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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Christian M.

Ich war sehr zufrieden mit der schnellen Kontaktaufnahme und der sehr kompetenten Beratung mit detaillierten Antworten und hilfreichem Rat! Ich komme in meiner Angelegenheit weiter und habe eine gute Entscheidungshilfe erfahren. Ich möchte mich ausdrücklich bei Frau Dogan bedanken!

5,00 von 5 Sternen
Stefan Z.

Sehr freundliche, aufmunternde Beratung. Wie besprochen: Ich guck erstmal, ob ich alleine klar komme (ob die beiden Damen ein Einsehen haben, das sie mir genug geschadet haben) und wenn nicht, melde ich mich bei Hern Jedwillat wieder.

5,00 von 5 Sternen
Ibrahim S.

Sehr kompetent und freundlich. Frau Dogan hat mir in einer scheinbar aussichtslosen Situation geholfen. Sehr empfehlenswert.

4,80 von 5 Sternen
Petra H.

Gespräch war nicht nur hilfreich, sondern Herr Nittel hat freundlich und verständlich sich meiner Angelegenheit angenommen und mir Auskunft erteilt.

5,00 von 5 Sternen
Peter A.

Fühle mich sehr gut beraten und informiert. Für zukünftige Angelegenheit werde ich mich wieder an Herrn Mösch wenden.

5,00 von 5 Sternen
Birgit S.

Hatte am Freitag eine Email mit meinen Fragen bezüglich erbauseinandersetzung gestellt und wurde am darauf folgenden Montag angerufen. Das erste Gespräch war für mich sehr aufschlussreich und ich erhielt gute Tipps für mein weiteres Vorgehen. Danke für das sehr freundliche und kompetente Gespräch. ich werde Sie gerne weiter empfehlen

5,00 von 5 Sternen
Carsten A.

Alles war sehr gut und verständlich, aber ich wurde von einem Anwalt kontaktiert und nicht von einer Anwältin. Sonst alles super und gerne wieder.

5,00 von 5 Sternen
Andreas S.

Extrem kompetent wirkender Anwalt, der auch ehrlich sagt, dass man lieber die Finger von lassen sollte. Das vermittelt einem sofort das Gefühl, dass es nicht um Geldmacherei geht. Wurde auch dementsprechend beraten, wogegen es sich lohnt vorzugehen und was der Spaß im Endeffekt kostet. Werde mich mit dem nächsten Fall auch wieder an Herrn Jedwillat wenden, vielen Dank.

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Häufig gestellte Fragen

Bei Verlust von Investitionen und finanzieller Schädigung durch illegale Schneeballsysteme, den Erwerb von sogenannten Schrottimmobilien und falschen Wertpapieren kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Anlagenbetrug helfen.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Anlagebetrug kann Opfer von Anlagebetrug dabei unterstützen, eine Entschädigung zu erhalten. Er kann den Sachverhalt prüfen, durch die Befragung von Zeugen Beweise für die Straftat zusammentragen, einen Strafantrag stellen und Rückzahlung und Schadensersatz vor Gericht durchsetzen.

Die Kosten des Anwaltes für Anlagebetrug sind abhängig von der Komplexität des Falles und dem Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts. Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung ist möglich.

Unsere Top Partner-Anwälte für Anlagebetrug

Bernhard Umfahrer
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Hauke Scheffler
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Levente Nagy
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Ulrike Schmidt-Fleischer
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Dimitri Mass
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Rechtsanwalt

Anlagebetrug Anwalt: Was muss ich wissen?

Investieren Anleger aufgrund der Vorspiegelung falscher Tatsachen über Erfolg oder Ertrag in Aktien, Fonds oder andere Kapitalanlagen und werden finanziell geschädigt, spricht man von Anlagebetrug. Für Betroffene kann dann schnelles Handeln wichtig sein: Je schneller sie ihre Ansprüche geltend machen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr Geld zurückbekommen können.

