Modifizierte Unterlassungserklärung: So können Sie sich vor lebenslangen Verpflichtungen schützen
 ![Modifizierte Unterlassungserklärung: So können Sie sich vor lebenslangen Verpflichtungen schützen](assets/images/m/modifizierte-unterlassungserklaerung-dokument-unterschreiben-haende-wzhzef3cgykpxbe.jpg) Beitrag von Sophie Suske
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 28.05.2026
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 [...](ratgeber/zivilprozessrecht.html "Ratgeber Zivilprozessrecht") [Unterlassungsanspruch](ratgeber/zivilprozessrecht/unterlassungsanspruch.html "Ratgeber Unterlassungsanspruch") Modifizierte Unterlassungserklärung
Rechtsverletzungen wie illegales Filesharing oder Verleumdung können eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zur Folge haben. Diese soll das rechtswidrige Verhalten verhindern und beinhaltet eine Strafzahlung. Die Forderungen des Abmahnenden können zu hoch sein. Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung lassen sich Vertragsstrafe und Reichweite der Unterlassungsverpflichtung reduzieren.
Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Wann ist die Unterlassungs­erklärung zulässig?
3. 2. Folgen & Risiken der modifizierten Unter­lassungs­erklärung
4. 3. Vorteile einer modifizierten Unterlassungs­erklärung
5. 4. Inhalt der modifizierten Unter­lassungs­erklärung
6. 5. Folgen und Risiken einer unpassenden Unterlassungserklärung
7. 6. Wann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein kann
8. 7. Modifizierte Unterlassungserklärung erhalten: 6 wichtige Schritte
9. 8. Benötige ich einen Anwalt?
10. 9. Mit welchen Kosten muss ich bei einer modifizierten Unterlassungserklärung rechnen?
11. 10. Häufige Irrtümer aufgeklärt
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# Modifizierte Unterlassungserklärung: So können Sie sich vor lebenslangen Verpflichtungen schützen
 Beitrag von Sophie Suske
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 28.05.2026
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Rechtsverletzungen wie illegales Filesharing oder Verleumdung können eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zur Folge haben. Diese soll das rechtswidrige Verhalten verhindern und beinhaltet eine Strafzahlung. Die Forderungen des Abmahnenden können zu hoch sein. Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung lassen sich Vertragsstrafe und Reichweite der Unterlassungsverpflichtung reduzieren.

## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine von der abgemahnten Person **abgeänderte** Unterlassungserklärung, die den gerügten Rechtsverstoß künftig verhindern soll, aber **Reichweite, Formulierungen oder Vertragsstrafe** gegenüber dem vorformulierten Entwurf anpasst.
**Gilt, wenn …**
- Sie ein Schreiben mit **Abmahnung** und (meist) **vorformulierter Unterlassungserklärung** erhalten haben.
- Ihnen ein konkreter Rechtsverstoß vorgeworfen wird (z. B. Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht).
- die beigefügte Erklärung **zu weit gefasst** ist oder die **Vertragsstrafe/Kostenregelung** unverhältnismäßig wirkt.
**Sonderfall:** Schicken Sie **nichts ungeprüft** zurück, wenn …
- Sie unsicher sind, **ob** der Vorwurf überhaupt zutrifft oder **wer** gehandelt haben könnte (z. B. Mehrpersonenhaushalt, Mitarbeitende, Dienstleister).
- die Erklärung Zusätze enthält wie „**ich erkenne an**“, „**Schadensersatz dem Grunde nach**“ oder sehr weit gefasste Verbote („jegliche Nutzung…“).
- bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder ein **weiterer Verstoß** behauptet wird.
**Wichtigste Frist:** Entscheidend ist die **im Abmahnschreiben genannte Frist** zur Abgabe der Unterlassungserklärung – sie läuft ab **Zugang** des Schreibens. Gerade bei urheberrechtlichen Abmahnungen werden häufig **sehr kurze Fristen** gesetzt (oft nur wenige Tage).
**Benötigte Informationen zur Prüfung der Unterlassungserklärung:**
- Abmahnschreiben inkl. Anlagen, Vollmachten/Vertretungsnachweise (falls beigefügt)
- der **Entwurf der Unterlassungserklärung**
- Angaben zum Sachverhalt (wer, wann, wo, wie: z. B. Upload/Shop-Angebot/Post/Bewertung)
- Belege/Screenshots, technische Infos (z. B. Router-/Accountnutzung), ggf. Zeugen
**Häufigster Fehler:** Die beigefügte Erklärung **sofort unterschreiben** oder ein **Internet-Muster** übernehmen, ohne Reichweite und Vertragsstrafe auf den konkreten Vorwurf abzustimmen.
**Wenn die Frist knapp ist:** Über advocado können Sie eine **kostenlose Ersteinschätzung** durch eine:n Partner-Anwält:in anfragen, um das weitere Vorgehen einzuordnen – insbesondere, ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung sinnvoll ist.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher ist:**
- Eine Unterlassungserklärung ist in der Praxis ein **rechtlich bindendes Versprechen**, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen – häufig verbunden mit einer **Vertragsstrafe** für den Fall eines Verstoßes (Grundgedanke der Vertragsstrafe: § 339 BGB).
- Abmahnungen sollen regelmäßig die Möglichkeit geben, einen Streit **außergerichtlich** zu erledigen (z. B. im Wettbewerbsrecht: § 13 UWG).
- Eine zu weit gefasste oder unpassend formulierte Erklärung kann Sie **unnötig belasten** – eine Anpassung kann daher im Grundsatz sinnvoll sein.
**Es kommt auf den Einzelfall an:**
- ob überhaupt ein **Unterlassungsanspruch** besteht (Berechtigung des Vorwurfs, Beweisbarkeit, Wiederholungsgefahr),
- ob die Abmahnung **formell und inhaltlich** die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (z. B. im Urheberrecht: § 97a UrhG),
- wie eng die Unterlassungserklärung formuliert sein muss, damit sie die Wiederholungsgefahr ausräumt **und** nicht über das Ziel hinausschießt,
- welche Kostenpositionen (Abmahnkosten/Schadensersatz) im konkreten Fall realistisch sind.

## 1. Wann ist die Unterlassungs­erklärung zulässig?
Haben Sie die Rechte eines anderen Menschen verletzt, darf dieser mit einer [Abmahnung](/ratgeber/zivilrecht/abmahnung/abmahnung-erhalten-was-nun.html "Abmahnung erhalten: Was Sie jetzt tun können") Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens von Ihnen verlangen.
Haben Sie nachweislich z. B. gegen das Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- oder Urheberrecht verstoßen, ist die [Unterlassungserklärung](/ratgeber/zivilprozessrecht/unterlassungsanspruch/unterlassungserklaerung.html "Unterlassungserklärung: So gehen Sie richtig vor") zulässig.
Die der Abmahnung beigefügte **Unterlassungserklärung ist vorformuliert** und stärkt vor allem die Rechte des Abmahnenden. **Die modifizierte Unterlassungserklärung** dürfen Sie selbst verfassen bzw. Ihr Anwalt. Die Forderungen des Abmahnenden können Sie zu Ihrem Vorteil anpassen und die Folgen der Rechtsverletzung verringern.
Ein Unterlassungsanspruch besteht z. B. bei folgenden Rechtsverstößen:
- **Beleidigung**: Respektloses Verhalten und Beschimpfungen
- **Verleumdung:** Verbreitung unwahrer, ehrverletzender Tatsachen
- **Urheberrechtsverletzung**: Verbreitung oder Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke
- **Markenrechtsverletzung**: Unerlaubte Verwendung einer Marke zu gewerblichen Zwecken
- **Filesharing**: Illegale Verbreitung oder Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke wie Filme oder Musiktitel über Tauschbörsen
- **Wettbewerbsverletzung**: Z. B. durch fehlerhaftes Impressum oder unvollständige AGB
Der Abmahnende vermutet, dass **Wiederholungsgefahr** bei der Verletzung seiner Rechte besteht. Abmahnung und Unterlassungserklärung sollen dies mit einer Vertragsstrafe unterbinden.
Abmahnkanzleien wie [Waldorf Frommer](/ratgeber/medien-und-urheberrecht/abmahnung/waldorf-frommer-abmahnung.html "Abmahnung Waldorf Frommer: Mahnbescheid in 4 Schritten abwehren") oder [Daniel Sebastian](/ratgeber/medien-und-urheberrecht/abmahnung/daniel-sebastian-abmahnung.html "Abmahnung von Daniel Sebastian erfolgreich abwehren") verschicken die Abmahnungen im Auftrag des Rechteinhabers und sollen die Unterlassung durchsetzen.
Bei allen Abmahnungen könnte Folgendes helfen: Prüfen Sie den Tatvorwurf und unterschreiben Sie die beigefügte [strafbewehrte Unterlassungserklärung](/ratgeber/zivilprozessrecht/unterlassungsanspruch/strafbewehrte-unterlassungserklaerung.html "Die strafbewehrte Unterlassungserklärung") nicht voreilig. Sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein, kann es oft Sinn ergeben, die Unterlassungserklärung mithilfe eines Anwalts zu modifizieren und die enthaltenen Forderungen damit abzuschwächen.

