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Rechtsanspruch Kita: Recht auf einen Kindergartenplatz durchsetzen
Ratgeber Verwaltungsrecht Kita-Platz Rechtsanspruch Kita
Stand 25.03.2020
Lesezeit 9 min

Rechtsanspruch Kita: Recht auf einen Kindergartenplatz durchsetzen

Kinder ab 1 Jahr haben Anspruch auf einen Kitaplatz. In bevölkerungsreichen Regionen wie Berlin oder NRW ist der Bedarf an Kindertagesbetreuung aber nicht gedeckt. Bei erfolgloser Suche oder Ablehnung des Jugendamtes können Eltern den Kindergartenplatz gerichtlich einfordern oder Kostenerstattung für alternative Betreuungsmodelle fordern.

Patricia Bauer
Beitrag von Patricia Bauer
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 25.03.2020
6.888 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Jedes Kind hat ab 1 Jahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung.
  • Es besteht aber kein Anspruch auf Unterbringung in der Wunsch-Kita.
  • Eltern müssen zunächst selbstständig nach einem Kindergartenplatz suchen.
  • War die Suche ergebnislos, kann das Jugendamt mit der Suche betraut werden.
  • Gab es einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt, können Eltern Widerspruch einlegen und Klage einreichen, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz durchzusetzen.
  • Stehen tatsächlich keine Plätze zur Verfügung, muss die Gemeinde die Kosten für alternative Betreuungsmodelle übernehmen.
  • Bleibt die Kita aufgrund von Corona längere Zeit geschlossen, können Sie – je nach Bundesland und Kita-Träger – bereits gezahlte Gebühren zurückverlangen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wer hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
  2. Was beinhaltet der Rechtsanspruch auf den Kitaplatz?
  3. Wie können Eltern das Recht auf einen Kindergartenplatz durchsetzen?
  4. So erhalten Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind

1. Wer hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

Seit dem 01.08.2013 gilt ein flächendeckender Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung. Gemäß § 24 SGB VIII muss für jedes Kind zwischen 1 und 3 Jahren ein Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) verfügbar sein.

Ab dem 4. Lebensjahr bis zur Einschulung besteht ein solcher Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bereits seit 1996.

Mit unserem kostenlosen Schnellcheck finden Sie heraus, ob eine Kitaplatz-Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Hinweis
Hinweis:

Das Recht auf einen Kita-Platz besteht unabhängig von der Beschäftigungssituation und den Einkommensverhältnissen der Eltern. Auch wenn ein Elternteil arbeitslos ist, besteht Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

2. Was beinhaltet der Rechtsanspruch auf den Kitaplatz?

Der Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung beinhaltet zwar keinen Anspruch auf die Wunschkita, aber eine Mindestbetreuungszeit.

Besteht Anspruch auf einen Platz in der Wunschkita?

Kitas, die sich in unmittelbarer Nähe zum Elternhaus befinden, stehen auf der Wunschliste weit oben. Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der Wunschkita besteht aber nur, solange Plätze vorhanden sind.

Da es vor allem in bevölkerungs- und kinderreichen Regionen wie Berlin, Potsdam, NRW oder Bayern zahlreiche Bewerber gibt, bekommt Ihr Kind nicht zwingend den Platz in der nächstgelegenen Kita. Die Stadt ist nur zur Bereitstellung eines „wohnortnahen“ Platzes verpflichtet.

„Wohnortnah“ bedeutet:

  • Der Kindergarten ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar.
  • Die Entfernung beträgt höchstens 5 Kilometer.

Für wie viele Stunden gilt der Rechtsanspruch?

Eltern haben mindestens Anspruch auf 20 Stunden Betreuungszeit pro Woche. Je nach Arbeitssituation sind auch längere Betreuungszeiten möglich – bei Eltern in Vollzeitbeschäftigung bis zu 45 Stunden pro Woche.

Während dieser Zeit übernimmt das Kita-Personal die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.

