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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind ist Teil des Sorgerechts und spielt vor allem während oder nach einer Trennung eine wesentliche Rolle. Steht z. B. ein Umzug, ein Schulwechsel oder eine Reise außerhalb der EU an, müssen bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht beide Elternteile einverstanden sein.
Eltern haben aber auch die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen – etwa um einen Umzug zu verhindern oder eine andere Aufhenthaltsbestimmung durchzusetzen. Da das Familiengericht allein danach entscheidet, was für das Kindeswohl am besten ist, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Aufenthaltsbestimmungsrecht mit einer aussagekräftigen Beweisführung dabei unterstützen, das Gericht zu überzeugen.
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Haben beide Eltern trotz Trennung das gemeinsame Sorgerecht, können sich aber nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann jedes Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragen – unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht.
In diesen Fällen ist ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht z. B. möglich:
Um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, müssen Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gericht entscheidet dann darüber, wer den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen darf.
Für den Antrag müssen Sie begründen, warum Sie allein über den Aufenthaltsort Ihres Kindes entscheiden wollen – wie ist Ihre persönliche Situation, warum ist der streitige Umzug für Sie notwendig?
Entscheidend für das Familiengericht ist aber allein das Wohl des Kindes – also ob die Situation für das Kind im neuen Wohnort oder beim anderen Elternteil im bisherigen Wohnort besser ist. Warum Sie z. B. umziehen wollen, ist im Grunde egal – hilft dem Gericht aber natürlich dabei, eine Entscheidung zu treffen.
Die Gründe für den Umzug sind nur relevant für das Familiengericht, wenn infrage steht, ob der Umzug notwendig ist oder vorrangig dazu dienen soll, das Kind vom anderen Elternteil zu trennen.
Können Eltern sich nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann ein Anwalt durch Mediation dabei unterstützen, den Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht doch noch ohne ein teures, langwieriges Gerichtsverfahren zu klären.
Ist keine Einigung möglich, ist ein Gerichtsverfahren notwendig. Dann brauchen Sie vor dem Familiengericht zwingend einen Anwalt mit Schwerpunkt Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Anwalt kann das Gerichtsverfahren für Sie übernehmen, Forderungen der Gegenseite – z. B. nach dem Wechselmodell – abwehren und mit einer stichhaltigen Argumentationsstrategie darauf hinwirken, dass Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten.