Rechtsverletzungen wie illegales Filesharing oder Verleumdung können eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zur Folge haben. Diese soll das rechtswidrige Verhalten verhindern und beinhaltet eine Strafzahlung. Die Forderungen des Abmahnenden können zu hoch sein. Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung lassen sich Vertragsstrafe und Reichweite der Unterlassungsverpflichtung reduzieren.
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Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine von der abgemahnten Person abgeänderte Unterlassungserklärung, die den gerügten Rechtsverstoß künftig verhindern soll, aber Reichweite, Formulierungen oder Vertragsstrafe gegenüber dem vorformulierten Entwurf anpasst.
Gilt, wenn …
- Sie ein Schreiben mit Abmahnung und (meist) vorformulierter Unterlassungserklärung erhalten haben.
- Ihnen ein konkreter Rechtsverstoß vorgeworfen wird (z. B. Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht).
- die beigefügte Erklärung zu weit gefasst ist oder die Vertragsstrafe/Kostenregelung unverhältnismäßig wirkt.
Sonderfall: Schicken Sie nichts ungeprüft zurück, wenn …
- Sie unsicher sind, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft oder wer gehandelt haben könnte (z. B. Mehrpersonenhaushalt, Mitarbeitende, Dienstleister).
- die Erklärung Zusätze enthält wie „ich erkenne an“, „Schadensersatz dem Grunde nach“ oder sehr weit gefasste Verbote („jegliche Nutzung…“).
- bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder ein weiterer Verstoß behauptet wird.
Wichtigste Frist: Entscheidend ist die im Abmahnschreiben genannte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung – sie läuft ab Zugang des Schreibens. Gerade bei urheberrechtlichen Abmahnungen werden häufig sehr kurze Fristen gesetzt (oft nur wenige Tage).
Benötigte Informationen zur Prüfung der Unterlassungserklärung:
- Abmahnschreiben inkl. Anlagen, Vollmachten/Vertretungsnachweise (falls beigefügt)
- der Entwurf der Unterlassungserklärung
- Angaben zum Sachverhalt (wer, wann, wo, wie: z. B. Upload/Shop-Angebot/Post/Bewertung)
- Belege/Screenshots, technische Infos (z. B. Router-/Accountnutzung), ggf. Zeugen
Häufigster Fehler: Die beigefügte Erklärung sofort unterschreiben oder ein Internet-Muster übernehmen, ohne Reichweite und Vertragsstrafe auf den konkreten Vorwurf abzustimmen.
Wenn die Frist knapp ist: Über advocado können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch eine:n Partner-Anwält:in anfragen, um das weitere Vorgehen einzuordnen – insbesondere, ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung sinnvoll ist.
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher ist:
- Eine Unterlassungserklärung ist in der Praxis ein rechtlich bindendes Versprechen, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen – häufig verbunden mit einer Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes (Grundgedanke der Vertragsstrafe: § 339 BGB).
- Abmahnungen sollen regelmäßig die Möglichkeit geben, einen Streit außergerichtlich zu erledigen (z. B. im Wettbewerbsrecht: § 13 UWG).
- Eine zu weit gefasste oder unpassend formulierte Erklärung kann Sie unnötig belasten – eine Anpassung kann daher im Grundsatz sinnvoll sein.
Es kommt auf den Einzelfall an:
- ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht (Berechtigung des Vorwurfs, Beweisbarkeit, Wiederholungsgefahr),
- ob die Abmahnung formell und inhaltlich die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (z. B. im Urheberrecht: § 97a UrhG),
- wie eng die Unterlassungserklärung formuliert sein muss, damit sie die Wiederholungsgefahr ausräumt und nicht über das Ziel hinausschießt,
- welche Kostenpositionen (Abmahnkosten/Schadensersatz) im konkreten Fall realistisch sind.
1. Wann ist die Unterlassungserklärung zulässig?
Haben Sie die Rechte eines anderen Menschen verletzt, darf dieser mit einer Abmahnung Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens von Ihnen verlangen.
Haben Sie nachweislich z. B. gegen das Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- oder Urheberrecht verstoßen, ist die Unterlassungserklärung zulässig.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist vorformuliert und stärkt vor allem die Rechte des Abmahnenden. Die modifizierte Unterlassungserklärung dürfen Sie selbst verfassen bzw. Ihr Anwalt. Die Forderungen des Abmahnenden können Sie zu Ihrem Vorteil anpassen und die Folgen der Rechtsverletzung verringern.
