1. Wer hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
Seit dem 01.08.2013 gilt ein flächendeckender Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung. Gemäß § 24 SGB VIII muss für jedes Kind zwischen 1 und 3 Jahren ein Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) verfügbar sein.
Ab dem 4. Lebensjahr bis zur Einschulung besteht ein solcher Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bereits seit 1996.
Mit unserem kostenlosen Schnellcheck finden Sie heraus, ob eine Kitaplatz-Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist.
2. Was beinhaltet der Rechtsanspruch auf den Kitaplatz?
Der Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung beinhaltet zwar keinen Anspruch auf die Wunschkita, aber eine Mindestbetreuungszeit.
Besteht Anspruch auf einen Platz in der Wunschkita?
Kitas, die sich in unmittelbarer Nähe zum Elternhaus befinden, stehen auf der Wunschliste weit oben. Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der Wunschkita besteht aber nur, solange Plätze vorhanden sind.
Da es vor allem in bevölkerungs- und kinderreichen Regionen wie Berlin, Potsdam, NRW oder Bayern zahlreiche Bewerber gibt, bekommt Ihr Kind nicht zwingend den Platz in der nächstgelegenen Kita. Die Stadt ist nur zur Bereitstellung eines „wohnortnahen“ Platzes verpflichtet.
„Wohnortnah“ bedeutet:
- Der Kindergarten ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar.
- Die Entfernung beträgt höchstens 5 Kilometer.
Für wie viele Stunden gilt der Rechtsanspruch?
Eltern haben mindestens Anspruch auf 20 Stunden Betreuungszeit pro Woche. Je nach Arbeitssituation sind auch längere Betreuungszeiten möglich – bei Eltern in Vollzeitbeschäftigung bis zu 45 Stunden pro Woche.
Während dieser Zeit übernimmt das Kita-Personal die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.
Kita-Gebühren in Krisenzeiten erstatten lassen?
Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrags verpflichten Sie sich ggf. zur regelmäßigen Zahlung von Kita-Gebühren. Was aber, wenn die Einrichtung aufgrund einer bundesweiten Krise – z. B. in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – für längere Zeit nicht öffnen darf?
Ob Sie bereits gezahlte Gebühren dann zurückfordern können, ist bisher nicht bundeseinheitlich geregelt. Grund ist, dass die Kinderbetreuung Ländersache ist und es verschiedene Kita-Träger gibt. Bisher haben einzelne Städte – z. B. Kiel oder Lübeck – angekündigt, Gebühren zurückzuerstatten. Ob es eine bundeseinheitliche Lösung geben wird, ist noch offen.
3. Wie können Eltern das Recht auf einen Kindergartenplatz durchsetzen?
Damit Kinder einen Kindergartenplatz erhalten und die Betreuung rechtzeitig sichergestellt ist, müssen Eltern sich frühzeitig kümmern. Je nach Platzsituation in der Region kann eine Anmeldung bereits während der Schwangerschaft sinnvoll sein.
Gehen Sie dazu in 5 Schritten vor:
I. Selbstständige Suche
Um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz durchzusetzen, müssen Erziehungsberechtigte zunächst selbstständig suchen. Erst, wenn die Suche erfolglos war, dürfen Eltern die Mithilfe des Jugendamts beanspruchen.
Folgendes können Sie tun, um eine Kindertagesbetreuung zu finden:
- Kitas in Ihrer Nähe ausfindig machen
- Besichtigungstermine vereinbaren
- Anmeldung direkt bei der Kita, über ein Online-Portal oder Anmeldeformular
- Wartelistenplätze bei mehreren Kitas sichern
Je früher Sie sich bei Ihrer Wunschkita bewerben, desto wahrscheinlicher ist eine Zusage.
II. Kontakt zum Jugendamt suchen
War Ihre selbstständige Suche erfolglos, ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Nachdem Sie sich dort persönlich, schriftlich oder telefonisch vorgestellt haben, muss das Jugendamt für Sie tätig werden und Ihnen passende Kita-Plätze vorschlagen. Dafür hat das Amt zwei bis drei Monate Zeit.
Im Idealfall endet Ihre Suche und Ihnen wird ein passender Platz zugeteilt.
