In Deutschland steht allen Patienten die umfassende Besprechung einer Behandlungsmaßnahme zu, bevor sie dieser zustimmen. Das Aufklärungsgespräch ist die Grundlage für eine fundierte spätere Entscheidung, weshalb ein Arzt über Folgendes informieren muss: Indikation, Ablauf, Erfolgschancen, Risiken, Alternativen und Kosten der Behandlung.
Erfolgt ein medizinischer Eingriff ohne vorherige Aufklärung oder das Einverständnis des Patienten, liegt womöglich eine Verletzung der Aufklärungspflicht vor. Verursacht dieser Aufklärungsfehler nachweislich gesundheitliche Beschwerden beim Patienten, besteht ein Entschädigungsanspruch – allerdings nur, wenn Sie den Arztfehler als Schadensursache nachweisen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler kann Sie dabei unterstützen und eine angemessene Entschädigung für Sie durchsetzen.
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