1. Wann ist die Unterlassungserklärung zulässig?
Haben Sie die Rechte eines anderen Menschen verletzt, darf dieser mit einer Abmahnung Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens von Ihnen verlangen.
Haben Sie nachweislich z. B. gegen das Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- oder Urheberrecht verstoßen, ist die Unterlassungserklärung zulässig.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist vorformuliert und stärkt vor allem die Rechte des Abmahnenden. Die modifizierte Unterlassungserklärung dürfen Sie selbst verfassen bzw. Ihr Anwalt. Die Forderungen des Abmahnenden können Sie zu Ihrem Vorteil anpassen und die Folgen der Rechtsverletzung verringern.
Ein Unterlassungsanspruch besteht z. B. bei folgenden Rechtsverstößen:
- Beleidigung: Respektloses Verhalten und Beschimpfungen
- Verleumdung: Verbreitung unwahrer, ehrverletzender Tatsachen
- Urheberrechtsverletzung: Verbreitung oder Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke
- Markenrechtsverletzung: Unerlaubte Verwendung einer Marke zu gewerblichen Zwecken
- Filesharing: Illegale Verbreitung oder Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke wie Filme oder Musiktitel über Tauschbörsen
- Wettbewerbsverletzung: Z. B. durch fehlerhaftes Impressum oder unvollständige AGB
Der Abmahnende vermutet, dass Wiederholungsgefahr bei der Verletzung seiner Rechte besteht. Abmahnung und Unterlassungserklärung sollen dies mit einer Vertragsstrafe unterbinden.
Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer oder Daniel Sebastian verschicken die Abmahnungen im Auftrag des Rechteinhabers und sollen die Unterlassung durchsetzen.
Bei allen Abmahnungen könnte Folgendes helfen: Prüfen Sie den Tatvorwurf und unterschreiben Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht voreilig. Sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein, kann es oft Sinn ergeben, die Unterlassungserklärung mithilfe eines Anwalts zu modifizieren und die enthaltenen Forderungen damit abzuschwächen.
2. Folgen & Risiken der modifizierten Unterlassungserklärung
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung, verpflichten Sie sich lebenslang dazu, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Diese Verpflichtung verjährt nie.
Prüfen Sie die Forderungen deshalb genau und bemühen Sie sich, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verfassen.
Die Folgen der Unterlassungserklärung:
- Übernahme der Haftung für die Rechtsverletzung
- Forderung von Schadensersatz
- Zahlung der Anwaltskosten des Abmahnenden
- Drohende Vertragsstrafe
Haftung
Akzeptieren Sie Abmahnung und Unterlassungserklärung, übernehmen Sie die Haftung für das Vergehen und die Konsequenzen.
Haben Dritte Ihren Internetanschluss für illegales Filesharing oder Streaming genutzt, sind Sie mitschuldig. Die sogenannte Störerhaftung betrifft Sie, wenn Sie Besucher nicht vorher über die korrekte Internetnutzung belehrt haben und Ihren Internetanschluss nicht vor Fremdzugriff geschützt haben.
Eine an Sie gerichtete Filesharing-Abmahnung wäre in diesem Fall berechtigt. Auch als Störer sind Sie für die Rechtsverletzung mitverantwortlich und müssen die Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Abmahnende darf aber keinen Schadensersatz von Ihnen fordern.
Schadensersatz & Anwaltskosten
Haben Sie die Rechte eines Dritten verletzt, hat dieser einen Schadensersatzanspruch für z. B. Umsatzeinbußen aufgrund der Markenrechtsverletzung.
Beauftragt der Abmahnende zur Durchsetzung seines Rechts einen Anwalt, tragen Sie dessen Kosten, wenn die Unterlassungsforderung berechtigt ist.
Vertragsstrafe
Zusätzlich fordert der Rechteinhaber die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wer diese unterschreibt, erklärt sich nicht nur zur Zahlung der Forderungen bereit – er gibt auch ein Schuldeingeständnis ab und schließt einen lebenslang bindenden Vertrag. Missachtet er diesen, drohen Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird je nach Verstoß so berechnet, dass der Abgemahnte ein wirtschaftliches Interesse hat, die Unterlassungserklärung einzuhalten.
Bei Urheberrechtsverletzungen liegt die Strafe häufig bei 5.001 Euro. Ab dieser Summe liegt die Zuständigkeit bei den Landgerichten, die mit zusätzlichen Richtern für Urheberrechtsverstöße besetzt sind.
Mildert die modifizierte Unterlassungserklärung die Folgen?
Ja und nein.
Modifizieren Sie die Unterlassungserklärung zu stark, indem Sie z. B. die Vertragsstrafe zu sehr reduzieren, kann sie der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Anwaltskanzlei ablehnen.
Dann hat der Rechteinhaber das Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten, um den Rechtsverstoß zu unterbinden. Aus diesem Grund kann es sich empfehlen, einen Anwalt hinzuziehen, der Ihre modifizierte Unterlassungserklärung rechtssicher aufsetzt.
Unterlassungserklärung ignorieren?
Mit der Erklärung versichern Sie, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Ignorieren Sie das Schreiben oder verändern die Bedingungen zu sehr zu Ihrem Vorteil, kann die Gegenseite davon ausgehen, dass die Wiederholungsgefahr mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung nicht beseitigt ist.
Der Abmahner bzw. dessen Anwalt kann dann Unterlassungsklage gegen Sie einreichen und eine einstweilige Verfügung erwirken. Dadurch entstehen weitere Kosten, die Sie übernehmen müssen, sollte die Forderung des Abmahnenden berechtigt sein.
