Wer ein Gebäude errichtet, umbaut oder abreißt, muss vorher eine Baugenehmigung beantragen. Je nach Bundesland gelten dabei unterschiedliche Anforderungen. Lehnt die Behörde den Antrag ab, kann der Bauherr Widerspruch einlegen und – wenn dieser erfolglos bleibt – Klage erheben. Dann urteilt ein Gericht.
Mit einer Baugenehmigung in der Tasche wähnen sich Bauherren auf der sicheren Seite. Aber das stimmt nicht immer: Fühlt sich beispielsweise ein Nachbar durch ein genehmigtes Bauvorhaben gestört oder in seinen Rechten verletzt, kann er bis 1 Jahr nach Baubeginn juristisch dagegen vorgehen. Ist er erfolgreich, muss die Behörde die Baugenehmigung wieder zurückziehen. Wie bei einem illegalen Schwarzbau droht dann der Baustopp und schlimmstenfalls der Zwangsabriss des Gebäudes.
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