In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Schadensersatz geltend machen zu können, wie ein Schadensersatzanspruch genau berechnet wird und welche Kosten mit seiner Durchsetzung verbunden sein können.
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Sind die Verletzung von Leben, Eigentum oder Rechten die Folge einer schuldhaften Handlung wie Sachbeschädigung oder eines medizinischen Behandlungsfehlers, kann der Geschädigte unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Grundvoraussetzung dabei ist, dass zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass wirtschaftlich messbare Schäden durch die Schadenshandlung bedingt sind. Sollte der Schaden wirtschaftlich nicht messbar sein, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
LINK-TIPP: Sofern Sie sich ausführlicher über Schmerzensgeld bei nicht wirtschaftlich messbaren Schäden, dessen Voraussetzungen und möglicher Höhe informieren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag zum Thema Schmerzensgeld beantragen. Ausführlichere Informationen zu Ihren juristischen Optionen, wenn die Gegenseite Ihnen Schmerzensgeld verweigert, und wie Sie Schmerzensgeld ggf. vor Gericht durchsetzen können, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld einklagen.
Um Schadensersatz erfolgreich geltend machen zu können, muss der Geschädigte zweifelsfrei nachweisen, dass die Schäden direkte Folgen des Schadensereignisses waren. Dafür können Sie alle wirtschaftlich messbaren Schäden ausführlich dokumentieren und diese Dokumentation um Berichte von z. B. Polizei, Zeugen, Ärzten und ggf. von Versicherungen erweitern.
Um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können, sind verschiedene gesetzliche Regelungen, zahlreiche Voraussetzungen und Verjährungsfristen zu beachten. Alles, was in diesem Zusammenhang wichtig ist, erklären wir Ihnen in diesem Kapitel.
Gemäß §§ 823 ff. BGB kann man Schadensersatz geltend machen, wenn vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt wird.
Einen Schadensersatzanspruch geltend machen, kann ein Geschädigter u. a. bei folgenden Rechtsverletzungen:
Aber auch bei DHL-Transportschäden, der Verletzung des Urheberrechts oder wenn ein Mieter nicht zahlt, kann man Schadensersatz geltend machen.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zum Schadensersatzanspruch, zu allen wichtigen gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen sowie den juristischen Optionen zur Durchsetzung finden Sie in unserem Beitrag zum Schadensersatz.
Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um bei einem wirtschaftlich messbaren Schaden Schadensersatz geltend machen zu können. Diese sind:
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Um Schadensersatz geltend machen zu können, darf der Schadensersatzanspruch noch nicht verjährt sein. Laut § 195 BGB verjährt dieser nach drei Jahren. Diese Frist setzt dabei zum Ende des Jahres ein, in dem es zum Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis von Schaden sowie Schädiger erhalten hat.
Beispiel: Durch einen Zusammenstoß im Mai 2018 kam es zu erheblichen Schäden am Auto, welche einen Schadensersatzanspruch begründen. Da der Unfallverursacher einen Tag nach seiner Fahrerflucht ausfindig gemacht werden konnte, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2018 und endet demzufolge am 31.12.2021.
Andere Verjährungsfristen greifen allerdings, wenn der Schädiger oder das Ausmaß der Schäden unbekannt oder noch nicht absehbar ist. § 199 BGB unterscheidet in diesem Zusammenhang folgende Fristen:
Nach 30 Jahren kann man dann grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch mehr geltend machen – alle Ansprüche sind nach dieser Frist verjährt.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zur Verjährung von Schadensersatz und welche besonderen Voraussetzungen und Regelungen in diesem Zusammenhang zu beachten sind, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Verjährung Schadensersatz.
Um Schadensersatz geltend zu machen, ist die genaue Schadenssumme zu berechnen. Die Berechnung folgt dabei dem Grundsatz, dass erlittene Schäden finanziell auszugleichen sind. Dabei darf dieser Ausgleich nicht über das für die Schadensbeseitigung erforderliche Maß hinausgehen – d. h. dass der Schädiger den Geschädigten so stellen muss, wie er stehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
Um die konkrete Summe genau zu berechnen, wenn man Schadensersatz geltend machen möchte, sind u. a. Umfang und Schwere etwaiger Schäden, mögliche Dauerschäden und die damit verbunden Kosten zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der Schadensersatzsumme wird auf drei Methoden zurückgegriffen:
Die fehlerfreie und rechtssichere Berechnung von Schadensersatzansprüchen kann kompliziert sein. Ein advocado Partner-Anwalt kann Sie bei der Berechnung Ihres Schadensersatzes unterstützen und eine angemessene Höhe mithilfe einer umfassenden Dokumentation rechtskonform festlegen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
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Um Schadensersatz geltend machen zu können, ist zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite anzustreben. Ist diese nicht möglich, lässt sich ein Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend machen.
Um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen, wenn man einen Schadensersatzanspruch geltend machen will, ist zunächst eine schriftliche Schadensersatzforderung an die Gegenseite – also den Schädiger oder dessen Versicherung – zu verschicken. In diesem Zusammenhang ist eine ausführliche Beschreibung des Schadensereignisses und der daraus resultierenden Schäden wichtig. Sie können dem Schreiben folgende Dokumente beifügen:
Setzen Sie eine Frist für die Auszahlung des Schadensersatzes. Lässt die Gegenseite diese Frist verstreichen, reagiert nicht auf Nachfragen oder verweigert Schadensersatz, kann Klage erhoben werden, wenn man Schadensersatz geltend machen will.
Ist die gegnerische Versicherung hingegen bereit, die Forderung nach Schadensersatz zu erfüllen, muss der Geschädigte womöglich eine vorbehaltlose Abfindungserklärung unterzeichnen. Damit schließt die Gegenseite aus, dass man weiteren Schadensersatz geltend machen kann, wenn beispielsweise noch nicht absehbare Spätfolgen auftreten.
