
Rechtsanwaltsgebühren 2024: Anwaltsgebühren richtig berechnen
Egal ob Erstberatung, Erstellung von Schriftstücken, Streitbeilegung oder gerichtliche Anspruchsdurchsetzung: Rechtsanwälte können sich jede Tätigkeit vergüten lassen. Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. So wird eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung garantiert – Mandanten werden vor überhöhten Forderungen geschützt.
Rechner bieten einen ersten Überblick über die Anwaltsgebühren. Genauere Angaben sollte der Anwalt schon während der Erstberatung machen können.
- Rechtsanwaltsgebühren entstehen bei außergerichtlichen Tätigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
- Für Erstberatungen gilt für Verbraucher eine gesetzliche Obergrenze von 226,10 €
- Anwaltsleistungen werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
- Alternativ sind individuelle Vergütungsvereinbarungen oder Gebührenvereinbarungen möglich.
- Grundsätzlich muss der Anwalt nur bei konkreter Nachfrage über anfallende Gebühren aufklären.
- Je nach Fall sind Kostenübernahmen durch die Gegenseite, Staatskasse oder Rechtsschutzversicherung möglich.
Rechtsanwaltsgebühren müssen grundsätzlich versteuert werden – es fallen 19 % Umsatzsteuer an. Diese muss der Mandant tragen. Daher sind alle im Folgenden genannten Werte Bruttowerte.
1. Rechtsanwaltsgebühren: Rechner 2024
Mit dem Rechtsanwaltsgebühren-Rechner 2024 können Sie sich schon vor Beauftragung eines Rechtsanwalts einen Überblick über die Anwaltskosten verschaffen. Der Rechner gibr Ihnen aber keine endgültigen Angaben über die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren. Komplexität und Arbeitsaufwand des Einzelfalls können die Kosten erhöhen oder senken.
Nutzen Sie den Rechner daher nur für eine grobe Orientierung.
2. Wofür fallen Rechtsanwaltsgebühren an?
Rechtsanwälte kümmern sich um die rechtlichen Belange ihrer Mandanten und setzen sich für deren Wünsche und Ansprüche ein. Dabei tragen sie Verantwortung für die persönliche und wirtschaftliche Zukunft des Auftraggebers.
Neben der Analyse von juristischen Problemen darf der Mandant die Einhaltung von datenschutzrechtlichen und berufsethischen Vorgaben erwarten – wichtig sind u. a. die anwaltliche Schweigepflicht, transparentes Arbeiten und der Ausschluss von Interessenkonflikten.
Aufgrund der hohen Anforderungen kann der Anwalt ein angemessenes Anwaltshonorar verlangen, sobald er Aufträge von einem Mandanten entgegennimmt und ausführt.
Laut dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind folgende Aufgabenfelder relevant:
Außergerichtliche Tätigkeiten
Außergerichtlich sind alle Tätigkeiten, bei denen kein Gericht involviert ist. Unterschieden werden:
- Erstberatungen zur Sach- und Rechtslage
- Weiterführende Beratungsgespräche
- Anfertigung & Prüfung von Dokumenten, Verträgen etc.
- Gespräche mit der Gegenpartei
- Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung
Gerichtliche Tätigkeiten
Rechtsanwälte sind gerichtlich tätig, sobald sie für ihren Mandanten Klage einreichen. Dann ist ein Gericht in die Angelegenheit involviert und der Rechtsanwalt versucht, das Verfahren für seinen Mandanten zu gewinnen und Ansprüche durchzusetzen.
Ebenso gebührenrelevant ist die Verteidigung gegen eine Klage: Wird gegen den Mandanten Klage erhoben, vertritt der Rechtsanwalt ihn vor Gericht und versucht, die Beweisführung der Gegenseite zu widerlegen.
Auslagen
Muss der Rechtsanwalt Geld für Kopien, Porto, Registerauskünfte, Übernachtungen o. Ä. auslegen, um den Fall zum gewünschten Ergebnis zu führen, kann er sich diese vom Mandanten erstatten lassen.
Für die Erstattung der Auslagen werden entweder die tatsächlichen Preise oder Pauschalen herangezogen.
Umsatzsteuer
Anfallende Rechtsanwaltsgebühren müssen versteuert werden – sie unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
Bei der Umsatzsteuerpflicht gelten folgende Ausnahmen:
- Kleinunternehmerregelung: Der Rechtsanwalt gilt als Kleinunternehmer und hat im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € an Rechtsanwaltsgebühren verdient. Im laufenden Kalenderjahr werden es voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € sein.
Beispiel: Der Rechtsanwalt ist nur in geringem Umfang als solcher tätig und verdient seinen Lebensunterhalt hauptsächlich mit anderen Tätigkeiten.
- Auslandsbezug: Es entsteht keine Umsatzsteuer, wenn der Rechtsanwalt außerhalb der bundesdeutschen Grenzen tätig wird.
Beispiel: Der Rechtsanwalt berät und vertritt ein Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Deutschlands. Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt.
3. Die Kosten einer Erstberatung
Oft findet der erste Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant im Rahmen einer Erstberatung statt. Darin schildert der Mandant sein rechtliches Problem.
Der Anwalt liefert daraufhin eine juristische Einschätzung der Situation und informiert über mögliche Handlungsoptionen. Anschließend entscheidet der Mandant über die Beauftragung des Anwalts.
Über die Erstberatungsgebühr kann der Anwalt grundsätzlich frei entscheiden. Für Verbraucher gilt jedoch eine gesetzliche Obergrenze von 226,10 €.
Verbraucher ist, wer die Erstberatung zu privaten Zwecken nutzt. Unternehmer und Selbstständige, die sich in Hinblick auf ihr Gewerbe beraten lassen, fallen nicht darunter.
Kostenlose Erstberatungen sind zwar grundsätzlich erlaubt (BGH-Urteil vom 20.07.2017, Az. AnwZ (Brfg) 42/16), kommen in der Praxis aber selten vor. Für den Mandanten bedeutet das, dass er schon zahlen muss, bevor er weiß, ob er einen Anwalt benötigt.
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4. Wann erfährt ein Mandant von den Kosten?
Der Rechtsanwalt muss nicht extra ansprechen, dass mit seiner Beauftragung Rechtsanwaltsgebühren entstehen.
Ebenso wenig muss er von sich aus über die genaue Höhe der Gebühren sprechen. Hier muss der Mandant selbst aktiv werden und nachfragen.
Ausnahmen
Für diesen Grundsatz gelten folgende Ausnahmen:
1. Der Anwalt rechnet nach den Kostentabellen des RVG ab.
Dann muss er einen kurzen Hinweis geben, z. B.: „Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab und nutze dafür den Gegenstandswert”.
Gab es keinen entsprechenden Hinweis, hat der Mandant einen Schadensersatzanspruch – sofern er durch den Hinweis von der Beauftragung abgesehen oder verhandelt hätte.
2. Der Anwalt schließt eine Vergütungsvereinbarung.
Wird darin ein Pauschal- oder Stundenhonorar festgelegt, kommt es meist automatisch zur Kommunikation der Gebühren.
So kann sich der Mandant informieren
Vollständige Auskunft über die anfallenden Gebühren erhält der Mandant, indem er konkret nachfragt. Der Anwalt muss die Anwaltsgebühren dann mindestens mündlich kommunizieren und einen möglichst genauen Kostenrahmen benennen.
Auf Wunsch des Mandanten ist neben der mündlichen Absprache eine schriftliche Kostenauflistung oder ein Kostenvoranschlag zu erstellen.
5. Diese Anwaltsgebühren sieht das RVG vor
Je nach Art, Arbeitsaufwand und Schwierigkeit der vorgenommenen Anwaltstätigkeit sieht die Anwaltsgebührenordnung verschiedene Anwaltsgebühren vor. Diese fallen, je nach dem vorab festgelegten Gegenstandswert bzw. Streitwert, unterschiedlich hoch aus.
Beratungsgebühr
Laut RVG kann der Anwalt eine Beratungsgebühr erheben, wenn er seinen Mandanten nach der Erstberatung weiter zu seinen rechtlichen Handlungsoptionen berät und das weitere Vorgehen plant.
Das Anwaltshonorar für die Beratung beträgt das 0,55-fache der einfachen Gebühr:
Gegenstandswert bis … € |
0,55er Beratungsgebühr in € |
500 |
29,45 |
1.000 |
52,36 |
5.000 |
198,31 |
10.000 |
365,21 |
50.000 |
761,18 |
100.000 |
983,71 |
500.000 |
2.102,91 |
Ist der Mandant Verbraucher, gilt bei der Beratungsgebühr laut RVG immer eine gesetzliche Höchstgrenze von 297,50 €.
Geschäftsgebühr
Wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich aktiv ist und mit der Gegenseite in Verbindung tritt, fällt eine Geschäftsgebühr an. Ebenso wenn er Schriftstücke anfertigt, prüft und übersendet oder Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite aufnimmt.
Für Angelegenheiten mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und Arbeitsaufwand beträgt die Geschäftsgebühr das 1,3-fache der einfachen Gebühr:
Gegenstandswert bis … € |
1,3er Geschäftsgebühr in € |
500 |
69,62 |
1.000 |
123,76 |
5.000 |
468,74 |
10.000 |
863,23 |
50.000 |
1.799,16 |
100.000 |
2.324,07 |
500.000 |
4.970,51 |
Wenn die Angelegenheit sehr leicht zu lösen ist, kann die Geschäftsgebühr auf bis zu 0,5 reduziert werden. Bei sehr komplizierten Fällen ist eine Erhöhung auf bis zu 2,5 möglich. Die Rechtsanwaltsgebühren können dementsprechend auch höher oder niedriger ausfallen, als in der Tabelle aufgeführt.
Verfahrensgebühr
Konnte die Angelegenheit nicht außergerichtlich geklärt werden und wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, kann der Rechtsanwalt zusätzlich eine 1,3er Verfahrensgebühr geltend machen. Diese entsteht, sobald der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Klage einreichen oder ihn gegen eine Klage verteidigen soll:
Streitwert bis … € |
1,3er Verfahrensgebühr in € |
500 |
69,62 |
1.000 |
123,76 |
5.000 |
468,74 |
10.000 |
863,23 |
50.000 |
1.799,16 |
100.000 |
2.325,14 |
500.000 |
4.970,51 |
Terminsgebühr
Wenn der Anwalt zu einem gerichtlich anberaumten Termin, einem Sachverständigentermin oder einer anderen offiziellen Besprechung erscheint, fällt zusätzlich eine 1,2er Terminsgebühr an:
Streitwert bis … € |
1,2er Terminsgebühr in € |
500 |
64,26 |
1.000 |
114,24 |
5.000 |
432,68 |
10.000 |
796,82 |
50.000 |
1.660,76 |
100.000 |
2.146,28 |
500.000 |
4.588,16 |
Zusatzgebühr
In Fällen von besonders umfangreichen Beweisaufnahmen ist eine 0,3er Zusatzgebühr vorgesehen. Dafür müssen mindestens drei Gerichtstermine stattfinden, in denen Sachverständige und Zeugen befragt werden – dadurch steigt der Arbeits- und Zeitaufwand des Rechtsanwalts.
Streitwert bis … € |
0,3er Zusatzgebühr in € |
500 |
16,07 |
1.000 |
28,56 |
5.000 |
108,17 |
10.000 |
199,21 |
50.000 |
415,19 |
100.000 |
506,23 |
500.000 |
1.147,04 |
Einigungsgebühr
Hat der Rechtsanwalt es geschafft, vor oder während der Gerichtsverhandlung eine Einigung zu erzielen, kann er sich dies mit einer Einigungsgebühr vergüten lassen.
Deren Höhe hängt davon ab, in welchem Stadium der Auseinandersetzung eine Einigung erzielt wurde:
- 1,5er Einigungsgebühr bei einer außergerichtlichen Einigung
- 1,0er Einigungsgebühr bei einer Einigung vor Gericht
- 1,3er Einigungsgebühr bei einer Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren
Laut Rechner ergeben sich folgende Werte:
Gegenstands-/Streitwert bis … € |
1,0er Einigungsgebühr in € |
1,3er Einigungsgebühr in € |
1,5er Einigungsgebühr in € |
500 |
53,55 |
69,62 |
80,33 |
1.000 |
95,20 |
123,76 |
142,80 |
5.000 |
360,57 |
468,74 |
540,86 |
10.000 |
664,02 |
863,23 |
996,03 |
50.000 |
1.383,97 |
1.799,16 |
2.075,96 |
100.000 |
1.788,57 |
2.325,14 |
2.682,86 |
500.000 |
3.823,47 |
4970,51 |
5.735,21 |
6. Alternativen zur Abrechnung nach RVG
Grundsätzlich muss sich der Anwalt nach den Gebührentabellen des RVG richten. Will er mehr oder weniger abrechnen – z. B. weil die RVG-Gebühren angesichts des geringen Aufwands als zu hoch erscheinen – ist eine Vergütungsvereinbarung möglich.
Weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren darf der Anwalt abrechnen, wenn die Angelegenheit außergerichtlich bearbeitet wird. Sobald ein Gericht involviert ist, darf er nur nach oben abweichen.
Neben der Vergütungsvereinbarung ist eine Gebührenvereinbarung möglich. Diese wird genutzt, wenn das RVG keine konkrete Gebühr vorsieht – z. B. bei ersten Beratungsgesprächen.
Vergütungsvereinbarung
In einer Vergütungsvereinbarung (auch: Honorarvereinbarung) wird ein Pauschalhonorar, ein Zeithonorar oder ein Erfolgshonorar festgelegt.
Dann kann der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein:
- Die Vergütung nach RVG ist gegenüber dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Rechtsangelegenheit unverhältnismäßig gering. Durch einen zu geringen Stundensatz können laufende Büro- und Personalkosten nicht ausreichend gedeckt werden.