Ein Anwalt kann bei Anlagebetrug nicht nur die strafrechtliche Verfolgung sicherstellen, sondern sich auch darum kümmern, dass der Vermittler der Anlage, das Finanzunternehmen oder Dritte zu Rückzahlung der Investition und Schadensersatz verpflichtet werden.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Anlagebetrug aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Was ist Anlagebetrug?

Werden einem potentiellen Anleger gegenüber vorsätzlich zum Zwecke der Bereicherung unrichtige vorteilhafte Angaben zu einer Kapitalanlage gemacht oder nachteilige Tatsachen verschwiegen, liegt laut § 264a StGB ein Anlagebetrug vor.

Dabei ist unerheblich, ob dem Investor dadurch ein Vermögensschaden oder nicht: Der Straftatbestand ist bereits erfüllt, wenn Täter öffentlich – z. B. auf einer Webseite, in einem Prospekt oder am Telefon – falsche Angaben machen.

Anlagebetrug kann u. a. folgende Kapitalanlagen betreffen:

  • Wertpapiere, Fonds & Zertifikate
  • Schrott- & Wertimmobilien
  • Gold, Diamanten & andere Edelsteine
  • Beteiligung an Ideen, Projekten & Unternehmen
  • Investitionen in Technologien & Innovationen

Ist Anlagebetrug strafbar?

Ja, Anlagebetrug ist strafbar. Um das Vermögen von Anlegern zu schützen, droht Tätern laut § 264a StGB eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Außerdem machen sie sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Opfer – müssen also für den entstandenen Vermögensschaden aufkommen.

Diese Strafe bei Anlagebetrug lässt sich aber vermeiden, wenn der Täter nach nicht wahrheitsgemäßer Bewerbung freiwillig verhindert, dass der Anleger in die Kapitalanlage investiert – oder sich freiwillig und ernsthaft darum bemüht hat.

Beim Vorwurf des Anlagebetrugs kann ein Anwalt ratsam sein. Er kann über eine Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden Informationen zum genauen Tatvorwurf erhalten und auf dieser Grundlage eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln – oder die Vorwürfe entkräften.

Wie funktioniert Anlagebetrug?

Geschichten über leicht verdientes Geld oder Versprechen von großen Gewinnen mit Immobilienfonds, Bitcoins oder andere Kryptowährungen – immer wieder versuchen Betrüger, Anleger mit Anzeigen auf Webseiten, in Sozialen Netzwerken, durch Massenmails oder Anrufe aus Call-Centern von der Investition ihres Erspartes in unseriöse Kapitalanlagen zu überzeugen.

Dabei setzen die Täter auf seriös wirkende Plattform für Online-Investments, auf denen sie ihre betrügerische Kapitalanlage mit u. a. Hochglanzfotos, gefälschten Statistiken und gefakten Bewertungen von anderen Anlegern bewerben. Oftmals verfügen diese Plattformen auch über eine Software, mit der sich Aktion-Charts manipulieren lassen.

Investiert das Opfer dann sein Geld, wird dieses nicht angelegt, sondern verschwindet in kriminellen Netzwerken. Weil sich aber auf der fingierten Plattform immer mehr Gewinne anhäufen, fühlt sich das Opfer sicher und investiert häufig weiteres Geld. Dass etwas nicht stimmt, merkt es meist erst, wenn es sich seine Gewinne auszahlen lassen möchte – und wird dann mit Ausflüchten oder durch angebliche Steuern immer wieder vertröstet.

Wie erkenne ich Anlagebetrug?