III. Widerspruch einlegen
Haben Eltern einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt erhalten, können sie dagegen innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Kümmern Erziehungsberechtigte sich nicht rechtzeitig, können sie keine weiteren juristischen Schritte – wie z. B. ein Klageverfahren – einleiten, um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz durchzusetzen.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen & den Ihres Kindes
- Ihre Kontaktdaten
- Ausdrückliche Widerspruchserklärung
- Datum & Geschäftszeichen der Ablehnung durch das Jugendamt
- Unterschrift
Mit Eingang des Widerspruchs muss das Jugendamt seine Ablehnung kontrollieren und erneut prüfen, ob passende Kita-Plätze vorhanden sind.
IV. Klage einreichen
War der Widerspruch erfolglos, können Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltungsgericht den Kitaplatz einklagen. Ein gerichtliches Vorgehen ergibt Sinn, wenn es nachweislich freie Kindergartenplätze in der Gemeinde gibt, die Ihrem Kind vorenthalten wurden.
Wenn Sie klagen wollen, müssen Sie dem Gericht eine Klageschrift mit folgenden Angaben zukommen lassen:
- Ihren Namen & den Ihres Kindes.
- Ihre Kontaktdaten.
- Aktenzeichen & Datum des ablehnenden Jugendamtbescheids.
- Kurze Schilderung, warum Ihr Kind so schnell wie möglich betreut werden muss.
- Unterschrift.
Wenn Sie zusätzlich ein Eilverfahren beantragen, verkürzt sich das langwierige Gerichtsverfahren auf 4 bis 6 Wochen.
Ist in Ihrer Gemeinde wirklich kein Kindergartenplatz verfügbar, kann das Gericht keinen Platz für Ihr Kind schaffen. In diesem Fall verlieren Sie durch das Klageverfahren Zeit, die Sie für die Suche nach Alternativen nutzen könnten.
Reichen Sie daher nur Klage ein, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kind trotz freier Plätze übergangen wurde. Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten zuverlässig einzuschätzen und Sie im Klageverfahren vertreten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
für eine kostenlose Ersteinschätzung.
V. Alternativen prüfen & Kostenerstattungsanspruch durchsetzen
Lässt sich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch mit einer Klage nicht durchsetzen, können Eltern sich mit alternativen Modellen zur Kinderbetreuung auseinandersetzen.
Alternativen sind z. B.:
- Tagesmütter & -väter
- private Kindergärten
- Kinderhotels
- Babysitter
Wenn es in Ihrem Umfeld tatsächlich an passenden Kita-Plätzen fehlt, wird der Kita-Rechtsanspruch zu einem Kostenerstattungsanspruch. Das heißt, die Gemeinde trägt die Kosten für das alternative Betreuungsmodell.
Dafür müssen Sie der Gemeinde eine genaue Aufschlüsselung der entstandenen Kosten zukommen lassen und aufzeigen, warum Sie auf einen selbst beschafften Betreuungsplatz zurückgreifen mussten.
4. So erhalten Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind
Ihren Anspruch auf einen Kindergartenplatz können Sie grundsätzlich selbstständig durchsetzen. Indem Sie passende Kitas kontaktieren, mit dem Jugendamt sprechen, können Sie sich eine geeignete Betreuungslösung für Ihr Kind sichern.
Was aber, wenn die Kita-Suche erfolglos blieb und Sie einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt erhalten haben?
Bevor Sie Verdienstausfälle und Probleme mit dem Arbeitgeber hinnehmen, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Kindergartenrecht Ihnen weiterhelfen.
Er kann einschätzen, welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist und die notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihres Rechtsanspruches auf den Kitaplatz unternehmen.
Ob Widerspruchsverfahren oder Klage: Der Anwalt unterstützt Sie mit rechtssicheren Schreiben, zielführender Argumentation gegenüber den Behörden und der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Er vermittelt zwischen den Parteien und setzt sich für eine schnelle Klärung der Betreuungssituation ein. Haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch, kann er versuchen, diesen bei der zuständigen Behörde durchzusetzen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
4.304 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.