Hinweis
Hinweis:

Die Betreuung endet, wenn das Kind den Kindergarten verlässt – z. B. weil es zur Grundschule wechselt. Dann müssen Eltern den Betreuungsvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt maximal drei Monate. Im Falle eines Umzugs oder Krankheit können Sonderkündigungsrechte bestehen.

Kita-Gebühren in Krisenzeiten erstatten lassen?

Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrags verpflichten Sie sich ggf. zur regelmäßigen Zahlung von Kita-Gebühren. Was aber, wenn die Einrichtung aufgrund einer bundesweiten Krise – z. B. in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – für längere Zeit nicht öffnen darf?

Ob Sie bereits gezahlte Gebühren dann zurückfordern können, ist bisher nicht bundeseinheitlich geregelt. Grund ist, dass die Kinderbetreuung Ländersache ist und es verschiedene Kita-Träger gibt. Bisher haben einzelne Städte – z. B. Kiel oder Lübeck – angekündigt, Gebühren zurückzuerstatten. Ob es eine bundeseinheitliche Lösung geben wird, ist noch offen.

3. Wie können Eltern das Recht auf einen Kindergartenplatz durchsetzen?

Damit Kinder einen Kindergartenplatz erhalten und die Betreuung rechtzeitig sichergestellt ist, müssen Eltern sich frühzeitig kümmern. Je nach Platzsituation in der Region kann eine Anmeldung bereits während der Schwangerschaft sinnvoll sein.

Gehen Sie dazu in 5 Schritten vor:

Infografik: Wie setzen Eltern erfolgreich ihren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz durch?

I. Selbstständige Suche

Um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz durchzusetzen, müssen Erziehungsberechtigte zunächst selbstständig suchen. Erst, wenn die Suche erfolglos war, dürfen Eltern die Mithilfe des Jugendamts beanspruchen.

Folgendes können Sie tun, um eine Kindertagesbetreuung zu finden:

  • Kitas in Ihrer Nähe ausfindig machen
  • Besichtigungstermine vereinbaren
  • Anmeldung direkt bei der Kita, über ein Online-Portal oder Anmeldeformular
  • Wartelistenplätze bei mehreren Kitas sichern

Je früher Sie sich bei Ihrer Wunschkita bewerben, desto wahrscheinlicher ist eine Zusage.

Hinweis
Tipp:

Manche Unternehmen haben Platzkontingente bei Kindergärten in der Nähe. Kinder von Beschäftigten des Unternehmens werden in diesen Kindergärten bevorzugt. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig danach.

II. Kontakt zum Jugendamt suchen

War Ihre selbstständige Suche erfolglos, ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Nachdem Sie sich dort persönlich, schriftlich oder telefonisch vorgestellt haben, muss das Jugendamt für Sie tätig werden und Ihnen passende Kita-Plätze vorschlagen. Dafür hat das Amt zwei bis drei Monate Zeit.

Im Idealfall endet Ihre Suche und Ihnen wird ein passender Platz zugeteilt.

III. Widerspruch einlegen

Haben Eltern einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt erhalten, können sie dagegen innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Kümmern Erziehungsberechtigte sich nicht rechtzeitig, können sie keine weiteren juristischen Schritte – wie z. B. ein Klageverfahren – einleiten, um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz durchzusetzen.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen & den Ihres Kindes
  • Ihre Kontaktdaten
  • Ausdrückliche Widerspruchserklärung
  • Datum & Geschäftszeichen der Ablehnung durch das Jugendamt
  • Unterschrift

Mit Eingang des Widerspruchs muss das Jugendamt seine Ablehnung kontrollieren und erneut prüfen, ob passende Kita-Plätze vorhanden sind.

Anführungszeichen

Kinder haben ab dem 2. Lebensjahr Rechtsansprüche auf Betreuung in einer Kita oder bei Tageseltern. Diese Ansprüche lassen sich rechtlich durchsetzen, auch wenn das Jugendamt und die Träger der Einrichtungen keinen Platz zur Verfügung stellen wollen.

