3. Was tun, wenn ich nicht rechtzeitig beliefert werde?
Kommt die Lieferung zu spät, müssen Sie das nicht tatenlos hinnehmen. Ob sich rechtliche Schritte tatsächlich lohnen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Entstehen Ihnen durch den Lieferverzug Verzugsschäden, können Sie Schadensersatz geltend machen.
Falls der Schuldner Ihnen glaubhaft versichert, die Leistung innerhalb einer für Sie akzeptablen Frist nachzuliefern, sollten Sie diesem Angebot dennoch nicht immer zustimmen, da diese Zustimmung den Lieferverzug aufheben kann.
Schritte bei Lieferverzug
Falls Sie keinen Zeitraum als Liefertermin ausgemacht haben, müssen Sie dem Schuldner bei verspäteter Lieferung eine Mahnung schicken, damit Verzug entsteht.
Beim Verfassen der Mahnung müssen Sie keine bestimmte Form einhalten. Dennoch empfiehlt es sich, die Mahnung schriftlich zu formulieren, um die Leistungsaufforderung beweisen zu können.
Setzen Sie im Mahnungsschreiben eine konkrete Nachfrist. Die Dauer der Nachfrist muss angemessen sein – also mindestens so lang, dass der Schuldner eine begonnene Leistung noch beenden kann.
Folgende Informationen sollten Sie in der Mahnung angeben:
- Ihren Namen
- Den (Firmen-)Namen des Schuldners
- Das Datum
- Ihre Adresse
- Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Eine eindeutige Aufforderung zum Leisten der Sache
- Die Dauer der Nachfrist
Ist dann auch die Nachfrist überschritten, können Sie vom Vertrag zurücktreten und ggf. auch Schadensersatz fordern. Dokumentieren Sie ggf. auch finanzielle Schäden aufgrund des Verzugs (z. B. entgangene Gewinne). Der Schuldner haftet in der Regel dafür.
Das sind die Rechte von Einkäufern bei Lieferverzug
Kommt die Ware nicht pünktlich und tritt daraufhin Lieferverzug ein, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Falls Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben, muss der Verkäufer Ihnen das Geld zurückerstatten.
Damit Sie von einem Kaufvertrag zurücktreten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es besteht ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Schuldner
- Die Lieferung der Sache war bereits fällig
- Die von Ihnen gesetzte Nachfrist ist ohne Lieferung verstrichen oder es war keine Mahnung erforderlich
- Der Schuldner hat nur einen Teil der Sache geleistet
- Sie befinden sich nicht im Annahmeverzug
Wenn der Schuldner nur einen Teil der Sache geleistet hat, können Sie jedoch nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn kein Interesse an der Teilleistung besteht. Allerdings müssen Sie dann den bisher geleisteten Teil der Sache zurückgeben.
Annahmeverzug besteht, wenn Sie sich weigern, die vereinbarte Ware anzunehmen.
Kein Umtausch
Ist der Liefertermin überschritten, können Sie keinen Umtausch (Nacherfüllung) fordern, da nicht ein Mangel der Ware, sondern der Lieferzeitpunkt entscheidend ist.
Haben Sie eine Sache umgetauscht und der Verkäufer befindet sich bei der Lieferung des Umtauschs in Verzug, haben Sie dieselben Rechte wie bei Lieferverzug von anderen Waren.
Keine Preisminderung
Bei Lieferverzug besteht kein grundsätzliches Recht auf Preisminderung. Wenn Verkäufer eine Preisminderung anbieten, dann tun sie das aus Kulanz. Nehmen Sie die Preisminderung an, kann das den Schadensersatzanspruch aufheben. Die Preisminderung gilt dann als Entschädigung für die verspätete Lieferung.
4. Wie viel Schadensersatz gibt es bei Lieferverzug? | Beispiele
Ihnen steht gemäß § 280 Abs. 2 BGB Schadensersatz bei Lieferverzug zu, sobald sich der Schuldner tatsächlich in Verzug befindet und Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Wenn Sie wegen zu später Lieferung vom Kaufvertrag zurücktreten, bleibt Ihr Anspruch auf Entschädigung dennoch bestehen. Auch die Anwaltskosten regelmäßig gehören zum Schadensersatz wegen Lieferverzugs.