- Obwohl die Rechtsangelegenheit schnell und einfach zu lösen ist, würde der Rechtsanwalt bei Abrechnung nach RVG durch den hohen Gegenstandswert einen astronomisch hohen Stundensatz erzielen. Dies würde beim Mandanten zu Irritationen und Unverständnis führen.
- Bei Mandatsübernahme ist dem Rechtsanwalt der Gegenstandswert noch völlig unklar. Um ihn und seinen Mandanten abzusichern, können sie vorab eine Pauschalvergütung festlegen.
Entscheidet sich der Rechtsanwalt für die Vergütungsvereinbarung, gelten gemäß § 3a RVG folgende Inhalts- und Formvorschriften:
- Textform – egal ob schriftlich oder digital (z. B. E-Mail, Fax oder WhatsApp)
- Ausdrückliche Bezeichnung als „Vergütungsvereinbarung” oder „Honorarvereinbarung”
- Nicht in einer Vollmacht enthalten, sondern als gesondertes Dokument abgefasst
- Hinweis auf eingeschränkte Kostenerstattung – müssen die Gegenseite oder die Staatskasse die Anwaltsgebühren übernehmen, müssen sie nicht mehr als die im RVG vorgesehene Vergütung erstatten
Werden die Inhalts- und Formvorschriften nicht eingehalten, bleibt die Vergütungsvereinbarung wirksam – jedoch mit Einschränkungen. Der Rechtsanwalt kann dann keine höhere als die gesetzlich im RVG vorgesehene Vergütung verlangen.
Gebührenvereinbarung
Die formfreie Gebührenvereinbarung ist gemäß § 34 RVG in folgenden Fällen möglich:
- Allgemeine Erstberatung (mündlich oder schriftlich)
- Ausarbeitung schriftlicher Gutachten
- Mediation
Grundsätzlich kann der Rechtsanwalt die Höhe der Gebührenvereinbarung selbst festlegen. In seiner Entscheidung ist er nur eingeschränkt, wenn es sich beim Mandanten um einen Verbraucher handelt. Dann gelten folgende Höchstbeträge:
- 226,10 € für eine Erstberatung
- 297,50 € für ein schriftliches Gutachten & weitere Beratungsgespräche
7. So wird richtig abgerechnet
Für die Einforderung der Anwaltshonorare kann der Anwalt folgende Rechnungsmodelle nutzen:
- Gesamtrechnung
- Teilrechnung
- Vorschussrechnung
Gemäß § 10 RVG muss die Rechnung mindestens folgende Inhalte haben:
- Name & Anschrift von Anwalt & Mandant
- Steuernummer
- Ausstellungsdatum
- Individuelle Rechnungsnummer
- Zeitpunkt der abgerechneten Anwaltstätigkeit
- Gegenstandswert
- Höhe der angefallenen Gebühren
- Benennung der angefallenen Gebühren (inkl. Nummer aus dem Vergütungsverzeichnis des RVG)
- Anzuwendender Steuersatz, Nettobetrag, Steuerbetrag & Bruttobetrag
- Zahlungsfrist
Tauchen in der fertigen Rechnung Berechnungsfehler auf oder ist der Ursprung einer Kostenposition unklar, muss der Rechtsanwalt die Rechnung berichtigen. Unterlässt er dies, können die festgesetzten Gebühren in einem Gerichtsverfahren überprüft werden – dafür wird ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer angefordert.
Da dabei selten falsche Gebühren festgestellt werden, kann es sinnvoll sein, vor Klageerhebung die Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer einzubeziehen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen Rechtsanwalt und Mandanten herbeizuführen.
8. Möglichkeiten zur Kostenübernahme
Grundsätzlich werden die Rechtsanwaltsgebühren direkt beim Mandanten abgerechnet. Diesem wird nach Beendigung des Mandats eine Rechnung ausgestellt.
Je nach Ausgang des Falles gibt es aber folgende Möglichkeiten der Kostenerstattung:
- Erstattung durch die Gegenseite bei gewonnenem Gerichtsprozess
- Übernahme durch die Staatskasse – z. B. im gewonnenen Strafprozess oder bei Verfassungsstreitigkeiten
- Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung
- Staatliche Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe
9. Lassen sich Rechtsanwaltsgebühren unverbindlich ermitteln?
Die genaue Höhe der Rechtsanwaltsgebühren lässt sich nicht pauschal vorhersagen: Das gewünschte Ergebnis, Arbeitsaufwand und Schwierigkeit müssen in die Einzelfallbetrachtung einbezogen werden. Auf einen Rechner ist daher nur bedingt Verlass.
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