht mehr: Seit einer Gesetzesänderung kann man nur noch Kosten absetzen, die der Existenzsicherung dienen.
Das nahm der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom Mai 2017 (BFH Urteil v. 18.5.2017, VI R 9/16) bei einer Scheidung nicht an. Weil sie keine unzumutbare Belastung darstellen, können Sie die Anwaltskosten bei einer Scheidung nicht steuerlich absetzen.
Ein steuerrechtlicher Sonderfall könnte vorliegen, wenn die Ehepartner ein gemeinsames Unternehmen besitzen. Wenn der Erhalt des Unternehmens und damit die Existenzgrundlage durch die hohen Scheidungskosten gefährdet ist, können Sie sie als „außergewöhnliche Belastung” in Ihrer Steuererklärung angeben. Um zu prüfen, ob ein solcher Sonderfall bei Ihrer Scheidung vorliegt, lohnt sich die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts.
Ob Sorgerechtsfragen, Unterhaltsregelungen, Aufteilung des gemeinsamen Vermögens oder Versorgungsausgleiche: Eine Scheidung greift in viele Lebensbereiche ein und stellt die Ehepartner vor immense Herausforderungen.
Deshalb lohnt sich eine Erstberatung von einem spezialisierten Anwalt für Scheidungsrecht. Er kennt die Gesetzeslage und die aktuelle Rechtsprechung, kann zwischen den Partnern vermitteln und die Scheidungskosten so gering wie möglich halten.
Über advocado finden Sie schnell und einfach einen geeigneten Anwalt. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein unverbindliches Festpreis-Angebot. so haben Sie die Anwaltskosten bei Ihrer Scheidung von Anfang an im Blick.
Wenn Sie einen Anwalt über advocado beauftragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Der Anwalt klärt Sie schon vor Beauftragung über die wesentlichen Kostenfragen auf. Im Rahmen des Festpreis-Angebots erhalten Sie dann eine umfassende Übersicht über die Kosten sowie eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Nach einer umfassenden Beratung setzt er Ihre Wünsche im Scheidungsverfahren für Sie um.
Flexible Zahlungsmöglichkeiten – z. B. bequeme Online-Zahlung oder Ratenzahlung – ermöglichen Ihnen eine schnelle Scheidung.
Unser Anwalt erläutert Ihnen im kostenlosen Erstgespräch das mögliche Vorgehen.
Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.