Wie viel Entschädigung Sie für eine verspätete Lieferung fordern können, hängt immer vom Einzelfall ab. Zur Orientierung haben wir einige Beispiele für Sie:
Küche zu spät geliefert
Wird die bestellte Küche nicht rechtzeitig geliefert, können Sie Schadensersatz fordern. Denn die Küche ist für die normale Lebensführung besonders wichtig.
Für die Höhe der Entschädigung ist aber nicht entscheidend, wie viel Geld Sie für das Auswärtsessen oder das Bestellen von Essen ausgegeben haben. Wichtig ist der Nutzwert der Küche. In die Berechnung fließt aber auch ein, wie viel Geld Sie gespart haben, weil Sie keine Lebensmittel kaufen mussten und weniger Strom- sowie Wasserkosten für das Kochen angefallen sind. Die Höhe der Entschädigung bei Lieferverzug ist also sehr individuell.
Teurere Ersatzbeschaffung
Eine Spielekonsole zum Preis von 350 € wird auch nach Mahnung des Verkäufers nicht geliefert. Der Verkäufer ist in Lieferverzug geraten und Sie treten vom Kaufvertrag zurück. Sie kaufen die gleiche Spielkonsole einige Tage später bei einem anderen Verkäufer für 380 €.
Die Differenz zwischen den beiden Preisen ist der Schaden der Ersatzbeschaffung, den Sie gegenüber dem Verkäufer geltend machen können, der nicht geliefert hat. Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung müssen jedoch verhältnismäßig bleiben – Sie dürften also nicht die Differenz der Ersatzbeschaffung fordern, wenn Sie für die Spielekonsole beim zweiten Verkäufer statt der 380 etwa 1.500 € bezahlt hätten.
Entgangener Gewinn durch Lieferverzug
Ist Ihnen durch die Überschreitung des Liefertermins ein Gewinn entgangen, müssen Sie nachweisen können, dass der Verzug maßgeblich für den Verlust war. Entscheidet ein Gericht über die Höhe des Schadensersatzes, orientiert es sich an einer üblichen Schadenssumme. Es kann also sein, dass Sie nicht die gesamte Schadenssumme vom Schuldner erhalten.
Auch nicht direkt mit dem Lieferverzug verbundene Mehrkosten, beispielsweise für Marketing, um Ihren möglichen Image-Schaden zu beheben, muss der Schuldner nicht zwangsläufig erstatten.
5. Bei verspäteter Lieferung Entschädigung einfordern: So geht’s
Wenn Sie Schadensersatz wegen Lieferverzugs geltend machen wollen, können Sie:
- Verkäufer direkt zum Schadensersatz auffordern: Wichtig ist, dass Sie auch hier schon eine konkrete Summe nennen.
- Außergerichtliche Einigung erzielen: In manchen Fällen wird der Verkäufer Ihrer Forderung zustimmen oder ein Gegenangebot machen, um weitere Gerichtskosten zu vermeiden.
- Per Vertragsstrafe absichern: Bei wichtigen Lieferungen lohnt es sich, im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe nach § 339 BGB für den Verzugsfall zu vereinbaren. Diese wird bei Lieferverzug sofort fällig, ohne dass Sie einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden nachweisen müssen.
- Rechtsanwalt kontaktieren: ist keine gütliche Einigung mit dem Verkäufer möglich, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann Folgendes für Sie tun:
- Feststellen, ob tatsächlich Lieferverzug vorliegt
- Den Schuldner kontaktieren und einschätzen, ob der von ihm genannte Grund für den Verzug tatsächlich außerhalb seiner Verantwortung liegt
- Das Mahnungsschreiben verfassen
- Die angemessene Dauer der Nachfrist bestimmen
- Den Rücktritt vom Kaufvertrag in die Wege leiten
- Eine angemessene Entschädigung für die verspätete Lieferung einfordern
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