Ist keine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite möglich, sollten Geschädigte Schadensersatz gerichtlich geltend machen. Folgende Schrittfolge sollte dabei eingehalten werden:
Inhalt der Klageschrift:
✓ Name & Kontaktdaten des Geschädigten
✓ Bezeichnung & Anschrift des Gerichts
✓ Name & Kontaktdaten des Schädigers
✓ Datum der Klageerhebung
✓ Klagegrund & Erläuterung
✓ Schadensersatzforderung
✓ Begründung der Forderung & Nachweis der Schäden sowie ihrer Ursachen
✓ Unterschrift des Klägers
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zu den Inhalten einer Klageschrift, wo genau eine Klage einzureichen ist und welche Kosten damit verbunden sein können, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Klage einreichen.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zu Ablauf, Dauer und Kosten einer Klage auf Schadensersatz finden Sie in unserem Beitrag zur Schadensersatzklage.
Es kann sein, dass die Gegenseite nicht ohne Weiteres auf eine außergerichtliche Forderung eingeht, wenn Geschädigte Schadensersatz geltend machen wollen. Gründe für eine Verweigerung einer Schadensersatzforderung kann eine unzureichende Dokumentation des Schadensereignisses und der dadurch eingetretenen wirtschaftlichen Schäden sein. Auch wenn der eindeutige Nachweis der Schuld des Schädigers misslingt oder Dokumente fehlen, die das wirtschaftliche Ausmaß der Schäden zweifelsfrei begründen, kann sich z. B. die gegnerische Haftpflichtversicherung einer Auszahlung eines Schmerzensgeldes widersetzen.
Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Regelungen berücksichtigt und alle für einen Schadensersatz notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden sowie der zweifelsfrei nachgewiesenen Schadensersatzanspruch schnell und unkompliziert durchgesetzt wird. Gelingt keine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite, kann er zudem mit der passenden juristischen Strategie gewährleisten, dass die begründete Forderung durch zielführende Verhandlungen vor Gericht durchgesetzt wird.
Der Anwalt kann u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
Wenn Geschädigte einen Schadensersatzanspruch geltend machen, können Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Diese sind immer abhängig vom Streitwert – also der konkreten Schadensersatzsumme, die gefordert wird. Diese Kosten sind übrigens bei erfolgreicher Durchsetzung von der Gegenseite zu tragen, da sie eine anerkannte Schadensposition darstellen.
Außergerichtliche Kosten
Zu den außergerichtlichen Kosten zählen u. a. Fahrtkosten von Zeugen, Kosten für Sachverständigengutachten und Anwaltskosten – sollte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite ein Anwalt hinzugezogen werden.
Gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf ein Anwalt, wenn er für einen Geschädigten Schadensersatz geltend machen soll, u. a. folgende Kosten in Rechnung stellen:
Bei unterschiedlichen Streitwerten können sich dann folgende exemplarische Anwaltskosten ergeben:
Streitwert bis … |
Anwaltskosten |
500 € |
126,00 € |
2.000 € |
420,00 € |
4.000 € |
705,60 € |
Erklärung: Anwaltskosten richten sich stets nach dem Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Als Alternative ist aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis möglich. Der Anwalt würde seine Tätigkeit dann auf Stundenbasis abrechnen.
Gerichtliche Kosten
Ist keine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite möglich, kann vor Gericht eine Schadensersatzklage eingereicht werden, wenn Geschädigte einen Schadensersatzanspruch geltend machen wollen. Eine Klage zieht dabei immer Gerichtskosten nach sich, die gerichtliche Gebühren und Auslagen umfassen. Gerichtliche Gebühren werden dabei für die Tätigkeit des Gerichts erhoben, Auslagen für Aufwendungen, die dem Gericht im Einzelfall entstehen. Dazu zählen u. a. Kosten für die Zeugenbefragung, Sachverständige sowie Dolmetscher, aber auch Kosten für Telekommunikation bzw. Post. Die genaue Höhe der Gerichtskosten ist ebenfalls vom jeweiligen Streitwert abhängig.
Wenn Geschädigte Schadensersatz geltend machen und die Chancen vor Gericht positiv beeinflussen wollen, kann eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein. Ein Anwalt kann in diesem Zusammenhang laut RVG folgende Kosten in Rechnung stellen:
Nachfolgend haben wir Ihnen Anwalts- und Gerichtskosten für verschiedene Streitwerte exemplarisch zusammengestellt:
Streitwert bis … |
Anwalts- und Gerichtskosten |
500 € |
192,50 € |
2.000 € |
614,00 € |
4.000 € |
1.009,00 € |
Erklärung: Anwalts- und Gerichtskosten richten sich stets nach dem Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Die Kosten, die entstehen, wenn Geschädigte Schadensersatz geltend machen wollen, können durch folgende Möglichkeiten finanziert bzw. reduziert werden:
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, wenn Sie Schadensersatz geltend machen wollen, kann ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie stellen.
Haben Sie z. B. durch Sachbeschädigung, Vertragsverletzungen oder Betrug unverschuldet einen wirtschaftlich messbaren Schaden an Ihren Rechten oder rechtlich geschützten Gütern erlitten, können Sie Schadensersatz geltend machen. Eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite kann schwierig sein – dann wäre eine Klage notwendig. Ein Anwalt kann Sie hier unterstützen und sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für Schadensersatz erfüllt sind, die Schäden und deren Ursache zweifelsfrei dokumentiert und nachgewiesen werden und mithilfe der passenden juristischen Strategie Ihren Schadensersatz außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.