Erkranken Arbeitnehmer oder erleiden einen Arbeitsunfall, sind sie von ihren Arbeitspflichten entbunden. Dafür müssen sie ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) lückenlos nachweisen. Nur dann besteht gegenüber der Sozialversicherung (SV) ein Leistungsanspruch: Der Arbeitgeber ist anderthalb Monate zur Lohnfortzahlung verpflichtet, die Krankenkasse zahlt anschließend das Krankengeld, die Unfallversicherung das Verletztengeld usw.
Sie haben Ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen und trotzdem einen Ablehnungsbescheid erhalten? Verweigert Ihnen die Sozialversicherung staatlich zugesicherte Leistungen, müssen Sie das als gesetzlich Versicherter nicht hinnehmen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsunfähigkeit kann Ihren Leistungsanspruch prüfen und diesen gegenüber der Versicherung geltend machen.
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