Martin Schröder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

IV. Klage einreichen

War der Widerspruch erfolglos, können Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltungsgericht den Kitaplatz einklagen. Ein gerichtliches Vorgehen ergibt Sinn, wenn es nachweislich freie Kindergartenplätze in der Gemeinde gibt, die Ihrem Kind vorenthalten wurden.

Wenn Sie klagen wollen, müssen Sie dem Gericht eine Klageschrift mit folgenden Angaben zukommen lassen:

  • Ihren Namen & den Ihres Kindes.
  • Ihre Kontaktdaten.
  • Aktenzeichen & Datum des ablehnenden Jugendamtbescheids.
  • Kurze Schilderung, warum Ihr Kind so schnell wie möglich betreut werden muss.
  • Unterschrift.

Wenn Sie zusätzlich ein Eilverfahren beantragen, verkürzt sich das langwierige Gerichtsverfahren auf 4 bis 6 Wochen.

Ist in Ihrer Gemeinde wirklich kein Kindergartenplatz verfügbar, kann das Gericht keinen Platz für Ihr Kind schaffen. In diesem Fall verlieren Sie durch das Klageverfahren Zeit, die Sie für die Suche nach Alternativen nutzen könnten.

Reichen Sie daher nur Klage ein, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kind trotz freier Plätze übergangen wurde. Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten zuverlässig einzuschätzen und Sie im Klageverfahren vertreten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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V. Alternativen prüfen & Kostenerstattungsanspruch durchsetzen

Lässt sich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch mit einer Klage nicht durchsetzen, können Eltern sich mit alternativen Modellen zur Kinderbetreuung auseinandersetzen.

Alternativen sind z. B.:

  • Tagesmütter & -väter
  • private Kindergärten
  • Kinderhotels
  • Babysitter

Wenn es in Ihrem Umfeld tatsächlich an passenden Kita-Plätzen fehlt, wird der Kita-Rechtsanspruch zu einem Kostenerstattungsanspruch. Das heißt, die Gemeinde trägt die Kosten für das alternative Betreuungsmodell.

Dafür müssen Sie der Gemeinde eine genaue Aufschlüsselung der entstandenen Kosten zukommen lassen und aufzeigen, warum Sie auf einen selbst beschafften Betreuungsplatz zurückgreifen mussten.

Rechtsberatung
Hinweis:

Weigert sich die Gemeinde, Ihren Kostenerstattungsanspruch zu akzeptieren, droht eine hohe finanzielle Belastung. Ein Anwalt kann den Anspruch juristisch fundiert begründen und Druck auf die Gegenseite ausüben. Er kann die Kommunikation mit der Behörde übernehmen und versuchen, Ihren Anspruch so schnell wie möglich durchzusetzen.

4. So erhalten Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind

Ihren Anspruch auf einen Kindergartenplatz können Sie grundsätzlich selbstständig durchsetzen. Indem Sie passende Kitas kontaktieren, mit dem Jugendamt sprechen, können Sie sich eine geeignete Betreuungslösung für Ihr Kind sichern.

Was aber, wenn die Kita-Suche erfolglos blieb und Sie einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt erhalten haben?

Bevor Sie Verdienstausfälle und Probleme mit dem Arbeitgeber hinnehmen, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Kindergartenrecht Ihnen weiterhelfen.

Er kann einschätzen, welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist und die notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihres Rechtsanspruches auf den Kitaplatz unternehmen.

Ob Widerspruchsverfahren oder Klage: Der Anwalt unterstützt Sie mit rechtssicheren Schreiben, zielführender Argumentation gegenüber den Behörden und der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Er vermittelt zwischen den Parteien und setzt sich für eine schnelle Klärung der Betreuungssituation ein. Haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch, kann er versuchen, diesen bei der zuständigen Behörde durchzusetzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Patricia Bauer
Patricia Bauer
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 25.03.2020

Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.

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