Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind ist Teil des Sorgerechts und spielt vor allem während oder nach einer Trennung eine wesentliche Rolle. Steht z. B. ein Umzug, ein Schulwechsel oder eine Reise außerhalb der EU an, müssen bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht beide Elternteile einverstanden sein.
Eltern haben aber auch die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen – etwa um einen Umzug zu verhindern oder eine andere Aufhenthaltsbestimmung durchzusetzen. Da das Familiengericht allein danach entscheidet, was für das Kindeswohl am besten ist, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Aufenthaltsbestimmungsrecht mit einer aussagekräftigen Beweisführung dabei unterstützen, das Gericht zu überzeugen.
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