Ein Unterlassungsanspruch besteht z. B. bei folgenden Rechtsverstößen:
- Beleidigung: Respektloses Verhalten und Beschimpfungen
- Verleumdung: Verbreitung unwahrer, ehrverletzender Tatsachen
- Urheberrechtsverletzung: Verbreitung oder Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke
- Markenrechtsverletzung: Unerlaubte Verwendung einer Marke zu gewerblichen Zwecken
- Filesharing: Illegale Verbreitung oder Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke wie Filme oder Musiktitel über Tauschbörsen
- Wettbewerbsverletzung: Z. B. durch fehlerhaftes Impressum oder unvollständige AGB
Der Abmahnende vermutet, dass Wiederholungsgefahr bei der Verletzung seiner Rechte besteht. Abmahnung und Unterlassungserklärung sollen dies mit einer Vertragsstrafe unterbinden.
Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer oder Daniel Sebastian verschicken die Abmahnungen im Auftrag des Rechteinhabers und sollen die Unterlassung durchsetzen.
Bei allen Abmahnungen könnte Folgendes helfen: Prüfen Sie den Tatvorwurf und unterschreiben Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht voreilig. Sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein, kann es oft Sinn ergeben, die Unterlassungserklärung mithilfe eines Anwalts zu modifizieren und die enthaltenen Forderungen damit abzuschwächen.
Was an der Abmahnung (und dem Entwurf) geprüft werden sollte
- Wer mahnt ab – und ist diese Person/Organisation anspruchsberechtigt?
- Was genau wird beanstandet (konkrete Handlung, Zeitpunkt, Fundstelle)?
- Welche Pflichten und Formulierungen enthält die Unterlassungserklärung (Umfang, Ausnahmen, Vertragsstrafe, Anerkenntnisse)?
- Sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet (z. B. Pflichtangaben bei urheberrechtlicher Abmahnung nach § 97a UrhG; im Wettbewerbsrecht nach § 13 UWG)?
2. Folgen & Risiken der modifizierten Unterlassungserklärung
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung, verpflichten Sie sich lebenslang dazu, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Diese Verpflichtung verjährt nie.
Prüfen Sie die Forderungen deshalb genau und bemühen Sie sich, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verfassen.
Die Folgen der Unterlassungserklärung:
- Übernahme der Haftung für die Rechtsverletzung
- Forderung von Schadensersatz
- Zahlung der Anwaltskosten des Abmahnenden
- Drohende Vertragsstrafe
Haftung
Akzeptieren Sie Abmahnung und Unterlassungserklärung, übernehmen Sie die Haftung für das Vergehen und die Konsequenzen.
Haben Dritte Ihren Internetanschluss für illegales Filesharing oder Streaming genutzt, sind Sie mitschuldig. Die sogenannte Störerhaftung betrifft Sie, wenn Sie Besucher nicht vorher über die korrekte Internetnutzung belehrt haben und Ihren Internetanschluss nicht vor Fremdzugriff geschützt haben.
Eine an Sie gerichtete Filesharing-Abmahnung wäre in diesem Fall berechtigt. Auch als Störer sind Sie für die Rechtsverletzung mitverantwortlich und müssen die Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Abmahnende darf aber keinen Schadensersatz von Ihnen fordern.
Schadensersatz & Anwaltskosten
Haben Sie die Rechte eines Dritten verletzt, hat dieser einen Schadensersatzanspruch für z. B. Umsatzeinbußen aufgrund der Markenrechtsverletzung.
Beauftragt der Abmahnende zur Durchsetzung seines Rechts einen Anwalt, tragen Sie dessen Kosten, wenn die Unterlassungsforderung berechtigt ist.
Vertragsstrafe
Zusätzlich fordert der Rechteinhaber die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wer diese unterschreibt, erklärt sich nicht nur zur Zahlung der Forderungen bereit – er gibt auch ein Schuldeingeständnis ab und schließt einen lebenslang bindenden Vertrag. Missachtet er diesen, drohen Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird je nach Verstoß so berechnet, dass der Abgemahnte ein wirtschaftliches Interesse hat, die Unterlassungserklärung einzuhalten.
Bei Urheberrechtsverletzungen liegt die Strafe häufig bei 5.001 Euro. Ab dieser Summe liegt die Zuständigkeit bei den Landgerichten, die mit zusätzlichen Richtern für Urheberrechtsverstöße besetzt sind.
Mildert die modifizierte Unterlassungserklärung die Folgen?
Ja und nein.
Modifizieren Sie die Unterlassungserklärung zu stark, indem Sie z. B. die Vertragsstrafe zu sehr reduzieren, kann sie der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Anwaltskanzlei ablehnen.