### Was an der Abmahnung (und dem Entwurf) geprüft werden sollte
- Wer mahnt ab – und ist diese Person/Organisation **anspruchsberechtigt**?
- Was genau wird beanstandet (konkrete Handlung, Zeitpunkt, Fundstelle)?
- Welche Pflichten und Formulierungen enthält die Unterlassungserklärung (Umfang, Ausnahmen, Vertragsstrafe, Anerkenntnisse)?
- Sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet (z. B. **Pflichtangaben** bei urheberrechtlicher Abmahnung nach § 97a UrhG; im Wettbewerbsrecht nach § 13 UWG)?

## 2. Folgen & Risiken der modifizierten Unter­lassungs­erklärung
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung, **verpflichten Sie sich lebenslang** dazu, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Diese Verpflichtung verjährt nie.
Prüfen Sie die Forderungen deshalb genau und bemühen Sie sich, eine **modifizierte Unterlassungserklärung** zu verfassen.
Die Folgen der Unterlassungserklärung:
- Übernahme der Haftung für die Rechtsverletzung
- Forderung von [Schadensersatz](/ratgeber/vertragsrecht/schadensersatz/schadensersatz-geltend-machen.html "Schadensersatz geltend machen – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung")
- Zahlung der Anwaltskosten des Abmahnenden
- Drohende Vertragsstrafe

### Haftung
Akzeptieren Sie Abmahnung und Unterlassungserklärung, übernehmen Sie die Haftung für das Vergehen und die Konsequenzen.
Haben Dritte Ihren Internetanschluss für illegales Filesharing oder Streaming genutzt, sind Sie mitschuldig. Die sogenannte **Störerhaftung** betrifft Sie, wenn Sie Besucher nicht vorher über die korrekte Internetnutzung belehrt haben und Ihren Internetanschluss nicht vor Fremdzugriff geschützt haben.
Eine an Sie gerichtete [Filesharing-Abmahnung](/ratgeber/medien-und-urheberrecht/abmahnung/filesharing-abmahnung.html "Filesharing-Abmahnung: Das sind Ihre Rechte") wäre in diesem Fall berechtigt. Auch als Störer sind Sie für die Rechtsverletzung mitverantwortlich und müssen die Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Abmahnende darf aber **keinen Schadensersatz** von Ihnen fordern.

### Schadensersatz & Anwaltskosten
Haben Sie die Rechte eines Dritten verletzt, hat dieser einen Schadensersatzanspruch für z. B. Umsatzeinbußen aufgrund der [Markenrechtsverletzung](/ratgeber/markenrecht/markenschutz/markenrechtsverletzung.html "Markenrechtsverletzung – so reagieren Sie richtig").
Beauftragt der Abmahnende zur Durchsetzung seines Rechts einen Anwalt, tragen Sie dessen Kosten, wenn die Unterlassungsforderung berechtigt ist.

### Vertragsstrafe
Zusätzlich fordert der Rechteinhaber die Abgabe der beigefügten [strafbewehrten Unterlassungserklärung](/ratgeber/zivilprozessrecht/unterlassungsanspruch/strafbewehrte-unterlassungserklaerung.html "Strafbewehrte Unterlassungserklärung: So reagieren Sie richtig"). Wer diese unterschreibt, erklärt sich nicht nur zur Zahlung der Forderungen bereit – er gibt auch ein **Schuldeingeständnis** ab und schließt einen lebenslang bindenden Vertrag. Missachtet er diesen, drohen Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird je nach Verstoß so berechnet, dass der Abgemahnte ein wirtschaftliches Interesse hat, die Unterlassungserklärung einzuhalten.
Bei [Urheberrechtsverletzungen](/ratgeber/medien-und-urheberrecht/urheberrechtsverletzung/urheberrechtsverletzung.html "Die Urheberrechtsverletzung") liegt die Strafe häufig bei **5.001 Euro**. Ab dieser Summe liegt die Zuständigkeit bei den Landgerichten, die mit zusätzlichen Richtern für Urheberrechtsverstöße besetzt sind.

### Mildert die modifizierte Unterlassungserklärung die Folgen?
Ja und nein.
Modifizieren Sie die Unterlassungserklärung zu stark, indem Sie z. B. die Vertragsstrafe zu sehr reduzieren, kann sie der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Anwaltskanzlei ablehnen.
Dann hat der Rechteinhaber das Recht, **gerichtliche Schritte** einzuleiten, um den Rechtsverstoß zu unterbinden. Aus diesem Grund kann es sich empfehlen, einen Anwalt hinzuziehen, der Ihre modifizierte Unterlassungserklärung rechtssicher aufsetzt.

### Unterlassungserklärung ignorieren?
Mit der Erklärung versichern Sie, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Ignorieren Sie das Schreiben oder verändern die Bedingungen zu sehr zu Ihrem Vorteil, kann die Gegenseite davon ausgehen, dass die **Wiederholungsgefahr** mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung nicht beseitigt ist.
Der Abmahner bzw. dessen Anwalt kann dann Unterlassungsklage gegen Sie einreichen und eine [einstweilige Verfügung](/ratgeber/zivilprozessrecht/unterlassungsanspruch/einstweilige-verfuegung-und-anordnung-beantragen.html "Einstweilige Verfügung & einstweilige Anordnung: Vorläufigen Rechtsschutz erhalten") erwirken. Dadurch entstehen weitere Kosten, die Sie übernehmen müssen, sollte die Forderung des Abmahnenden berechtigt sein.

