4. Wann erfährt ein Mandant von den Kosten?
Der Rechtsanwalt muss nicht extra ansprechen, dass mit seiner Beauftragung Rechtsanwaltsgebühren entstehen.
Ebenso wenig muss er von sich aus über die genaue Höhe der Gebühren sprechen. Hier muss der Mandant selbst aktiv werden und nachfragen.
Ausnahmen
Für diesen Grundsatz gelten folgende Ausnahmen:
1. Der Anwalt rechnet nach den Kostentabellen des RVG ab.
Dann muss er einen kurzen Hinweis geben, z. B.: „Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab und nutze dafür den Gegenstandswert”.
Gab es keinen entsprechenden Hinweis, hat der Mandant einen Schadensersatzanspruch – sofern er durch den Hinweis von der Beauftragung abgesehen oder verhandelt hätte.
2. Der Anwalt schließt eine Vergütungsvereinbarung.
Wird darin ein Pauschal- oder Stundenhonorar festgelegt, kommt es meist automatisch zur Kommunikation der Gebühren.
So kann sich der Mandant informieren
Vollständige Auskunft über die anfallenden Gebühren erhält der Mandant, indem er konkret nachfragt. Der Anwalt muss die Anwaltsgebühren dann mindestens mündlich kommunizieren und einen möglichst genauen Kostenrahmen benennen.
Auf Wunsch des Mandanten ist neben der mündlichen Absprache eine schriftliche Kostenauflistung oder ein Kostenvoranschlag zu erstellen.
5. Diese Anwaltsgebühren sieht das RVG vor
Je nach Art, Arbeitsaufwand und Schwierigkeit der vorgenommenen Anwaltstätigkeit sieht die Anwaltsgebührenordnung verschiedene Anwaltsgebühren vor. Diese fallen, je nach dem vorab festgelegten Gegenstandswert bzw. Streitwert, unterschiedlich hoch aus.
Beratungsgebühr
Laut RVG kann der Anwalt eine Beratungsgebühr erheben, wenn er seinen Mandanten nach der Erstberatung weiter zu seinen rechtlichen Handlungsoptionen berät und das weitere Vorgehen plant.
Das Anwaltshonorar für die Beratung beträgt das 0,55-fache der einfachen Gebühr:
Gegenstandswert bis … €
|
0,55er Beratungsgebühr in €
|
500
|
29,45
|
1.000
|
52,36
|
5.000
|
198,31
|
10.000
|
365,21
|
50.000
|
761,18
|
100.000
|
983,71
|
500.000
|
2.102,91
|
Ist der Mandant Verbraucher, gilt bei der Beratungsgebühr laut RVG immer eine gesetzliche Höchstgrenze von 297,50 €.
Geschäftsgebühr
Wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich aktiv ist und mit der Gegenseite in Verbindung tritt, fällt eine Geschäftsgebühr an. Ebenso wenn er Schriftstücke anfertigt, prüft und übersendet oder Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite aufnimmt.
Für Angelegenheiten mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und Arbeitsaufwand beträgt die Geschäftsgebühr das 1,3-fache der einfachen Gebühr:
Gegenstandswert bis … €
|
1,3er Geschäftsgebühr in €
|
500
|
69,62
|
1.000
|
123,76
|
5.000
|
468,74
|
10.000
|
863,23
|
50.000
|
1.799,16
|
100.000
|
2.324,07
|
500.000
|
4.970,51
|
Wenn die Angelegenheit sehr leicht zu lösen ist, kann die Geschäftsgebühr auf bis zu 0,5 reduziert werden. Bei sehr komplizierten Fällen ist eine Erhöhung auf bis zu 2,5 möglich. Die Rechtsanwaltsgebühren können dementsprechend auch höher oder niedriger ausfallen, als in der Tabelle aufgeführt.
Verfahrensgebühr
Konnte die Angelegenheit nicht außergerichtlich geklärt werden und wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, kann der Rechtsanwalt zusätzlich eine 1,3er Verfahrensgebühr geltend machen. Diese entsteht, sobald der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Klage einreichen oder ihn gegen eine Klage verteidigen soll:
Streitwert bis … €
|
1,3er Verfahrensgebühr in €
|
500
|
69,62
|
1.000
|
123,76
|
5.000
|
468,74
|
10.000
|
863,23
|
50.000
|
1.799,16
|
100.000
|
2.325,14
|
500.000
|
4.970,51
|
Terminsgebühr
Wenn der Anwalt zu einem gerichtlich anberaumten Termin, einem Sachverständigentermin oder einer anderen offiziellen Besprechung erscheint, fällt zusätzlich eine 1,2er Terminsgebühr an:
Streitwert bis … €
|
1,2er Terminsgebühr in €
|
500
|
64,26
|
1.000
|
114,24
|
5.000
|
432,68
|
10.000
|
796,82
|
50.000
|
1.660,76
|
100.000
|
2.146,28
|
500.000
|
4.588,16
|
Zusatzgebühr
In Fällen von besonders umfangreichen Beweisaufnahmen ist eine 0,3er Zusatzgebühr vorgesehen. Dafür müssen mindestens drei Gerichtstermine stattfinden, in denen Sachverständige und Zeugen befragt werden – dadurch steigt der Arbeits- und Zeitaufwand des Rechtsanwalts.
Streitwert bis … €
|
0,3er Zusatzgebühr in €
|
500
|
16,07
|
1.000
|
28,56
|
5.000
|
108,17
|
10.000
|
199,21
|
50.000
|
415,19
|
100.000
|
506,23
|
500.000
|
1.147,04
|
Einigungsgebühr
Hat der Rechtsanwalt es geschafft, vor oder während der Gerichtsverhandlung eine Einigung zu erzielen, kann er sich dies mit einer Einigungsgebühr vergüten lassen.
Deren Höhe hängt davon ab, in welchem Stadium der Auseinandersetzung eine Einigung erzielt wurde:
- 1,5er Einigungsgebühr bei einer außergerichtlichen Einigung
- 1,0er Einigungsgebühr bei einer Einigung vor Gericht
- 1,3er Einigungsgebühr bei einer Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren
Laut Rechner ergeben sich folgende Werte:
Gegenstands-/Streitwert bis … €
|
1,0er Einigungsgebühr in €
|
1,3er Einigungsgebühr in €
|
1,5er Einigungsgebühr in €
|
500
|
53,55
|
69,62
|
80,33
|
1.000
|
95,20
|
123,76
|
142,80
|
5.000
|
360,57
|
468,74
|
540,86
|
10.000
|
664,02
|
863,23
|
996,03
|
50.000
|
1.383,97
|
1.799,16
|
2.075,96
|
100.000
|
1.788,57
|
2.325,14
|
2.682,86
|
500.000
|
3.823,47
|
4970,51
|
5.735,21
|
6. Alternativen zur Abrechnung nach RVG
Grundsätzlich muss sich der Anwalt nach den Gebührentabellen des RVG richten. Will er mehr oder weniger abrechnen – z. B. weil die RVG-Gebühren angesichts des geringen Aufwands als zu hoch erscheinen – ist eine Vergütungsvereinbarung möglich.
Weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren darf der Anwalt abrechnen, wenn die Angelegenheit außergerichtlich bearbeitet wird. Sobald ein Gericht involviert ist, darf er nur nach oben abweichen.
Neben der Vergütungsvereinbarung ist eine Gebührenvereinbarung möglich. Diese wird genutzt, wenn das RVG keine konkrete Gebühr vorsieht – z. B. bei ersten Beratungsgesprächen.