Dann hat der Rechteinhaber das Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten, um den Rechtsverstoß zu unterbinden. Aus diesem Grund kann es sich empfehlen, einen Anwalt hinzuziehen, der Ihre modifizierte Unterlassungserklärung rechtssicher aufsetzt.
Unterlassungserklärung ignorieren?
Mit der Erklärung versichern Sie, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Ignorieren Sie das Schreiben oder verändern die Bedingungen zu sehr zu Ihrem Vorteil, kann die Gegenseite davon ausgehen, dass die Wiederholungsgefahr mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung nicht beseitigt ist.
Der Abmahner bzw. dessen Anwalt kann dann Unterlassungsklage gegen Sie einreichen und eine einstweilige Verfügung erwirken. Dadurch entstehen weitere Kosten, die Sie übernehmen müssen, sollte die Forderung des Abmahnenden berechtigt sein.
3. Vorteile einer modifizierten Unterlassungserklärung
Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, können Sie prüfen, ob der Unterlassungsanspruch gegen Sie überhaupt gerechtfertigt ist:
- Ist der Absender der Abmahnung seriös?
- Haben Sie Rechtsverstoß begangen?
- Entspricht die Abmahnung den formalen Vorgaben?
- Ist die Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung angemessen?
Erhalten Sie z. B. eine Streaming-Abmahnung, muss Ihnen die Abmahnkanzlei zweifelsfrei nachweisen, dass Sie die Rechtsverletzung auch begangen haben.
Ist der Unterlassungsanspruch gegen Sie berechtigt, können Sie auf die modifizierte Unterlassungserklärung setzen, um weitreichende Folgen zu vermeiden.
Das sind die Vorteile der modifizierten Unterlassungserklärung:
- Kein uneingeschränktes Schuldeingeständnis
- Individuelle Klauseln, um die Tragweite der Erklärung zu verringern
- Reduzierte Schadensersatzforderung
- Geringere Vertragsstrafe und Abmahnkosten
- Begrenzung der Unterlassung auf konkreten Tatvorwurf
Auch die modifizierte Unterlassungserklärung ist ein bindender Vertrag, in dem Sie sich verpflichten, den Rechtsverstoß nicht zu wiederholen. Verstoßen Sie dagegen, drohen Vertragsstrafen und weitere Abmahnungen. Passen Sie die Erklärung zu stark an, muss der Rechteinhaber diese nicht akzeptieren und kann auf Unterlassung klagen.
4. Inhalt der modifizierten Unterlassungserklärung
Grundsätzlich besteht eine Unterlassungserklärung aus drei Bestandteilen:
- Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen
- Androhung einer Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes
- Auflistung der Abmahnungskosten und Schadensersatzforderung
Eine Unterlassungserklärung lässt sich z. B. hinsichtlich der folgenden Punkte modifizieren:
- Umfang der Rechtsfolgen
- Tragweite des Unterlassungsanspruchs
- Begrenzung der Vertragsstrafe für fortgesetztes schuldhaftes Handeln
- Höhe der Vertragsstrafe
- Höhe der Schadensersatzforderung
- Verpflichtung zur Übernahme der Abmahnkosten
Muster für die modifizierte Unterlassungserklärung nutzen?
Im Internet finden Sie viele Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen. Passt das Muster nicht zu Ihrer Abmahnung bzw. zum vorgeworfenen Rechtsverstoß, kann die Abmahnkanzlei im Auftrag des Rechteinhabers diese Erklärung ablehnen.
Diese Punkte sind zum Teil äußerst komplex: Schon einzelne Formulierungen können entscheiden, ob der Rechteinhaber die modifizierte Unterlassungserklärung akzeptiert oder nicht. Die Anpassung brauchen Sie daher nicht beliebig selbst vornehmen.
Ein Anwalt kennt die in Ihrem Fall gültige Rechtslage und weiß, inwieweit die Modifizierung der Unterlassungserklärung möglich ist.
5. Folgen und Risiken einer unpassenden Unterlassungserklärung
Langfristige Bindung
Unterlassungserklärungen sind häufig nicht auf wenige Monate angelegt. Sie enden in der Regel nicht automatisch – und können daher über viele Jahre relevant bleiben.
Vertragsstrafe: wirtschaftliches Kernrisiko
Die Vertragsstrafe ist das zentrale Druckmittel. Das gesetzliche Grundprinzip findet sich in § 339 BGB; eine überhöhte Vertragsstrafe kann unter Umständen gerichtlich herabgesetzt werden (§ 343 BGB).