## 3. Vorteile einer modifizierten Unterlassungs­erklärung
Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, können Sie prüfen, ob der **[Unterlassungsanspruch](/ratgeber/zivilprozessrecht/unterlassungsanspruch/unterlassungsanspruch.html "Der Unterlassungsanspruch")** gegen Sie überhaupt **gerechtfertigt** ist:
- Ist der Absender der Abmahnung seriös?
- Haben Sie Rechtsverstoß begangen?
- Entspricht die Abmahnung den formalen Vorgaben?
- Ist die Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung angemessen?
Erhalten Sie z. B. eine [Streaming-Abmahnung](/ratgeber/medien-und-urheberrecht/abmahnung/streaming-abmahnung.html "Streaming-Abmahnung: Das sind Ihre Rechte"), muss Ihnen die Abmahnkanzlei zweifelsfrei nachweisen, dass Sie die Rechtsverletzung auch begangen haben.
Ist der Unterlassungsanspruch gegen Sie berechtigt, können Sie auf die modifizierte Unterlassungserklärung setzen, um weitreichende Folgen zu vermeiden.
**Das sind die Vorteile der modifizierten Unterlassungserklärung:**
- Kein uneingeschränktes Schuldeingeständnis
- Individuelle Klauseln, um die Tragweite der Erklärung zu verringern
- Reduzierte Schadensersatzforderung
- Geringere Vertragsstrafe und Abmahnkosten
- Begrenzung der Unterlassung auf konkreten Tatvorwurf
Auch die modifizierte Unterlassungserklärung ist ein **bindender Vertrag**, in dem Sie sich verpflichten, den Rechtsverstoß nicht zu wiederholen. Verstoßen Sie dagegen, drohen Vertragsstrafen und weitere Abmahnungen. Passen Sie die Erklärung zu stark an, muss der Rechteinhaber diese nicht akzeptieren und kann auf Unterlassung klagen.

## 4. Inhalt der modifizierten Unter­lassungs­erklärung
Grundsätzlich besteht eine Unterlassungserklärung aus drei Bestandteilen:
- Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen
- Androhung einer Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes
- Auflistung der Abmahnungskosten und Schadensersatzforderung
Eine Unterlassungserklärung lässt sich z. B. hinsichtlich der folgenden Punkte modifizieren:
- Umfang der Rechtsfolgen
- Tragweite des Unterlassungsanspruchs
- Begrenzung der Vertragsstrafe für fortgesetztes schuldhaftes Handeln
- Höhe der Vertragsstrafe
- Höhe der Schadensersatzforderung
- Verpflichtung zur Übernahme der Abmahnkosten

### Muster für die modifizierte Unterlassungserklärung nutzen?
Im Internet finden Sie viele **Muster** für modifizierte Unterlassungserklärungen. Passt das Muster nicht zu Ihrer Abmahnung bzw. zum vorgeworfenen Rechtsverstoß, kann die Abmahnkanzlei im Auftrag des Rechteinhabers diese Erklärung ablehnen.
Diese Punkte sind zum Teil äußerst komplex: Schon einzelne Formulierungen können entscheiden, ob der Rechteinhaber die modifizierte Unterlassungserklärung akzeptiert oder nicht. Die Anpassung brauchen Sie daher **nicht beliebig selbst vornehmen**.
Ein Anwalt kennt die in Ihrem Fall gültige Rechtslage und weiß, inwieweit die Modifizierung der Unterlassungserklärung möglich ist.

## 5. Folgen und Risiken einer unpassenden Unterlassungserklärung

### Langfristige Bindung
Unterlassungserklärungen sind häufig **nicht auf wenige Monate** angelegt. Sie enden in der Regel **nicht automatisch** – und können daher über viele Jahre relevant bleiben.

### Vertragsstrafe: wirtschaftliches Kernrisiko
Die Vertragsstrafe ist das zentrale Druckmittel. Das gesetzliche Grundprinzip findet sich in § 339 BGB; eine überhöhte Vertragsstrafe kann unter Umständen gerichtlich herabgesetzt werden (§ 343 BGB).
Im Wettbewerbsrecht nennt § 13a UWG Kriterien, die bei der Festlegung einer **angemessenen** Vertragsstrafe zu berücksichtigen sind.

### Sollte ich gar nicht auf die Unterlassungserklärung reagieren?
Haben Sie eine Unterlassungserklärung erhalten, ist **schnelles Handeln wichtig.** Wer Fristen verstreichen lässt oder keinerlei ernsthafte Reaktion zeigt, riskiert, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte einleitet (z. B. einstweilige Verfügung/Unterlassungsklage). Das kann zusätzliche Kosten auslösen.