3. Vorteile einer modifizierten Unterlassungserklärung
Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, können Sie prüfen, ob der Unterlassungsanspruch gegen Sie überhaupt gerechtfertigt ist:
- Ist der Absender der Abmahnung seriös?
- Haben Sie Rechtsverstoß begangen?
- Entspricht die Abmahnung den formalen Vorgaben?
- Ist die Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung angemessen?
Erhalten Sie z. B. eine Streaming-Abmahnung, muss Ihnen die Abmahnkanzlei zweifelsfrei nachweisen, dass Sie die Rechtsverletzung auch begangen haben.
Ist der Unterlassungsanspruch gegen Sie berechtigt, können Sie auf die modifizierte Unterlassungserklärung setzen, um weitreichende Folgen zu vermeiden.
Das sind die Vorteile der modifizierten Unterlassungserklärung:
- Kein uneingeschränktes Schuldeingeständnis
- Individuelle Klauseln, um die Tragweite der Erklärung zu verringern
- Reduzierte Schadensersatzforderung
- Geringere Vertragsstrafe und Abmahnkosten
- Begrenzung der Unterlassung auf konkreten Tatvorwurf
Auch die modifizierte Unterlassungserklärung ist ein bindender Vertrag, in dem Sie sich verpflichten, den Rechtsverstoß nicht zu wiederholen. Verstoßen Sie dagegen, drohen Vertragsstrafen und weitere Abmahnungen. Passen Sie die Erklärung zu stark an, muss der Rechteinhaber diese nicht akzeptieren und kann auf Unterlassung klagen.
4. Inhalt der modifizierten Unterlassungserklärung
Grundsätzlich besteht eine Unterlassungserklärung aus drei Bestandteilen:
- Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen
- Androhung einer Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes
- Auflistung der Abmahnungskosten und Schadensersatzforderung
Eine Unterlassungserklärung lässt sich z. B. hinsichtlich der folgenden Punkte modifizieren:
- Umfang der Rechtsfolgen
- Tragweite des Unterlassungsanspruchs
- Begrenzung der Vertragsstrafe für fortgesetztes schuldhaftes Handeln
- Höhe der Vertragsstrafe
- Höhe der Schadensersatzforderung
- Verpflichtung zur Übernahme der Abmahnkosten
Muster für die modifizierte Unterlassungserklärung nutzen?
Im Internet finden Sie viele Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen. Passt das Muster nicht zu Ihrer Abmahnung bzw. zum vorgeworfenen Rechtsverstoß, kann die Abmahnkanzlei im Auftrag des Rechteinhabers diese Erklärung ablehnen.
Diese Punkte sind zum Teil äußerst komplex: Schon einzelne Formulierungen können entscheiden, ob der Rechteinhaber die modifizierte Unterlassungserklärung akzeptiert oder nicht. Die Anpassung brauchen Sie daher nicht beliebig selbst vornehmen.
Ein Anwalt kennt die in Ihrem Fall gültige Rechtslage und weiß, inwieweit die Modifizierung der Unterlassungserklärung möglich ist.
5. Benötige ich einen Anwalt?
Haben Sie zu Recht eine Unterlassungserklärung erhalten, brauchen Sie nicht voreilig zu unterschreiben. Sie könnten sicherstellen, dass die Verpflichtungen Sie nicht unangemessen benachteiligen.
Jede Situation erfordert eine individuelle Strategie, um die Forderung der Gegenseite mildern und trotzdem eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes finden zu können.
Ein Anwalt kennt die geltende Rechtslage und kann zwischen den Parteien vermitteln, um eine modifizierte Unterlassungserklärung durchzusetzen.
Folgendes kann der Anwalt erreichen:
- Ausschluss eines Schuldeingeständnisses: Ist die Abmahnung unbegründet, kann der Anwalt den Verzicht auf ein Schuldeingeständnis und einen Rechtsstreit zur Klärung der Rechtmäßigkeit des Unterlassungsanspruchs durchsetzen.
- Beschränkung der inhaltlichen Reichweite: Der Unterlassungsanspruch gilt z. B. nur für eine konkrete Musik- oder Filmdatei, für die man Ihnen den Verstoß nachweisen kann.
- Anpassung der Vertragsstrafe: Mit juristischer Unterstützung lässt sich die Höhe einer drohenden Vertragsstrafe auf eine angemessene Höhe reduzieren.
- Herabsetzung bzw. Streichung von Schadensersatz- und Abmahnkosten: Die geforderte Schadensersatzsumme müssen Sie nicht in vollem Umfang akzeptieren. Mit juristischer Unterstützung lässt sich die Schadensersatzforderung unter Umständen sogar umgehen.
- Auflösende Bedingungen: Der Anwalt kann erwirken, dass die modifizierte Unterlassungserklärung Bedingungen enthält, unter denen die Erklärung ihre Gültigkeit verliert – z. B. wenn sich die Rechtslage ändern sollte.
- Aufnahme der Klausel „Nach neuem Hamburger Brauch“: Diese Klausel verbessert die Verhandlungsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die modifizierte Unterlassungserklärung. Sie räumen dabei keine festgelegte, sondern eine angemessene Vertragsstrafe ein.
Was kostet die modifizierte Unterlassungserklärung?
Wie viel ein Anwalt für seine Leistung in Rechnung stellt, ist zwar gesetzlich geregelt. Die Kosten für die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung und Vertretung Ihrer Interessen lassen sich aber nicht pauschal bestimmen. Sie sind abhängig von den konkreten Umständen der Abmahnung.