Im Wettbewerbsrecht nennt § 13a UWG Kriterien, die bei der Festlegung einer angemessenen Vertragsstrafe zu berücksichtigen sind.
Sollte ich gar nicht auf die Unterlassungserklärung reagieren?
Haben Sie eine Unterlassungserklärung erhalten, ist schnelles Handeln wichtig. Wer Fristen verstreichen lässt oder keinerlei ernsthafte Reaktion zeigt, riskiert, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte einleitet (z. B. einstweilige Verfügung/Unterlassungsklage). Das kann zusätzliche Kosten auslösen.
6. Wann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein kann
Eine Modifikation kommt typischerweise in Betracht, wenn der Unterlassungsanspruch im Grundsatz nicht fernliegt, die vorformulierte Erklärung aber zu weit geht – etwa weil sie:
- mehr Handlungen erfasst als den konkreten Vorwurf,
- ein (unnötiges) Schuldeingeständnis enthält,
- eine sehr hohe oder starre Vertragsstrafe vorsieht,
- Kosten- oder Schadensersatzregelungen enthält, die so nicht vorschnell akzeptiert werden sollten.
Was wird in der Praxis häufig angepasst?
- Genaue Beschreibung der zu unterlassenden Handlung (konkret statt pauschal)
- Begrenzung auf den vorgeworfenen Lebenssachverhalt (z. B. bestimmtes Werk, bestimmtes Produktlisting, konkreter Post)
- Vertragsstrafe-Regelung (Höhe/Mechanismus)
- Streichung oder Klarstellung von Formulierungen, die wie ein Anerkenntnis wirken
- Umgang mit Kosten (nicht vorschnell „übernehmen“, wenn das rechtlich offen ist)
„Hamburger Brauch“ (Vertragsstrafe offenlassen)
In Unterlassungserklärungen wird teils vereinbart, dass die Vertragsstrafe im Verstoßfall vom Gläubiger „nach billigem Ermessen“ festgesetzt und gerichtlich überprüft werden kann. Der BGH hat sich hierzu in einer Entscheidung zum Vertragsstrafenversprechen nach „Hamburger Brauch“ geäußert (BGH, Urteil vom 01.12.2022 – I ZR 144/21).
Ob eine solche Regelung passt, hängt stark vom Vorwurf und Rechtsgebiet ab.
7. Modifizierte Unterlassungserklärung erhalten: 6 wichtige Schritte
- Frist aus dem Schreiben sofort notieren (Zugangstag mitdenken).
- Vorwurf abgleichen: Was genau soll passiert sein? Welche Fundstelle wird genannt?
- Beweise sichern: Screenshots, Logins, Shop-Änderungen, Posts, Mails, Zugriffsrechte dokumentieren.
- Entwurf der Unterlassungserklärung prüfen:
- Was wird verboten (konkret oder zu pauschal)?
- Welche Vertragsstrafe-Regelung enthält sie?
- Stecken Anerkenntnisse/Kostenübernahmen drin?
- Strategie festlegen: keine Erklärung / modifizierte Erklärung / Zurückweisung – je nach Risiko- und Beweislage.
- Nur schriftlich und nachweisbar reagieren, damit Inhalt und Zeitpunkt dokumentiert sind.
8. Benötige ich einen Anwalt?
Haben Sie zu Recht eine Unterlassungserklärung erhalten, brauchen Sie nicht voreilig zu unterschreiben. Sie könnten sicherstellen, dass die Verpflichtungen Sie nicht unangemessen benachteiligen.
Jede Situation erfordert eine individuelle Strategie, um die Forderung der Gegenseite mildern und trotzdem eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes finden zu können.
Wann eine individuelle Prüfung der Unterlassungerklärung wichtig ist
Eine individuelle Prüfung ist besonders wichtig, wenn …
- mehrere Personen Zugriff hatten (Familie/WG/Mitarbeitende/Dienstleister) und die Verantwortlichkeit unklar ist,
- es um gewerbliche Sachverhalte geht (Onlineshop, Influencer, Agenturen),
- hohe Forderungen im Raum stehen (Streitwert, Schadensersatz, umfangreiche Unterlassung),
- der Entwurf sehr weit formuliert ist („jegliche Nutzung“, „weltweit“, „für alle Zukunft“),
- bereits früher Erklärungen abgegeben wurden oder ein Folgeverstoß behauptet wird,
- die Gegenseite neben Unterlassung auch Auskunfts- oder Zahlungsansprüche stark mit der Erklärung verknüpft.