Diese Warnzeichen können für einen Anlagebetrug sprechen:

  • Anrufe oder Nachrichten von unbekannten Personen oder Call-Centern, die zur Investition in eine Kapitalanlage raten.
  • Es werden ungewöhnlich hohe Zinsen oder Gewinne
  • Der Anbieter macht für sein Angebot Werbung mit der BaFin.
  • Beratungsgespräche zur Kapitalanlage finden nur per Telefon oder Chat
  • Die Kapitalanlage wirkt komplex und unverständlich.
  • Der Anbieter der Kapitalanlage kann sein Produkt nicht erklären.
  • Der Anleger wird unter Zeitdruck gesetzt oder zum Abschluss gedrängt.
  • Der Anlagevermittler ist schwer oder gar nicht erreichbar.
  • Der Firmensitz, die Plattform oder das Konto befinden sich im Ausland.
  • Im Internet lassen sich nur schwer oder keine Sucheinträge, Zeitungsberichte usw. zum Anbieter finden.
  • Im Vertrag ist der Vertragspartner nicht problemlos identifizierbar.
  • Bei mehrjährigen Vertragslaufzeiten ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.
  • Eine vorzeitige Kündigung ist mit erheblichen finanziellen Verlusten
  • Die Kapitalanlage ist mit hohen Kosten und Provisionen
  • Der Anleger soll Geld ins Ausland überweisen.
  • Es werden ohne Zustimmung Wertpapiergeschäfte in Auftrag gegeben.

Bei diesen Warnzeichen kann es ratsam sein, von einer Investition in die Kapitalanlage abzusehen. Wer sich unsicher ist, ob ein Angebot seriös ist, kann sich auch an einen Anwalt wenden, um Anlagebetrug zu verhindern. Dieser kann Anbieter, Kapitalanlage und alle wichtigen Unterlagen überprüfen – und auf dieser Grundlage von einer Investition abraten.

Wie kann ich mich vor Anlagebetrug schützen?

Um sich vor Anlagebetrug zu schützen, können Sie sich zunächst über den Anbieter informieren. Suchen Sie im Internet vor allem nach Beiträgen, Berichten und Warnungen über ihn. Hierbei helfen Ihnen auch Warnlisten vor unseriösen Anbietern oder Brokern, die z. B. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingesehen werden können.

Schauen Sie sich auch seine Webseite oder Investment-Plattform näher an. Wichtig ist hier vor allem, ob Sie wie bei seriösen Kapitalanlagen Hinweise zum Betreiber oder dem Ersteller der Webseite, seinem Sitz und Ansprechpartnern finden.

Sind Ihnen die Kapitalanlage oder der Anbieter nicht bekannt, kann auch eine unabhängige Beratung zur Anlageform oder dem Anbieter helfen. Ihre Hausbank, die Verbraucherzentralen oder ein Anwalt mit Schwerpunkt Anlagebetrug sind hier Ihre verlässlichen Ansprechpartner.

Darüber können diese Maßnahmen vor Anlagebetrug schützen:

  • Keine sensiblen Daten teilen
  • Niemandem Zugriff zu PC oder Smartphone erlauben
  • Keine Verträge am Telefon abschließen
  • Auf persönlicher Beratung vor Ort bestehen
  • Nicht unter Druck setzen oder drängen lassen

Was tun bei Anlagebetrug?

Bei der Investition in betrügerische Kapitalanlagen kann schnelles Handeln entscheidend sein, um zu verhindern, dass die Täter mit dem Geld untertauchen oder ihre Spuren verwischen. So kann neben der Sicherung von Beweisen wie u. a. Mails, Chatverläufe oder Vertragsunterlagen auch eine Strafanzeige bei der Polizei hilfreich sein, um die strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherzustellen.

Abbuchungen über SEPA-Lastschriften lassen sich innerhalb von 1 Jahr zurückbuchen – innerhalb dieser Frist lassen sich auch Kreditkartenabrechnungen stornieren. Bei selbst getätigten Überweisungen oder eine Bezahlung über Bargelddienste bleibt meist nur 1 Tag, manchmal nur wenige Stunden Zeit – nämlich nur so lange, bis das Geld dem Empfänger gutgeschrieben wurde bzw. sich noch in der Filiale befindet.

Daneben kann es auch ratsam sein, einen Anwalt mit Schwerpunkt Anlagebetrug zu kontaktieren. Er kann die notwendigen Maßnahmen einleiten, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter, die Einstellung aller Zahlungen und die Sicherung von Vermögenswerten zu erreichen.

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