## 6. Wann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein kann
Eine Modifikation kommt typischerweise in Betracht, wenn der Unterlassungsanspruch **im Grundsatz** nicht fernliegt, die vorformulierte Erklärung aber **zu weit** geht – etwa weil sie:
- mehr Handlungen erfasst als den konkreten Vorwurf,
- ein (unnötiges) Schuldeingeständnis enthält,
- eine sehr hohe oder starre Vertragsstrafe vorsieht,
- Kosten- oder Schadensersatzregelungen enthält, die so nicht vorschnell akzeptiert werden sollten.

### Was wird in der Praxis häufig angepasst?
- **Genaue Beschreibung** der zu unterlassenden Handlung (konkret statt pauschal)
- **Begrenzung** auf den vorgeworfenen Lebenssachverhalt (z. B. bestimmtes Werk, bestimmtes Produktlisting, konkreter Post)
- **Vertragsstrafe-Regelung** (Höhe/Mechanismus)
- Streichung oder Klarstellung von Formulierungen, die wie ein **Anerkenntnis** wirken
- Umgang mit **Kosten** (nicht vorschnell „übernehmen“, wenn das rechtlich offen ist)

### „Hamburger Brauch“ (Vertragsstrafe offenlassen)
In Unterlassungserklärungen wird teils vereinbart, dass die Vertragsstrafe im Verstoßfall vom Gläubiger „nach billigem Ermessen“ festgesetzt und gerichtlich überprüft werden kann. Der BGH hat sich hierzu in einer Entscheidung zum Vertragsstrafenversprechen nach „Hamburger Brauch“ geäußert (BGH, Urteil vom 01.12.2022 – I ZR 144/21).
Ob eine solche Regelung passt, hängt stark vom Vorwurf und Rechtsgebiet ab.

## 7. Modifizierte Unterlassungserklärung erhalten: 6 wichtige Schritte
1. **Frist aus dem Schreiben sofort notieren** (Zugangstag mitdenken).
2. **Vorwurf abgleichen:** Was genau soll passiert sein? Welche Fundstelle wird genannt?
3. **Beweise sichern:** Screenshots, Logins, Shop-Änderungen, Posts, Mails, Zugriffsrechte dokumentieren.
4. **Entwurf der Unterlassungserklärung prüfen:**
    - Was wird verboten (konkret oder zu pauschal)?
    - Welche Vertragsstrafe-Regelung enthält sie?
    - Stecken Anerkenntnisse/Kostenübernahmen drin?
5. **Strategie festlegen:** keine Erklärung / modifizierte Erklärung / Zurückweisung – je nach Risiko- und Beweislage.
6. **Nur schriftlich und nachweisbar reagieren**, damit Inhalt und Zeitpunkt dokumentiert sind.

## 8. Benötige ich einen Anwalt?
Haben Sie zu Recht eine Unterlassungserklärung erhalten, brauchen Sie nicht voreilig zu unterschreiben. Sie könnten sicherstellen, dass die Verpflichtungen Sie nicht unangemessen benachteiligen.
Jede Situation erfordert eine individuelle Strategie, um die Forderung der Gegenseite mildern und trotzdem eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes finden zu können.