Ein Anwalt kennt die geltende Rechtslage und kann zwischen den Parteien vermitteln, um eine modifizierte Unterlassungserklärung durchzusetzen.
Folgendes kann der Anwalt erreichen:
- Ausschluss eines Schuldeingeständnisses: Ist die Abmahnung unbegründet, kann der Anwalt den Verzicht auf ein Schuldeingeständnis und einen Rechtsstreit zur Klärung der Rechtmäßigkeit des Unterlassungsanspruchs durchsetzen.
- Beschränkung der inhaltlichen Reichweite: Der Unterlassungsanspruch gilt z. B. nur für eine konkrete Musik- oder Filmdatei, für die man Ihnen den Verstoß nachweisen kann.
- Anpassung der Vertragsstrafe: Mit juristischer Unterstützung lässt sich die Höhe einer drohenden Vertragsstrafe auf eine angemessene Höhe reduzieren.
- Herabsetzung bzw. Streichung von Schadensersatz- und Abmahnkosten: Die geforderte Schadensersatzsumme müssen Sie nicht in vollem Umfang akzeptieren. Mit juristischer Unterstützung lässt sich die Schadensersatzforderung unter Umständen sogar umgehen.
- Auflösende Bedingungen: Der Anwalt kann erwirken, dass die modifizierte Unterlassungserklärung Bedingungen enthält, unter denen die Erklärung ihre Gültigkeit verliert – z. B. wenn sich die Rechtslage ändern sollte.
- Aufnahme der Klausel „Nach neuem Hamburger Brauch“: Diese Klausel verbessert die Verhandlungsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die modifizierte Unterlassungserklärung. Sie räumen dabei keine festgelegte, sondern eine angemessene Vertragsstrafe ein.
Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: Filesharing-Vorwurf im Familienhaushalt
Ausgangslage: Abmahnung wegen angeblichen Uploads eines Films über den Heimanschluss, mehrere Personen hatten WLAN-Zugang.
Vorgehen: Frist notiert, Haushaltsnutzung dokumentiert, Entwurf geprüft (weite Formulierungen + starre Vertragsstrafe).
Ergebnis: Je nach Sachlage kommt eine modifizierte Erklärung in Betracht – oder eine Zurückweisung/abweichende Reaktion, wenn der Vorwurf nicht tragfähig belegt ist.
Fall 2: Markenabmahnung im Onlineshop
Ausgangslage: Vorwurf: Marke im Produkttitel/Keyword genutzt. Entwurf verlangt Unterlassung „jeglicher Nutzung“ und hohe Vertragsstrafe.
Vorgehen: Listing sofort angepasst, Reichweite des Verbots eingegrenzt (nur konkrete Konstellation), Vertragsstrafe-Regelung auf Angemessenheit geprüft.
Ergebnis: Häufig ist der Kernpunkt, das Verbot präzise zu formulieren, damit es nicht mehr erfasst als nötig.
Fall 3: Persönlichkeitsrecht – Bewertung/Post
Ausgangslage: Abmahnung wegen angeblich rufschädigender Aussage in einer Bewertung.
Vorgehen: Aussagekontext und Belege gesichert, geprüft, ob es sich um Tatsachenbehauptung oder Werturteil handelt; Entwurf auf Anerkenntnisse geprüft.
Ergebnis: Ob Unterlassung sinnvoll ist, hängt stark von Wortlaut, Kontext, Nachweisbarkeit und Abwägung ab.
9. Mit welchen Kosten muss ich bei einer modifizierten Unterlassungserklärung rechnen?
Bei Abmahnungen mit modifizierten Unterlassungserklärungen können mehrere Kosten entstehen:
- Abmahnkosten der Gegenseite: Ob und in welcher Höhe Kosten zu erstatten sind, hängt u. a. vom Rechtsgebiet und den gesetzlichen Vorgaben ab (z. B. § 97a UrhG im Urheberrecht; § 13 UWG im Wettbewerbsrecht).
- Schadensersatz: kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind (Art des Anspruchs, Verantwortlichkeit, Nachweis).
- Eigene Anwaltskosten: richten sich u. a. nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit; eine pauschale Aussage ist seriös meist nicht möglich.
- Vertragsstrafe-Risiko: entsteht erst bei einem späteren Verstoß gegen eine wirksam abgegebene Erklärung (§ 339 BGB).
- Gerichts-/Prozesskosten: wenn es zum Verfahren kommt (z. B. einstweilige Verfügung, Klage).