### Wann eine individuelle Prüfung der Unterlassungerklärung wichtig ist
**Eine individuelle Prüfung ist besonders wichtig, wenn …**
- mehrere Personen Zugriff hatten (Familie/WG/Mitarbeitende/Dienstleister) und die Verantwortlichkeit unklar ist,
- es um **gewerbliche** Sachverhalte geht (Onlineshop, Influencer, Agenturen),
- hohe Forderungen im Raum stehen (Streitwert, Schadensersatz, umfangreiche Unterlassung),
- der Entwurf sehr weit formuliert ist („jegliche Nutzung“, „weltweit“, „für alle Zukunft“),
- bereits früher Erklärungen abgegeben wurden oder ein **Folgeverstoß** behauptet wird,
- die Gegenseite neben Unterlassung auch Auskunfts- oder Zahlungsansprüche stark mit der Erklärung verknüpft.
Ein Anwalt kennt die geltende Rechtslage und kann zwischen den Parteien vermitteln, um eine modifizierte Unterlassungserklärung durchzusetzen.
**Folgendes kann der Anwalt erreichen:**
- **Ausschluss eines Schuldeingeständnisses:** Ist die Abmahnung unbegründet, kann der Anwalt den Verzicht auf ein Schuldeingeständnis und einen Rechtsstreit zur Klärung der Rechtmäßigkeit des Unterlassungsanspruchs durchsetzen.
- **Beschränkung der inhaltlichen Reichweite:** Der Unterlassungsanspruch gilt z. B. nur für eine konkrete Musik- oder Filmdatei, für die man Ihnen den Verstoß nachweisen kann.
- **Anpassung der Vertragsstrafe:** Mit juristischer Unterstützung lässt sich die Höhe einer drohenden Vertragsstrafe auf eine angemessene Höhe reduzieren.
- **Herabsetzung bzw. Streichung von Schadensersatz- und Abmahnkosten:** Die geforderte Schadensersatzsumme müssen Sie nicht in vollem Umfang akzeptieren. Mit juristischer Unterstützung lässt sich die Schadensersatzforderung unter Umständen sogar umgehen.
- **Auflösende Bedingungen:** Der Anwalt kann erwirken, dass die modifizierte Unterlassungserklärung Bedingungen enthält, unter denen die Erklärung ihre Gültigkeit verliert – z. B. wenn sich die Rechtslage ändern sollte.
- **Aufnahme der Klausel „Nach neuem Hamburger Brauch“:** Diese Klausel verbessert die Verhandlungsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die modifizierte Unterlassungserklärung. Sie räumen dabei keine festgelegte, sondern eine angemessene Vertragsstrafe ein.
 ![Anwältin für Zivilprozessrecht finden](assets/images/m/elke-heuvens-vvphyk9n7sxbe6e.jpg "Anwältin für Zivilprozessrecht finden")Sie haben eine Unterlassungserklärung erhalten?
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### Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: Filesharing-Vorwurf im Familienhaushalt**
**Ausgangslage:** Abmahnung wegen angeblichen Uploads eines Films über den Heimanschluss, mehrere Personen hatten WLAN-Zugang.
**Vorgehen:** Frist notiert, Haushaltsnutzung dokumentiert, Entwurf geprüft (weite Formulierungen + starre Vertragsstrafe).
**Ergebnis:** Je nach Sachlage kommt eine modifizierte Erklärung in Betracht – oder eine Zurückweisung/abweichende Reaktion, wenn der Vorwurf nicht tragfähig belegt ist.
**Fall 2: Markenabmahnung im Onlineshop**
**Ausgangslage:** Vorwurf: Marke im Produkttitel/Keyword genutzt. Entwurf verlangt Unterlassung „jeglicher Nutzung“ und hohe Vertragsstrafe.
**Vorgehen:** Listing sofort angepasst, Reichweite des Verbots eingegrenzt (nur konkrete Konstellation), Vertragsstrafe-Regelung auf Angemessenheit geprüft.
**Ergebnis:** Häufig ist der Kernpunkt, das Verbot **präzise** zu formulieren, damit es nicht mehr erfasst als nötig.
**Fall 3: Persönlichkeitsrecht – Bewertung/Post**
**Ausgangslage:** Abmahnung wegen angeblich rufschädigender Aussage in einer Bewertung.
**Vorgehen:** Aussagekontext und Belege gesichert, geprüft, ob es sich um Tatsachenbehauptung oder Werturteil handelt; Entwurf auf Anerkenntnisse geprüft.
**Ergebnis:** Ob Unterlassung sinnvoll ist, hängt stark von Wortlaut, Kontext, Nachweisbarkeit und Abwägung ab.

## 9. Mit welchen Kosten muss ich bei einer modifizierten Unterlassungserklärung rechnen?
Bei Abmahnungen mit modifizierten Unterlassungserklärungen können mehrere Kosten entstehen:
- **Abmahnkosten der Gegenseite:** Ob und in welcher Höhe Kosten zu erstatten sind, hängt u. a. vom Rechtsgebiet und den gesetzlichen Vorgaben ab (z. B. § 97a UrhG im Urheberrecht; § 13 UWG im Wettbewerbsrecht).
- **Schadensersatz:** kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind (Art des Anspruchs, Verantwortlichkeit, Nachweis).
- **Eigene Anwaltskosten:** richten sich u. a. nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit; eine pauschale Aussage ist seriös meist nicht möglich.
- **Vertragsstrafe-Risiko:** entsteht erst bei einem späteren Verstoß gegen eine wirksam abgegebene Erklärung (§ 339 BGB).
- **Gerichts-/Prozesskosten:** wenn es zum Verfahren kommt (z. B. einstweilige Verfügung, Klage).
 

## 10. Häufige Irrtümer aufgeklärt

### Irrtum 1: „Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist immer die beste Lösung.“
**Richtig ist:** Ob (und wie) eine Erklärung sinnvoll ist, hängt von Vorwurf, Beweisen und Risiko ab.
**Was ist zu prüfen:** Anspruchsberechtigung, konkrete Handlung, Reichweite/Vertragsstrafe, Anerkenntnisse.

### Irrtum 2: „Wenn ich nichts unterschreibe, passiert nichts.“
**Richtig ist:** Untätigkeit kann gerichtliche Schritte wahrscheinlicher machen und Kosten erhöhen.
**Was ist zu prüfen:** Frist, Eskalationsrisiko, ob eine sachliche Zurückweisung oder andere Reaktion geboten ist.

### Irrtum 3: „Mit der Unterlassungserklärung muss ich automatisch alles zahlen.“
**Richtig ist:** Unterlassung, Kosten und Schadensersatz sind rechtlich zu trennen; Entwürfe verknüpfen das aber oft sprachlich.
**Was ist zu prüfen:** Welche Passagen enthalten Kosten-/Schadensersatzanerkenntnisse?

### Irrtum 4: „Ein Muster aus dem Internet passt schon.“
**Richtig ist:** Schon kleine Formulierungen können entscheiden, ob die Erklärung ausreichend ist – und ob sie Sie unnötig bindet.
**Was ist zu prüfen:** Konkreter Vorwurf, betroffene Handlung, angemessene Vertragsstrafe, erforderlicher Mindestinhalt.

### Irrtum 5: „Die Verpflichtung endet nach ein paar Jahren.“
**Richtig ist:** Unterlassungserklärungen sind häufig langfristig angelegt und enden nicht automatisch.
**Was ist zu prüfen:** Laufzeit-/Beendigungsklauseln, Reichweite des Verbots, Folgepflichten.
**Transparenz-Hinweis**
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 28.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
**Primärquellen**
- § 97a UrhG (Abmahnung im Urheberrecht).
- § 13 UWG (Abmahnung im Wettbewerbsrecht).
- § 13a UWG (Angemessene Vertragsstrafe – Kriterien).
- § 339 BGB (Verwirkung der Vertragsstrafe).
- § 343 BGB (Herabsetzung unverhältnismäßiger Vertragsstrafe).

### Letzte Aktualisierung
**28.05.2026**
- Ganz oben steht jetzt ein kurzer Check, damit man unter Zeitdruck schnell weiß, was zuerst wichtig ist.
- Es ist klarer getrennt, was allgemein sicher gilt – und wo man ohne Prüfung leicht falsch liegt.
- Es gibt konkrete Beispiele aus der Praxis (drei typische Fälle).
- Kosten und Risiken sind verständlicher aufgeschlüsselt (was kann anfallen, wovon hängt es ab).
- Häufige Irrtümer werden direkt aufgeklärt, damit man typische Fehler vermeidet.
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Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.
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